Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann ist die Frage damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/446, wieder Frau Dr. Wildauer.
2. Welche Überlegungen gibt es, Kompromisse zwischen Kurs- und Klassenbildungen im Regelschulbereich einzuführen, wo aus territorialen Gründen eine 2- und 3
3. Eine Reihe Schulstandorte können vorübergehend nur gehalten werden, weil eine kreisübergreifende Belegung erfolgt. Gibt es Vorstellungen, wie und durch wen diese Kreise, in deren Schulen eine große Anzahl Kinder aus anderen Kreisen geht, zukünftig finanziell bezuschusst werden können?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Frage von Frau Abgeordneten Dr. Wildauer namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Derzeit arbeiten in Thüringen zwei Grundschulen und 10 Regelschulen mit Ausnahmegenehmigungen.
Zu Frage 2: Die geltenden Regelungen in § 45 der Thüringer Schulordnung ermöglichen es, auch in den Regelschulen kleine Lerngruppen flexibel zu organisieren. Bei entsprechendem Bedarf kann der Unterricht klassen-, fächer- oder klassenstufenübergreifend eingerichtet bzw. für Schüler mehrerer Schulen gemeinsam durchgeführt werden. Außerdem eröffnen sich für die einzelnen Schulen durch die globale Lehrerstellenzuweisung weitere Freiräume, weil hierbei keine festen Klassenmesszahlen vorgegeben sind. Begleitend dazu werden im Rahmen des Pilotprojekts "Kleine Regelschule" pädagogische und didaktische Konzepte erarbeitet. Darüber hinaus enthält die Richtlinie zur Schulentwicklungsplanung von Schulen in öffentlicher Trägerschaft flexible Regelungen, die insbesondere im ländlichen Bereich dazu beitragen sollen Schulstandorte zu erhalten. Die Schulträger sind aufgefordert, unter Berücksichtigung der regionalen Situation eine sinnvolle, den veränderten Schülerzahlen angepasste und aktualisierte Schulnetzkonzeption vorzulegen.
Zu Frage 3: Die Schulbezirke der Grund- und Regelschulen wurden in den zurückliegenden Jahren bis auf wenige Ausnahmen den Grenzen der Gebietskörperschaften angepasst. Die aufnehmenden Schulträger erhalten für Schüler aller Schularten aus Landesmitteln den Schullastenausgleich. Mit Ausnahme der Schüler von Grund- und Regelschulen kann der aufnehmende Schulträger für jeden Gastschüler einen Gastschülerbeitrag von dem Schulträger verlangen, in dessen Gebiet der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Berechnung erfolgt nach § 9 Abs. 2 des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes.
Danke, Herr Minister. Eine Nachfrage zur Frage 2: Kann man erfahren, wo das Projekt "Kleine Regelschulen" zur Anwendung kommt, wo das läuft?
Ich würde Ihnen das gerne noch nachreichen. Ich habe jetzt die genauen Informationen nicht da; jedenfalls nicht die vollständigen. Und ich möchte Ihnen gern die vollständigen Informationen geben.
Gibt es weitere Nachfragen? Es gibt keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank, Herr Minister. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/448. Herr Abgeordneter Nothnagel, bitte.
1. Wie viele behinderte Frauen arbeiten in den Thüringer Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen im Vergleich zu nicht behinderten Frauen?
2. Wie viele behinderte Mädchen und Frauen werden in den Thüringer Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen zurzeit ausgebildet?
3. Wie viele behinderte Mädchen und Frauen haben einen Ausbildungsvertrag in einer überbetrieblichen Ausbildung bzw. in einer betrieblichen Ausbildung?
4. Wie viele behinderte Mädchen und Frauen, die sich bei den Ministerien und deren nachgeordneten Einrichtungen beworben hatten, haben keinen Ausbildungsvertrag erhalten?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter, für die Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:
Zu Frage 1: In Thüringer Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen sind insgesamt 47.380 Frauen beschäftigt, davon 1.602 schwer behinderte. Das entspricht einer Quote von 3,4 Prozent der beschäftigten Frauen.
Zu Frage 2: Es werden in den Ministerien und den nachgeordneten Einrichtungen insgesamt 16 schwer behinderte Frauen ausgebildet von insgesamt 406 Auszubildenden. Das macht also etwa 4 Prozent.
Zu Frage 3: Wie viele behinderte Mädchen und Frauen haben einen Ausbildungsvertrag in einer überbetrieblichen oder betrieblichen Ausbildung? Alle auszubildenden Frauen werden betrieblich ausgebildet. Überbetriebliche Ausbildungsverträge wurden in den Landesbehörden nicht abgeschlossen. Zu der Zahl der Ausgebildeten habe ich ja bereits etwas gesagt.
Zu Frage 4: Diese Frage ist nicht zu beantworten, da in der Bewerberphase derartige Erfassungen nicht erfolgen bzw. nach den Bewerbergesprächen die Bewerbungsunterlagen natürlich wieder zurückgegeben werden und dieses dann nicht auf Dauer in den entsprechenden Personalabteilungen oder -referaten festgehalten wird.
Danke. Gibt es Nachfragen dazu? Es gibt keine Nachfragen. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/450. Bitte, Frau Abgeordnete Wildauer.
Im Neudietendorfer Marienthal soll der Abwassersammler AS 20 installiert werden. Er stellt ein 86-Millionen-Investitionsprojekt dar, wird über 40 Kilometer durch teilweise landschaftlich schützenswertes Gebiet verlaufen bis Kühnhausen. Die finanzielle Belastung der Bürger des Abwasserzweckverbands (AZV) Apfelstädt wird sich nahezu verdoppeln.
1. Der Bau dieses Sammlers ist auf die abwassertechnische Zielplanung von 1992 zurückzuführen. Wurden in der Folgezeit ausreichende Möglichkeiten geprüft, Varianten verglichen, um eine preisgünstigere und naturverträglichere Lösung zu finden, und wenn ja, welche?
2. Wann wurde die Genehmigung für die Baumaßnahme erteilt und war zu diesem Zeitpunkt die Zielplanung noch verbindlich?
3. Die Kläranlage Arnstadt in Ichtershausen liegt nur wenige Kilometer von Neudietendorf, Apfelstädt u.a. Gemeinden entfernt. Sie hätte ausreichend Kapazitäten, um
den AZV Apfelstädt zu versorgen. Welche Gründe gab es, diese Variante abzulehnen oder gar nicht erst zu prüfen, zumal der Verband seine Bereitschaft zur Aufnahme der Neudietendorfer signalisierte?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Wildauer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ja. Es gibt keine abwassertechnische Lösung, die kostengünstiger und naturverträglicher ist als die gewählte Variante und darüber hinaus auch genehmigt werden kann. Der Bau des Sammlers von Ingersleben nach Marienthal mit einer Länge von 1,5 km wird den Abwasserzweckverband ca. 1,5 Mio. DM und nicht wie behauptet 86 Mio. DM bei einer Länge von 40 km kosten.
Zu Frage 2: Für die Querung des Wasserschutzgebiets wurde 1997 vom Landratsamt Gotha die Ausnahmegenehmigung gemäß § 130 Abs. 4 des Thüringer Wassergesetzes erteilt. Der Erlass über die abwassertechnische Zielplanung aus dem Jahr 1991 wurde bereits 1996 aufgehoben.
Zu Frage 3: Es ist uns nicht bekannt, ob der abwasserbeseitigungspflichtige Abwasserzweckverband Apfelstädt eine Variante untersucht hat, die ein Überpumpen der Abwässer zur Kläranlage Arnstadt/Ichtershausen zum Inhalt hat. Die bei der von ihm vorgeschlagenen Variante notwendige Abwasserleitung von Ingersleben zum Kläranlagenstandort Ichtershausen wäre erheblich länger als der jetzt zu errichtende Sammler von Ingersleben nach Marienthal. Die Investitionskosten wären somit höher. Des Weiteren würden die Betriebskosten durch den dann notwendigen Pumpeneinsatz über den Kosten der jetzt gewählten Variante liegen.
Herr Minister, ich bedanke mich, aber ich muss nur noch mal nachfragen: Die Variante Apfelstädt oder Marienthal, Neudietendorf - Ichtershausen wurde geprüft und wurde als die zu teuere oder die teuerste abgelehnt. Das ist erwiesen?
Und, Frau Dr. Wildauer, noch zu Ihrer Information: Die 40 km, das ist die Strecke von Wandersleben bis nach Kühnhausen. Das hat damit im Prinzip nichts zu tun, weil hier auch ganz andere Parameter eine Rolle spielen. Und die ist eigentlich auch für Apfelstädt nicht in dem Maße zuständig.
Ja, das hat aber damit nichts zu tun. Die müssen nicht alle an einen Sammler angebunden werden. Wir haben hier nach wie vor die zentrale Lösung. Die abwassertechnische Zielplanung haben wir 1996 aufgrund dessen, dass wir gesehen haben, dass es günstiger ist, wenn man mehrere Varianten prüft und dann doch auf kürzere Sammler hinweist, außer Kraft gesetzt.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen zur Frage 3/... Ach, ich habe etwas übersehen, sicher einen Antrag.