Ich habe "Verunsicherung" gesagt und ich möchte kurz an einigen weiteren Beispielen deutlich machen, was ich damit noch meine. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus der "Thüringer Allgemeinen" vom 27. März 2000: "In Thüringen sind Tausende Stellen auf dem zweiten Arbeitsmarkt im Bereich von Sozial-, Jugend- und Frauenarbeit ab Juni gefährdet. Für die gegenwärtig in ABM und SAM Beschäftigten gebe es dann nur in ausgewählten Fällen eine Fortsetzung der Arbeit, warnte die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Rosemarie Bechthum." Und in der "Osterländer Volkszeitung" vom 28. März 2000 war als weiteres Beispiel nachzulesen, ich zitiere: "Gestern fand auf Einladung der SPD-Landtagsfraktion eine Anhörung in Erfurt zum Thema statt. Tenor: Der gesamte Jugend-, Sozial-, Kultur-, Senioren- und Behindertenbereich drohe unter die Räder zu kommen, so der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Frieder Lippmann." Selbst in der Begründung zu ihrem Antrag schreibt die SPD-Fraktion, es bestände die Gefahr, dass die in neun Jahren aufgebaute Infrastruktur schweren Schaden nimmt oder gar zusammenbricht. Wir haben gerade vom Wirtschaftsminister gehört, dass keine Veranlassung zur weiteren Panikmache unter den Trägern besteht. Auch zukünftig werden noch SAM insbesondere im Sozial-, Jugend- und Sportbereich benötigt und es wird sie auch weiter geben. Dazu gibt es ein klares Bekenntnis der Lan
desregierung und auch der CDU-Landtagsfraktion. Aber jeder, der die Arbeit in Vereinen und Verbänden näher kennt, weiß, dass in den letzten Jahren SAM für fast jeden nur vorstellbaren Bereich beantragt und bewilligt wurden. Neben sehr vielen sinnvollen Maßnahmen, die in der Regel auch mit einem entsprechenden fachlichen Votum vor Ort ausgestattet wurden, besteht aber auch ein erkennbarer Wildwuchs. Wenn sie ehrlich sind, werden auch Ihnen, werte Kollegen, Beispiele von Trägern einfallen, die SAM beantragt haben, ohne dass sie diese in dem Umfang benötigten. Genau diese Tatsache stellt neben den begrenzten finanziellen Mitteln den hohen Anteil von SAM, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Qualitätsdiskussion, in Frage. Ich halte eine Kontingentierung für die verschiedenen SAM-Bereiche daher für sinnvoll.
Die Bundesmittel für Strukturanpassungsmaßnahmen sind in erheblichem Umfang für das Jahr 2000 zurückgefahren worden. Herr Minister Schuster wies vorhin darauf hin. Dass dies vom Freistaat Thüringen bei der angespannten Finanzsituation nicht ohne Weiteres zu kompensieren ist, sollte eigentlich auch den Kollegen von der SPD und der PDS einleuchten. Die Absenkung erfolgte, und das sagte Herr Schuster, in Verantwortung der Bundesregierung. Ich frage schon, wo war denn da der Einspruch und der Aufschrei der Thüringer SPD zu diesem Thema?
Unser Ziel muss sein, dass die noch zur Verfügung stehenden Mittel gerecht und an Qualitätskriterien orientiert vergeben werden.
Dazu muss es selbstverständlich Prioritätenlisten geben. Nur diese Prioritätenlisten können bei einer möglichen Kontingentierung das System für alle Träger verständlich und kalkulierbar machen. Prioritätenlisten mögen nicht allen gefallen, insbesondere wohl denen nicht, die sich darauf nicht an vorderer Stelle finden. Sie sind aber der einzige Weg hin zu einer qualitativen Bewertung. Noch ein weiterer Punkt aus dem vorliegenden SPD-Antrag zum Thema Stimmungsmache. Es ist eben nicht so, wie die SPD-Fraktion in der Begründung zu ihrem Antrag schreibt, dass die kommunalen Gebietskörperschaften erst noch informiert werden müssten. In einem Gespräch mit den Sozialdezernenten wurde die Verfahrensweise zur Weiterführung der SAM am 23. März 2000 erläutert und vielfach gleich danach in den Kreisjugendhilfeausschüssen den örtlichen Trägern bekannt gemacht. Bis Anfang Mai 2000 erfolgt die Prioritätensetzung vor Ort. Allein daraus ist ersichtlich, dass eine Information der Träger bis zum 30. April 2000 über die weitere Fortsetzung ihrer Maßnahmen, wie sie von der SPD gefordert wird, nicht realistisch umsetzbar ist. Dass der Nachweis der Notwendigkeit für SAM vor Ort erbracht werden muss, ist richtig. Ausnahmen davon gibt es für den Breitensport, dort
wird der Landessportbund das fachliche Votum erstellen. Bei überörtlichen Trägern mit landesweiter Tätigkeit wird das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit eine Bewertung abgeben. Ansonsten aber muss die fachliche Beurteilung grundsätzlich vor Ort erfolgen, denn nur dort kann objektiv beurteilt werden, wie die Qualität einer Maßnahme ist. Nur so können die inzwischen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten bestehenden Jugendförderpläne auch darauf abgestimmt werden. Gerade die Träger und Verbände sind damit in den Jugendhilfeausschüssen vor Ort auch gefordert, stärker mitzuwirken und ihre Arbeit unter qualitativen Gesichtspunkten zu erläutern. Herr Minister Schuster hat bereits die landesweiten Vorgaben zu den Qualitätskriterien dargestellt. Entgegen der Kaffeesatzleserei der Opposition sind bei den Maßnahmen mit der obersten Priorität explizit auch Maßnahmen in besonderem Landesinteresse und dabei die Themenfelder Soziales, Jugend, Sport, Umwelt und Kultur aufgeführt. Damit wird es auch nach dem 30. Juni 2000 Neubewilligungen in diesem Bereich geben. Selbstverständlich wird ein Großteil der begonnenen Maßnahmen auch zu Ende geführt und finanziert. Wer in dieser Situation vom sozialen Kahlschlag, der Gefährdung Tausender SAM im Sozialbereich oder gar dem Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur spricht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, er betreibe eine Verunsicherung der Träger im Freistaat. Dies ist umso verwerflicher, wenn man bedenkt, dass mit der Jugendpauschale ein herausragendes Förderinstrument des Landes vorgehalten wird.
Kontinuität in der Arbeit mit Jugendlichen kann über SAM nur sehr bedingt erreicht werden. Bezugspersonen und Ansprechpartner, die nach drei Jahren wieder gehen, können allenfalls eine Ergänzung sein. Eine Förderung außerhalb der Jugendhilfeplanung darf es mittelfristig nicht mehr geben. Deshalb bleibt die Forderung nach einer Zurückdrängung von SAM zugunsten bedarfsgerechter Anstellungen in kommunaler Verantwortung u.a. mit Zuschüssen über die Jugendpauschale aktuell. Einen von SPD und PDS prognostizierten Zusammenbruch im Sozialbereich wird es im Freistaat Thüringen nicht geben. Der Wirtschaftsminister hat umfassend erläutert, wie und in welchem Umfang der Fortbestand der SAM nach Qualitätskriterien gesichert wird. Die CDU-Fraktion unterstützt und trägt die von ihm beschriebene Verfahrensweise. Wir bekennen uns zum zweiten Arbeitsmarkt als Brücke zum ersten Markt.
Aus den geschilderten Gründen wird die CDU-Fraktion den vorgelegten Antrag der SPD ablehnen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf mich erst einmal auf den Teil beschränken, der hier als Darstellung der Arbeitsmarktsituation in Thüringen auf Basis des CDU-Antrags vorgetragen wurde durch den Minister Schuster, um erst einmal an dieser Stelle die Ausgangsbasis zu bestimmen. Zu den Anträgen kommen wir dann sicher später noch. Der Antrag sagt, er will der Verunsicherung vorbeugen. Mit der Wahrnahme der Realität scheint es nach wie vor innerhalb der CDU recht schwierig zu sein oder sollte Ihnen entgangen sein, Herr Minister Schuster, dass es diese Verunsicherung massenhaft im Freistaat gibt
und dass Sie, Herr Minister, nicht unwesentlich dazu beigetragen haben. Es ist ja verständlich, das können auch die Mitglieder der PDS-Fraktion nachvollziehen, dass Sie einige Probleme haben, die andere Auffassung von Arbeitsmarktpolitik, die nun einmal in der CDU existiert, in Ihrer neuen Regierungspolitik umzusetzen. Da gibt es schon einiges aufzuarbeiten. Da hat es eine Koalitionsregierung gegeben, die hatte ein paar andere Vorstellungen, dann gibt es auch noch eine Oppositionskraft PDS, die hat ein paar andere Vorstellungen und dann gibt es auch noch Widerstreit mit dem Bund. So verstehe ich auch, dass Sie in 14 Plenarsitzungen nun mittlerweile zum siebten Mal das Wort ergreifen, um dem Freistaat zu erklären, wie denn nun die Lage im Arbeitsmarktbereich ist. Und da sage ich Ihnen, Herr Schuster, so lange, wie Sie dabeibleiben, ein parteipolitisches Ego zu bedienen, ohne die Realitäten wahrzunehmen, wird es auch mit der achten und mit der neunten und mit der zehnten Darstellung nicht besser, was Sie hier abliefern.
Ich will noch einmal darauf eingehen, worum es geht. Es geht darum, dass Sie einige plakative Ziele verkündet haben. Ich darf das noch einmal kurz zusammenfassen: Es geht um den Übergang vom zweiten Arbeitsmarkt in den ersten, es geht um die Schaffung von Beschäftigung für Langzeitarbeitslose, es geht um die Sicherung von Nachhaltigkeit. In der letzten Legislaturperiode hatten Sie wenigstens noch den Mut, eine Zahl zu nennen, die Sie dann allerdings auch ganz schnell negiert und vergessen haben. Jetzt sind Sie bei diesen plakativen Äußerungen stehen geblieben, denn in Ihrer Rede war kein Wort zu hören, wie denn nach einem halben Jahr die tatsächliche Ausgangslage ist und wie es denn nach diesen Zielstellungen mit den entsprechenden Programmatiken
Ich darf noch einmal zur Auskunftsbasis kommen. Das Arbeitsmarktinstrumentarium, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder auch kurz ABM genannt, wurde im Verlauf eines Jahres vom März 1999 bis März 2000 um sage und schreibe 13.563 Maßnahmen im Freistaat reduziert. Das SAM-Instrumentarium wurde um 13.841 Stellen reduziert. Das Instrument des Lohnkostenzuschusses Ost wurde um 11.176 Stellen reduziert. Der Bereich der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung wurde um 4.748 Stellen reduziert. Das heißt, von ehemals, sprich von vor einem Jahr, vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Thüringen in Höhe von reichlich 132.000 sind ganze 89.000 Maßnahmen übrig geblieben - ein Minus von 43.000. Herr Schuster, von 13.300 geförderten Maßnahmen des Freistaats im Bereich SAM sind 10.600 übrig geblieben; auch dort wieder die Bezugsgröße März 1999 zum März 2000. Die Neufestlegung der prozentualen Verteilung für die einzelnen Gebiete Wirtschaft, Umwelt, Städtebau gegenüber Kultur, Soziales, Sport und Jugend im Verhältnis 70:30 bedeutet vor dem Hintergrund des Abbaus gegenüber dem letzten Jahr, dass in diesem Bereich Kultur, Soziales, Sport und Jugend ca. 2.600 Stellen abgebaut werden gegenüber 1999, wenn man Ihre Forderungen nach den Prozentzahlen umrechnet, dagegen im Bereich Wirtschaft, Umwelt und Städtebau ganze 100, also neben der Verschiebung der Prozente in der Relation ein zusätzlicher Abbau, Herr Schuster, den Sie nicht aus dem Weg räumen können. Oder um es in Ihrer beliebten Prozentrechnung mal darzustellen: Ein Drittel der Maßnahmen im Freistaat Thüringen auf arbeitsmarktpolitischem Gebiet wurde binnen weniger Monate abgebaut, ohne dass ein Äquivalent für diesen Abbau sichtbar gemacht wurde. Gleichzeitig, Herr Schuster und meine Damen und Herren, ist ein im Bundestrend ausgemachter Abbau der registrierten Arbeitslosenzahlen in Thüringen in genau umgedrehter Richtung, nämlich in einer Erhöhung der Arbeitslosenzahlen zum Vorjahr, erkennbar. Das heißt, die Situation bei den registrierten Arbeitslosen hat sich gegenüber 1999 verschlechtert. Aussagen, Herr Minister Schuster, zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Thüringen sind jedoch nicht vorlegbar. Das ist nicht Ihnen in die Schuhe zu schieben, das liegt daran, dass zurzeit die Statistik überarbeitet wird und deshalb seit einem Jahr keine Zahlen vorliegen. Aber es ist auch klar, und das belegen die statistischen Untersuchungen der letzten acht Jahre, dass es zu einem massiven Abbau der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gekommen ist, allein, meine Damen und Herren, zwischen 1995 und 1998 im Vollbeschäftigtenbereich in Thüringen ein Verlust von nahezu 100.000 Arbeitsplätzen, 100.000 Arbeitsplätze im Vollbeschäftigungsbereich allein zwischen 1995 und 1998 weniger. Also auch dort ist der berühmte Beschäftigungseffekt als Silberstreif am Horizont in keiner Weise erkennbar. Woher, Herr Schuster, Ihr Optimismus und der Mut, mit derartig einschneidenden Maßnahmen, die Sie mit dem Haushaltsbeschluss forciert und in Ihrer
Regierungserklärung nachhaltig verteidigt haben, dieses Instrument auf der Reduktionsschiene weiter im Abbau begriffen. Durch massivste Verunsicherung der Nutzer dieses Instrumentariums, durch eben diese Entscheidung tragen Sie, Herr Schuster, mit Ihrer Politik zur weiteren Verunsicherung und zur weiteren Verschärfung der desolaten Situation auf dem Arbeitsmarkt bei.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang fällt ein weiteres Problem auf. Das Wirtschaftsministerium hat ja seit längerem Schwierigkeiten mit verbindlichen Regelungen von Verfahren und Abläufen. Das ist bekannt und das ist auch nichts Neues. Auch wenn Arbeitsmarktpolitik mal Chefsache des Ministerpräsidenten war, so hat das zumindest an dieser Stelle nicht zur Verbesserung der Situation nicht beigetragen. Ohne die Problemlage dort weiter verschärfen zu wollen, Herr Ministerpräsident, bleiben allerdings ein paar Fragen offen, und zwar folgendes Problem: Hat die Landesregierung rechtmäßig nach gültigen Richtlinien im Jahr 1999 Förderung von wirtschaftsnaher und touristischer Infrastruktur betrieben? Ich behaupte, Herr Ministerpräsident, das hat sie nicht. Meine Damen und Herren, zum 1. August 1999 wurde das Sozialgesetzbuch III in zwei wesentlichen Punkten geändert. Zum einen wurde ermöglicht, zum 01.08.1999 wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur zu fördern und zum zweiten, Strukturanpassungsmaßnahmen für 55-Jährige und Ältere mit maximal 60 Monaten zu fördern. Unsere Richtlinie, die im Freistaat gültig ist, sagt allerdings, und diese Richtlinie stammt von 1997, unter dem Punkt 1.2, ich darf zitieren, Frau Präsidentin: "Die Bewilligung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens der Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter dem Vorbehalt eines Gleichbleibens der Rechtslage nach dem Arbeitsförderungsgesetz bzw. dem Arbeitsförderungsreformgesetz." Diese Richtlinie ist übrigens heute noch gültig. Trotzdem, meine Damen und Herren, hat Herr Minister Schuster eine Förderung in Höhe von 23 Prozent der Landesmittel für wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur ausgereicht, wenn man den Zahlen glauben darf, die er gestern auf der Pressekonferenz erklärt hat. Sollte es also hier in der Chefsache "Arbeitsmarktpolitik" Entscheidungen gegeben haben, die am Inhalt der Förderrichtlinie eventuell vorbeigegangen sind, etwa per Minister - oder auch Kabinett - oder noch höhere Entscheidungen, es wäre ja nicht so außergewöhnlich, dass dann jemand festlegt, "das Recht bin ich" und für sich in Anspruch nimmt, wie das Ganze zu laufen hat. Meine Damen und Herren, es bestände hier allerdings auch die Nachfrage, ob dann die Vereinbarungen zur Finanzierung von Aufgaben der LEG bzw. der TLG über Strukturanpassungsmaßnahmen in 1999 rechtmäßig zustande gekommen sind. Und wenn, meine Damen und Herren, man diesen Weg der Förderung der Wirtschaft und der touristischen Infrastruktur bereits in 1999 genutzt hat, dann frage ich Sie, warum ist man denn den zweiten Schritt nicht gegangen? Wo war denn die Entscheidung des Freistaats, dann ab August für 55-Jährige
und Ältere, die Förderung von 60 Monaten für Strukturanpassungsmaßnahmen umzusetzen? Es ist doch kein Problem des Jahres 2000, dass die 55-Jährigen und Älteren die übergroße Zahl der Langzeitarbeitslosen stellen.
Herr Schuster, wenn es denn wirklich so gewesen wäre, dass man dort eine Lösung gesucht hätte, hätte man sie doch im August des Jahres, im September, ja sogar mit der neuen Regierungsbildung finden können.
Meine Damen und Herren, wir hätten die 50-Plus-Richtlinie heute nicht nötig. Wir hätten den Streit über Schwerpunkte und Grundsätze und Recht und nicht Recht nicht nötig. Die Träger wären nicht weiter verunsichert, weil die Fördermaßnahmen schon längst beschlossen wären.
Meine Damen und Herren, welches Beweises bedarf es denn noch, dass dieses Chaos, was Sie verursacht haben, allein in Ihrer Verantwortung liegt?
Ich darf auf einen weiteren Punkt hinweisen, der die Unzulänglichkeiten, ja sogar die Falschaussagen des Freistaats deutlich macht. Da stellt die Frau Abgeordnete Neudert, und das ist im Plenarprotokoll nachzulesen, im Februarplenum die Frage - ich darf noch einmal aus dem Protokoll zitieren, Frau Präsidentin -: "Herr Minister, hat die Landesregierung eine Übersicht darüber, wie viele der teilweise bereits 1999 beantragten SAM für das erste Halbjahr 2000 inzwischen beschieden sind, wie viele nicht und bis wann die Bescheidung erfolgt?" Darauf antwortet der Minister Schuster: "Ich verweise auf die letzte Sitzung des hohen Hauses, bei der die Frage schon beantwortet wurde." Meine Damen und Herren, die Abgeordneten suchen heute noch verzweifelt nach dieser Antwort, die das hohe Haus bekommen haben soll.
Übrigens sucht der Minister auch noch verzweifelt nach dem Papier, von dem er es abgelesen und der Frau Abgeordneten Neudert mitgeteilt hat.
Es wird deshalb, meine Damen und Herren, morgen zum wahrscheinlichen Aufruf dieser Mündlichen Anfrage gemäß Geschäftsordnung kommen, ein Novum in diesem Landtag, um den Minister zu bitten, doch endlich einmal zu sagen, was er uns schon lange sagen wollte.
Herr Minister, wie falsch und wie unsinnig diese Aussage war, macht vielleicht auch deutlich, wenn ich Ihnen noch einen Satz aus einem Schreiben zitiere, was mir vorliegt, in dem die Stadtverwaltung Gera erklärt, dass es nach wie vor unklar ist für die Stadtverwaltung, welche Maßnahmen eigentlich in ihrem Gebiet bewilligt wurden und welche nicht, für wen sie bewilligt, für wen sie nicht bewilligt wurden und dass seit Wochen die GfAW sich darum bemüht, endlich diese Statistik zusammenzufassen. Ich darf noch einmal zitieren: "Durch die GfAW soll bis 14. April 2000 der Stadtverwaltung Gera eine Liste übergeben werden mit dem Inhalt, wie viele Projekte von welchen Trägern sich in SA-Maßnahmen befinden." Herr Minister Schuster, wissen Sie eigentlich noch, was in Ihrem Ministerium bzw. was bei der GfAW passiert?
Meine Damen und Herren, Herr Panse wies darauf hin, Herr Minister Schuster wies darauf hin, die Reduzierung der Bundesmittel kann vom Land nicht kompensiert werden, es kann kein entsprechender Ersatz geschaffen werden. Herr Panse, so weit gebe ich Ihnen Recht, aber ich unterstelle einfach einmal, wenn Sie das gestört hätte, dann hätten Sie doch die Initiative ergriffen, aber Sie haben es einfach stillschweigend zur Kenntnis genommen, ohne sich zu beschweren, ohne das Problem öffentlich zu machen. Ich verweise noch einmal auf die Diskussion, die im Januar dazu geführt wurde. Statt an dieser Front zu kämpfen und den Ruf gegenüber Bonn zu erhärten, dass für den wichtigen Bereich der Arbeitsmarktpolitik eine weitere Reduzierung der Mittel nicht für den Freistaat Thüringen in Frage kommt, gibt es bei dem Ruf nach mehr Geld von Bonn ganz andere Prioritäten. Ich verweise einmal auf Straßenbau, Brücken und ähnliche Maßnahmen.
Offensichtlich ist die Arbeitsmarktpolitik eine wesentlich nachrangigere Aufgabe als dieser Ruf nach zusätzlichen Straßenbaumitteln.
Meine Damen und Herren, das ist eine Frage der Prioritäten, die zu stellen ist und offensichtlich sind diese Prioritäten von Seiten der Landesregierung falsch bzw. nicht richtig eingeordnet.
Ich komme zu einer nächsten Problematik, Herr Minister Schuster. Sie haben sich erlaubt, und dort gestatten Sie mir einfach einmal die Wertung, hier in übelster Demagogie mit Zahlen anderer Länder zu operieren.
Frau Arenhövel, es mag ja sein, dass Sie es nicht verstanden haben, aber ich spreche jetzt einmal den Minister an.
Mit einem Titel, Herr Minister Schuster, einem Ansatz der Arbeitsmarktpolitik die führende Rolle Thüringens auf diesem Gebiet begründen zu wollen, das ist eines Ministers schlicht und ergreifend unwürdig,
denn der sollte wenigstens Gesamtzusammenhänge begreifen und sollte aus dem Gesamtzusammenhang heraus diskutieren.