Protocol of the Session on February 24, 2000

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aufarbeitung des NS-Unrechts als Ganzes sowie die Entschädigung von Zwangsarbeitern insbesondere ist für die Landesregierung des Freistaats Thüringen im Bewusstsein des NS-Unrechts auch und manchmal besonders auf dem Boden des Freistaats Thüringen weiß Gott von besonderer Bedeutung. Und die Erinnerung an Zwangsarbeit in Thüringen für Rüstungsindustrie - und ich nenne Flugzeug- und Motorenindustrie in Eisenach, Kahla, Ruhla, Weimar oder Suhl - oder auch an Zwangsarbeit in der Landwirtschaft gebietet ein entschiedenes Eintreten für die rasche Auszahlung an die Zwangsarbeiter. Herr Kollege Hahnemann hat darauf hingewiesen, dass es sich um natürlich ältere Menschen handelt - ich kann gar nicht mal sagen Mitbürger, denn die Opfer der Zwangsarbeit sind fast über die ganze Welt verstreut - und dass von denen täglich oder monatlich viele versterben.

Meine Damen und Herren, sicher gibt es Diskussionen über den Unterschied der Zwangsarbeit. Ein jüdischer Zwangsarbeiter in Mittelbau-Dora ist weiß Gott mit dem, was er erlitten hat, etwas anderes als ein französischer Zwangsarbeiter vielleicht bei einem Landwirt, aber Zwangsarbeit ist Zwangsarbeit. Meine Damen und Herren, als Landtag sollten wir auch uns als Politiker solch schlimmer Namen wie Frick, der sich mit seinen Rassengesetzen hervorgetan hat und der immerhin der erste nationalsozia

listische Minister in Deutschland, aber hier in Thüringen gewesen ist, und an den Namen des Gauleiters Sauckel als Abschreckung, aber auch als Mahnung zu Verantwortung und Wiedergutmachung erinnern und sollten diese Namen, so unangenehm sie sind, nicht aus dem Gedächtnis streichen.

Meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr haben wir "Weimar - Kulturstadt Europas" gefeiert und Bund, Land und Stadt haben dieses immer in dem Bewusstsein gemacht, dass "Kulturstadt Europas" nur bedeuten kann: stolz sein auf das, was Literatur, Kunst und Wissenschaft geleistet haben, aber auch sich der Verantwortung bewusst zu sein. Das Goethehaus und das Konzentrationslager Buchenwald standen bei allen Veranstaltungen des Kulturstadtjahres dicht nebeneinander. Wiedergutmachung, Aufarbeitung von Unrecht und Versöhnungen sind Verpflichtungen für ein Kulturvolk. Deswegen wollen wir dieses nicht ausgrenzen. Am Rande sei ja auch einmal vermerkt, dass offenbar die Aufarbeitung des NS-Unrechts mit der Wiedervereinigung einen gewissen Schub bekommen hat.

Meine Damen und Herren, viele haben gesagt, Deutschland würde mit der Wiedervereinigung einen Rechtsruck tun. Ich stelle fest, dass das Unrecht des Nationalsozialismus intensiver aufgearbeitet worden ist als in den 50 oder 45 Jahren vorher.

Meine Damen und Herren, darauf lege ich dann allerdings auch Wert, dass dieses nicht nur die neuen Bundesländer betrifft. Einen Fall "Ibrahim" hat es vermutlich nicht nur in Jena gegeben, sondern vielleicht auch in Tübingen, in Köln oder in Hannover.

Meine Damen und Herren, aber ich finde es dann schon auch erstaunlich, dass dieser Antrag nun von der PDS kommt. Auch Sie oder Ihr Mutterschiff hatte 45 Jahre Zeit, Anerkennung zu leisten, Ausgleich zu leisten, Wiedergutmachung zu leisten. Dieses, meine Damen und Herren, ist leider nicht geschehen. Ich will nicht ausdrücklich dieses brisante Thema auf Parteipolitik beziehen, aber ich denke, zumindest bekommt dieser Antrag damit doch ein etwas zweischneidiges Gesicht.

Nun zu Ihrem Antrag. Anlässlich einer Besprechung der Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 16. Dezember 1999 wurde die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetzesbeschluss zur Errichtung der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" signalisiert. Insofern wird die Intention der Bundesregierung im Hinblick auf die Entschädigungsleistung für ehemalige Zwangsarbeiter unterstützt. Es gibt einen Brief des thüringischen Ministerpräsidenten vom Januar dieses Jahres. In diesem Brief, in diesem Schreiben teilt er dem Bundeskanzler im Januar 2000 nochmals die Bereitschaft der Länder zu einer finanziellen Ausstattung der Stiftung auf der Basis eben dieses Gesprächs vom 16. Dezember 1999 mit. Aber ich mache hier keinen Vorwurf, die Materie ist schwierig. Ein rechtsverbindlicher Gesetzentwurf, der

für eine Bundesratsinitiative geeignet wäre, existiert nicht. Wie es ausgefüllt wird, dieses Gesetz und die Stiftung, ich denke, das sollten wir beraten, wenn die Stiftung da ist oder wenn das Gesetz vorliegt. Es wurde auch anlässlich der bereits zitierten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 16.12.1999 Einigung darüber erzielt, dass die Länder sowohl dem Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich zustimmen, aber es wurde auch eine Beteiligung des Freistaats Thüringen wie auch der anderen Länder an der finanziellen Ausstattung der Stiftung nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens festgelegt sowie auch über die weiteren Modalitäten der Stiftung. Auf eine ergänzende Finanzierungsbeteiligung von Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben, meine Damen und Herren - ich bin ja sehr angetan davon, dass manche Städte sich schon bereit erklärt haben und der Deutsche Städtetag einen Brief geschrieben hat, dem sich der Thüringer Gemeinde- und Städtebund angeschlossen hat, dass die Städte auch ihren Beitrag leisten können, es besteht aber keine Rechtsverbindlichkeit, wie es ja auch in Ihrem Antrag insgesamt zum Ausdruck kommt. Die geforderten historischen Recherchen sind für die Frage der Finanzierungsbeteiligung des Freistaats nicht weiterführend. Lassen Sie mich noch einmal sagen, erst die Stiftung, dann weiterführende Modalitäten.

Meine Damen und Herren, auch was die Verantwortlichkeit angeht, lassen Sie mich dieses ruhig noch einmal ausführen, auch in diesem Parlament sitzt niemand, der damals Täter gewesen ist, aber dennoch haben wir Verpflichtung zur Wiedergutmachung und wir haben Verantwortung, Verantwortung gegenüber denen, die gelitten haben, aber auch Verantwortung für die Zukunft.

Meine Damen und Herren, ob eine Änderung des Einkommensteuergesetzes sinnvoll oder notwendig ist, kann erst nach Kenntnis des durch die Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs eingeschätzt werden. Ich bitte Sie noch einmal, keine Anträge zur Unzeit. Ich warne davor, weitere Forderungen einzubringen, die eventuell eher den Lauf der Beratungen und die Einsetzung der Stiftung und die Erarbeitung des Gesetzes verzögern können. Die Verhandlungen, Herr Dr. Hahnemann, Sie haben es ja selber genannt, sind schwierig und problematisch genug gewesen, dass man sich mit den Opferverbänden und der Industrie geeinigt hat. Wir müssen zuerst am Ziel festhalten und wir müssen dann die Stiftung bzw. das dazu erforderliche Gesetz ausfüllen. Alles andere könnte Verzögerung oder gar Stillstand bedeuten. Deswegen bitte ich Sie, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Ich bitte, in der anschließenden Debatte bei der sensiblen Frage dieses nicht zu einem Thema parteipolitischer Auseinandersetzungen zu machen. Es wäre schade darum. Ich wünsche den weiteren Beratungen zur Gründung der Stiftung und zur Erarbeitung des Gesetzes viel Erfolg und ich denke, dann sollten wir uns einbringen, wenn es die Zeit erfordert. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Ellenberger, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte beginnen, wenn Sie erlauben, Frau Präsidentin, mit einem Zitat aus einer Ansprache von Johannes Rau, die er am 17. Dezember 1999 gehalten hat. Ich zitiere: "Wir alle wissen, dass man die Opfer von Verbrechen mit Geld nicht wirklich entschädigen kann. Wir alle wissen, dass das Leid, das Millionen Frauen und Männern zugefügt wurde, nicht wieder gutgemacht werden kann. Es macht auch keinen Sinn, begangenes Unrecht gegeneinander aufzurechnen.

Sklaven- und Zwangsarbeit bedeutete nicht nur das Vorenthalten des gerechten Lohnes, sie bedeutete Verschleppung, Entrechtung, die brutale Missachtung der Menschenwürde; oft war sie planvoll darauf angelegt, die Menschen durch Arbeit zu vernichten.

Für alle, die damals ihr Leben verloren haben, kommt die Entschädigung genauso zu spät wie für alle, die inzwischen gestorben sind. Umso wichtiger ist es, dass jetzt alle Überlebenden möglichst bald die heute, am 17. Dezember vereinbarte humanitäre Leistung bekommen. Ich weiß, dass für viele gar nicht das Geld entscheidend ist, sie wollen, dass ihr Leid als Leid anerkannt wird und das Unrecht, das ihnen angetan worden ist, 'Unrecht' genannt wird."

Die Bundesrepublik Deutschland und deutsche Unternehmen, leider nicht alle deutschen Unternehmen, haben sich entschlossen, durch die Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" moralische Verantwortung für dieses furchtbare Kapitel unserer Geschichte zu übernehmen und den betroffenen Opfern auch finanzielle Entschädigungsleistungen bereitzustellen. Natürlich kann man mit Recht darüber klagen, dass über ein halbes Jahrhundert vergehen musste, bis diese Verantwortung akzeptiert wurde, und zwar - wie gerade mein Vorredner sehr zu Recht darauf hingewiesen hat - hat es in beiden Teilen Deutschlands sehr lange gedauert, bis man diese Verantwortung akzeptiert hat. Zu DDR-Zeiten wurde dieser Teil der Verantwortung gar nicht akzeptiert. Der größte Teil der verschleppten und versklavten Menschen lebt heute gar nicht mehr. Viele von ihnen, vor allem die in Osteuropa leben, haben all die Jahre in ziemlicher Armut verbracht und trotzdem, und da, denke ich, sind wir uns doch alle einig, sind wir froh darüber, dass diese Entschädigung jetzt endlich kommen wird als ein sozusagen symbolisches Zeichen der Wiedergutmachung.

Die Parteien auf Bundesebene, aber, wie ich denke, auch hier in Thüringen unterstützen einmütig dieses Vorhaben, das auf der Basis der Verhandlungsergebnisse der vorbereitenden Kommission umgesetzt werden soll. Es ist auch

kaum vorstellbar, nach meiner Sicht der Dinge, dass das Gesetz zur Errichtung der Stiftung, ein ganz besonderes Gesetz, von Parteiengezänk statt von Einmütigkeit begleitet wird.

Wichtig ist, dass diese Verhandlungen, die leider immer noch nicht abgeschlossen sind, nun hoffentlich bald abgeschlossen werden können, und wichtig ist auch, dass die offenen Fragen beantwortet werden. Es gibt viele offene Fragen zu diesem Thema von vielen Beteiligten. Aber solange die Verhandlungen laufen, werden auch die Fragen nach und nach beantwortet werden müssen. Die Modalitäten der Beteiligung der Länder müssen geklärt werden, gar keine Frage, und auch andere Details, aber bei den grundsätzlichen Entscheidungen sind sich doch alle Beteiligten inzwischen einig. Diese mühselig gewonnene Einigkeit darf jetzt nicht durch Forderungen konterkariert werden, von denen jeder weiß, auch die PDS, wie ich vermute, dass sie nicht erfüllt werden können.

Das Grundanliegen Ihres Antrags, die schnellstmögliche Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, unterstützt natürlich die SPD wie, glaube ich, alle anderen hier in diesem Hause auch. Bei dem Begriff "angemessene Entschädigung", also "angemessen", zögere ich schon ein bisschen, denn was ist eigentlich angemessen in diesem Zusammenhang? Ich denke auch, dass haushaltsrechtlich geklärt werden muss, wie die Kommunen sich freiwillig am Stützungsfonds beteiligen können. Und von der Landesregierung erwarten wir selbstverständlich ein deutliches Bekenntnis zur finanziellen Beteiligung Thüringens, zu einer konstruktiven Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat und den Willen, den festen Willen, alles Nötige zu einer zügigen Umsetzung des Gesetzes auch hier in Thüringen zu veranlassen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, auch wenn es in diesem Falle wünschenswert wäre, das will ich überhaupt nicht leugnen, dass meine Fraktion sich für eine Änderung im Einkommenssteuergesetz einsetzen wird oder dass die Verzichtserklärung gegenüber weiteren Ansprüchen aus dem Stiftungsgesetz herausgenommen werden kann. Beides sind, wie ich denke, Grundvoraussetzungen für das Gelingen dieser gemeinsamen Stiftung. Wenn Ihnen, meine Damen und Herren, dieses Gelingen am Herzen liegt, vor allem auch im Sinne der betroffenen Opfer, die nun wirklich nicht mehr warten können, und wenn es Ihnen nicht nur darum geht, sozusagen als die besonders guten Deutschen in der Öffentlichkeit dazustehen, dann hoffe ich, dann bitte ich Sie, verzichten Sie auf Ihre unerfüllbaren Forderungen und tragen Sie so dazu bei, dass auch in Thüringen unter den Parteien Einmütigkeit herrscht und die Zwangsarbeiter so fair und so schnell wie nur irgend möglich entschädigt werden können.

Ich hätte nichts dagegen, meine Damen und Herren, wenn dieser Antrag an den Innenausschuss überwiesen wird, weil es doch verschiedene Dinge zu klären gibt, die nur hier in Thüringen zu klären sind. Aber ich denke, dann sollte er ein Stückchen ruhen in diesem Ausschuss, weil

erst noch andere Entscheidungen gefällt werden müssen, bevor der Innenausschuss sich mit diesem Antrag beschäftigen kann. Also Ausschussüberweisung ja; wenn nicht, müssen wir den Antrag leider ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt als Nächster das Wort der Abgeordnete Dittes, PDS-Fraktion.

Meine Damen und Herren, 55 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Ende des Nationalsozialismus erhalten Millionen von Opfern noch immer keine Anerkennung als NS-Verfolgte oder Entschädigungszahlungen. So kämpfen beispielsweise diejenigen, die sich dem Vernichtungskrieg der deutschen Wehrmacht im Osten verweigerten, noch immer um Rehabilitierung oder die Sinti und Roma gar um einen Platz in der Erinnerung. Viele Menschen verloren, verfolgt durch den Nationalsozialismus, alles, was sie hatten, wenn nicht ihr Leben oder das Leben ihrer Angehörigen, so doch ihre Würde, Gesundheit, wertvolle Zeit ihres Lebens, ihre Freiheit, berufliches Fortkommen und Zukunftschancen sowie ihr Habe und ihr Vermögen. Sie verloren dies alles im Krieg, bei Versicherungsbetrug, bei so genannten Arisierungen, Deportationen, Verfolgung, Gefangenschaft, medizinischen Versuchen, KZ-Haft und bei Zwangsarbeit. Und nie hat die Bundesrepublik Reparationen zahlen müssen für den Krieg, der 60 Mio. Menschen das Leben kostete und die halbe Welt verwüstete. Entschädigungen wurden nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleistet. Von derartigen Zahlungen waren jedoch die Millionen und Abermillionen Menschen in Osteuropa ausgenommen, weil Entschädigung nur innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 geleistet wurde. Die überwiegende Zahl der aus Osteuropa stammenden nichtjüdischen Zwangsarbeiter ist bis heute leer ausgegangen.

10 Mio. Menschen haben für das nationalsozialistische Deutschland als Arbeitssklaven für keinen oder nur geringen Lohn unter schrecklichsten, menschenunwürdigsten Bedingungen gearbeitet. Diejenigen, die jahrelang zu Sklavenarbeit in der Industrie und Landwirtschaft, aber auch bei staatlichen Stellen und öffentlichen Betrieben wie Bahn, Post und kommunalen Unternehmen gezwungen wurden und die heute noch leben, warten zu großen Teilen noch heute auf staatliche Anerkennung als NS-Opfer und auf eine angemessene Entschädigung durch die Nutznießer der millionenfachen Zwangsarbeit. Nur wenige Unternehmen haben jeweils ohne Anerkennung jedweder Rechtsverpflichtung Entschädigungsleistungen für jüdische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter geleistet, und dies meist nur aufgrund von politischem und juristischem Druck aus dem Ausland. Nach mehr als 50 Jahren der Verweigerung geht es heute um einen Ausgleich gegenüber denen, die

während des Nationalsozialismus zu Opfern der Zwangsarbeit wurden. Ein solcher Ausgleich wurde von den damaligen Nutznießern der Zwangsarbeit nicht gewährleistet. Nach Berechnung der "Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts" haben die deutschen Arbeitgeber den Zwangsarbeitern auf den heutigen Wert umgerechnet 180 Mrd. DM an Lohn vorenthalten.

Heute geht es darum, das Leiden dieser Menschen endlich anzuerkennen und die rechtliche und moralische Verantwortung auf Entschädigung wahrzunehmen. Das Durchschnittsalter, und das wurde hier von meinen beiden Vorrednern angesprochen, der noch lebenden Zwangsarbeiter beträgt 75 Jahre. Jährlich sterben 10 bis 15 Prozent von ihnen. Warten wir also nicht, bis eine Entschädigung diese Menschen nicht mehr erreicht oder die Frage nach Entschädigung dieser Menschen nicht mehr gestellt werden kann. In diesem Sinne bitten wir den Thüringer Landtag, sich für eine schnellstmögliche und angemessene Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern für ihre leidvolle Zeit der Zwangsarbeit im Nationalsozialismus auszusprechen, wenngleich festzustellen ist, dass eine tatsächlich angemessene Entschädigung gar nicht mehr möglich sein wird.

Nach langen Verhandlungen, bei der die deutsche Seite wahrlich keinen Ruhm geerntet hat, wurde - und dies darf man nicht vergessen - nur unter massivem Druck durch mögliche Klagen gegen einzelne Firmen vor amerikanischen Gerichten im Dezember eine Stiftungsinitiative zur Entschädigung dieser Opfer des Nationalsozialismus gegründet. Die Gründung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" schien 1999 das Ende der zähen Verweigerungshaltung zu markieren, die die Bundesregierung und eine Vielzahl deutscher Unternehmen seit Jahren gegenüber den Forderungen ehemaliger NS-Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und ihrer Anwälte einnahmen. Betrachtet man die konkreten Modalitäten, die im derzeit existierenden Referentenentwurf vorgesehen sind, auf die eben, Herr Pietzsch, nach dessen Beschlussfassung keinerlei Einflussmöglichkeit auf Veränderung mehr besteht, die aber jetzt durch öffentliche Diskussion und öffentlichen Druck noch verändert werden können, bleibt jedoch die Verweigerungshaltung weiterhin leitendes Motiv. Es ist eine Stiftung, die sich zum Ziel setzt, Ansprüche abschließend zu regeln und ein Ende der Einklagbarkeit von Zahlungen zu schaffen.

Meine Damen und Herren, das Stiftungsvermögen von 10 Mrd. DM soll, so wurde zugesagt, je zur Hälfte durch die deutsche Industrie einerseits und durch Bund und Länder andererseits aufgebracht werden. Fast drei Monate nach Abschluss der Verhandlungen haben sich nur 160 Unternehmen bereit gefunden, in den Fonds einzuzahlen, und mit knapp mehr als 2 Mrd. DM sind nicht einmal die Hälfte der zugesagten Mittel in Sicht. Zu den bisher der Stiftungsinitiative angehörenden Unternehmen gehören u.a. die Deutsche Bank, die Degussa, die Allianz - Unternehmen, die sich mit den Einzahlungen und Fonds von weit höher ausfallenden Entschädigungsforderungen bei

Einzuklagenden freikaufen. Und welcher Hohn muss es für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sein, sehen zu müssen, dass diejenigen, die millionenfach an ihrem Leid verdienten und sich durch die Rechtssicherheitsklausel vor weiteren Klagen schützen können, dann von ihren Einzahlungen in den Entschädigungsfonds die Hälfte über die Steuer zurückbekommen werden, weil die eingezahlte Summe steuerlich geltend gemacht werden kann.

Meine Damen und Herren, in der vergangenen Woche hat in Berlin die 9. Verhandlungsrunde zu den konkreten Modalitäten der Entschädigungen im derzeitigen Entwurf für ein Stiftungsgesetz stattgefunden; zu einem Durchbruch kam es dort jedoch nicht. Die Kritik der Opferverbände und Vertreter im Referentenentwurf selbst wird von deutscher Seite immer wieder zurückgewiesen. Schließlich folgt der Verweis, die Opferverbände sollten doch die Modalitäten innerhalb der gegebenen Regelungen des Entwurfs aushandeln. Der Entwurf hat zu Recht, meinen wir, scharfe Kritik hervorgerufen. Einer der Anwälte der Opferverbände äußerte Mitte Januar den Vorwurf, die Regierung arbeite gegen die Opfer, umso wenig wie möglich zahlen zu müssen. Er kritisierte, dass die Regierung offensichtlich einseitig die Kriterien für eine Mittelvergabe festlegen wolle, obwohl dies Sache der ganzen Berliner Runde sei. Die Opfer beklagen, nicht in die Verhandlungen einbezogen zu sein und in den Entscheidungsgremien der Stiftung nicht ausreichend repräsentiert zu sein. Wir fordern die Landesregierung auf, im Rahmen des gegenwärtig laufenden Gesetzgebungsverfahrens, also ohne Zeitverzug, auf die Bundesregierung einzuwirken, Änderungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zu erreichen, so dass sichergestellt wird, dass die konkreten Modalitäten der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter mit allen Verbänden der Opfer des Nationalsozialismus vereinbart werden. Es kann doch nicht sein, dass wir denen, die das Glück hatten, die nationalsozialistische Verfolgung und Zwangsarbeit zu überleben, sagen, wir geben euch zwar eine Entschädigung, die sich angesichts des Leidens ohnehin wie ein Almosen ausnimmt, aber ihr habt bei den Modalitäten nicht mitzureden. Genauso wenig kann es vertretbar sein, Opfergruppen ganz von der Entschädigung auszunehmen, wie es derzeit den in der Landwirtschaft oder auf der Basis von Kriegsgefangenschaft zur Zwangsarbeit gezwungenen Personen oder wie es weiterhin großen Teilen der außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 Zwangsbeschäftigten ergeht. Bei Letzteren handelt es sich allein um 2 bis 3 Mio. Menschen. Bereits die Präambel der Stiftungsinitiative, meine Damen und Herren, formuliert eine historisch-politische Lüge, die das Abweisen von Ansprüchen vorbereitet. Ich zitiere: "Deutsche Unternehmen waren in das NS-Regime und damit auch in das von ihm ausgelöste Unrecht eingebunden; dabei gingen nationalsozialistische Verfolgungen und Zwangsarbeit vom NS-Staat aus. Rechtsansprüche gegen deutsche Unternehmen im Hinblick auf Zwangsarbeit und Verfolgung während der NS-Zeit bestehen nicht,

vielmehr beabsichtige die Stiftung freiwillige Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter zu zahlen sowie durch das Naziregime verursachte, noch unbearbeitete Vermögensschäden zu regulieren."

Meine Damen und Herren, die deutschen Konzerne sind doch nicht gezwungen worden, sondern haben aus eigenem Profitinteresse diese Ausbeutung befürwortet. Die Firmen rissen sich regelrecht um Zwangsarbeiter, deren Zuweisung ausführlich beantragt werden musste. Vielfach haben Abgesandte der Unternehmen Zwangsarbeiter in Konzentrationslagern persönlich ausgewählt. So stellt der amerikanische Historiker Peter Hayes, der zurzeit das Firmenarchiv der Degussa untersucht, fest: "Man kaufte sich Chancen für die eigene Zukunft mit dem Leben anderer in der Gegenwart. Der Weg dahin war nicht durch Gleichgültigkeit geebnet, sondern durch Selbstinteresse." Selbst wenn deutsche Unternehmen heute angeben, keine rechtliche Verantwortung zu tragen, so müssen sie sich angesichts des Aktenmaterials und des Leidens der Opfer fragen lassen, wieso sie auch jede moralische Verantwortung bestreiten.

Meine Damen und Herren, abschließend zu regeln seien alle NS-Unrechtskomplexe, so formuliert der derzeit geltende Referentenentwurf weiter. Das Stiftungsgesetz, mit dem weiter gehende Ansprüche endgültig ausgeschlossen und laufende Diskussionen abgeschlossen werden sollen, verbreitet einen unerträglichen Schlussstrichtenor und stellt die Rechtssicherheit der Täter über die Rechtssicherheit der Opfer. Wenn heute diejenigen, die eine rechtliche oder moralische Verantwortung zur Entschädigung haben, Rechtssicherheit von denen fordern, die Anspruch auf eine solche Entschädigung haben, dann geht irgendetwas nicht mit rechten Dingen zu. Wieso soll ein jüdischer Zwangsarbeiter, dem nach dem Referentenentwurf bis zu 15.000 DM Entschädigung für die Zwangsarbeit in einem Konzentrationslager zustehen, der aber aufgrund der Höhe des Fonds voraussichtlich nur 12.000 DM erhalten wird, auch auf die eventuell viel höher zu beziffernde Erstattung seines gestohlenen Vermögens verzichten? Wir plädieren dafür, dass die Antragstellenden keine Verzichtserklärung gegenüber weiter gehenden Ansprüchen wegen NS-Verbrechen abgeben müssen. Ebenso muss den heute vielfach bettelarm Überlebenden ermöglicht werden, ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrzunehmen, das heißt, die Kosten von Widersprüchen gegen Bescheide oder im Zusammenhang mit Entschädigungsverfahren müssen erstattet werden. Die von der Bundesregierung bestellten Historiker haben festgestellt, meine Damen und Herren, dass heute noch etwa 2,4 Mio. ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter am Leben sind. Würden alle diese Menschen zu gleichen Teilen entschädigt werden, bekämen sie pro Person 2.700 DM. Nachdem im derzeitigen Referentenentwurf der Kreis der Anspruchsberechtigten schon stark, nämlich auf etwa 1 Mio. Menschen eingeschränkt wurde, zeigt sich, dass auch für diese Betroffenen die veranschlagte Summe keineswegs ausreichend oder gar angemessen oder auch annähernd angemessen ist, zumal von den 10 Mrd. Stiftungssumme noch

1 Mrd. für Vermögensschäden durch so genannte Arisierung und eine weitere Milliarde für einen Zukunftsfonds z.B. für Bildungsarbeit abgezweigt wird. Ich finde es beschämend, wenn Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Industrie auf die Anforderung der Überlebenden, die Summe des Zukunftsfonds zugunsten der individuellen Entschädigung zu verringern, mit der faktischen Drohung reagieren: Ohne diese Höhe des Zukunftsfonds sei mit der deutschen Industrie nicht zu rechnen, anstatt Überlegungen anzustellen, wie weitere Gelder für die Stiftung bereitgestellt werden können. Angesichts der lediglich 6,3 Mrd. DM für individuelle Entschädigungen wird es wohl Realität werden, was mit der Ratenzahlung im Stiftungsgesetz bereits vorgedacht wurde: Die Opfer erhalten zunächst eine 35- bis 50-prozentige Rate und weitere Zahlungen erst nach Bearbeitung aller Anträge. Das Verfahren wird voraussichtlich eine gewisse Zeit in Anspruch und damit den Tod vieler Anspruchsberechtigter in Kauf nehmen. Aufgrund von Berechnungen kann man davon ausgehen, dass Opfer der so genannten Kategorie A statt maximal 15.000 nur 12.000 DM erhalten und Opfer der so genannten Kategorie B anstelle von maximal 5.000 nur 4.000 DM, so dass niemand wohl in den Genuss der ohnehin knapp bemessenen derzeitig verkündeten Summe kommen wird. Folglich, meine Damen und Herren, wird es nötig sein, dass alle Stiftungsgeber, die von ihnen zur Verfügung zu stellenden Beiträge schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Dabei errechnet sich der Thüringer Anteil nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel und sollte unserer Meinung nach im Haushaltsjahr 2000 noch zugesichert werden. Und da absehbar ist, dass die Stiftungssumme nicht ausreichen wird, ist es notwendig, den Fonds jährlich aufzustocken. Damit diese Verantwortung auch in Thüringen mitgetragen werden kann, halten wir es für unerlässlich, diese weitere Aufstockung auch in Zukunft der Stiftungsinitiative zuzusichern. Widersprechen wir dem Schlussstrichtenor des derzeitigen Referentenentwurfs und sorgen wir dafür, dass der Wille zur Entschädigung glaubhaft ist, und machen wir deutlich, dass Verantwortung nicht an einem Stichtag endet. Diese Verantwortung haben bereits etliche Thüringer Kommunen, wie z.B. Weimar und Suhl, erkannt. Sie leisten freiwillige Beiträge in den Stiftungsfonds. Unseres Erachtens sollte die Einberechnung freiwilliger kommunaler Leistungen an der 10-Milliarden-Summe des Fonds ausgeschlossen sein und die jetzt veranschlagten Thüringer Beiträge vollständig aus Landesmitteln bestritten werden.

(Zwischenruf Dr. Vogel, Ministerpräsident: Es ist völlig anders.)

Wohl aber sollte die Landesregierung und auch der Landtag an Kommunen, an Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe appellieren, ihrer Verantwortung nachzukommen und Beiträge in den Fonds zu leisten. Für die Städte und Gemeinden werden hierfür die kommunalrechtlichen Bedingungen für eine freiwillige Beteiligung am Stiftungsfonds durch das Land zu sichern sein.

Meine Damen und Herren, als Antragsteller und Antragstellerinnen sind die ehemaligen überlebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter verpflichtet, innerhalb der sehr kurzen Frist von acht Monaten nachzuweisen, dass sie eine Berechtigung haben. Dies ist vielfach aufgrund der Vernichtung von Akten, der Unkenntnis über das jeweils zuständige Archiv oder die fehlende Zugänglichkeit von Archivmaterialien erschwert. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Kommunen und durch eigene Recherche zur Ermittlung der in Thüringen beschäftigten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und der beschäftigten Unternehmen und Kommunen beizutragen und eine Übersicht vorzulegen, die Anzahl der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, deren Entlohnung, die beschäftigenden Unternehmen einschließlich deren Rechtsnachfolger sowie Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschäftigende öffentliche Institutionen, Kommunen und landwirtschaftliche Betriebe ausweist. In etlichen Thüringer Archiven liegen unzählige Listen von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern vor, die in Thüringen beschäftigt waren. Die aufgearbeiteten Informationen können dann im Rahmen von Anträgen ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter auf Entschädigung genutzt werden, aber auch der historischen Aufklärung dienen. Aufgeklärt werden kann so hoffentlich auch die Landesregierung, die im Januar auf die Kleine Anfrage der PDS-Fraktion nach Unternehmen, die auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Thüringen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschäftigten und welche von ihnen bereits in den Fonds einzahlen, antwortete, sie verfüge über keine derartigen Kenntnisse, und dies, meine Damen und Herren, obwohl Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu Entschädigungsfragen existieren, die Debatte in den Medien präsent ist und in den Archiven in Thüringen unzählige Listen von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern vorliegen, die in Thüringen beschäftigt waren.

Vielleicht, meine Damen und Herren, dient historische Aufklärung auch dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Landesvorsitzenden des Bundes der Vertriebenen, Paul Latussek, dessen Organisation in dieser Woche neuerlich wegen geschichtsrelativierender Äußerungen kritisch genannt werden muss. So nutzt Latussek die aktuelle Debatte, um Entschädigungen für Deutsche zu fordern, um polnisches, tschechisches oder slowenisches Territorium zu beanspruchen. Und hier erleben wir ein weiteres Mal, wie mit dem Verweis auf Kriegsfolgen die Verbrechen des Krieges und des Nationalsozialismus relativiert werden. Aber wir können und dürfen nicht zulassen, meine Damen und Herren, dass den Opfern von Verfolgung und Zwangsarbeit derartige Vergleiche in der heutigen Zeit unwidersprochen zugemutet werden.

(Beifall bei der PDS)

Vergessen wir nicht die vielen, die gar nicht mehr entschädigt werden können, weil sie ermordet wurden oder aufgrund der so genannten Vernichtung durch Arbeit einen qualvollen Tod fanden.

Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dass die Überlebenden schnell und unbürokratisch entschädigt werden, und zwar durch die, die dafür in der Verantwortung stehen, und zwar ohne peinliches Schachern. Darin, meine Damen und Herren, sollten wir uns eigentlich alle einig sein. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Bergemann, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich denke, zunächst darf man froh sein über die Tatsache, dass die Opfer von NS-Zwangsarbeit jetzt ein Stück Wiedergutmachung erfahren werden. Es steht doch auch völlig außer Frage, dass der Freistaat dem Gesetzentwurf zu dieser Entschädigung, so er dann vorliegen wird, im Bundesrat zustimmt. Und, Herr Dittes, bei aller Sensibilität zu diesem Thema, es geht hier nicht darum, dass hier ein Schlussstrich gezogen werden soll,

(Beifall bei der CDU, SPD)

sondern hier geht es schon deutlich darum, dass wir diesen Sachverhalt klären, dass wir uns der Verantwortung bewusst sind. Und ich erlaube mir das, Sie sind ja noch ein junger Abgeordneter, ich habe über vier Jahrzehnte in der ehemaligen DDR gelebt und habe nie ein Wort über Entschädigungsfragen von Zwangsarbeit oder zumindest Ansätze in dieser Richtung auch nur vernommen. Sie versuchen jetzt hier, dieses Thema für sich zu vereinnahmen. Wissen Sie, das ist etwas kompliziert. Das passt genau dahin, dass man sagt: Wir sind die Anwälte der sozial Schwachen, wir sind jetzt die Anwälte der zu Entschädigenden. Der Zug ist immer durch die DDR gefahren und hat an jedem Bahnhof gehalten, nur leider ist von Ihren Vorgängern keiner eingestiegen.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, es ist auch deutlich geworden, dass in der Besprechung mit dem Bundeskanzler die Regierungschefs ganz klar vereinbart haben, und das ist der klare Punkt dabei, erst nach der Verabschiedung des Gesetzes wird über die Beteiligung der Länder beraten. Und man kann nicht über einen Gesetzentwurf beraten, der auch zum heutigen Tag noch Veränderungen unterliegt und überarbeitet wird. Das ist nicht möglich. Herr Dittes, der Königsteiner Schlüssel und solche Fragen stehen heute überhaupt nicht zur Debatte. Wenn der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir uns dementsprechend auch einbringen. Denn was jetzt von größter Wichtigkeit ist, was sicher auch flächendeckend heute gesagt worden ist, das ist schon, dass es aller Anstrengungen bedarf für eine rasche und zügige Umsetzung,