In der "Osterländer Volkszeitung" vom 8. Februar 2000 verkündete der wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion der CDU, Jörg Schwäblein, dass es voraussichtlich zu keiner weiteren Fachhochschulgründung in Ostthüringen kommt.
1. Beabsichtigt die Landesregierung, wie in der Regierungserklärung verkündet, die Gründung einer Fachhochschule in Ostthüringen?
3. Wird die Landesregierung bei einer Gründung in Ostthüringen dem Standortvorschlag der durch den damaligen Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Es gilt die Aussage in der Regierungserklärung vom 13. Oktober 1999, derzufolge die Landesregierung für die Gründung einer zweiten Fachhochschule in Ostthüringen eintritt.
Zu Frage 2: Die Zielvorstellung des Ministeriums über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen und die Ausbauplanung sind im Landeshochschulplan geregelt. Ich beabsichtige den fortgeschriebenen Landeshochschulplan im Kabinett im Herbst dieses Jahres vorzulegen.
Zu Frage 3: Bei Gründung einer Fachhochschule werde ich die Wahl des Standorts einer Prüfung unterziehen, in welche alle notwendigen sachlichen Abwägungen und Gutachten einbezogen werden.
Darf ich die Antwort zu Frage 2 so verstehen, dass dann mit der Vorlage des Landeshochschulplans auch definitiv eine Entscheidung zu dem Fachhochschulstandort getroffen ist oder wird?
Im Landeshochschulplan werden alle zukünftigen Planungen und der derzeitige Stand festgelegt. Demzufolge ist die Aussage mit enthalten.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit ist die Frage beantwortet und wir kommen zur Frage von Herrn Abgeordneten Sonntag.
Die Diskussion um Bau, Finanzierung und Linienführung der B 93 im Altenburger Land reißt nicht ab. Derzeit wird über neue Planungen der Anbindung der B 180 an die Neubau-B 93, also die Ortsumgehung Altenburgs, berichtet, und zwar in der Presse berichtet.
1. In welchen Abschnitten des Verlaufs der B 93 und deren Verknüpfungspunkten auf Thüringer Territorium sind noch Planungen erforderlich?
4. Wie viele Einsprüche gegen die Baumaßnahme gemäß Frage 1 liegen vor und wie ist deren Bearbeitungsstand?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Sonntag wie folgt:
Zu Frage 1: Nach der mit Beschluss vom 15.02.2000 abgeschlossenen Planung für die Ortsumgehung Altenburg sind weitere Planungen für nachfolgende Maßnahmen erforderlich bzw. bereits eingeleitet. B 180 - Anschluss an die B 93 und Verlegung der Ortsdurchfahrt Münsa, B 93 - Ortsumgehung Gößnitz, Ausbau Ortsdurchfahrt B 93 in Möckern, Um- und Ausbau der B 93 zwischen Taschelwitzer Kreuz und Premmerwitz, Neubau B 93 zwischen Ortsumgehung Gößnitz und Ortsumgehung Altenburg.
Zu Frage 2: Der Bauablauf der durchgehenden Strecke der Ortsumgehung Altenburg wird durch die genannten Planungen nicht beeinflusst.
Zu Frage 3: Im Investitionsprogramm der Bundesregierung, Liste 1 - hoch prioritäre Maßnahmen -, sind für den Bau des ersten Bauabschnitts 14,9 Mio. DM, für den Zeitraum 1999 bis 2002 rund 15,3 Mio. DM nach 2002 vorgesehen. Weitere 11 Mio. DM stehen im Zeitraum 1999 bis 2002 gemäß Liste 2 - prioritäre Maßnahmen bei Erzielung der vorgesehenen Stabilisierung des Bundeshaushalts - zur Verfügung.
Zu Frage 4: Im Planfeststellungsverfahren wurden 111 Einwendungen vorgebracht und abgearbeitet. Aufgrund der Einsprüche im Bereich B 180 Münsa wurde ein Planänderungsverfahren durchgeführt, welches zu weiteren 26 Einwendungen führte. Im Ergebnis dessen wurde die B 180 vom Planfeststellungsbeschluss ausgenommen und die Auflage zur Neuplanung der B 180 in diesem Bereich erteilt.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen zur Frage der Abgeordneten Frau Stangner in Drucksache 3/331.
In einem Brief der Fachleiterinnen und Fachleiter der Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien in Erfurt, Gera, Jena und Weimar an alle Landtagsfraktionen wird Besorgnis über die von der Landesregierung geplanten Veränderungen in der Lehrerausbildung in Thüringen formuliert.
1. Aufgrund welcher Entwicklungen bzw. Erkenntnisse plant die Landesregierung strukturelle und inhaltliche Veränderungen in der Lehrerausbildung?
3. Gibt es bereits konkrete Modellvorstellungen zur Neuordnung der Lehrerausbildung, welches Modell favorisiert die Landesregierung?
4. In welcher Art und Weise werden Betroffene, also in der Ausbildung Lehrende und Studierende bzw. Lehramtsanwärter, und externer wissenschaftlicher Sachverstand in die Reform einbezogen?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Stangner namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die teilweise schon jetzt deutlich zurückgehende Zahl der Lehramtsanwärter, die auch im Zusammenhang mit dem Rückgang der Schülerzahlen in Thüringen und übrigens auch in den anderen neuen Ländern zu sehen ist, ist für die Landesregierung Anlass, Struktur und Inhalt der Lehrerausbildung insbesondere in ihrer zweiten Pha
se zu überprüfen. Einbezogen wird dabei der Bericht der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten gemischten Kommission Lehrerbildung.
Zu Frage 2: Prämissen sind die Sicherung und - soweit erforderlich - die Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung, der effektive Umgang mit den vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen des Landes und die konsequente Umsetzung der zweistufigen Schulaufsicht.
Zu Frage 3: Unter den bisher diskutierten Modellen zur Weiterentwicklung der Lehrerausbildung erscheint ein Strukturmodell, das die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern aller Lehrämter in der zweiten Phase in allen Schulamtsbereichen ermöglicht, am besten geeignet.
Zu Frage 4: Die Betroffenen waren von Beginn an in die Erarbeitung neuer Konzeptionen zur Veränderung der Lehrerausbildung einbezogen. Dazu fanden auch schulartbezogene Fachtagungen statt; weitere Gespräche finden zurzeit bzw. in naher Zukunft statt. Darüber hinaus wurden und werden Erkenntnisse von Thüringer Hochschulen sowie vor allem auch der schon erwähnte Bericht der von der Kultusministerkonferenz eingesetzten gemischten Kommission "Lehrerbildung" einbezogen.
Namens der PDS-Fraktion beantrage ich die Überweisung dieser Mündlichen Anfrage an den Ausschuss für Bildung und Medien.
Darüber werden wir abstimmen. Wer für die Ausschussüberweisung stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das nötige Quorum ist erreicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/336 des Abgeordneten Döring.
Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher im Thüringer Landesdienst haben in den vergangenen Jahren durch die Teilnahme an verschiedenen Teilzeitmodellen, die mit erheblichen Einkommensminderungen verbunden sind, ein hohes Maß an Solidarität bewiesen. Auch unabhängig von der Teilnahme an diesen Teilzeitmodellen erhalten sie generell eine geringere Vergütung als ihre Kolleginnen und Kollegen in den alten Bundesländern. Aus Kreisen der Landesregierung und anderer Vertreter der Öffentlichkeit wurden unterschiedliche Meinungsäußerungen zur Gehaltsangleichung zwischen Pädagogen in alten und neuen Ländern bekannt.