Zu Frage 3: Die aus der Drucksache 3/4107 ersichtlichen Antworten sowie die in Bezug genommene Berichterstattung stehen nicht im Widerspruch. Es schließt sich nicht aus,
dass ein Bescheid übergeben wurde, auch wenn Mitglieder des Thüringer Landtags hierzu nicht beauftragt wurden. Im Übrigen ergibt sich bereits aus der Fragestellung, dass zumindestens zum Teil keine Bescheide, sondern lediglich symbolische Papiere, Scheckformulare etc. überreicht wurden. Tatsachen, die auf die Verwirklichung eines Straftatbestandes schließen lassen, sind nicht erkennbar.
Zu Frage 4. Die Landesregierung hält die Verknüpfung von Verwaltungshandeln mit Symbolen von Landtagsfraktionen oder politischen Parteien grundsätzlich für nicht richtig.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, dass Sie mit Ihrer Antwort, die Sie eben gegeben haben, das hohe Haus veralbern?
Ja, ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Frage 3/4158 der Frau Abgeordneten Bechthum. Frau Abgeordnete Pelke wird sie stellen, bitte schön.
Am 10. Oktober 2003 erfolgte der symbolische erste Spatenstich für das stationäre Hospiz in Bad Berka.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete, ja Pelke müsste ich jetzt sagen, Frau Bechthum, im Namen der Landesregierung beantworte ich diese Mündliche Anfrage wie folgt:
Gestatten Sie mir zunächst eine allgemeine Vorbemerkung. In einer Welt, in der der Tod vielfach keinen Platz mehr hat, wird in Bad Berka erstmals in Thüringen ein stationärer Ort geschaffen, an dem Menschen mit schweren Erkrankungen würdevoll mit ihrer Krankheit leben und würdevoll von ihrem Leben Abschied nehmen können. Im Mittelpunkt der Hospizarbeit steht die Begleitung und Unterstützung des sterbenden Menschen und der ihm nahe Stehenden. Sie ist vor allem auf die Begleitung und lindernde Hilfe gerichtet, nicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Die lebensbejahende Grundidee schließt aktive Sterbehilfe ausdrücklich aus. Derzeit wird in der Bundesrepublik Deutschland von einigen Bundestagsabgeordneten über ein Gesetz diskutiert, das die aktive Sterbehilfe legalisiert. Im Namen der Thüringer Landesregierung möchte ich betonen, ein solches Gesetz wäre ein Dammbruch mit unabsehbaren Folgen. Wenn es um den Schutz des menschlichen Lebens geht, darf es keine Kompromisse geben, weder am Anfang noch am Ende des Lebens.
Sehr verehrte Damen und Herren, in diesem Zusammenhang spielt die Hospizarbeit eine wichtige Rolle. Das Haus in Bad Berka wird die Angebote der 20 in Thüringen tätigen ambulanten Hospizdienste ergänzen. Es entstehen 12 stationäre Plätze sowie 6 Tagespflegeplätze für ein Investitionsvolumen von insgesamt 2,25 Mio. ders hervorheben möchte ich, dass sich nicht nur der Bund und die Thüringer Landesregierung an der Finanzierung beteiligen, sondern ich möchte auch den hohen Eigenanteil des Trägerwerkes soziale Dienste hervorheben.
Nun zu Ihrer Frage 1: Die Baumaßnahmen verlaufen entsprechend dem Bauablaufplan. Das Richtfest findet am Freitag, dem 14. Mai 2004 statt. Die Eröffnung wird voraussichtlich im Februar 2005 sein.
Zu Frage 2: Es bedarf keiner formellen Betriebserlaubnis. Die Einrichtung kann unmittelbar nach der Fertigstellung anfangen und arbeiten. Der Träger der Einrichtung hat lediglich die Anforderungen an den Betrieb eines Heimes nach § 11 des Heimgesetzes zu erfüllen und nach § 12 dieses Gesetzes 3 Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme die beabsichtigte Betriebsaufnahme anzuzeigen.
Zu Frage 3: Nein, konkrete Vereinbarungen oder Verträge zum Pflegesatz und zur Vergütung liegen noch nicht vor. Die notwendigen Abstimmungen der Krankenkassen und Pflegekassen werden zurzeit geführt. Weiter gehende Anträge, z.B. ein Antrag auf Versorgungsvertrag im Sinne des § 39 a des SGB V wurden bisher vom Träger nicht gestellt.
Ich sehe keine Nachfragen, vielen Dank. Wir kommen zur Frage 3/4165. Bitte Frau Abgeordnete Thierbach.
Seit dem Jahr 2000 organisiert das Bündnis "BürgerInnen gegen Rechtsextremismus" unter dem Motto "Bunte Vielfalt statt brauner Einfalt" die vielfältigsten Formen des Widerstands gegen rechtsextreme Bestrebungen. Neofaschisten haben sich zum Ziel gesetzt, die Stadt Weimar zum Handlungsraum für ihren Kampf gegen die bestehende Demokratie zu "erobern". Allein im Jahr 2004 wurden bisher über 20 Anmeldungen von Aufmärschen neofaschistischer Gruppierungen in Weimar bekannt. Durch das Bürgerbündnis wurde im März eine Demonstration der Weimarer Bürgerinnen und Bürger organisiert und vom 11. bis 18. April 2004 fand eine Aktionswoche gegen Neofaschismus und Rechtsextremismus in Weimar statt. Erstmalig beteiligte sich die Landesregierung aktiv auf Einladung von Schülerinnen und Schülern des Sophiengymnasiums Weimar an der Kundgebung im Anschluss an die Demonstration am 18. April 2004. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Kaiser sprach auf der Abschlusskundgebung für die Landesregierung.
1. Welche konkrete Unterstützung ist die Landesregierung bereit im Kampf gegen Rechtsextremismus und Neofaschismus der Stadt Weimar zu geben?
2. Welche Position bezieht die Landesregierung zur Tatsache, dass Schülerinnen und Schülern des Sophiengymnasiums Weimar auf Empfehlung des Kultusministeriums durch den Schuldirektor untersagt wurde, die durch das Weimarer Bündnis "BürgerInnen gegen Rechtsextremismus" erarbeitete Symbolik "Ampelmännchen" und "buntes Haus" in der Schule anzubringen?
3. Wie will die Landesregierung verhindern, dass sie zum einen das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Weimar von der Bühne aus am 18. April 2004 lobt und unterstützt und gleichzeitig Schülerinnen und Schülern die politische Artikulation gegen Rechtsextremismus in der Schule verwehrt wird?
4. Ist die Landesregierung bereit, nachdem sie die Sinnhaftigkeit der durch das Bundesprogramm CIVITAS geförderten Netzwerkstelle wahrgenommen hat, diese gemeinsam mit den Kommunen finanziell zu unterstützen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zunächst eine Vorbemerkung: Die Landesregierung ist erfreut über das breite Bündnis der Weimarer Bürgerinnen und Bürger, die sich seit Jahren für eine tolerantes und demokratisches Klima in ihrer Stadt aktiv einsetzen. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Zu Frage 1: Die Landesregierung ist selbstverständlich bereit, im Rahmen der geltenden Gesetze und ihrer finanziellen Möglichkeiten jede erdenkliche Hilfe im Kampf gegen Extremismus und damit auch Rechtsextremismus und Neofaschismus zu leisten, und zwar im gesamten Freistaat Thüringen. Dies erfolgt im Besonderen durch das Festhalten an der Doppelstrategie von Prävention und Repression. Das diese greift, erkennt man daran, dass die Straftaten innerhalb der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich Rechts erneut zurückgegangen sind, was ausdrücklich auch für den Teilbereich der Gewaltstraftaten gilt. Im Übrigen verfolgt die Landesregierung weiterhin das Ziel, gemeinsam mit den Polizeibehörden und dem Verfassungsschutz ernste Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie schwer wiegende Gefährdungen Einzelner durch rechtsextremistische Aktivitäten zu verhindern.
Zur Frage 2 - zunächst eine Klarstellung zum Sachverhalt: Im vergangenen Jahr hatte eine Schülergruppe des Sophiengymnasiums Weimar, welches am Weg vom Bahnhof zum Stadtzentrum, das war der Weg der Demonstranten, liegt, Spruchbänder an der Außenfassade des Schul
gebäudes mit Inhalten gegen rechte Demonstrationen befestigt. Daraufhin erging am folgenden Tag ein Drohbrief von einer rechtsextremen Gruppe aus Leipzig an den Schulleiter des Gymnasiums. Aufgrund der massiven Bedrohung wurde umgehend das zuständige Schulamt informiert und der Brief an den Staatsschutz und die Polizei übergeben. Vor diesem Hintergrund hat die Schulleitung in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt für die Weimarer Aktionswoche entschieden, die Spruchbänder zu entfernen. Einer Empfehlung durch das Thüringer Kultusministerium bedurfte es nicht, da die Schulleitung die Fürsorgepflicht für die gesamte Schule mit Sorgfalt wahrgenommen hat. Es handelt sich also hierbei nicht um das Anbringen von in Ihrer Anfrage benannten Symbolen "Ampelmännchen" oder "buntes Haus im Schulhaus“, sondern um das Anbringen von Spruchbändern an der Außenfassade des Schulgebäudes und das Einstellen entsprechender Aufrufe auf der Homepage des Sophiengymnasiums.
Zur Frage 3: Wie eben dargelegt, begrüßt die Landesregierung des Freistaats das Engagement der Bürger und Bürgerinnen Weimars, sich mit demokratischen Mitteln gegen rechtsextremistische Bestrebungen in ihrer Stadt zu wehren. Generell wird Schülern die notwendige Artikulation nicht verwehrt. Im Konkreten wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen fördert das Thüringer Kultusministerium jährlich eine Vielzahl schulischer Maßnahmen gegen Rechtsextremismus. Dieses bundesweit durchgeführte Programm mit Sitz in Thüringen wird übrigens mit guter Wirksamkeit in den Thüringer Schulen vom Thüringer Kultusministerium gefördert.
Zu Frage 4: Projekte, welche durch CIVITAS eine finanzielle Föderung erhalten, werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Netzwerkstelle in Thüringen ist damit an den Bund zu richten. Im laufenden Haushaltsjahr wird das Strukturprojekt "Netzwerkstelle Weimar" weitestgehend aus Mitteln des Bundes finanziert. Über Finanzierungsmodelle ab 2005 muss zum entsprechenden Zeitpunkt diskutiert werden.
Herr Scherer, Sie sagten, es ginge nicht um das "Ampelmännchen" und nicht um "Das bunte Haus". Sind Ihnen folgende Aussagen bekannt? Schüler des Sophiengymnasiums auf die Frage: "Bekommt ihr denn eigentlich Unterstützung in eurer Schule oder ist das reine Eigeninitiative, was ihr hier macht?" Ja, es gibt bei uns ein paar Lehrer, die das natürlich unterstützen, die uns auch früher bei der Hand genommen haben, wie man so schön sagt, die natürlich noch immer vielen Schülern als Vorbild dienen. Man muss aber sagen, bis jetzt durften wir
auch an unserer Schule, die ja in der Carl-August-Allee sehr gut in der Stadt gelegen ist, Plakate aufhängen und Musik spielen. Vor ein paar Wochen kam dann der Bescheid vom Schulministerium, dass uns das verboten wird, dass empfohlen wird, das auf keinen Fall zu tun,
weil die Schule unpolitisch bleiben müsse - ich habe begonnen, ist Ihnen bekannt, dass... -, das auf keinen Fall zu tun, weil die Schule unpolitisch bleiben müsse.