Protocol of the Session on April 1, 2004

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf hat folgenden Hintergrund: In seiner jetzigen Fassung trägt das Thüringer Schulgesetz den Erfordernissen der Zeit, wie sie sich aus PISA und auch ähnlichen internationalen Vergleichsstudien ergeben, nur höchst unzureichend Rechnung. Im Gesetzestext finden international weit verbreitete und in der wissenschaftlichen Fachdiskussion unumstrittene Strukturelemente schulischer Bildung und Erziehung nahezu keinen Niederschlag. Ich nenne hier nur längeres gemeinsames Lernen, der Ausbau schulischer Ganztagsangebote, eine stärkere Eigenständigkeit der Schulen und Schulprofilierung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluierung der schulischen Bildungsqualität. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen erscheinen uns unumgänglich, um das Thüringer Schulsystem endlich in ausreichendem Maße an den internationalen Bestrebungen zur Reform und qualitativen Verbesserung schulischer Bildung und Erziehung partizipieren zu lassen.

Meine Damen und Herren, wir wollen also mit unserem Gesetzentwurf den Grundstein für eine umfassende, in die Zukunft gerichtete Schulreform in Thüringen legen. Dabei setzen wir folgende Schwerpunkte: An der Regelschule soll künftig bis einschließlich Klassenstufe 9 verbindlich gemeinsam gelernt werden. Diese zum Schuljahr 2005/2006 greifende Neuregelung ist der erste Schritt zu einer umfassenden Festschreibung längeren gemeinsamen Lernens. Deshalb wollen wir in Thüringer Schulen zugleich die Möglichkeit eröffnen, in Schulversuchen Erfahrungen mit Modellen gemeinsamen Lernens zu sammeln, welche über die für die Regelschule gefassten Bestimmungen hinausgehen. Ferner soll allen Thüringer Schulen ab dem kommenden Schuljahr größtmögliche pädagogisch-erzieherische und organisatorisch-administrative Selbständigkeit eingeräumt werden. Diese wichtige Neuerung erfordert zudem eine Stärkung der Schulkonferenz als demokratisch legitimiertes Vertretungsgremium der Schulgemeinde, aber auch die verbindliche Einführung von Mechanismen zur kontinuierlichen internen und externen Evaluation der Qualität schulischer Bildung und Erziehung.

Darüber hinaus wollen wir verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen zur Errichtung von Ganztagsschulen festschreiben. Der integrativen Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll zudem Vorrang auch im Schulgesetz eingeräumt werden. Und es gilt, endlich die Schulpflicht für Kinder von Asylbewerbern einzuführen.

Meine Damen und Herren, damit habe ich Ihnen die wesentlichen Inhalte unseres Gesetzentwurfs in der gebotenen Kürze skizziert. Wir legen den anderen Fraktionen des Hauses heute ein konkretes, realistisches, realisierbares Angebot für die Reform des Thüringer Schulwesens vor. Es gemeinsam zu nutzen, in unseren Schulen um

zusetzen, das ist allein eine Frage des politischen Willens. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Krapp, Sie haben als Erster das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim Lesen dieses SPD-Vorschlags zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes war ich mir nicht ganz sicher, ob diese Änderung dem heutigen Datum, also dem 1. April, geschuldet sei. Denn die Vorlage beinhaltet im Wesentlichen Wiederholungen bekannter Festlegungen im neuen gültigen Schulgesetz und darüber hinausgehende Vorstellungen, die den Geist des gerade vorgelegten Berichts der Enquetekommission "Bildung und Erziehung" konterkarieren. Die Vorschläge dieses Berichts sind langfristig orientiert, währenddem dieser eben eingebrachte Vorschlag aus meiner Sicht sehr kurzatmig ist. Ich möchte dies im Einzelnen begründen.

Die Vorschläge zu Selbständigkeit der Schulen, Qualitätssicherung und -entwicklung, Schulprofil, Schulprogramm, interner und externer Evaluation bringen keine inhaltliche Änderung. Auch derzeit haben die Schulen im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Planung und Gestaltung des Unterrichts sowie des Schullebens einschließlich der Profilierung selbständig vorzunehmen. Die Schulen sind bereits nach geltendem Recht verpflichtet, den Auftrag für die Thüringer Schulen zu erfüllen. Einer nochmaligen Festlegung dazu in § 2 a Abs. 2 wie vorgesehen - bedarf es daher nicht. Das hier beschriebene Modell der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an Schulen wird bereits seit 1999 im Rahmen der Ausbildung der Schulentwicklungsberater zur Unterstützung der Schulen angewandt und hat sich bewährt. Die Notwendigkeit einer Schulgesetzänderung wird nicht gesehen.

Der in Ziffer 4 postulierten Pflicht zur Aufstellung eines Schulprogramms und Evaluation stellen sich als Aufgabe die Thüringer Schulen auch schon derzeit, ohne dass es dazu einer förmlichen gesetzlichen Bestimmung bedarf. Ich erinnere daran, dass mit den Kompetenztests für die Klassenstufen 3 und 6 erst im vergangenen Schuljahr ein neues Evaluationsinstrument erfolgreich eingeführt wurde.

Das mit der integrativen Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf verfolgte Anliegen der SPD-Fraktion wird bereits mit der Regelung über den gemeinsamen Unterricht in § 1 Abs. 2 Satz1 des Thüringer Förderschulgesetzes erfüllt. Bei Nr. 3 des Vorschlags, der sich mit Schularten befasst, handelt es sich auch nicht um eine inhaltliche Änderung. Auch derzeit können in Thü

ringen bereits Gesamtschulen errichtet werden. In Nr. 4 des Vorschlags geht es um den gemeinsamen Unterricht an Regelschulen. Die vorgeschlagene Änderung widerspricht der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Sekundarstufe I, weil dann die Mindestanforderungen zur Differenzierung nicht mehr eingehalten werden. Dies hätte zur Folge, dass die an der Thüringer Regelschule erworbenen Abschlüsse nicht mehr bundesweit anerkannt würden und damit die Thüringer Absolventen der Regelschule bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen benachteiligt wären.

Die Änderung bietet im Hinblick auf gemeinsames Lernen auch keine Neuerung gegenüber dem aktuellen Stand. Mit der gestern vom Ausschuss für Bildung und Medien akzeptierten Änderungsverordnung der Regelschule wurde gerade der Aspekt des gemeinsamen Lernens hervorgehoben, gleichzeitig aber ebenso die Förderung des einzelnen Schülers betont. Dieser Dualismus von gemeinsamem Lernen und Förderung ist fachlich eine angemessene Reaktion u.a. auf die aktuelle Entwicklung der Pädagogik sowie im Hinblick auf die PISA-Ergebnisse und adäquate Schlussfolgerungen. Der Änderungsvorschlag der SPD ist dagegen nichts weiter als Gleichmacherei.

Zu Nr. 5 Ihres Vorschlags, Ganztagsschulen betreffend: Es ist nicht erkennbar, welcher Begriff von Ganztagsschulen dem Entwurf zu Grunde liegt. Unter Zugrundelegung der Definition der Kultusministerkonferenz beschreibt der Entwurf im Wesentlichen die derzeit bestehende Situation. Denn an der Grundschule werden seit jeher ganztägige schulische Angebote im Schulhort unterbreitet und diese sind organisatorisch so ausgestaltet, dass damit die Vorgaben der KMK eingehalten werden. Die Thüringer Grundschulen entsprechen bereits diesen Vorgaben für die so genannte offene Form von Ganztagsschulen, ebenso die Thüringer Spezialgymnasien in der so genannten gebundenen Form. Die Regelschulen und die übrigen Gymnasien leisten ebenfalls, z.B. unter Nutzung des Förderprogramms Schuljugendarbeit, ganztägige Erziehungs- und Bildungsarbeit.

Die im Entwurf enthaltene Festschreibung einer Genehmigung würde zu einem unnötigen Verwaltungsaufwand führen, indem auch solche Schulen, die bereits seit Jahren Ganztagsschulen sind, in die Prüfung und Genehmigung einzubeziehen wären.

Nun zu Ihrem Vorschlag Nr. 6, Schulversuche betreffend: Die hier von Ihnen vorgeschlagene Aufzählung einzelner Arten von Schulversuchen ist rechtssystematisch unlogisch und wird auch schulfachlich als nicht notwendig erachtet. Im Bereich längeren gemeinsamen Lernens der Schüler gab und gibt es sowohl Projekte als auch Schulversuche. Die Ergebnisse der Schulversuche wurden mit allen Beteiligten und Interessierten ausgewertet und sind in die aktuelle Novelle der Regelschulordnung eingearbeitet worden.

Sie sprechen dann die Budgetierung für Schulen an. Die vorgesehene Änderung von Absatz 2 beschreibt allerdings den derzeitigen gesetzlichen Zustand in Thüringen.

Die in Absatz 3 von Ihnen vorgesehene Ausweitung im Rahmen einer Budgetverwaltung bedarf einer Absprache mit den Schulträgern und verschließt sich aufgrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechts einer gesetzlichen Regelung von hier aus.

Zu Nummer 8, die Schulpflicht für Asylbewerber betreffend, möchte ich darauf hinweisen, dass die vorgeschlagene Änderung bereits im Zusammenhang mit der letzten Schulgesetznovelle thematisiert worden ist von diesem Hause, also vom Thüringer Landtag, in der damaligen Gesetzgebung nicht übernommen wurde.

In Nummer 10 geht es um die Frage der Personaleinstellung an Schulen: Das mit der Änderung des Schulgesetzes vom 3. Dezember 2002 eingeräumte Beteiligungsrecht des Schulleiters bei der Einstellung des pädagogischen Personals wird von unserer Seite als ausreichend erachtet. Die im Entwurfstext enthaltene Formulierung ist mit dem derzeitigen Gesetzestext gleichrangig.

Dann sprechen Sie die Rechte der Schulkonferenz an. Die Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse der Schulkonferenz, zum Beispiel in Bezug auf Schulprofil und Evaluation, ist unserer Meinung nach überflüssig, da es sich um eine Angelegenheit handelt, über die die Schulkonferenz nach derzeitiger Rechtslage gemäß § 38 bereits entscheiden kann.

Schließlich wird eine gesetzliche Regelung der Zuweisung von Klassenleiterstunden bei Bedarf, wie Sie das ausgedrückt haben, nicht für erforderlich gehalten. Es ist die Sache des Schulleiters, auf der Grundlage der jeweiligen Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres im Rahmen der Schulpauschale für einen Ausgleich der Mehrbelastung zu sorgen. Das wird auch jetzt schon praktiziert.

Schließlich haben Sie noch die Hausordnung angesprochen und das Einvernehmen mit dem Schulträger gefordert. Diese Änderung wird der Verantwortung des Schulleiters für den geordneten Schulbetrieb nach innen und nach außen, und sie liegt nun einmal bei ihm, nicht gerecht. Die Rechte der Schulkonferenz werden ausreichend berücksichtigt. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Sojka, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Minister, ich bedanke mich für Ihre ausführliche inhaltliche Bewertung der Gesetzesänderung. Ich kann mich also auf eine politische Rede beschränken. Die Nachricht vom eingebrachten SPD-Schulgesetzentwurf überraschte mich in der vorigen Woche während eines Besuchs im Schmöllner Förderzentrum. Kurz vor Ende der Legislatur ist es sicher legitim, auch plakativ im Wahlkampf seine Positionen deutlich zu machen. An eine tatsächliche konstruktive und breite parlamentarische Behandlung eines Gesetzentwurfs, welche auch vorbereitende Anhörung in Verbänden vorsieht, glauben Sie doch, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, nicht wirklich im Ernst. Ich erinnere an die Liste der 28 mündlich Anzuhörenden bei der letzten Gesetzesnovelle. Diese Verbände, welche in der Breite meist ehrenamtlich arbeiten, brauchen wiederum genügend Zeit, um mit Lehrern, Eltern, Schülern, Schulträgern usw. die Vorschläge zu diskutieren und eine öffentliche und breite Meinungsbildung anzuregen. Das ist aber bei der Kürze der Zeit nicht machbar, also nicht gewollt, ein sehr eigenartiger Demokratieansatz, den die SPD da deutlich werden lässt.

Ich stelle also fest: Allein von der zeitlichen Schiene her ist eine breite Diskussion des Entwurfs mit vorgesehenen Änderungen im Schulsystem mit allen Beteiligten in dieser Legislatur nicht mehr möglich. Gerade aber bei Änderungen im Bildungssystem kann ein Gesetz nicht von oben aufgestülpt werden. So gesehen ist dieser Vorstoß der SPD-Fraktion parlamentarisch unseriös. Bleibt die Frage, ob also nur gewissermaßen die Wahlaussagen der SPD plakativ dokumentiert werden sollten.

Dabei dachte ich doch glatt, Herr Döring sei von Frau Heide Simonis aus Schleswig-Holstein angesteckt worden, welche die gemeinsame Schule bis Klasse 10 mit Kindergärten unter einem Dach, also einer "Schule für alle" im "Spiegel" vorstellte. So ließ ich mir noch ganz gespannt vorm Wochenende den Gesetzentwurf nach Hause schicken. Aber ach, welche Enttäuschung, nette Worte und Absichtserklärungen, Dinge, die bereits jetzt zum Teil praktizierbar sind. Der Herr Minister verwies darauf. Aber ein allein gut formulierter Gesetzestext und Testphasen reichen eben für eine tatsächliche Reform nicht aus. Schöne Worte ändern Realitäten nicht.

Allein, nun doch die Schulpflicht für Asylbewerberkinder einzuführen, würde die Ausschussüberweisung rechtfertigen. Aber leider erkennen wir nach wie vor keine anderen Mehrheiten in dieser Frage als vor zwei Jahren, als die CDU-Fraktion mit dem Rausstreichen dieses Absatzes die Regierung noch rechts überholte. Sollte die Diskussion in der Enquetekommission eine Änderung der Auffassung der CDU bewirkt haben, würden wir uns natürlich dieser Änderung sofort anschließen können, aber allein, mir fehlt der Glaube.

Weiterhin stellt sich für mich mit dem Gesetzentwurf die Frage, ob sich die SPD im vorauseilenden Gehorsam vom im Wahlprogramm beschriebenen Ende der Selektierung nach Klasse 4 verabschiedet hat. Oder wie soll man das Zurückrudern auf ein gemeinsames Lernen der Regelschüler sonst verstehen? Soll hier vielleicht das schwarzrote Koalitionsergebnis als Kompromiss bereits vorweggenommen werden?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Rot sind wir.)

Okay, rosaschwarz. Da fällt mir wieder nur ein Sprichwort ein "Was ein Haken werden will, krümmt sich beizeiten."

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes enthält Elemente, die uns als Empfehlungen in der Enquetekommission "Erziehung und Bildung in Thüringen" in der Mai-Beratung beschäftigen werden und gestern der Öffentlichkeit erstmals vorgestellt wurden. Selbst ich hätte es der SPDFraktion nicht zugetraut, so schnell die Ergebnisse der Enquetekommission für sich zu benutzen. Ich sage dabei bewusst "benutzen".

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion trifft in ihrem Gesetzentwurf durchaus Positionen der PDS. Die Verfahrensweise aber, wie mit dem Gesetz aufgrund der Kürze der verbleibenden Legislatur umgegangen werden wird, hat nichts mit demokratischer und verantwortungsvoller Politik zu tun. Bekanntermaßen wollen wir wirklich längeres gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis 8. Das ist aber keine alleinige strukturelle Entscheidung, sondern wird ein Paradigmenwechsel im Lehren hin zu individueller Gestaltung von Lernprozessen in angstfreier Atmosphäre an offenen Schulen, also von einer grundlegenden Bildungsreform begleitet werden müssen. Dazu gehört auch ein Mehr an Lehrerstunden für individuelle Förderung in Thüringer Schulen. Ein schön formulierter Gesetzestext sowie partielle Schulversuche lösen dies nicht. Auch die gestern im Ausschuss besprochene Schulordnung, welche ab August gelten soll, wird ohne zusätzliche Lehrerstunden nur Makulatur bleiben. Mit den vorliegenden kosmetischen Korrekturen am derzeitigen Thüringer Schulgesetz, welches das dreigliedrige Schulsystem als Grundlage hat, müssen Sie sich den Vorwurf des Wahlkampfgetöses von uns gefallen lassen. Ich sage aber, viel Lärm um nichts.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Emde, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zur politischen Bewertung brauche ich

an der Stelle wahrscheinlich gar nicht mehr allzu viel zu sagen. Frau Sojka hat mir da vieles vorweggenommen, obwohl das ein bisschen sehr ungewöhnlich ist,

(Beifall bei der PDS)

dass die PDS dermaßen auf die SPD hier einhackt. Aber im Wesentlichen sehen wir es auch als ein Manöver kurz vor der Wahl, wobei auch klar ist, Frau Sojka, dass es nur bei dieser politischen Bewertung Einklang gibt. Ansonsten sind wir doch sehr, sehr unterschiedlicher Meinung über die Art und Weise, wie man gute Schule für Thüringen macht.

(Zwischenruf Abg. Kummer, PDS: Und nicht nur dabei!)

(Zwischenruf Abg. Sojka, PDS: Das will ich doch wohl meinen!)

Ich sehe aber auch, anders als Frau Sojka, dass wir uns gerade in der Diskussion der Enquetekommission, aber auch wenn ich an unsere Ausschuss-Sitzungen unter Ausschluss oder wenig Beteiligung der Öffentlichkeit denke, dass es viele Positionen gibt, wo wir gemeinsam stehen mit der SPD aber teilweise ja auch mit Vertretern der PDS. Es ist auch immer noch ein Unterschied, Frau Sojka, ob Sie oder Frau Dr. Stangner mit am Gespräch beteiligt sind. Was, denke ich, ganz wichtig ist, und das hat die Arbeit in der Enquetekommission Erziehung und Bildung im Thüringer Landtag gezeigt, ist, dass es, wenn wir bei "Erziehung und Bildung" der jungen Menschen in Thüringen vorankommen wollen, einen breiten gesellschaftlichen Konsens gibt. Das schließt auch einen möglichst breiten Konsens zwischen den politisch agierenden Parteien mit ein. Deswegen möchte ich, anders als Sie, diesen Gesetzentwurf schon ganz gern auch an die Ausschüsse des Landtags überwiesen haben. Die relevanten Ausschüsse sind: Ausschuss für Bildung und Medien, Justizausschuss, wenn es ein Fraktionsentwurf ist, aber natürlich auch der Innenausschuss, weil ja die Schulträger hier beteiligt sind, und der Haushalts- und Finanzausschuss.

Herr Döring, ein bisschen enttäuscht bin ich ja, dass Sie das jetzt für die SPD so vortragen müssen, denn Sie waren in meinen Augen schon einer, der um Konsens bemüht ist, der aber auf der anderen Seite auch genau weiß, was Thüringer Schule ausmacht und wie man am besten Thüringer Schule entwickeln kann. Deswegen ist es für mich schon enttäuschend, dass die SPD nun hier in diesen oberflächlichen Populismus, der besonders die Bundespolitik kennzeichnet, verfällt. Heute dies, morgen das! Stichwort Elite: Wenn man sie will, sage ich, muss man sie von Anfang an fördern, muss sie überall fördern und nicht nur mit fünf Eliteunis auftrumpfen.

(Beifall bei der CDU)

Tatsache in dieser Hinsicht ist auch, dass die SPD-geführten Länder, die Gesamtschulen eingeführt haben, bei PISA ganz schwach abgeschnitten haben. Es ist auch Tatsache, dass die Sozialdemokraten in den vergangenen Jahrzehnten immer genau diejenigen waren, die den Elitebegriff diskreditiert haben.

(Beifall bei der CDU)

Hier passen einfach Handeln und jetzt neue Gedanken nicht zusammen. Oder Stichwort Ausbildungsplatzabgabe: Sie sagen, Sie sind für Thüringen und wollen Thüringer jungen Menschen Chancen eröffnen. Mit einer Ausbildungsplatzabgabe vernichten Sie Lehrstellen und nehmen jungen Thüringer Menschen Chancen und Zuversicht.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Sie haben die ICE-Problematik vergessen!)

Jetzt kommt mal eben schnell die Änderung eines Schulgesetzes. Ich frage: Trägt denn der Spitzenkandidat der Thüringer Sozialdemokraten für die Landtagswahl nun den an Tagesgeschäft und Medienspektakel orientierten Politikstil mit kurzen Halbwertszeiten auch in die Bildungspolitik unseres Landes hinein? Herr Döring, ich habe noch Ihre Worte im Ohr: "Schule braucht Ruhe, Schule braucht Beständigkeit, um sich gut zu entwickeln." Setzen Sie sich mit dieser Ansicht durch! Für die Thüringer Union sage ich, keine Experimente auf dem Rücken unserer Schüler.