Das eine, dem Ministerpräsidenten und Herrn Schuster so auf die Schulter zu klopfen, fahrt ihr mal nach Brüssel, macht mal die Gespräche dort, kämpft, weil es ja Sanktionen geben kann für die Gefahr der Rückzahlung und wir haben dafür ja beredte Beispiele und die andere Richtung, indem Sie noch Anlässe und Motivationen zur Prüfung liefern. Denn, Herr Kollege Ramelow, indem ich solche Vorgänge ins Internet hinstelle, unbewiesen ins Internet hinstelle, dann bringe ich natürlich zusätzlichen Bedarf.
Das mag sein, aber trotzdem unbewiesen. Und Sie haben es doch selber bestätigt, weil, solange Sie die Antworten nicht bekommen auf Ihre Fragen und Behauptungen, Sie sie im Internet stehen lassen, also unbewiesen. Ja nur, liebe Kollegen, das ist doch im Grunde genommen genau der Punkt, den ich sage, "Biedermann und Brandstifter". Sie befördern doch mit Ihren unbewiesenen Behauptungen diese Prüfverfahren zusätzlich und schüren Verunsicherungen. Im Gespräch mit dem Chef der Thüringer Industriebeteiligungsgesellschaft habe ich mir diese Gewissheit auch genommen, denn diese Prüfverfahren stören bei zusätzlichen Ansiedlungsverfahren, weil natürlich durch diese Öffentlichkeit die Investitionstätigkeit und die Planungen der Unternehmen behindert sind.
Herr Koch, das freut mich heute mal, dass Sie auch mal Pech haben mit Ihrer Unwissenheit in den parlamentarischen Regeln.
Ich denke - beiderseitige Freude -, es ist klar, der Auftrag und die Bemühungen der Landesregierung auch hier bei den beihilferechtlichen Verfahren, die Interessen Thüringer Unternehmen und Thüringer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahrzunehmen und in Brüssel deutlich zu machen, dass die durch die Ermessensspielräume des Artikel 92 des EU-Vertrags, also Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der deutschen Teilung, diese Ermessensspielräume auch wahrgenommen werden und nicht durch enge Auslegung dieses Paragraphen die Beihilfen als unzulässig dargestellt werden können und die von Herrn Ramelow hier dargestellten wirtschaftlichen Sanktionen und die entsprechenden wirtschaftlichen Folgen eintreten können. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Thema "EU-Beihilfekontrolle" sorgt natürlich immer wieder für Schlagzeilen, aber nicht nur bei uns, sondern in vielen neuen Ländern und auch in den alten Ländern. Wir, die Landesregierung und die EU-Kommission, haben allerdings ein klares Verfahren verabredet, das Sie kennen, das unser Ministerpräsident mit dem bisherigen Kommissar van Miert verabredet hat, das vorsieht, dass es sowohl auf der Leitungsebene als auch auf der Arbeitsebene in regelmäßigen Abständen Gespräche und Verhandlungen gibt. Diese Gespräche und Verhandlungen haben stattgefunden. Wir haben in der Zwischenzeit viele Informationen geliefert, es ist gelungen, die Zahl der strittigen Themen sehr stark einzugrenzen. Wir reden heute vielleicht noch über eine Zahl von noch nicht einmal zehn strittigen Themen. Ich gehe davon aus, dass etwa zwei Themen in den nächsten Wochen zum Abschluss kommen können. Aber was vor allen Dingen mitteilenswert ist, ist die Tatsache, dass wir in einem Punkt völlig einer Meinung sind, die Kommission, vertreten durch Herrn Dr. Schaub und wir, nämlich dass, wie immer die Dinge zu Ende gehen, sichergestellt sein muss, dass von den Entscheidungen der Kommission keine schädlichen Auswirkungen auf Thüringer Unternehmen ausgehen sollten, jedenfalls nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Man hat uns immer wieder angeboten, dass man zu solchen Gesprächen immer bereit ist. Es besteht überhaupt kein Anlass, hier dramatische Töne anzuschlagen und davor zu warnen, dass viele Unternehmen im Gefolge dieser Verfahren in Existenznöte kommen könnten. Ich will den Ausgang nicht beschreiben und vorwegnehmen, aber ich denke, auf beiden Verhandlungsseiten wird mit dem Thema insgesamt verantwortlich umgegangen.
Meine Damen und Herren, diese Verfahren gibt es nicht erst seit heute oder seit einem Jahr, sondern sie gibt es schon seit 1991. Auch da ist es immer wieder gelungen, sie zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen. Davon gehen wir zur Stunde auch aus. Bei allen sehr heißen Diskussionen, die wir mit der Kommission geführt haben, ist es glücklicherweise gelungen, eine vernünftige, eine konstruktive Verhandlungsatmosphäre zu erreichen. Dies, meine Damen und Herren, obwohl wir uns gewünscht hätten, dass die EU-Kommission sich bereit erklärt hätte, einen Schlussstrich zu ziehen unter die so genannten Altfälle. Dazu haben unsere Ministerpräsidenten aufgerufen, aber die Kommission ist diesem Vorschlag bedauerlicherweise nicht gefolgt.
Meine Damen und Herren, eines ist klar, die Kommission wird keine Sonderregelungen für die neuen Länder mehr tragen und zulassen. Dies ist kein Grund zur Freude, sondern schafft uns nach wie vor enorme Probleme. Dies deshalb, weil man in Brüssel gelegentlich die Situation der neuen Länder überschätzt. Meine Damen und Herren, was folgt daraus? Wir sind seit langem und jetzt noch mehr dabei, das Regelungswerk der EU zu praktizieren. Dieses ist sehr komplex. Wir müssen davon ausgehen, dass nicht mehr nicht notifizierungspflichtig sind nur noch jene Beihilfefälle, die unterhalb der Deminimissregel liegen. Wir können davon ausgehen, dass die EU-Kommission weiterhin einen KMU-Gemeinschaftsrahmen zulässt, d.h., für KMU besondere Zuschläge weiterhin möglich sind.
Wir müssen den multisektoralen Beihilferahmen umsetzen, der auch Einschränkungen vornimmt, was die Zustimmungsbedürftigkeit anlangt. Wir müssen die Regelung für sensible Wirtschaftsbereiche im Auge haben, die da sind der Kfz-Sektor, Kunstfaserbereich, Landwirtschaft. Meine Damen und Herren, wir müssen alle jene Regelwerke beachten, die seitens der EU für Unternehmen in Schwierigkeiten verankert sind. Sie alle kennen den Grundsatz, dem die EU folgt in solchen Fragen: one time, last time - einmal gefördert, das letzte Mal gefördert. Was das in der Praxis bedeutet, kann sich jeder von uns vorstellen.
Meine Damen und Herren, wer heute so eifrig wie Herr Ramelow den Abschluss dieser Verfahren fordert, dem kann ich nur sagen, gemach, gemach. Die Zeiten, die danach kommen, werden nicht einfacher für uns sein, sie werden unsere Möglichkeiten stark einschränken und wir werden sicherlich uns noch zurücksehnen nach dem Instrumentarium, das wir Anfang der 90er Jahre hatten und jetzt nicht mehr haben. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister Schuster. Als Nächstes liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Herrn Dr. Schuchardt
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, diesen Landtag treibt doch offensichtlich die Sorge, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union, zwischen den Verantwortlichen für deren Förderinstrumentarium und dem Land Deutschland respektive dem Bundesland Thüringen belastet werden könnten, belastet durch einige Vorgänge aus jüngster und etwas längerer Vergangenheit. Es ist völlig richtig, dass wir in den neuen Bundesländern leider immer noch bestimmte spezifische Probleme haben. Herr Minister Schuster sagte gerade, dass, ab welchen Zeitpunkt habe ich mir jetzt nicht so genau gemerkt, wohl kaum noch mit neuen Sonderregelungen für die neuen Bundesländer zu rechnen sei. Es wird uns aber niemand die Aufgabe abnehmen, dort, wo Probleme, wo Konflikte entstehen zwischen dem EU-Regelwerk und unseren spezifischen Bedingungen, weiterhin für Abhilfe zu sorgen. Es geht nicht, dass Dinge einfach ignoriert werden. Ob nun nach Deminimissregel, also unterhalb von 100.000 Euro innerhalb von drei Jahren, wo übrigens auch eine Offenlegungspflicht für die einzelnen Zuwendungsempfänger besteht, oder bei Zuwendungen, die diesen Betrag überschreiten und ohnehin Notifizierungen notwendig sind, wir kommen nicht umhin, uns streng an das Regelwerk zu halten, wenn wir nicht auf Dauer Schwierigkeiten mit der EU - ich sage jetzt nicht gern das Wort "Bürokratie", aber mit den Verantwortlichen in der EU für diese Dinge bekommen wollen. Wir müssen vorher, bevor wir irgendwelche vollendeten Tatsachen schaffen, ggf. versuchen, in Brüssel Einsicht in unsere spezifischen Probleme zu erhalten. Es geht nicht, durch Nichtbeantworten von Nachfragen, durch mangelhafte Kommunikation Interessen des Landes Thüringen hier zu gefährden, und wenn es atmosphärischer Natur auch nur sein sollte. Die betroffenen Einrichtungen, ob nun TIB oder LEG, sie alle haben ja einen Auftrag, der den Interessen des Landes Thüringen angepasst ist, und ich bedaure, dass gerade bei diesen beiden Einrichtungen jetzt seitens der EU Probleme entstanden sind. Das soll uns aber gerade Anlass sein, alle unsere Möglichkeiten zu nutzen, um bei der EU bestehende Missverständnisse aufzuklären. Es besteht Aufklärungsbedarf auch durch die Landesregierung. Ich möchte die Landesregierung eindringlich bitten, diese Probleme offen zu legen. Nicht zuletzt könnte der Besuch des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten dieses Thüringer Landtags in Brüssel - ein solcher Besuch ist für die erste Hälfte dieses Jahres vorgesehen - genutzt werden, dort vielleicht ein Zusammentreffen mit dem zuständigen EU-Kommissar für Wettbewerb, Herrn Monti, zu organisieren, um noch einmal alle Probleme aufzustrippen, die hier vorliegen, und solche Fragen zu besprechen. Das wäre dann neben den sonstigen Aufträgen, die dieser Ausschuss mitnimmt, eine sicher sehr dankenswerte Aufgabe. Dazu gehört aber auch, dass in großer Offenheit durch die Landesregierung aufgeklärt wird, dass die bestehenden Probleme, ohne sie mit einem unnötigen Dunst
schleier zu überziehen, dargelegt werden. Ich denke, man kann allen Abgeordneten, die mit dieser Materie ernsthaft befasst sind, unterstellen, dass sie sich im Interesse des Landes Thüringen hier verhalten werden.
Danke schön, Herr Abgeordneter Schuchardt. Als nächster Abgeordneter hat sich Herr Gerstenberger zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kollege Dr. Schuchardt, so ist das halt, wenn zwei wollen und einer will nicht. Es war eigentlich alles gesagt, was im Beitrag von Kollegen Ramelow hier an Forderungen deutlich gemacht wurde, aber ich muss auf zwei Teile nochmal eingehen, zunächst auf den polemischen und dann auf den nichts sagenden. Herr Bergemann, es erinnerte mich Ihr Einstieg daran, dass vor nicht allzu langer Zeit zu hören war: Genossen, Genossen, diese Frage ist falsch gestellt, es ist auszugehen von der führenden Rolle und der grundsätzlichen Richtigkeit der Überlegungen unserer Regierung.
Das wollten Sie uns doch ganz offensichtlich damit sagen, wenn Sie behaupten, dass wir mit dieser Aktuellen Stunde die Landesregierung an den Pranger stellen wollten. Diese Unterstellung halte ich schlichtweg für weit übertrieben und weit überzogen. Wenn ein Bericht, meine Damen und Herren, schlicht und ergreifend ein Bericht im Rahmen der Aktuellen Stunde innerhalb der CDU schon dafür Anlass ist, über ideologische Problemstellungen nachzudenken und die Hinterhältigkeiten bei dieser Fragestellung bei der PDS-Fraktion zu vermuten, meine Damen und Herren, wie wollen Sie irgendwann einmal Sacharbeit, Zusammenarbeit und Auseinandersetzungen mit inhaltlichen Fragen so, wie Sie Ihr Ministerpräsident in der Regierungserklärung formuliert hat, als Zielstellung für diese Landesregierung realisieren, wenn Sie so an die Bearbeitung von Themen herangehen.
Herr Kretschmer, das Gleiche in einer anderen Art und Weise gilt für Sie. Sie reden davon, dass wir Unsicherheit schüren würden. Wenn Sie wenigstens bereit gewesen wären, ich habe es Ihnen schon mehrfach empfohlen, einfach nur zuzuhören, was von unserer Seite gesagt wird.
(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Sie hatten doch vorher noch nicht gesprochen, Sie reden doch jetzt erst.)
Ja, Sie dürfen sich nicht nur auf eine Person fixieren, Herr Kretschmer, Sie müssen wirklich den Gegenstand versuchen zu erfassen, indem Sie zuhören. Zum Gegenstand hat Herr Ramelow gesprochen. Er hat Ihnen gesagt, wir sind natürlich an einer schnellen Lösung von Fragen interessiert. Wenn wir damit natürlich Unsicherheit im Land schüren, dass wir an einer schnellen Lösung von Fragen interessiert sind, meine Damen und Herren, dann erscheint für mich ein weiteres Problem, und ich betrachte das durchaus nicht mit Freude, dass Sie nicht zuhören können, Herr Kretschmer, im Gegensatz zu Ihrer Schadenfreude, sondern bei mir ist das ein tiefes Bedauern, dass Sie das nach neun Jahren immer noch nicht gelernt haben, in diesem Landtag zuzuhören.
Nun zum nichts sagenden Teil: Ich hatte das Protokoll der 95. Sitzung extra mitgebracht, weil ich gedacht habe, der Minister nutzt nun die Gelegenheit, etwas Konkretes zu sagen. Er hat es leider verpasst. Herr Minister, was Sie gesagt haben, ist schlicht und ergreifend falsch. Es gibt weitere Prüfverfahren, die eingeleitet wurden. Wenn ich Ihnen einmal auf die Sprünge helfen darf, das Bundesministerium der Finanzen teilt in einem Schreiben vom 18. Februar dieses Jahres mit: "Soweit in einzelnen Fällen die vom Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellten Informationen die Zweifel der Europäischen Kommission an der beihilferechtlichen Konformität der Programmhandhabung nicht vollständig ausräumen konnten, hat die Europäische Kommission das beihilferechtliche Hauptprüfverfahren gegen die einzelnen Vorhaben eröffnet (z.B. Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen, Thüringer Industriebeteiligungsfonds, KMU-Investitions- programm)." 50 Wochen nach Ihrem Versprechen, kurzfristig und schnell zu handeln, umfassend zu informieren, ist hier zu lesen, dass Hauptprüfverfahren wegen unzureichender Informationen eröffnet wurden, und Sie erklären hier, dass mit dem Kommissar und mit dem zuständigen Verantwortlichen in Brüssel ein einvernehmliches Verfahren gefunden wäre, mit dem man in Zukunft damit rechnen könne, dass es - sicher mit einigen Problemen - aber doch zu einer zügigen Bearbeitung und zum Teil zu einem zügigen Abschluss käme. Herr Minister Schuster, entweder die Wahrheit sagen oder vor diesem Parlament weiter lügen, das ist für Sie die Frage.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich gehe zunächst einmal davon aus, dass es allen in diesem Haus um die bestmögliche Wirtschaftsförderung der Thüringer Unternehmen und der Thüringer Investoren geht.
Wenn das so ist, steht außer Zweifel, wir brauchen auch die Europäische Gemeinschaft, und ich möchte zunächst einmal feststellen, die Europäische Gemeinschaft hat den jungen Ländern in den letzten Jahren mit Milliardenbeträgen geholfen und es ist beschlossene Sache, dass sie das auch bis zum Jahre 2004 oder sogar 2006 weiter tun wird. Deswegen ist zunächst einmal ein Dankeschön angebracht für die Hilfe der Europäischen Gemeinschaft.
Für diese Hilfe brauchen wir Verbindungen zu den verantwortlichen Repräsentanten und es scheint einigen Rednern hier am Pult nicht in Erinnerung zu sein, dass Herr Kommissar Monti den ersten Besuch nach Amtsantritt in Deutschland gemacht und das erste Gespräch mit mir und einigen meiner Kollegen geführt hat, weil es richtig ist, dass wir diese Verbindung brauchen. Auf der Arbeitsebene von Herrn Kollegen Schuster gilt das Gleiche. Die Europäische Gemeinschaft ist für uns ein Partner und wir sind keine nachgeordnete Behörde von Brüssel. Partnerschaftlich muss miteinander umgegangen werden, das heißt Kontakte. Herr Kollege Dr. Schuchardt, ich finde es gut, dass der Ausschuss nach Brüssel reist und das ebenfalls tut, ich lehne es aber ab, mich Anweisungen von Brüssel kritiklos zu beugen,
denn es ist gar keine Frage, bei der gegenwärtigen Ordnung kann es in der Zukunft nicht bleiben. Mit solcher Langsamkeit, mit solcher Unvollständigkeit, mit solcher Kritikwürdigkeit, um es vorsichtig zu sagen, kann von Brüssel aus nicht auf Dauer gearbeitet werden. Das ist die übereinstimmende Meinung aller neuen Länder. Die Kritik aus Sachsen-Anhalt und Sachsen beispielsweise ist begründetermaßen viel heftiger als die unsere, weil die Zahl der ungeklärten Altfälle in anderen neuen Ländern weitaus größer ist als hier bei uns in Thüringen. Deswegen sind wir entschlossen, im Zusammenhang mit den Beratungen zu den Europäischen Verträgen im Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Verfahrensweise sich in Zukunft ein bisschen ändert und ein bisschen modernen Verhaltens- und Verwaltungsbedingungen anpasst. Dass wir
dabei die Interessen des Freistaats im Auge haben, ist doch ganz selbstverständlich. Herr Kollege Gerstenberger, Herr Minister Schuster bedarf dafür nicht Ihrer Belehrung.
Wir brauchen Hilfe, wir erfahren in großem Umfang Hilfe, aber wir erfahren sie zum Teil mit einer bürokratischen Belastung, die die Hilfe nicht wirklich zur raschen Unterstützung werden lässt. Das muss geändert werden. Dass auch Thüringer Behörden im Einzelfall schneller, zügiger und vollständiger hätten unterrichten können, steht damit gar nicht in Frage. Das Ziel ist klar: Gerade die Landesregierung will alles tun, um mit der Europäischen Gemeinschaft zu einer fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu kommen. Wir sind nicht ein Verwaltungsbezirk Europas, sondern wir sind ein föderaler Teil Europas. Danke schön.
Vielen Dank. Jetzt liegen mir tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Teil der Aktuellen Stunde vor. Wir können ihn abschließen und kommen damit zum zweiten Teil der Aktuellen Stunde
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Die Situation der Schwangerenkonfliktberatung in Thüringen im Hinblick auf den bevorstehenden Ausstieg der katholischen Kirche aus der gesetzlichen Beratung" Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/163/253/267