Was den Personalaufwuchs betrifft - ganz ehrlich -, kann ich auch das gern noch einmal wiederholen: Ich kenne keine andere Einrichtung, die in den letzten drei Jahren ihr Personal verdoppelt hat.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Jetzt gehen wir bei den Fraktionen weiter. Die Reihenfolge ist wie folgt: die AfD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE, die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Jetzt hat zuerst die AfD-Fraktion das Wort. Herr Dr. Tillschneider steht schon am Mikrofon. Bitte, Sie haben jetzt die Möglichkeit zu fragen.
Frau Präsidentin! Meine Fragen richten sich an den Innenminister und beziehen sich auf den Umgang des Landesamts für Verfassungsschutz mit rechtsextremistischen Bestrebungen innerhalb der CDU im Land Sachsen-Anhalt.
Wie jetzt bekannt wurde, hat ein gewisser Robert Möritz, ein Mitglied im Vorstand des CDU-Kreisverbandes Anhalt-Bitterfeld, im Jahr 2011 als Ordner an einer Demonstration in Halle teilgenommen, die nach allem, was wir wissen, als eindeutig rechtsextrem eingestuft werden muss.
Auf dieser Demonstration wurden unter anderem Transparente mit Parolen getragen wie: „Keine Arbeit und kein Brot, aber ein NS-Verbot?“ Außerdem ist auf seinem Arm eine sogenannte schwarze Sonne, ein Symbol aus zwölf Siegrunen, tätowiert, das zwar nicht verboten ist, aber in Verdacht steht, als Ersatzsymbol für das Hakenkreuz verwendet zu werden.
Damit nicht genug. Im November ist ein Bild in den sozialen Netzwerken aufgetaucht, das einen CDU-Kommunalpolitiker aus Gerbstedt mit Hitlergruß vor einem Kriegerdenkmal zeigt. Die Ermittlungen hierzu laufen zwar noch, ein Verdachtsmoment ist aber gegeben.
es sich bei diesen Sachverhalten um tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Kreisvorstand der CDU Anhalt-Bitterfeld nach Bekanntwerden dieses Umstandes nicht von Robert Möritz distanziert hat, sondern im Gegenteil einstimmig jede Ordnungsmaßnahme abgelehnt und sich so demonstrativ hinter Möritz gestellt hat.
In der Zurechnungslogik des Bundesamts für Verfassungsschutz muss sich demnach der gesamte Vorstand der CDU Anhalt-Bitterfeld das Verhalten des Robert Möritz zurechnen und sich so behandeln lassen, als wäre er bei der Demonstration im Jahr 2011 in Halle mitgelaufen.
Damit nicht genug. Auch der Landesvorstand ergreift keine Maßnahmen. Folglich muss sich jedes einzelne Mitglied
und muss sich folglich so behandeln lassen, als wäre es bei jener Demonstration im Jahr 2011 in Halle mitgelaufen.
Ich frage die Landesregierung bzw. den Innenminister: Erstens. Wird die CDU Sachsen-Anhalt nun vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Wenn nicht, wird die CDU Sachsen-Anhalt vom Landesamt für Verfassungsschutz zum Prüffall erklärt? Wenn nicht, welche Konsequenzen zieht das Landesamt für Verfassungsschutz überhaupt aus diesem Fall?
Dann ergibt sich für mich folgende Nachfrage: Ist das Landesamt für Verfassungsschutz der Meinung, dass sich die eindeutig rechtsextreme Vergangenheit einer Person mit einer Entschuldigung aus der Welt schaffen lässt? Wenn ja, gilt dieses für alle Parteien?
Dann verlassen wir den Bereich des Sittlichen und ich frage anders: Ist nur bei der CDU eine rechtsextreme Vergangenheit von einzelnen Mitgliedern unbeachtlich für die Beurteilung der Verfassungstreue der Gesamtpartei oder gilt das auch für andere Parteien?
Ich sehe keine weiteren Fragen. Damit ist als Nächstes die Fraktion DIE LINKE an der Reihe. Abg. Herr Gallert geht bereits zum Mikrofon. Sie haben jetzt die Möglichkeit zu fragen. Bitte.
Da der Landesvorsitzende dieser CDU der Innenminister ist, der gegebenenfalls den Schutz von islamischen Gemeinden bei uns im Land Sachsen-Anhalt vor terroristischen Anschlägen zu verantworten hat, da derjenige Minister in der Landesregierung, der für die Religionsgemeinschaften zuständig ist, stellvertretender Landesvorsitzender ist und da der Ministerpräsident geschäftsführendes Mitglied des Landesvorstandes dieser Partei ist, die das beschlossen hat, frage ich: Welche politischen Konsequenzen hat dieser Beschluss für die Arbeit der Landesregierung mit den islamischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt?
Ich schaue zur Regierungsbank. Herr Minister Stahlknecht geht nach vorn. Sie haben das Wort, Herr Stahlknecht.
Wir haben gemäß Artikel 4 unserer Verfassung die Religionsfreiheit zu beachten und zu würdigen. Das hat keinen Einfluss auf unsere Verfassung. Im Übrigen arbeiten wir mit allen gut zusammen. Das eine schließt das andere nicht aus.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Angesichts der Festlegungen im Koalitionsvertrag, aus dem ich kurz zitieren will, beispielsweise: „Wir wollen den Dialog mit den Gemeinden im Islamforum fortsetzen“, frage ich die Landesregierung, wie Sie angesichts der Feststellung der größten die Landesregierung tragenden Partei, dass der Islam nicht zu Deutschland gehöre, den Dialog mit islamischen Gemeinden, die ja dann auch nicht zum Land Sachsen-Anhalt gehören sollen, fortsetzen