Ameos und Helios, die auch einmal eine andere Gruppe aufgekauft haben. Bei den Helios-Kliniken kann ich im Augenblick nicht sagen, dass sie so einen Weg gehen wie Ameos. Deswegen kann ich nicht sagen, dass es nur den Weg geben soll, private Kliniken in der Trägerlandschaft zu haben.
Ich habe eher die Befürchtung, dass Ameos, wenn sie so weitermachen - ich glaube, Herr Harms hat es vorhin gesagt: sie werden mit den Füßen abstimmen -, ihre Versorgung nicht mehr in allen Bereichen aufrechterhalten können und in der Folge Schließungen vornehmen müssen oder aber an den jeweiligen Landkreis herantreten und sagen: Du hast den Sicherstellungsauftrag. Wenn du weiterhin willst, dass wir die gesundheitliche Versorgung aufrechterhalten, dann brauchen wir noch einmal Geld oder andere Finanzierungsmöglichkeiten.
sondern ich begegne den Realitäten, die ich im Land vorfinde, und den Regularien, die der Bundesgesetzgeber mir zur Verfügung stellt. Ein entsprechendes Regularium hat er mir bisher nicht zur Verfügung gestellt.
Vielen Dank. - Jetzt ist der Abg. Herr Knöchel an der Reihe. Er hat jetzt die Möglichkeit, seine Frage zu stellen. Bitte, Herr Knöchel.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Eine kleine Anmerkung zu Ihrer Antwort auf die Frage von Frau Zoschke, was die Schließung oder Eröffnung von Abteilungen angeht: Ja, das machen viele Krankenhäuser. Aber sie schließen meistens die Geburtsstation. Es passiert im Moment im Land also völlig unkoordiniert; das ist unsere Kritik.
Ich will noch einmal auf die 18 Millionen € zu sprechen kommen. Wie gesagt: Sie bekommen ab dem nächsten Jahr insgesamt 36 Millionen € vom Bund - 26 Millionen € und 11 Millionen €. Sie haben jetzt gesagt: Die 18 Millionen € können wir eigentlich nicht ausgeben, deswegen werden die ein paar Jahre später eingesetzt und sind nicht verloren. Ich habe eine Gegenthese aufgestellt
und gesagt: Nein, die hat der Herr Finanzminister Richter eingestrichen. Das ist wahrscheinlich auch so. Wir kennen es von Herrn Webel: Er schafft es auch nie, die Bundesmittel auszugeben, sodass diese dann in die Rücklage eingestellt werden.
Warum werden Bundesmittel, die zweckgebunden für die Krankenhausfinanzierung ausgereicht werden, nicht in eine entsprechende Rücklage eingestellt? - Nur damit kann man sicherstellen, dass der Finanzminister in zwei Jahren nicht sagt: Nein, die Mittel gibt es nicht für Krankenhäuser, wir brauchen sie für die allgemeine Finanzierung. Das ist ein falscher Umgang mit Bundesmitteln, den Herr Finanzminister Richter Ihnen vorgeschlagen hat.
damit ich das, was ich Ihnen mündlich vortrage, auch noch einmal detaillierter darstellen kann, als ich das heute in der Antwort auf die Nachfrage tun kann.
Die Strukturfondsmittel werden nur dann ausgereicht, wenn ich im Haushaltsplan darstellen kann, dass ich 50 % gegenfinanziere. Nur dann wird das Bundesversicherungsamt die Mittel auszahlen. Ich muss den Nachweis erbringen, dass diese 50 % der Mittel vorhanden sind. Nun sind aber zum Strukturfonds II bisher nur zwei Anträge für das Jahr 2020 eingegangen. Ich habe auch noch Mittel aus dem Strukturfonds I übrig, sodass ich diese Anträge bedienen kann. Wir sind davon ausgegangen, wenn weitere Anträge kommen, dann können die in den Jahren 2021 und 2022 auch finanziert werden. Ich kann ausschließen, wenn Anträge auf Mittel aus dem Strukturfonds kommen, dass die Mittel weg sind; ich kann sie alle bedienen.
Herr Knöchel, ich bitte Sie aber darum, mir die Gelegenheit zu geben, Ihnen das schriftlich darzustellen. Wir haben die Mittel im Haushaltsplan verschoben; das ist richtig. Sie sind aber nicht weg.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie es schriftlich darstellen. Das Problem im Haushalt ist ganz offensichtlich: Wenn man sich die Bundes- und Landesmittel anschaut, dann stellt man fest, dass die Landesmittel um 18 Millionen € zurückgefahren worden sind. Das war der Vorwurf. Die Landesmittel, also die Mittel, die das Land eingesetzt hat,
sind im Vergleich zu den Mitteln aus dem Jahr 2019, bezogen auf die Zuwendungen vom Bund, um 18 Millionen € zurückgefahren worden. Das heißt also tatsächlich, der Landesfinanzierunganteil ist zurückgefahren worden.
Herr Knöchel, das kann gar nicht sein, weil die 15 Millionen € für den Finanzausgleich für kommunale Häuser nach wie vor im Haushaltsplan stehen. Weil ich die duale Finanzierung habe,
müssen wir nach wie vor auch die privaten und die freigemeinnützigen Häuser bei den Fällen gleichermaßen pauschal finanzieren, nicht nur die kommunalen. Deswegen ist der Haushaltsansatz in der gleichen Höhe fortgeschrieben worden.
Ich würde Ihnen das aber gern im Finanzausschuss, wo ich Ihnen auch noch einmal Rede und Antwort stehe, deutlich machen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Ministerin, ich habe nur eine Frage zur Holding, die Sie ansprachen. Das hat mich schon immer interessiert. Bis Anfang des Jahres stand das eigentlich alles noch fest und man arbeitete vehement daran, dass das auch umgesetzt wird. Man war damit auch recht weit fortgeschritten - Sie sagten es selbst -, aber plötzlich war das alles vom Tisch. Vielleicht können Sie Ausführungen dazu machen, warum das Ganze plötzlich vom Tisch war? Hat es vielleicht doch mit dem Betriebsergebnis bzw. mit dem Geschäftsbericht 2018 zu tun, der im April bekannt wurde?
Zu der Frage, warum die Holding nicht mehr zustande gekommen ist, müsste ich tatsächlich noch einmal die Zeitungsartikel lesen. Es war, glaube ich, auch eine Entscheidung der jeweiligen Kreistage, das nicht mehr vor der Kommunalwahl zu tun. Im Augenblick stellt sich die Frage nicht; denn jetzt muss erst einmal das Insolvenzverfahren beendet werden, um tatsächlich noch einmal mit beiden Landkreisen zu beraten, wie man das machen kann. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass man den Weg, den man eingeschlagen hat, auch weitergehen sollte, wenn das Insolvenzverfahren beendet und das Burgenlandklinikum weiterhin in öffentlicher Hand ist.
Frau Zoschke, Sie haben mich danach gefragt: Die Veröffentlichung des Krankenhausplanes ist bereits im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt Nr. 44 vom 9. Dezember 2019 erfolgt.
- Ob im Internet, das werde ich jetzt auch noch klären. Es ist auf jeden Fall offiziell im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt veröffentlicht worden, sodass Sie das dort auch nachlesen können.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich denke, das war jetzt eine sehr wichtige Information. Es gibt keine Nachfragen mehr. - Wir kommen nunmehr zu der Debatte der Fraktionen. Als Erster spricht für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Krull. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation der Krankenhäuser hat uns hier im Hohen Haus schon mehrfach beschäftigt, nicht zuletzt vor zwei Monaten im Rahmen einer Aktuellen Debatte.
Jetzt beantragt die Fraktion DIE LINKE also erneut eine Aktuelle Debatte, diesmal mit dem Schwerpunkt öffentliche Krankenhäuser. Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir uns immer wieder und intensiv mit der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in unserem Bundesland auseinandersetzen, nicht nur hier im Landtag, sondern auch in den zuständigen Gremien, also im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie in der entsprechenden Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern!“.
Auf die umfangreiche Anhörung in der EnqueteKommission unter dem Titel „Zustandsbeschreibung und Bestandsaufnahme der Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt“, die am 14. August dieses Jahres stattgefunden hat, bin ich bei anderer Gelegenheit schon eingegangen.
Welche Änderungen bei der Entwicklung hat es gegeben, die eine Aktuelle Debatte in einem so kurzen Abstand zur letzten rechtfertigen? - Aus meiner Sicht sind das vor allem drei Punkte. Erstens wurde der Krankenhausplan des Landes Sachsen-Anhalt im Kabinett beschlossen. Zweitens gibt es eine intensive und auch emotional geführte Diskussion über die Zukunft des Klinikums Burgenlandkreis. Drittens sind es die aktuellen Auseinandersetzungen zwischen der AmeosGruppe und den dort Beschäftigten. Auf alle drei Punkte werde ich im Laufe meines Redebeitrages eingehen.