Protocol of the Session on December 17, 2019

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über den vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Titel „Entwurf des Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ in Drs. 7/5321.

Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet zwei wesentliche Änderungen: erstens die Beitragsbefreiung für Nebenwohnungen, Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages an das Urteil des

Bundesverfassungsgerichts zur Befreiung von Nebenwohnungen vom 18. Juni 2018, und zweitens den vollständigen automatischen Erlass von Bescheiden und den vierjährigen Meldedatenabgleich zur Sicherung der Aktualität des Datenbestandes.

Wir sind grundsätzlich gegen den Rundfunkbeitrag als Zwangsgebühr und befürworten die komplette Abschaffung und eine Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet jedoch die notwendige Anpassung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zweitwohnungsinhaber können und dürfen nicht für die doppelte Nutzung geschröpft und zur Kasse gebeten werden. Darüber haben wir im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien am 23. August 2019 bereits ausgiebig diskutiert.

Der Ausschuss hat auf meine Initiative hin auch eine Stellungnahme einstimmig beschlossen. Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, den Betroffenen eine entsprechende Information darüber zukommen zu lassen, dass Nebenwohnungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können. Das zeigt, dass wir von der AfD für eine gute parteiübergreifende Politik für den Bürger stehen.

Das Bundesverfassungsgericht begründet sein Urteil zur Beitragsbefreiung von Nebenwohnsitzen jedoch wie folgt:

„Das Innehaben weiterer Wohnungen erhöht den Vorteil der Möglichkeit zur privaten Rundfunknutzung nicht, und zwar unabhängig davon, wie viele Personen in den jeweiligen Wohnungen zusammenwohnen. [...] Nach der derzeitigen Regelung ist mit der Heranziehung einer Person in der Erstwohnung der Vorteil abgeschöpft, und kommt insoweit eine erneute Heranziehung einer Zweitwohnung nicht in Betracht.“

Bundesverfassungsgerichtsurteil a. a. O. Rn. 107.

Das Gesetz zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet immerhin einen Schritt in die richtige Richtung. Die nächsten wichtigen Schritte wären eigentlich die Abschaffung der Rundfunkbeiträge für Betriebe und Unternehmen und eine Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dann wären wir auf einem guten Weg.

Dass das nicht nur in Deutschland so ist, sondern dass auch die Tories in Großbritannien eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anstreben, zeigt mir, dass wir mit unserer Meinung auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall bei der AfD)

Ich bedanke mich.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Die hatten wir schon seit vier Jahren, die Meinung! Das will ich nur sagen!)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich dem Abg. Herrn Rausch für den Redebeitrag. - Für die SPDFraktion hat jetzt der Abg. Herr Hövelmann das Wort. Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zum Inhalt des Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der heute vorliegt, ist alles gesagt worden. Das muss man nicht wiederholen.

Wer jedoch grundsätzlich Schwierigkeiten mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und mit dessen Finanzierung hat, der hat natürlich auch Probleme mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und mit der Neufassung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Deshalb hat mich das, was der Kollege von der AfD gerade gesagt hat, nicht wirklich überrascht.

Ich möchte noch einmal deutlich machen: Wer eine dauerhaft qualitativ hochwertige öffentlichrechtliche Rundfunk- und Fernsehlandschaft haben möchte, der muss auch einen Weg zur Verfügung stellen, wie diese Landschaft gut, auskömmlich und zukunftsfähig ausfinanziert wird.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, und von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Dazu bedarf es entsprechender Regularien; diese sind hiermit getroffen worden. Wir werden einer solchen Regelung zustimmen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien.

Ich möchte außerdem deutlich machen, dass der Meldedatenabgleich, über den durchaus sehr kritisch diskutiert worden ist, auch unter den Ländern kritisch diskutiert worden ist, nur dann erfolgen kann, wenn die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, eine entsprechende Notwendigkeit feststellt. Alle vier Jahre kann ein entsprechender Abgleich der Daten also nur unter der Voraussetzung stattfinden, dass die KEF die Notwendigkeit dafür auch tatsächlich feststellt.

Die Regelung, die jetzt im Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist, ist mit den unabhängigen Datenschutzbeauftragten sowohl erörtert als auch abgestimmt worden, sodass nunmehr die rechtliche Grundlage für eine gesetzliche Ratifizierung gefunden worden ist. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Hövelmann für den Redebeitrag. - Für DIE LINKE spricht jetzt der Abg. Herr Gebhardt. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich kann es relativ kurz machen, da es ein sehr unkomplizierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist. Die Inhalte wurden vom Staatsminister und von meinen Vorrednern schon ausführlich genannt.

Ich möchte für meine Fraktion ausdrücklich betonen, dass wir die Befreiung von Nebenwohnungen von der Rundfunkbeitragspflicht ausdrücklich begrüßen. Wir haben auch zu Beginn, bei der Einführung des neuen Beitragsmodells, immer kritisiert, dass Personen, die mehrere Wohnungen haben, durch den Staatsvertrag deutlich benachteiligt sind, doppelt und dreifach abkassiert werden, obwohl sie nur an einem Ort Rundfunk empfangen können, nämlich immer an dem, an dem sie sich gerade aufhalten. Insofern ist es ein Stück mehr Beitragsgerechtigkeit, das mit diesem Staatsvertrag erzielt wird.

Deshalb werden wir selbstverständlich nicht nur der Überweisung, sondern auch diesem Staatsvertrag unsere Zustimmung geben. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Gebhardt für den Redebeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Abg. Frau Frederking. Frau Frederking, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Befreiung vom Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Zweitwohnungen bzw. Nebenwohnungen um.

Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir finden es richtig und fair, dass eine Person für ihre Nebenwohnung oder sogar für ihre Nebenwohnungen keinen weiteren Beitrag zahlen muss; denn eine Person kann zu einem Zeitpunkt nur einmal Rundfunk empfangen. Bei einer Zweitwohnung gibt es also keinen doppelten Nutzen bzw. keinen Vorteil, sodass sich mit der Gesetzesänderung richtigerweise eine doppelte Beitragspflicht erübrigt.

Bei uns in Sachsen-Anhalt werden insbesondere Besitzerinnen und Besitzer von Datschen davon profitieren; denn Datschen wurden oft als beitragspflichtige Wohnungen eingestuft.

Die Beitrag zahlende Person muss allerdings einen Antrag auf Beitragsbefreiung für die Nebenwohnung stellen. Dieser Befreiungstatbestand greift auf Antrag auch für die Nebenwohnungen der in der Hauptwohnung lebenden Ehepartnerin oder eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Partners. Diese können sich dann auch befreien lassen.

Mit dieser Gesetzesnovelle werden die Einnahmen bei den Rundfunkbeiträgen sinken. Dies ist ein Fakt, der bei der in Kürze zu führenden Diskussion über die Neufestsetzung der Beiträge für die Periode von 2021 bis 2024 sicherlich auch eine Rolle spielen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil gleichzeitig festgestellt, dass die Rundfunkbeiträge verfassungsgemäß sind. Dies unterstreicht die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seine Aufgabe, für ein vielfältiges Angebot, das unterschiedliche Interessen berücksichtigt und auch gesamtgesellschaftliche Themen und Debatten anstößt, zu sorgen. Damit kann man gerade in Zeiten von Verunsicherung und Fake News verlässliche Informationen erhalten. Diese Öffentlichkeit für alle ist beitragsfinanziert, um Unabhängigkeit und Vielfältigkeit zu sichern.

Für uns ist klar, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gemeinwohlorientiert und muss auch vernünftig ausfinanziert sein. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Dann danke ich Frau Frederking für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Kurze.

(Zustimmung von Tobias Rausch, AfD)

Herr Kurze, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt sind heute am Ende alle die Sieger.

(Tobias Rausch, AfD, lacht)

Wir alle haben es gefordert, habe ich eben gehört. Wir alle haben schon immer gesagt, dass diese Doppelbelastung für unsere Bürgerinnen und Bürger unnötig ist. Von daher können wir alle uns freuen - der Plenartag geht ja auch dem Ende entgegen -, dass wir diesen Gesetzentwurf in großer Einhelligkeit in den Ausschuss überweisen, damit diese Änderungen dann auch zügig in Kraft treten

können. Der Beitragserlass erfolgt dann zwar auf Antrag, aber das dürfte nicht das Problem sein.

Ob der Datenabgleich tatsächlich alle vier Jahre stattfinden muss, darüber muss diskutiert werden. Man muss auch ein bisschen aufpassen, ob wir uns mit der ganzen Kontrolle und Bürokratie nicht überladen. - Viel mehr gibt es zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag eigentlich nicht zu sagen.

Im nächsten Jahr wird uns dann wieder ein neuer Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Tisch gelegt werden, bei dem es dann um gravierendere Auswirkungen geht.

(Tobias Rausch, AfD: Mehr Geld! - Heiter- keit bei der AfD)

Dann geht es ums Geld. Dann geht es darum, was wir mit dem Votum der KEF machen. Wir haben schon einiges dazu gehört, in welche Richtung es gehen soll.

(Tobias Rausch, AfD: Nach oben!)

Das werden sicherlich wieder lebendige Debatten.