Protocol of the Session on November 21, 2019

Auf Punkt 3 ist der Minister bereits unter einem früheren Tagesordnungspunkt eingegangen. Dieser Punkt ist tatsächlich berechtigt, nämlich das Schließen dieses

Sehr geehrter Herr Kollege, kommen Sie bitte zum letzten Satz.

- ein letzter Halbsatz - Steuerschlupfloches. Das ist sinnvoll. Dazu läuft auf der Bundesratsebene aktuell eine Initiative. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Meister. Ich sehe keine Fragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Szarata. Sie haben das Wort, bitte.

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zu Beginn muss ich feststellen: Die GRÜNEN finden den Antrag

nicht so richtig sinnvoll, und zu dem letzten Punkt, den sie sinnvoll finden, stellen sie fest, dass dazu bereits auf der Bundesebene verhandelt wird. Die SPD mag ihn eigentlich auch nicht so richtig. Wir sind auch keine Fans. - Ich frage mich ganz ehrlich, warum wir den Antrag überweisen sollten.

(Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE - Zustim- mung)

- Es kam nicht so richtig heraus, warum man ihn überweisen sollte. Aber gut.

Lieber Herr Knöchel, Sie haben vorhin etwas ganz Schönes gesagt: Es ist keine Idee der LINKEN. Das möchte ich einmal aufgreifen. Das stimmt sogar, wir waren - falls Ihnen die Idee jetzt erst gekommen sein sollte - tatsächlich schneller; denn wie jetzt schon viele ausgeführt haben, hat die große Koalition bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, das Grunderwerbsteuerrecht zu novellieren.

Ich möchte auf Ihren Punkt 3 eingehen. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang im August 2019 das Gesetzgebungsverfahren angestoßen. Ob nun eine Veränderung von 95 % auf 90 % der Weisheit letzter Schluss ist, darüber können wir dann zum Glück im Ausschuss eine große Debatte führen.

Zu Punkt 1. Auch damit waren Sie nicht schneller, das muss man ganz ehrlich sagen; denn die finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz Ende September 2019 den Bund bereits aufgefordert, in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende 2019 mit einer Änderung der Rahmengesetzgebung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Länder die Entscheidungsfreiheit zur Ausgestaltung von Freibeträgen bei erstmaligem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien erhalten, ohne dass sich das - das ist bisher etwas untergegangen; ich weiß, der Minister hatte nur keine Zeit mehr, es zu sagen - auf den Länderfinanzausgleich auswirkt. Denn das muss man bei dieser Sache auch bedenken.

Zu Punkt 2 nur ganz kurz: Das Anfallen der Grunderwerbsteuer auch bei Rechtsträgerwechseln zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und ihren Gesellschaften öffentlichen oder privaten Rechts abzuschaffen, entspricht nach meiner persönlichen Auffassung nicht einer einheitlichen Rechtsanwendung, Stichwort

Steuergerechtigkeit. Dass dies auch Steuerausfälle in unbekanntem Maße zur Folge hat, brauche ich an dieser Stelle, denke ich, nicht zu erklären.

Da wir in Bezug auf die Punkte 2 und 3 nicht zu weit auseinanderliegen, schlagen wir Ihnen eine Überweisung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwick

lung und Verkehr vor. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Szarata. Es gibt auch hierzu keine Wortmeldungen. - Zum Schluss hat noch einmal der Abg. Herr Knöchel das Wort. Bitte.

Fragen über Fragen. Die am häufigsten angesprochene Frage bezog sich auf den Prüfungsaufwand in der Finanzverwaltung. Wenn es ein Thema gibt, das hinreichend durchdefiniert ist, dann ist das die selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus. Dafür gibt es genug Prüfungsroutinen, dafür gibt es genügend Überwachung in der Finanzverwaltung, darauf können Sie sich verlassen. Das wird nicht das Problem sein.

Richtig ist: Die Debatte über den Punkt 1, unterschiedliche Steuersätze, Länderfinanzaus

gleich - - Wir wünschen uns, dass der Bund sagt: Es kann unter diesen und jenen Bedingungen einen zweiten Steuersatz geben. Diese könnten heißen: selbstgenutztes Wohnungseigentum im eigenen Haus. Der Nachweis dafür ist dann wahrscheinlich die Meldung als Hauptwohnsitz, Herr Meister.

(Olaf Meister, GRÜNE: Was?)

- Die Meldung als Hauptwohnsitz. - Und für das Halten ist es der Nachweis des Einzuges im Zehnjahreszeitraum. Aber sei es drum.

Weil Sie sagten, im Bundestag sei gerade eine ganze Menge zu den Sharedeals in Bewegung: Ja, die Umgehung wird auf 9-12-90 herabgesetzt werden.

(Unruhe)

Der einzige wirkliche Ausweg ist bei diesen Sharedeals: weg von der bisherigen Einheitsbesteuerung hin zur quotalen Besteuerung. Nur das verhindert Sharedeals wirksam. Dazu muss man sagen, ob man das will oder nicht; denn ansonsten gilt wirklich, dass die kleinen Leute zahlen, während sich die Investoren immer herausreden können. Zwei Steuersätze heißt, dass es dann in der Hand der Länder liegt zu regeln, wie hoch das ist. Wenn Sie nicht wollen, dass das gemacht wird, dann machen Sie zweimal 5 %, das geht ja.

Aber wie gesagt, Grunderwerbsteuer, Mitnahmeeffekt - für junge Familien, die ein Haus finanzieren, ist die Grunderwerbsteuer schon eine relevante Größe. Wir helfen ihnen bei ihrem Projekt ein Stück weit und ermöglichen - das ist die zweite Absicht der LINKEN, Herr Meister - damit aber

auch, zum Beispiel die Grunderwerbsteuer für überhitzte Grundstücksmärkte jenseits des eigengenutzten Marktes als Steuerungsinstrument zu verwenden. Aber um das hinzubekommen, brauchen Sie tatsächlich diesen zweiten Steuersatz als Voraussetzung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Knöchel. Ich sehe keine Fragen. Ein kleiner Hinweis sei mir erlaubt: Sie haben vorhin in Ihrer Einbringung erwähnt, dass Sie durch die Sitzungsleitung sozusagen überrumpelt worden seien, da wir das nun heute Abend behandeln müssen. Ich glaube, Herr Meister hat schon darüber informiert. Aber es war durchaus so, dass Sie nicht ganz damit einverstanden waren; das hörte ich heraus. Deshalb kann ich nur noch einmal sagen: Die parlamentarischen Geschäftsführer stimmen sich ab. Vielleicht ist das heute nicht ganz so gelaufen; aber ansonsten klappt das eigentlich bei allen parlamentarischen Geschäftsführern, dass sie ihre Sprecher dann auch informieren.

(Zuruf: Aber die hören gar nicht zu! - Un- ruhe)

- Herr Minister Tullner, wir wollen gerade in das Abstimmungsverfahren eintreten, also bitte.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der LIN- KEN und bei den GRÜNEN)

Wir steigen nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Ich lasse abstimmen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/5245. Ich habe vernommen, dass dieser Antrag zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss überwiesen werden soll. - Herr Borgwardt.

Frau Präsidentin, das war jetzt offensichtlich ein Übermittlungsfehler. Wir wollen nur eine Überweisung in den Finanzausschuss.

(Rüdiger Erben, SPD: Genau! - Oh! bei der LINKEN)

Jetzt noch einmal: Es wurde die Überweisung allein in den Finanzausschuss beantragt. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind - etwas zögerlich, aber es werden immer mehr - alle Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen - einmal anders herum? - Nein. Gibt es Gegenstimmen? - Auch nicht. Somit ist der Antrag einstimmig in den Finanzausschuss überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 32 ist erledigt.

Wir kommen zum heutigen letzten Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 33

Personelle Umbesetzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/5260

Mit dem vorliegenden Antrag soll die Besetzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dahin gehend geändert werden, dass das ordentliche Mitglied, der Abg. Herr Striegel, als stellvertretendes Mitglied für die Abg. Frau Frederking bestätigt wird, die wiederum als ordentliches Mitglied tätig wird.

Hierzu ist keine Debatte vereinbart worden. Deswegen kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer

dem Antrag in Drs. 7/5260 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Auch hierzu sehe ich Übereinstimmung in allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht.

Schlussbemerkungen

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 86. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 87. Sitzung beginnt um 9 Uhr mit den Aktuellen Debatten unter den Tagesordnungspunkten 10 und 11.

Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Schluss der Sitzung: 19:57 Uhr.