Protocol of the Session on October 24, 2019

Gleichermaßen kann nun die Erinnerungskultur weiterentwickelt und aufgewertet und die ökologische Schatzkammer als nationales Naturmonument geschützt werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Aldag, es gibt eine Nachfrage von Herrn Daldrup. - Herr Daldrup, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Kollege Aldag, sind Sie mit mir der Auffassung, dass wir nach schwierigen Beratungen - auch objektiv sehr schwierigen Beratungen, weil sich Interessen entgegenstanden - ein Gesetz geschaffen haben, das allen Interessen einigermaßen entgegenkommt - eine 100-prozentige Befriedigung wird es wahrscheinlich nie geben - und das einen Geist der Kooperation und des Miteinanders trägt?

Wenn das so ist: Stimmen Sie mit mir überein, dass diejenigen, die jetzt am Grünen Band aktiv sind, noch einmal aufgefordert werden sollten, sich nicht wie Gutsherren zu benehmen, sondern gemeinsam mit den dort lebenden, gemeinsam mit den dort besitzenden und gemeinsam mit den dort agierenden Menschen ein Projekt zu entwickeln, das Zukunft hat und auch dem Anlass dieses Projektes gerecht wird?

(Beifall bei der CDU)

Herr Aldag, Sie haben noch einmal das Wort.

Vielen Dank für die Frage, Herr Daldrup. Wir wissen alle, dass wir bis zum heutigen Tag einen schwierigen Prozess hinter uns haben, unter uns, aber auch draußen vor Ort. Ich war mit Ihnen in Wülperode. Ich war mehrmals vor Ort und habe mit den Menschen gesprochen. Ich habe bisher nicht das Gefühl gehabt, dass dort irgendjemand am Grünen Band in Gutsherrenart agiert. Ich stimme aber grundsätzlich mit Ihnen überein, dass solche Prozesse immer in einem Miteinander erfolgen müssen. Ich habe ein gutes Gefühl, dass das bisher der Fall war und auch in Zukunft so sein wird.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Aldag für seinen Redebeitrag. - Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Abg. Schindler das Wort. Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Grüne Band wird nationales Naturmonument. In diesen Tagen erinnern wir vielerorts an die Ereignisse vor 30 Jahren in der ehemaligen DDR. Darum war es vielen Menschen wichtig, dass wir jetzt, im Herbst, in dieser Sitzung dieses Gesetz verabschieden.

40 Jahre lang trennte eine unmenschliche Grenze die beiden deutschen Staaten. Wir schreiben deshalb auch in der Überschrift unseres Gesetzentwurfes bewusst „vom Todesstreifen“. Wenn viele in Deutschland über die Mauer sprechen, haben sie natürlich erst einmal die Mauer in Berlin im Blick. Aber 1 393 km befestigte Grenzanlagen, eben dieser Todesstreifen, trennten Deutschland von Nord nach Süd.

Einen großen Teil der damaligen Grenze haben wir jetzt als Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen: 342 km. In diesem Bereich kamen nach neuesten Forschungen 68 Menschen zu Tode. Alle wissen auch, dass die Grenze nicht darauf ausgelegt war, die DDR zu schützen, sondern darauf, Menschen am Verlassen der DDR zu hindern.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Mutige, beherzte, frei, demokratisch denkende Bürgerinnen und Bürger der damaligen DDR haben es mit ihrem Widerstand, mit ihrem Aufbegehren geschafft, die friedliche Revolution zum Erfolg zu führen und die DDR, die SED-Diktatur zu überwinden. Das Trennende, die Mauer, fiel. Aus dem unüberwindbaren Todesstreifen wurde eine Verbindungslinie, eben die Idee des Grünen Bandes.

(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)

Diese zieht sich nun durch ganz Europa. Im unmittelbaren Grenzgebiet hat sich, wie meine Vorredner schon erwähnt haben, eine vielfältige Natur- und Pflanzenwelt entwickelt. Dieses Grüne Band ist in den letzten Jahren ein einmaliger Biotopverbund geworden. Auf dem Gebiet des Grünen Bandes befinden sich Landschafts- und Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate bis hin zu dem Gebiet des Nationalparks.

Mit der Ausweisung des nationalen Naturmonuments ist es uns nun möglich, die Belange des Naturschutzes mit der besonderen Bedeutung des ehemaligen Grenzstreifens als Erinnerungsort zu verbinden. Den Menschen, die mit und an der

ehemaligen Grenze gelebt haben, war dieses besonders wichtig.

Auch uns als SPD-Fraktion war es immer besonders wichtig, diesen Aspekt des nationalen Naturmonuments hervorzuheben.

(Zustimmung bei der SPD)

Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Ausweisung des Grünen Bandes als nationales Naturmonument. Dieses haben wir auch in der Präambel zum Gesetz - bei einem Gesetz ist es nicht üblich, eine Präambel zu schreiben - mit den Worten zum Ausdruck gebracht - ich zitiere -: „[…] dass Naturschutz und Erinnerungskultur nur gleichrangig gelebt werden können […]“

Ein heute beschlossenes Gesetz wäre aber nur der erste Schritt. Es wäre ein entscheidender Schritt, aber nur der erste Schritt; denn jetzt sind alle Beteiligten aufgefordert, die begonnenen Gesprächs- und Verhandlungsprozesse weiterzuführen. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen, die sich bisher an diesem Gesprächs- und Verhandlungsprozess beteiligt haben. Aber dieser Prozess geht weiter mit dem im Gesetz ausgewiesenen Pflege-, Entwicklungs- und Informationsplan, der in den nächsten fünf Jahren entwickelt werden muss. Dabei werden alle Träger, die zuständigen Ministerien, von einem Fachbeirat unterstützt.

Besonders wichtig ist, dass alle Beteiligten eng zusammenarbeiten: die Träger, die Grundstückseigentümer, die Kommunen, die Landkreise, die Gemeinden, die Naturschutzverbände, die Stiftung Gedenkstätten, die Opfer- und Verfolgtenverbände und die vielen ehrenamtlich Arbeitenden vor Ort. Dann kann und wird es uns gelingen, dass das Grüne Band ein Band der Erinnerung vom Todesstreifen hin zur Lebenslinie wird.

(Zustimmung bei der SPD und von Gabriele Brakebusch, CDU)

Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe hierzu keine Frage. Dann danke ich Frau Schindler für den Redebeitrag.

Damit ist die Debatte beendet, und wir kommen zum Abstimmungsverfahren über die Drs. 7/4975. Ich schlage vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit einschließlich der Artikelüberschriften und die Gesetzesüberschrift abzustimmen. Wer für das Gesetz stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Stimmenthaltungen? -

Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat das Gesetz aber dennoch die Mehrheit des Hauses erhalten und ist somit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

Beratung

Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen

Antrag Landesregierung - Drs. 7/5023

Bevor Herr Minister Tullner das Wort erhält, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, die erste Hälfte von Schülerinnen und Schülern des Neuen Städtischen Gymnasiums in Halle in unserem Hohen Haus zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister Tullner, jetzt haben Sie das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält folgende Aussagen zu den Förderschulen - ich zitiere -:

„Förderschulen sind fester und wichtiger Bestandteil unseres Schulsystems. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Inklusion weiterentwickelt wird. Gerade im Bereich der Förderschwerpunkte Lernen und Sprache haben sich Eltern in den letzten Jahren zunehmend für die Förderung ihrer Kinder an der allgemeinen Schule entschieden. Diese Entwicklung wollen wir weiter unterstützen und so dem Elternwahlverhalten Rechnung tragen. Eine Folge dieses Prozesses ist, dass Förderschulen für diese Schwerpunkte zunehmend an die Grenze der Bestandsfähigkeit geraten.

Das Bildungsministerium wird deshalb beauftragt, unter Einbeziehung des Sachverstandes der Schulen, Schulträger und weiterer Beteiligter sowie wissenschaftlicher Unterstützung ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und dieses mit dem Parlament abzustimmen. Dieses Konzept beinhaltet auch die Klärung der Frage nach der Zusammenlegung von Förderschwerpunkten an einem Standort.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/427

vom 29. September 2016 forderte das Ministerium für Bildung auf, ein Konzept zur zukünftigen Weiterführung und Gestaltung der Förderschulen im Land Sachsen-Anhalt im Sinne des Koalitionsvertrages zu erarbeiten. Zugleich ist das Förderschulkonzept gemäß Nr. 2 des Beschlusses im Einvernehmen mit dem Parlament abzustimmen. Darin lag ein wenig Kraft und Energie.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE, lacht)

Den Ausschüssen für Bildung und Kultur sowie für Arbeit, Soziales und Integration wurde im Juni 2017 der Bericht zur Weiterentwicklung der Förderschulen einer unabhängigen Arbeitsgruppe und im März 2018 das Förderschulkonzept des Ministeriums für Bildung zur Beratung und zur Herstellung besagten Einvernehmens zugeleitet.

Schwerpunkte dieses Konzeptes sind unter anderem das Aufzeigen von wohnortnahen Beschulungsangeboten, das Teilhabemöglichkeiten eröffnet sowie An- und Abschlussmöglichkeiten bietet, das Einrichten von Förderschulklassen an allgemeinbildenden Schulen, damit mehr Kinder die Chance für einen anerkannten Schulabschluss erhalten, die Zusammenlegung von Förderschwerpunkten an einem Standort und das Einräumen von mehr Flexibilität für die Schulträger.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das nun vorliegende Konzept ist das Ergebnis eines ausführlichen und konstruktiven Diskussionsprozesses. Durch einen Antrag der regierungstragenden Fraktionen wurde das Konzept des Bildungsministeriums um einen weiteren Punkt ergänzt und damit eine zukunftsfähige Vernetzung der Förderschulen mit anderen Schulformen, Bildungseinrichtungen und Unterstützungssystemen hergestellt.

Mit dieser Vernetzung können sich Förderschulen aktiv in die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einbringen und ein wesentlicher Baustein dabei sein. Insofern wird ein Bezug zum bereits vorliegenden Konzept zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts als wesentlichem Baustein auf dem Weg zur Inklusion hergestellt.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU, und von Dr. Katja Pähle, SPD)