Herr Richter kann vielleicht - wenn er es denn weiß - beantworten, ob das in den Haushaltsverhandlungen bereits Thema war.
Das Thema spielte gelegentlich im Kabinett eine Rolle. Herr Robra berichtete über Verhandlungsstände. Ich habe dann auch ein paar Mal nachgefragt, weil ich, ehrlich gesagt, mit der Konstruktion ein wenig gefremdelt habe. Bei Berlin-Brandenburg kann man durchaus historische Kontexte erkennen, bei Sachsen-Anhalt und Thüringen kann man das ein bisschen herleiten, aber das war auf den ersten Blick nicht so ganz schlüssig.
Herr Robra berichtete nur von Verhandlungsständen, die sehr optimistisch waren, aber die noch nicht endverhandelt waren, weil in Thüringen das Thema Landtagswahl eine Rolle spielte. Aber dass wir darüber Beschlüsse gefasst haben oder gar irgendwelche endgültigen Entscheidungen getroffen worden sind, da bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht der Fall ist - zumindest kann ich mich nicht daran erinnern.
Ich komme mir ein bisschen vor wie etwas schlecht vorbereitet in einer Prüfung, aber ich versuche mein Bestes.
Herr Minister Tullner, Sie haben gesagt, Herr Robra hat Ihnen über den Verhandlungsstand berichtet. Dann hat er letzten Endes auch eine Position des Landes Sachsen-Anhalt in diesen Verhandlungen mit dargestellt. Wie ist denn diese Position des Landes Sachsen-Anhalt? Wie ist denn die Vorstellung des Landes Sachsen-Anhalt?
Frau Präsidentin! - Soweit ich das jetzt rekapitulieren kann, war das eher eine sehr positive Zuneigung zu diesen Gesprächen, weil man sich als finanzschwaches Land ohnehin freut, wenn der Bund sich maßgeblich in den Fall kulturpolitischer Entscheidungen einbringen möchte. Somit ging es eigentlich um die Frage, welche Konditionen dafür Voraussetzung sind, und vor allen Dingen, wie man die offenbar unterschiedlichen Verhandlungsstände mit Thüringen und Sachsen-Anhalt unter einen Hut bekommt.
Herr Kollege Schmidt hat ein bisschen darauf hingewiesen, dass bei uns, glaube ich, die Idee entstanden ist, die vorhandenen Rechtskonstruktionen bei solchen Dingen eins zu eins zu übernehmen, während in Thüringen nur punktuelle Lösungen angestrebt worden sind.
Da hat sich, glaube ich, das Thema ein bisschen verhakt. Aber wie der Verhandlungsstand dort ist, kann man nur schriftlich nachreichen, das weiß ich schlichtweg heute nicht. Ich bin ja nicht für Kultur zuständig.
Vielen Dank. - Das haben wir eigentlich das erste Mal so gehabt; aber es ist ja auch so, dass jeder seinen Bereich hat. Sie haben zugesichert, dass Sie das mitnehmen, deswegen denke ich, dass das vojn Minister Robra nachgereicht werden wird. - Weitere Nachfragen sehe ich dazu nicht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Verkehrssektor ist einer der größten Hauptemittenten von CO2. Das hat jetzt auch die Bundesregierung erkannt und ein paar Maßnahmen in Aussicht gestellt. Sie ist dabei, diese auf den Weg zu bringen und den ÖPNV zu stärken, Radwege auszubauen, CO2-Bepreisung, Bahntickets zu verbilligen etc. Es ist in Aussicht gestellt worden, die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf 1 Milliarde € auszudehnen.
Wir halten es für nötig, wenn man in den ÖPNV investiert, auch im Land Maßnahmen zu unterstützen, die Verkehrsströme und Modal Split umlenken. Ich will ganz konkret auf die Parkraumbewirtschaftung abstellen und den Verkehrsminister ansprechen. Im Land gibt es immer mehr Kommunen, die bereit sind, über Parkraumbewirtschaftung Verkehrsströme in ihren Kommunen zu lenken.
Wir fragen ganz konkret den Finanzminister: Warum wollen Sie den Kommunen nicht das Recht übertragen, selbst zu entscheiden, wo, in welcher Höhe, für welchen Zeitraum sie Parkgebühren nehmen?
Sehr geehrte Frau Lüddemann, Sie haben erst den Verkehrsminister gefragt und im zweiten Anstrich den Finanzminister. Ich glaube aber, Sie meinten mich in meiner Funktion.
Diese Verordnung über die Höhe der Parkgebühren, je angefangene halbe Stunde 50 Cent zu nehmen, ist seit dem Jahr 1992 in Kraft. Die wurde vom damaligen Minister Rehberger erlassen. Wir haben an dieser Regelung festgehalten. Das heißt, daran anschließend auch Minister Heyer, dann Minister Daehre. Ich glaube, wir sollten es bei dieser Regelung belassen. Es ist nämlich nicht so, dass ein großer Andrang bei Erhöhungen von Parkgebühren in Sachsen-Anhalt besteht.
Wir hatten unlängst eine Anfrage aus Halle zu diesem Thema, die gefragt haben, ob wir davon abrücken. Wir haben gesagt, wir wollen das so las
sen, weil es nach wie vor die soziale Komponente gibt, die auch im Jahr 1992 den damaligen liberalen Verkehrsminister Dr. Rehberger dazu gebracht hat, die Obergrenze festzulegen. Wir wollen, dass sich auch Menschen mit weniger Geld in der Tasche die Parkgebühren in Halle und Magdeburg leisten können.
Danke, Herr Minister Webel. Ich sehe eine Wortmeldung vom Abg. Herrn Gallert und wir haben danach noch eine zweite Wortmeldung. - Herr Gallert, Sie haben das Wort.
Herr Webel, das Problem besteht doch aber darin, dass wir mit einer Aufhebung dieser Obergrenze keiner Kommune vorschreiben würden, das entsprechende Parkentgelt zu erhöhen, wir würden es lediglich in die Hände derjenigen übergeben, die in den Stadträten darüber zu entscheiden haben.
Warum haben Sie eigentlich so wenig Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, dass Sie den Leuten sagen: Nein, ihr würdet im Stadtrat Magdeburg oder Halle unsozial handeln und die Parkgebühren für die armen Autofahrer so ins Unermessliche steigern, dass die sich nicht mehr mit dem Auto reintrauen?
Das brauche ich Ihnen nicht zu erklären, Herr Gallert. Wir haben nach wie vor die kommunale Selbstverwaltung festgeschrieben. Aber es gibt einen gewissen Regelungsbedarf durch die Landesregierung. Von diesem Regelungsbedarf machen wir Gebrauch.
- Kleinen Moment erst einmal. Ich muss jetzt erst einmal weitermachen, dann können wir die Nächsten aufschreiben. - Ich habe schon eine ganze Reihe von Wortmeldungen. Die Nächsten sind der Abg. Herr Hövelmann, danach Herr Dr. Grube, Frau Lüddemann, Herr Striegel und Herr Dr. Schmidt. Dann geht die nächste Runde los. - Herr Hövelmann, Sie haben jetzt erst einmal das Wort.
Dieses Thema kitzelt offensichtlich alle hier im Saal, nicht nur weil wir fast alle Autofahrer sind, sondern weil wir auch einen Bezug zur Kommunalpolitik haben.
Das ist meine Frage. Verehrter Herr Minister Webel, Sie waren viele Jahre, man kann sagen, Jahrzehnte, in kommunaler Verantwortung und haben damit auch kommunale Selbstverwaltung gelebt gemeinsam mit Ihrem Kreistag, aber auch in Ihrer Funktion als damaliger Landrat. Haben Sie wirklich so wenig Vertrauen in die Entscheidungskompetenz kommunaler Gremien, dass Sie annehmen, sie würden eine Aufhebung einer solchen Regelung missbräuchlich verwenden?
Ich habe vorhin schon auf die Frage von Herrn Gallert gesagt: Ich habe Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, aber es gibt einen gewissen Regelungsbedarf, den das Land ausüben sollte, und daran halten wir fest.
Herr Minister, ich sehe einen gewissen Widerspruch zwischen dem Regelungsbedarf und dem Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung,
obwohl ich Ihnen natürlich abnehme, dass Sie der kommunalen Selbstvertrauen hier im Lande trauen. Das will ich eingangs sagen.
Sie haben das damit begründet, dass auch ärmere Menschen in den Städten parken können sollen. Nun wissen wir, dass die derzeit gültige Verordnung aus dem Jahr 1992 datiert. Das heißt, auch die Obergrenze von damals D-Mark wird jetzt in Euro umgerechnet.
Würden Sie sagen, dass die Menschen in Sachsen-Anhalt in den letzten 27 Jahren ärmer geworden sind? Warum haben sich die Parkgebühren mindestens halbiert im Vergleich zur sonstigen Preisentwicklung im Land?
Sehr geehrter Abg. Dr. Grube. Wir denken natürlich an diejenigen, die trotz der gestiegenen Einkommen weiterhin auf dem unteren Level klarkommen müssen. Wir kennen alle die Diskussionen über die Grundrente und viele andere. Wir wollen natürlich, dass sich auch Menschen mit geringen Einkommen und kleinen Autos das Parken in den Innenstädten leisten können,