Protocol of the Session on October 24, 2019

- Ja, Herr Borchert, klar.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Barth lässt sich entschuldigen. Ich bin sein Stellvertreter; deshalb bin ich heute der Berichterstatter.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen wurde vom Landtag in der 71. Sitzung am 22. Mai 2019 in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen.

Die Beratung im Umweltausschuss fand in der Sitzung am 16. Oktober 2019 statt.

Dazu lagen in einer Synopse Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die

einvernehmlich mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abgestimmt waren.

Das Gesetzesvorhaben soll in seiner Umsetzung zu einem besseren Schutz freilebender Katzen beitragen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie trug dem Ausschuss während der Beratung vor, ein dem Landtag in der sechsten Wahlperiode vorgelegter Entwurf eines Gesetzes über die Änderung von Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 7. Oktober 2015 habe eine Regelung enthalten, nach der die Ermächtigung zum Erlass von Katzenschutzverordnungen nach § 13b des Tierschutzgesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden solle. Dieser Gesetzentwurf blieb zum Schluss der Wahlperiode unerledigt. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf soll die Ermächtigung nunmehr auf die Gemeinden übertragen werden.

Das Ministerium trug weiter vor, das Anhörungsverfahren habe ergeben, dass der Gesetzentwurf nach der Auffassung verschiedener Verbände und betroffener Stellen kostenmäßig Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte habe. Vor diesem Hintergrund ist nach einem Zeitraum von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen. Die Prüfung soll in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen unter Mitwirkung des Städte- und Gemeindebundes erfolgen.

Die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE merkte an, zwingende Gründe für eine Regelung durch ein Gesetz seien für sie nicht ersichtlich. Eine Regelung auf der Grundlage einer Rechtsverordnung wäre ihrer Meinung nach sinnvoller gewesen.

Nach kurzer Beratung verständigte sich der Ausschuss für Umwelt und Energie einvernehmlich, abschließend über den Gesetzentwurf zu beraten. Der Ausschuss beschloss den Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderungen mit 10 : 1 : 0 Stimmen.

Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Borchert. - Dann können wir fortfahren. Ich habe auch hierzu keine Debatte vermerkt. Gibt es Redewünsche? Offensichtlich ist das nicht - -

(Kerstin Eisenreich, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

- Bitte sehr. Dann spricht Frau Eisenreich für die Fraktion DIE LINKE. - Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Auf einen Punkt in der Debatte, die wir im Ausschuss geführt haben,

ist Herr Borchert in der Berichterstattung bereits eingegangen. Mir geht es aber noch um ein paar andere Punkte. Ich würde hier gern kurz die Gründe für unsere Entscheidung vortragen, gegen diesen Gesetzentwurf zu stimmen.

Interessant ist - das war auch im Vortrag schon zu hören -, dass ein derartiges Gesetzesvorhaben am Ende der letzten Wahlperiode sozusagen unerledigt in die neue Wahlperiode übergegangen ist. Damals sollten also Landkreise und kreisfreie Städte mit der betreffenden Aufgabe betraut werden. Dieser Meinung war das Ministerium auch noch im Jahr 2017, als nämlich in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Dr. Schmidt in der Drs. 7/1541 dargelegt wurde, dass genau diese Übertragung der Ermächtigung auf die kreisfreien Städte und Landkreise beibehalten werden solle.

Nun - Überraschung! - sollen die Städte und Gemeinden diese Aufgabe wahrnehmen. Das erschließt sich uns nicht ganz, zumal die tierschutzrechtlichen Kompetenzen eher bei den Landkreisen liegen. Sie sind auch personell dafür aufgestellt.

Die Anhörung zu diesem Verfahren hat ergeben - darin waren sich viele einig -, die Städte und Gemeinden lässt man bei Personal- und Sachkosten für die Gemeinden auflaufen. Im Gesetzentwurf ist nicht vorgesehen, wie das kompensiert werden soll, sondern es soll in mehr als drei Jahren evaluiert werden, ob und in welcher Höhe Kosten entstehen.

Wir sehen hierbei das Problem, dass wieder eine Aufgabe auf die Städte und Gemeinden übertragen wird, die nicht ausfinanziert wird. Es ist wieder ein Bruch des Konnexitätsprinzips. Das sehen wir als ein Problem an.

(Beifall bei der LINKEN)

Es stellt sich die Frage, ob die Aufgaben tatsächlich so wahrgenommen werden, wie sie wahrgenommen werden sollten, und ob dann nicht die tierschutzrechtlichen Belange darunter leiden. Das ist im Sinne der Katzen, glaube ich, keine gute Lösung.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt eine Wortmeldung, und zwar hat Frau Frederking eine Frage. - Gehen Sie schon einmal an das Mikrofon. Dann haben Sie die Chance diese zu realisieren.

Frau Eisenreich, die Städte und Gemeinden wissen doch am besten, wo es Probleme mit Katzen gibt. Ein Problem ist in dem Fall die Überpopulation, also wenn es sehr viele Katzen gibt. Diese

Katzen finden keine Nahrung. Sie sind verwahrlost. Das ist sehr schlimm für die Tiere.

Um das zu minimieren und diesen Zustand zu verbessern, sollen bestimmte Gebiete, zum Beispiel bestimmte Straßenzüge und Plätze - das muss nicht das gesamte Gemeindegebiet sein, sondern das kann eingegrenzt werden - zu sogenannten Katzenschutzgebieten werden.

Dann werden für diese konkreten Katzenschutzgebiete Maßnahmen angeordnet. Eine dieser Maßnahme kostet die Gemeinden nämlich gar kein Geld. Das ist zum Beispiel zu sagen: In den Straßenzügen X, Y und Z sollen die Katzen von Besitzerinnen und Besitzern, also Besitzerkatzen,

- Katzenbesitzer, aber gut.

(Dorothea Frederking, GRÜNE, lacht - Hei- terkeit bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

die Katzen, die man auch als Besitzerkatzen bezeichnet, nur dann Freilauf erhalten, wenn sie kastriert sind, damit sie sich nicht unkontrolliert vermehren. Das kostet kein Geld, es ist eine konkrete Maßnahme und es ist gut für die Tiere.

Ich bin immer vorsichtig mit der Aussage, dass das kein Geld kostet, Frau Kollegin. Das muss ja auch überprüft werden. Was passiert, wenn man feststellt, dass das nicht so ist, also dass Katzen frei herumlaufen, die vielleicht nicht registriert und nicht kastriert sind? Man braucht Personal, das das überprüft. Das ist für mich wirklich schwierig.

Tierschutzrechtlich sind, wie gesagt, die Landkreise zuständig. Die könnten zusammen mit den Kommunen solche Gebiete ausweisen. Das wäre auch kein Thema. Aber ich glaube, das läuft immer darauf hinaus, dass Personal- und Sachkosten entstehen.

Dazu können Sie einmal schauen, wie die doppischen Haushalte heutzutage aufgestellt sind. Jede kleinste Bewegung der Gemeindemitarbeiter muss bezahlt werden. Das ist völlig in Ordnung. Aber dadurch laufen dann wirklich Kosten auf.

(Dorothea Frederking, GRÜNE, meldet sich zu Wort)

Frau Frederking, ich würde das jetzt an dieser Stelle beenden. Wir hatten eigentlich vereinbart, keine Debatte zu führen. Jetzt hatten wir schon einen Debattenbeitrag und dazu eine Wortmeldung. Das wäre jetzt die zweite Frage aus Ihrer

Fraktion. Ich bitte um Verständnis. Ich weiß, es geht um Katzen, aber trotzdem möchte ich so verfahren.

Es gibt also offensichtlich trotz dieses emotionalen Themas keine weiteren Wortmeldungen. Dann können wir jetzt in die Abstimmung einsteigen.

Es liegt der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Energie in der Drs. 7/5090 vor. Wünscht jemand getrennte Abstimmungen über bestimmte Bestandteile des Gesetzentwurfs? - Das ist nicht der Fall.

Dann bitte ich um das Kartenzeichen derjenigen Abgeordneten, die dem Gesetzentwurf in der Drs. 7/5090 ihre Zustimmung geben wollen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen worden.

Bevor wir diesen Tagesordnungspunkt abschließen, noch eine Bemerkung meinerseits. Frau Schindler und ich waren bei der letzten Kreisdelegiertenkonferenz des Städte- und Gemeindebundes. Dort ist ausdrücklich von der kommunalen Verwaltungsebene eine bürgerfreundliche Sprache angemahnt worden.

Der Titel dieses Gesetzes beginnt mit den Worten „Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung“. An diesem Punkt steigen 90 % aller Bürger aus. Das ist vielleicht ein Hinweis für uns zu versuchen, an der Stelle eine größere Bürgernähe zu erreichen. - Danke, meine lieben Kollegen. Wir beenden damit den Tagesordnungspunkt 9.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU, und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt (E-Rechnungsgesetz Sach- sen-Anhalt - ERG LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4509

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/5091

(Erste Beratung in der 74. Sitzung des Landtages am 19.06.2019)