Carsten Borchert

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Barth lässt sich entschuldigen. Ich bin sein Stellvertreter; deshalb bin ich heute der Berichterstatter.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen wurde vom Landtag in der 71. Sitzung am 22. Mai 2019 in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen.
Die Beratung im Umweltausschuss fand in der Sitzung am 16. Oktober 2019 statt.
Dazu lagen in einer Synopse Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die
einvernehmlich mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie abgestimmt waren.
Das Gesetzesvorhaben soll in seiner Umsetzung zu einem besseren Schutz freilebender Katzen beitragen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie trug dem Ausschuss während der Beratung vor, ein dem Landtag in der sechsten Wahlperiode vorgelegter Entwurf eines Gesetzes über die Änderung von Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 7. Oktober 2015 habe eine Regelung enthalten, nach der die Ermächtigung zum Erlass von Katzenschutzverordnungen nach § 13b des Tierschutzgesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden solle. Dieser Gesetzentwurf blieb zum Schluss der Wahlperiode unerledigt. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf soll die Ermächtigung nunmehr auf die Gemeinden übertragen werden.
Das Ministerium trug weiter vor, das Anhörungsverfahren habe ergeben, dass der Gesetzentwurf nach der Auffassung verschiedener Verbände und betroffener Stellen kostenmäßig Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte habe. Vor diesem Hintergrund ist nach einem Zeitraum von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen. Die Prüfung soll in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen unter Mitwirkung des Städte- und Gemeindebundes erfolgen.
Die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE merkte an, zwingende Gründe für eine Regelung durch ein Gesetz seien für sie nicht ersichtlich. Eine Regelung auf der Grundlage einer Rechtsverordnung wäre ihrer Meinung nach sinnvoller gewesen.
Nach kurzer Beratung verständigte sich der Ausschuss für Umwelt und Energie einvernehmlich, abschließend über den Gesetzentwurf zu beraten. Der Ausschuss beschloss den Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderungen mit 10 : 1 : 0 Stimmen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt in der Drs. 7/685 überwies der Landtag in der 16. Sitzung am 14. Dezember 2016 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Finanzen betraut.
Mit der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll zum einen geregelt werden, ob Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wie bisher grundsätzlich mit einem Namensschild gegenübertreten oder über das Tragen einer individuellen numerischen Kennzeichnung im Nachhinein für eingeschränkte Zwecke identifizierbar sind.
Zum anderen soll die Befugnis der Polizei zur Anfertigung von Bildaufzeichnungen bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen zum Zweck der Eigensicherung in § 16 Abs. 3 SOG LSA für die Durchführung eines Modellversuchs zum Einsatz von sogenannten Bodycams in den kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts befristet um die Möglichkeiten der Vorabaufzeichnung und die Anfertigung von Tonaufzeichnungen erweitert werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 6. Sitzung am 19. Januar 2017 erstmals mit dem Gesetzentwurf und beschloss einstimmig die Durchführung einer Anhörung am 16. Februar 2017. Die Zahl der Anzuhörenden wurde auf zwei Institutionen pro Fraktion begrenzt. Zu der Anhörung wurden neben mehreren Sachverständigen auch Gewerkschaftsvertreter sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt eingeladen. Hierzu verweise ich auf die Niederschrift über diese öffentliche Anhörung.
Eine weitere Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand am 23. März 2017 statt. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erarbeitete Synopse vor, die als Vorlage 9 verteilt wurde. Außerdem lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und der AfD vor; es handelt sich hierbei um die Vorlagen 10 und 11 zum Gesetzentwurf.
Im Ergebnis der Beratung wurden dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie die beiden von mir bereits genannten Änderungsanträge als vorläufige Beschlussempfehlung zur Beratung überwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem federführenden Ausschuss im Ergebnis seiner Bera
tung am 19. April 2017, beide Änderungsanträge abzulehnen und den Gesetzentwurf in der Fassung der Vorlage 9 anzunehmen.
Schließlich befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner Sitzung am 8. Juni 2017 erneut mit diesem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag ein weiterer Änderungsantrag vor, der von den regierungstragenden Fraktionen eingereicht und als Vorlage 14 verteilt wurde.
Die in den Vorlagen 10 und 11 vorliegenden Änderungsanträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen im Ergebnis seiner abschließenden Beratung die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 7/1516. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.