Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich zuletzt in der 38. Sitzung am 13. September 2019 mit den Anträgen und den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse für Umwelt und Energie sowie für Finanzen und erarbeitete einstimmig die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 7/4926.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Aldag. - Dieser Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls ohne Debatte vereinbart. Ich sehe auch keinen Änderungswunsch. Damit steigen wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/4926 ein.
Es handelt sich hierbei um die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur. Wer dieser Beschlussempfeh
lung seine Zustimmung gibt, bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen kann es somit nicht mehr geben und gibt es auch nicht. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Wir werden hier oben jetzt noch einmal einen kleinen Wechsel vornehmen. Ich kann Ihnen sagen, wir haben inzwischen schon gut 30 Minuten wieder aufgeholt.
Das heißt, wir sind im Plus. Ich hoffe, wenn wir weiter diszipliniert arbeiten, dass wir dann heute Abend vielleicht noch vorfristig Feierabend machen können.
Zulassung einer Ausnahme gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes Sachsen-Anhalt
Entschuldigung! Ich hatte das nicht mitgekriegt. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete den Staatsminister Herrn Robra, der leider heute nicht hier sein kann.
Mit der Übernahme der Amtsgeschäfte durch Herrn Minister Richter am 20. Juli 2019 sind auch personelle Änderungen in verschiedenen Gremien erforderlich. Unter anderem ist vorgesehen, dass Herr Minister Michael Richter als Nachfolger in den Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG entsendet werden soll.
bank bereits kraft Amtes Mitglied im Aufsichtsrat der NordLB. Dem Aufsichtsrat der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt gehört Herr Minister Michael Richter seit dem 17. Dezember 2012 an. Ab dem 11. April 2018 nimmt er den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat wahr. Insbesondere aus Gründen der Kontinuität sollte Herr Minister Michael Richter dieses Mandat auch weiterhin wahrnehmen.
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Unternehmen sowie zur Kontinuitätswahrung der Gremientätigkeit soll die Tätigkeit in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften auch weiterhin von Mitgliedern der Landesregierung wahrgenommen werden.
Die Landesregierung hat sich am 3. September 2019 - nicht wahr, Kollege Borgwardt? Herr Borgwardt? - mit der Ausübung der Aufsichtsratsmandate durch Herrn Minister Michael Richter befasst.
Zusätzlich ist die erforderliche Ausnahmegenehmigung des Landtags gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt einzuholen, da es sich bei allen Unternehmen um wichtige Beteiligungen der öffentlichen Hand und auf Erwerb ausgerichtete Gesellschaften handelt.
Ich bitte daher, der erforderlichen Ausnahmegenehmigung des Landtags für die Wahrnehmung von Landesinteressen in den Gremien der Mitteldeutschen Flughafen AG, der Lotto-Toto Sachsen-Anhalt und der Norddeutschen Landesbank durch Herrn Minister Michael Richter zuzustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Wer dem zustimmt, was Herr Minister Tullner gerade vorgetragen hat, nämlich der Delegierung des Ministers Richter in die Aufsichtsräte, den bitte um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden und die Delegierung des Ministers in die Aufsichtsräte ist somit erfolgt. Der Tagesordnungspunkt 18 ist damit erledigt.
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. - Jetzt kommt es zum Abend noch mal messerscharf. Die AfD stellt folgenden Antrag: Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts in Form eines generellen Messerverbots in Verbindung mit der Ermächtigung der Behörden, lokale Waffen- und Messerverbotszonen zu bestimmen, entgegenzutreten und gegen die Einbringung des Gesetzentwurfes in der Bundesratsdrucksache 207/19 in den Bundestag zu stimmen.
Warum möchten wir dieses Thema jetzt ansprechen und mit Ihnen hierüber diskutieren? - Wir möchten dies deshalb, weil gegenwärtig scheibchenweise immer mehr Bürgerrechte und Freiheitsrechte in Salamitaktik abgeschafft werden. Das ist wirklich feststellbar. Bei oberflächlichem Blick auf diesen Verbotsaktionismus, der jetzt wieder läuft, müsste man es doch eigentlich begrüßen, dass zukünftig flächenhaft solche Verbotszonen ausgerufen werden können.
Aber die federführenden treibenden Parteien stellen sich dabei als die Macher auch für Recht und Ordnung dar. Das ist aber nicht so. Denn, liebe Kollegen, die männlichen Ursachen dafür haben Sie bereits importiert, und das seit 2015.
Wenn Ihr Gesetz im Bundesrat bestätigt wird, dann kommt nur eine Lösung für die Probleme durch, die von Ihnen vorher erst geschaffen worden sind. Was meinen wir damit? - Bis zum Jahr 2015 war dieses Land ein ruhiges Land. Das Schwingen von Macheten und das Zustechen mit Messern in unseren Städten kannten wir bis dato so nicht. Es gehört nicht zu unseren deutschen Wesensmerkmalen, in Fußgängerzonen und Innenstädten den jugendlichen Passanten oder den uns entgegenkommenden Familienvater mit einem Messerstich niederzustrecken und sein Leben auszulöschen, nur weil er uns vielleicht schief anguckt oder mir dessen Blick oder dessen Mimik oder Bewegung nicht gefallen hat.
zusammenhang aufnehmen müssen. Falls jemand behauptet, das war schon immer so, kann ich nur sagen: Nein, das war nicht so. Zwei Sachen dieser Art sind mir persönlich in 25 Jahren in Form von Anzeigen auf den Tisch gekommen, nicht mehr und nicht weniger.
Am 2. September 2016 gab es eine Kleine Anfrage des Abg. Lehmann, die sich mit der Erfassung und Veröffentlichung von Straftaten unter Anwendung von Messern befasste. Diese Anfrage liegt mir hier ausgedruckt vor. Auf diese Kleine Anfrage hat das Innenministerium geantwortet, dass sich ab dem Jahr 2015 eine Entwicklung dargestellt hat, die erschreckend nach oben ging.
Als Antwort kamen dort ernüchternde Zahlen, die den Anstieg ab dem Jahr 2015 wirklich deutlich machten. Die Ergebnisse waren so deutlich, dass anschließend die Auskünfte über die Messerstatistik verschwanden. Offiziell erfasste Zahlen zu Messertaten gab es in den Folgejahren nicht mehr; wir kennen das ja. Es hieß dann, die Polizei und das Innenministerium könnten Zahlen zu Taten mit dem Messer nicht mehr liefern. Und auf einmal war die Statistik weg. Das sagt schon alles.
Sie bringen also diese Messerprobleme in unser Land. Und anschließend stellen Sie sich mit solchen Verbotsregelungen als Hüter der Sicherheit und Ordnung hin, indem sie solche Verbote erlassen, die dann für uns alle flächendeckend gelten. Das geht so nicht, liebe Parlamentarier;
denn Allgemeinverbote sind keine Lösung für die von Ihnen angeschleppten und ins Land gebrachten Probleme. Wir alle sollen letztendlich auf Bürgerrechte verzichten, nur weil Sie in der Politik mit der Öffnung der Grenzen und der Flüchtlingskrise versagt haben. In jeder Woche soll es deshalb für uns in Deutschland ab jetzt ein bisschen mehr Gängelung geben. Da sagt die AfD: Nicht mit uns.