Protocol of the Session on September 2, 2016

den ist, bestätigen die aktuellen Messungen im Auftrag des MDR. Alle gemessenen Konzentrationen liegen nämlich deutlich darunter.

Zur besseren Einordnung der gemessenen

Quecksilberwerte ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Der Prüfwert für Quecksilber nach der Bundesbodenschutzverordnung beträgt für den direkten Kontakt Boden-Mensch auf Park- und Freizeitflächen 50 mg je Kilogramm Trockensubstanz und wird in keiner Probe auch nur annähernd erreicht.

Die vom MDR übergebenen Probenauswertungen liegen auch deutlich unter den Prüfwerten für Industrieanlagen mit 80 mg je Kilogramm Trockensubstanz und sogar unter den Prüfwerten für Wohngebiete mit 20 mg je Kilogramm Trockensubstanz. Erst wenn diese Prüfwerte überschritten würden, müsste laut Bodenschutzverordnung eine Einzelfallprüfung für eine mögliche Sanierung erfolgen. In Steinitz werden die maßgeblichen Prüfwerte deutlich unterschritten. Daher sind aus jetziger Sicht keine erneuten Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Der Lager- und Rohrreinigungsplatz Steinitz wird aufgrund eines vom Landesamt für Geologie und Bergwesen zugelassenen Betriebsplans betrieben. Aus derzeitiger Sicht gehen nach Einschätzung des Landesamtes vom Lager- und Rohrreinigungsplatz Steinitz keine Gefahren für Mensch und Umwelt aus, auch nicht für die Beschäftigten. Letzteres belegen die regelmäßigen Messungen der Quecksilberkonzentration an den Arbeitsplätzen; der Grenzwert wird dabei deutlich unterschritten.

Antwort zu Frage 2: Auch wenn nach dem bisherigen Kenntnisstand von der Rohrreinigungsanlage keine Gefährdungen ausgehen, hat sich das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung entschlossen, den Betriebsplan und die Zulassung des Betriebsplans für den Betrieb des Lager- und Rohrreinigungsplatzes Steinitz zunächst durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen nochmals überprüfen zu lassen und mir über das Ergebnis zu berichten. Der Bericht wird dann von der Fachaufsicht des Ministeriums geprüft. Dabei werden auch die Ergebnisse der Probennahmen des MDR berücksichtigt. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

(Dorothea Frederking, GRÜNE, meldet sich zu Wort - Swen Knöchel, DIE LINKE: Es gibt eine Nachfrage!)

- Gibt es eine Nachfrage, Frau Frederking? - Herr Minister?

(Unruhe - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ohne kommen Sie bei Frau Frederking nie weg!)

Bitte, Frau Frederking.

Sie wollen den Betriebsplan noch einmal überprüfen.

Ja.

Impliziert das auch, dass Sie sich die verfahrenstechnischen Betriebsabläufe noch einmal anschauen und dann natürlich auch gucken, ob eine Abluftreinigung vorhanden ist - Fragezeichen?

Die Nachfrage ist absolut berechtigt. Auf dem Lager- und Rohrreinigungsplatz in Steinitz werden Rohre auch im Freien gereinigt. Das ist auch ein Punkt, der bei dieser Prüfung mit in den Bericht einbezogen wird, alle anderen Verfahrensfragen ebenso. Es wird also sozusagen Teil des Berichts werden, Frau Frederking.

Vielen Dank, Herr Felgner.

Ich rufe auf die

Frage 10 Befristete Arbeitsverträge für Sprachlehrkräfte

Sie stellt der Abg. Thomas Lippmann, DIE LINKE. Sie haben das Wort, Herr Lippmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Schulen im Land werden zur Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Diese Lehrkräfte werden allerdings neben der Sprachförderung auch in erheblichem Umfang im Regelunterricht eingesetzt und in die Unterrichtsversorgung der Schulen eingerechnet. Die Verträge laufen nach dem derzeitigen Stand am 31. Dezember 2016 aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrkräfte mit welchem Arbeitsvolu

men sind in den einzelnen Schulformen mit

solchen befristeten Arbeitsverträgen eingesetzt?

2. Wie beabsichtigt die Landesregierung, dem

Ausfall dieser Beschäftigten nach dem Ende der Vertragslaufzeit entgegenzuwirken?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird von Herrn Minister Marco Tullner gegeben. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Hier liegen fünf Büroklammern und ein Kugelschreiber, wollte ich nur einmal informieren.

(Heiterkeit)

Ich beantworte die Anfrage des Abg. Thomas Lippmann - Klammer auf, DIE LINKE, Klammer zu - namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Am Erhebungsstichtag, dem 30. August 2016 sind insgesamt 226 - zwei zwei sechs - befristete Sprachlehrkräfte mit einem Gesamtarbeitsvermögen von 5 173,25 Wochenstunden - Klammer auf „Wo/h“ Klammer zu - beschäftigt. Das entspricht wiederum 200,72 VZÄ - Vollzeitäquivalenten

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Wie viel?)

- 200,72; ich kann es auch schriftlich nachreichen -; davon an Grundschulen 96 Lehrkräfte mit 2 231 Wochenstunden oder 82,63 VZÄ; an Sekundarschulen 69 Lehrkräfte, das sind 1 633 Wochenstunden oder 65,32 VZÄ; an Gesamtschulen drei Lehrkräfte mit 75 Wochenstunden oder drei VZÄ; an den Gemeinschaftsschulen 28 Lehrkräfte mit 590,75 Wochenstunden oder 23,63 VZÄ und an berufsbildenden Schulen 30 Lehrkräfte mit 643,50 Wochenstunden - es geht auch ohne Brille - oder 26,14 VZÄ.

Zu 2: Die Fragen des künftigen Lehrereinstellungskorridors sind Gegenstand der gegenwärtig laufenden Haushaltsberatungen.

Ich hoffe, die Informationen waren umfassend genug.

Vielen Dank, Herr Minister Tullner.

Wir kommen zur

Frage 11 Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Landesbildungszentren

Sie wird vom Abg. Swen Knöchel, DIE LINKE, gestellt. Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mit dem Beginn des neuen Schuljahres wurden die Bedarfsberechnungen für die Zuweisung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundlegend geändert. Betroffen sind von diesen Veränderungen in besonderer Weise die fünf Landesbildungszentren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich auf der Grundlage der neuen

Bedarfsberechnung die Zuweisung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an jedes der fünf Landesbildungszentren gegenüber dem vorhergehenden Schuljahr in Vollzeitäquivalenten - Klammer auf „VZÄ“ Klammer zu -

(Heiterkeit bei der LINKEN)

und tatsächlich in Personen verändert?

2. Wie wird diese Veränderung im Hinblick auf

die Aufgabenbeschreibung und den Arbeitsaufwand begründet?

Vielen Dank, Herr Knöchel. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Bildung Herrn Tullner erteilt. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Ich freue mich, auch diese Frage beantworten zu dürfen. Die Frage des Abg. Swen Knöchel, LINKE, aus Halle beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Zur Beantwortung von Frage 1 wurden auf der Grundlage der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/2017 die Bedarfe nach den alten Bedarfsparametern und die Bedarfe nach neuen Bedarfsparametern berechnet. Für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für therapeutische pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für Betreuungskräfte, deren Geschlechtsspezifik ich jetzt unterschlage, ergeben sich insgesamt folgende Veränderungen: