Protocol of the Session on August 29, 2019

Haben aber nichts von der Wertsteigerung.

Dann die Frage, ob Sie eher eine Vermögensteuer einführen wollen. - Das wäre Frage 1.

Die Frage 2, zum Mietdeckel in Berlin, hat sich jetzt eher zufällig ergeben. Das soll ja auf 8 € pro

Quadratmeter gedeckelt sein. So ist der Vorschlag.

(Guido Heuer, CDU: 7,97 €!)

So. Jetzt ist die Frage, werden von dieser Regelung diejenigen bevorteilt, die zum Beispiel 30 %, 40 % oder 50 % ihres Einkommens für Mieten bezahlen müssen, oder werden nicht diejenigen bevorteilt, die sowieso schon im oberen Einkommensbereich sind, wie zum Beispiel aus BerlinMitte oder Prenzlauer Berg, die aktuell 16 € pro Quadratmeter bezahlen? Diese rutschen nämlich auf 8 € ab. Die anderen in Berlin-Pankow oder sonst wo, die bei 7,50 € oder 8,20 € liegen, würden auch bei 8 € landen. Also, ich frage mich, für wen Sie jetzt Politik machen wollen.

Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Der erste Teil Ihrer Frage ist so AfD-typisch: Huch, jetzt haben wir die LINKEN dabei erwischt, sie wollen eine Vermögensteuer. Wir wollen eine Vermögensteuer, natürlich.

(Beifall bei der LINKEN - Guido Heuer, CDU: Und wir lehnen sie ab!)

Wenn ich mir die Verhältnisse in diesem Land angucke, dann wollen wir es auch zu Recht. Gucken Sie sich einmal die Vermögensentwicklung an: Im unteren Bereich sind die Leute ärmer geworden, während es in hohen Vermögensbereichen tatsächlich riesengroße Zuwächse gab.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Natürlich hat die Abschaffung der Vermögensteuer, die Nichterhebung, etwas damit zu tun. Natürlich glauben wir, dass Vermögen ein legitimer Steuergegenstand ist. Entschuldigen Sie, die Vermögenden haben ihr Vermögen nicht im Schweiße ihres Angesichts erarbeitet,

(Matthias Büttner, AfD: Ach, nicht?)

sondern meistens lassen sie andere dafür arbeiten. Ja.

(Zuruf von Matthias Büttner, AfD)

Der zweite Teil Ihrer Frage. Niemand behauptet, dass der Mietdeckel die glücklichste aller Lösungen ist. Er ist nur ein Vorschlag, den wir unterbreitet haben, damit das, was im Moment in Berlin passiert, beendet wird, nämlich die schamlose Abkassierung der Mieterinnen und Mieter. Diese wollen wir schützen. Das ist unser Anliegen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wie gesagt, das soll für fünf Jahre geschehen. Wir warten auf Vorschläge, wie wir den Wohnungsmarkt in den Griff kriegen.

Herr Rausch hat noch eine Nachfrage.

Sehr geehrter Herr Knöchel, Sie wollen jetzt die Vermögensteuer - haben Sie ja gerade gesagt -, Sie finden sie gut.

Nicht jetzt; wir wollen das schon immer.

Ja, schon lange. Dann ist meine Frage an Sie, ab wann, ab welchem Einkommen ist für Sie jemand vermögend. Ich finde, so wie die Regelung in Deutschland aktuell ist, ist es so, dass die Mittelschicht mit am stärksten belangt wird, und diejenigen, die wirklich vermögend sind, also Millionen an Einkommen haben, durch Aktien, Dividenden und so, werden viel besser besteuert als nach der Einkommensteuer. Also ist doch die Folge Ihrer Politik nur, dass die Mittelschicht noch weiter schrumpft. Jetzt ist die Frage - diese würde ich gern beantwortet haben, in aktuellen Zahlen -: Ab wann ist jemand für Sie vermögend?

Herr Knöchel.

Das Steuerkonzept der LINKEN besagt,

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das würde mich auch einmal interessieren!)

dass wir eine Vermögensteuer ab einem Vermögen von 5 Millionen € erheben wollen.

(Tobias Rausch, AfD: Ab 5 Millionen €!)

- Die haben Sie nicht - ich weiß nicht, ob Sie die haben -, ich habe sie nicht. Die wird wohl keiner im Leben haben. Wir wollen dann tatsächlich 3 % davon haben und aufsteigend 5 %.

Noch einmal, weil ich es vorhin unterschlagen habe: Gegenstand der Grundsteuer ist das Grundvermögen. Selbstverständlich ist es eine Form der Vermögensbesteuerung. Es wird die Substanz, das Vermögen, besteuert.

Der Grundsatz der Leistungsfähigkeit aus dem Sozialstaatsprinzip wird eben dadurch verwirklicht, dass die Höhe des Vermögens ermittelt wird. Ein Haus ist eben nicht gleich ein Haus. Ein Grundstück ist eben nicht gleich ein Grundstück.

(Tobias Rausch, AfD: Ausstattung!)

Es macht schon einen Unterschied, ob ich in Sandersleben ein Grundstück mit einer Größe von 5 000 m² habe oder in Magdeburg. Das macht

einen Unterschied. Dieser Unterschied muss deutlich werden. Den verwischt das Flächenmodell, das aus Bayern gekommen ist, ganz drastisch. Wenn es nach uns ginge, dann würden wir die Vermögenswerte genau ermitteln. Das typisierte Verfahren des Kollegen Scholz ist nichts Halbes und nichts Ganzes.

Wie gesagt, wir müssen fiktive Mieten für Einfamilienhäuser ermitteln. Das kann man in Magdeburg machen. Das kann man aber nicht in einer Gegend machen, in der überwiegend Eigentum an Einfamilienhäusern besteht.

Man kann es aber trotzdem machen, sage ich als Steuerrechtler, weil das andere Problem ist, ich müsste auch die Baukosten eines Einfamilienhauses typisieren. Ich müsste also nach dem Baujahr fragen und nach umbautem Raum und müsste dann sagen, das setzen wir an, weil man nicht die genauen Baukosten zugrunde legen kann. Deswegen hielte ich ein Sachwertverfahren für Einfamilienhäuser, wie es bisher war, für angemessen, auf dem heutigen Baukostenindex, sage aber, die Welt geht nicht unter mit einem Ertragswertverfahren, auch wenn es an manchen Stellen ein bisschen lustig ist.

Herr Farle, haben Sie jetzt noch Bedarf, weil Sie sich gemeldet haben?

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Leute! - Ro- bert Farle, AfD: Nein!)

- Ach so. - Dann, Herr Raue, Sie haben sich noch mit einer Frage zu Wort gemeldet. Sie haben jetzt das Wort.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Mein Wasser ist alle!)

Herr Knöchel, ich glaube, ich habe Sie nicht richtig verstanden. Haben Sie gesagt, Sie würden gern die Grundsteuer anheben, aber nicht umlagefähig gestalten? Habe ich das richtig verstanden oder habe ich das falsch verstanden?

Herr Raue, Sie beginnen Ihre Fragen immer mit: „Habe ich das richtig verstanden?“ Das, was Sie gerade gefragt haben, hat ein anderer Kollege von Ihnen schon einmal gefragt. Wir sind der Auffassung, dass die Grundsteuer in der Betriebskostenverordnung nichts zu suchen hat, weil es keine Betriebskosten sind, sondern Kosten der Substanz, nämlich des Vermögens. Deswegen muss sie dort heraus.

Ja, Sie haben mich richtig verstanden. Falls noch mehr aus der AfD danach fragen sollten: Ich habe das jetzt laut und deutlich gesagt. Oder kommen dazu jetzt noch mehr Fragen aus Ihrer Fraktion?

Das war jetzt laut und deutlich.

Ich habe es in meiner Rede drei Mal und auf Nachfrage noch zwei Mal gesagt.

Ich schließe daran meine zweite Frage an. Vielleicht haben Sie die Antwort darauf noch nicht gegeben. Wenn Sie sie rauswerfen würden, sodass sie nicht mehr umlagefähig wäre, würde das nicht unbedingt zur Folge haben, dass sie nicht mehr hypothetisch umgelegt würde, nur dass sie nicht mehr ausgewiesen würde. Vielmehr würde sich einfach theoretisch der Kaltmietpreis erhöhen ohne Verweis auf Nebenkosten, die bisher in der Warmmiete berechnet werden. Es würde doch nur eine verdeckte Erhebung der Grundsteuer stattfinden, wie jeder vernünftige Kaufmann Kosten des Betriebes an den Kunden weiter gibt. Das ist nun einmal notwendig, um eine eine Amortisation der Investitionskosten zu erreichen.

(Zuruf von der LINKEN: Das ist doch keine Frage!)

Wir können es nicht ausschließen. Oder können Sie das ausschließen?

Ich verstehe Ihr Missverständnis. Sie haben gerade die Behauptung aufgestellt, dass die Kaltmiete, die ein Vermieter erhebt, das Spiegelbild von Kosten ist. Das ist Käse. Die Kaltmiete, die ein Vermieter erhebt, ist ein Ausdruck von Zins.

(Tobias Rausch, AfD: Von was?)

- Das ist ein Ausdruck von Zins: Welchen Nutzen kann ich aus meinem Vermögen erzielen? Das ist eine wirklich ökonomische Theorie. Also, bitte.