Es war ein Block am Hauptbahnhof. Natürlich ist es aus heutiger Sicht als AfD-Politiker völlig bescheuert, an der Stelle dort mitzulaufen. Aber damals gab es die AfD noch nicht.
Ich hatte ein ganz anderes Ansinnen, nämlich mich vor Ort zu informieren. Das habe ich auch gemacht. Daher gibt es auch nichts, von dem ich mich distanzieren müsste. Es war eine außergewöhnliche Veranstaltung - das hat vorhin jemand gesagt -, eine Großveranstaltung. Diese Großveranstaltung habe ich mir angeschaut.
Ja, das habe ich, und davon distanziere ich mich auch nicht zehn Jahre danach. Das wäre völlig absurd.
Herr Roi, auch ich habe mir schon eine Demonstration angesehen. Ich war nie in der Situation, in der Demonstration zu sein. Da gibt es einen ganz wesentlichen Unterschied.
Entweder sind Sie Demonstrationsteilnehmer oder Sie sind es nicht. Daher weiß ich nicht, was diese Erklärung soll.
Dann zu dem Punkt, dass Sie an der EnqueteKommission weiterhin teilnehmen. Das ist Ihr gutes Recht. Aber es ist mein Recht zu sagen, Sie sind dort fehl am Platze. Ich meine, mit der Einstellung sind Sie bei der Extremismusverfolgung nicht ganz an der Spitze.
den Presseberichten entnommen, dass Sie in der dritten Reihe hinter dem Transparent Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau-Aken gelaufen sind.
Das ist kein Fantasiename. Das ist ein Name, den man findet. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 - das ist übrigens dasselbe Jahr - wird diese Gruppe erwähnt und festgestellt: Das ist eine gewaltbereite Gruppe. Sie laufen mit einer gewaltbereiten Gruppe mit und sagen: Ja, das ist Zufall; dafür kann ich nichts.
Das müsste sich einmal einer von uns erlauben, so etwas hier zu erklären - was Sie versuchen würden, daraus zu machen.
Das, was Sie hier vortragen, ist grober Unfug. Deswegen glaubt Ihnen das niemand und deswegen müssen Sie da raus.
Vielen Dank, Herr Meister. - Ich schaue noch einmal in die Runde. Es wird niemand zum Abschluss reden. - Nein, das ist nicht so.
Jetzt habe ich den Antrag des Fraktionsvorsitzenden Herrn Kirchner vorliegen, dass er dazu reden möchte. Das kann er gern tun. Zudem gibt es vonseiten des parlamentarischen Geschäftsführers Herrn Farle die Ankündigung eines Geschäftsordnungsantrags. - Sie haben das Wort, Herr Kirchner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Erstens bleibt festzustellen, dass wir mit Daniel Roi einen Vorsitzenden in der Enquete-Kommission haben, der mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz steht. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.
Zweitens bleibt für mich die Frage - diese Frage hätte ich gern Herrn Schumann gestellt, weil er vorhin von Sensibilisierung in dieser EnqueteKommission sprach -: Wie sensibel, werte CDU, ist es denn, dass in Ihrer Koalition ein Sebastian Striegel ist, der sich öffentlich den Volkstod der Deutschen wünscht? Diese Sensibilisierung sollten Sie sich einmal vor Augen halten.
Ich möchte einen Geschäftsordnungsantrag stellen und eine Bitte äußern. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte Sie bitten, die Sitzung dieses Parlaments zu unterbrechen und eine Ältestenratssitzung einzuberufen, weil dieses Parlament im Moment im Begriff ist, aus meiner Sicht einen Verfassungsbruch zu begehen, da die Abwahl aus einer Minderheiten-Enquete-Kommission nicht
nach allgemeinen Grundsätzen zu vollziehen ist, sondern ein actus contrarius zu der Berufung als Vorsitzender ist.
Wir haben in einer der letzten Parlamentssitzungen klar gehört, dass die anderen Parteien, wenn ein Minderheitsantrag gestellt wird, sich dann entweder der Stimme enthalten, das akzeptieren oder verfassungsrechtliche Bedenken äußern müssen, wenn sie das aufhalten wollen. Daher werden wir Sie auch verklagen, weil Sie die andere Enquete-Kommission nicht eingerichtet haben.
Heute geht es um genau den entgegengesetzten Rechtsakt. In dem Antrag, der heute gestellt wurde, ist nicht berücksichtigt worden, dass es hierbei um eine Minderheiten-Enquete-Kommission geht und Sie nicht einfach nach Gusto, nach Belieben, Leute ablösen können. Das geht nicht. Verfassungsrechtliche Bedenken haben Sie nicht geltend gemacht.
Wenn Sie gegen unseren Willen abstimmen wollen - das können Sie natürlich durchsetzen -, dann behält sich die AfD-Fraktion eine verfassungsrechtliche Überprüfung vor mit dem Ergebnis einer Anfechtung einer solchen Entscheidung, die Sie hier treffen.
Deswegen meine Bitte an Sie, dass man sich jetzt im Ältestenrat darüber Gedanken macht. Denn darüber, dass Sie Minderheitenrechte einer Fraktion beschneiden, hat sich hier noch niemand Gedanken gemacht.
Doch. Das ist schon einige Jahre her; denn wir haben schon einmal über einen gleich gelagerten Fall entschieden.
Ich könnte jetzt von meinem Recht Gebrauch machen und sagen: Ich entscheide, wenn es im Landtag Unstimmigkeiten gibt. Ich werde aber Ihrer Bitte entsprechen und werde die Sitzung für etwa eine Viertelstunde unterbrechen. Eine Ältestenratssitzung werde ich nicht einberufen, weil ich denke, das ist das allerhöchste Gremium, das wir nach dem Plenum überhaupt haben.
Ich kann Ihnen anbieten, dass wir - das heißt, ich als Präsidentin, meine beiden Vizepräsidenten, die parlamentarischen Geschäftsführer und, wenn Sie möchten, auch gern die Fraktionsvorsitzenden; weiterhin würde ich gern Herrn Dr. G. als Sachverständigen für die Verwaltung einbeziehen - in dem Raum nebenan noch einmal über diese Dinge beraten.
Sie stimmen dem zu. Damit unterbreche ich die Sitzung für etwa eine Viertelstunde. Die Sitzung wird um 11:30 Uhr fortgesetzt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die kurze Auszeit genutzt, um uns noch einmal über die rechtlichen Bedingungen, die wir im Hause haben, zu verständigen. Wir sind zwar nicht übereingekommen, aber ich teile Ihnen jetzt mit, dass wir so wie angekündigt fortfahren, weil ich auf dem Standpunkt stehe, dass wir hier nach Recht und Gesetz verfahren.
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender oder parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion! Es steht Ihnen natürlich immer noch frei, wenn Sie eine andere Ansicht haben, diese auch zu vertreten.
Wir werden aber jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten, so wie es geplant war. Ich würde die Schriftführerin Frau Heiß bitten, nach vorne zu gehen.
An dieser Stelle noch mal eine kurze Vorbemerkung. Ich darf daran erinnern, dass die Beschlussfassung das Quorum von zwei Dritteln der Abgeordneten, mithin mindestens 58 Mitglieder des Hohen Hauses erfordert, die ihre Zustimmung dann erteilen müssen. Zur Feststellung einer Mehrheit, die nach der gesetzlichen Zahl der Mit