Protocol of the Session on August 29, 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie die Besoldung der Grundschullehrkräfte jetzt nicht anheben, versagen Sie ein weiteres Mal bei einer wichtigen Weichenstellung. Denn neben Gerechtigkeit und Motivation für die Beschäftigten geht es auch um Konkurrenz im bundesweiten Wettbewerb.

Die Gefahr der Abwanderung von jungen Beamtinnen und Beamten vor allem aus den Grundschulen in die umliegenden Bundesländer mit höherer Besoldung besteht ganz real. Aktuell gibt es bereits Meldungen über erste Tendenzen in genau diese Richtung. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein von Landesregierung und Koalitionsfraktionen, nicht die letzten Stroh

halme zu versenken, mit denen wir uns noch gegen den weiteren Verlust an qualifizierten Lehrkräften stemmen können.

Letztlich will ich betonen, dass selbstverständlich alle Grundschullehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A 13 besoldet bzw. nach der Entgeltgruppe E 13 bezahlt werden sollen. Die Gleichbehandlung von DDR-Lehrkräften mit den neuen Lehramtsausbildungen ist bei den Diplomlehrern so erfolgt, und dies muss für die DDR-Lehrkräfte für die unteren Klassen natürlich ebenso gelten.

Abschließend möchte ich mich bei der GEW für die fachlich fundierte Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfes bedanken. Die anderen Fraktionen wissen ja auch, dass er im Vorfeld vorgelegt wurde. Es war für uns allerdings selbstverständlich, diese Initiative heute auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Ich werbe bei allen anderen dafür, sich diesem Weg nicht zu entziehen.

Ich beantrage die Überweisung zur federführenden Beratung in den Bildungsausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. Wir hoffen auf eine zügige Beratung und fordern bereits an dieser Stelle eine Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen im Personalkostenbudget für die Grundschulen im Einzelplan 07. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich übergebe jetzt das Wort an Herrn Knöchel.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Lippmann. - Herr Knöchel, Sie haben jetzt noch eine Redezeit von fünf Minuten und 23 Sekunden. Ich bitte darum, dieses Zeitlimit einzuhalten; denn bei so einem Wechsel geht meistens etwas Zeit verloren. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Dem Charakter einer verbundenen Debatte entsprechend würde ich jetzt unseren Änderungsantrag zum Besoldungsgesetz der Landesregierung einbringen. Sachsen-Anhalt ist tatsächlich in diesem Fall mal nicht schlecht, was die zeitnahe Überleitung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten angeht.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Das muss man tatsächlich sagen. Allerdings werden bei der Überleitung des Tarifvertrages Hürden aufgebaut, die da heißen Alimentationsprinzip und Abstandsgebot, was ältere Rechtsprechung ist. Gleichzeitig haben wir im Grundgesetz auch den Auftrag, das Beamtenrecht, wozu das Besoldungsgesetz und das Alimentationsprinzip gehören, weiterzuentwickeln.

Worum geht es? - Es geht um Mindesterhöhung, die nicht so umgesetzt werden konnte, wie sie für die Tarifbeschäftigten umgesetzt wird. Das Problem ist schlicht und ergreifend Folgendes: Herr Lippmann hat über Probleme im Bereich der Grundschullehrer berichtet. Ich kann Ihnen berichten, dass bei der Einstellung zum Beispiel von Justizvollzugsbediensteten in diesem Jahr nicht die ausreichende Anzahl an qualifizierten Bewerbern vorhanden war.

Das heißt, wir müssen auch im unteren Bereich der Besoldung etwas tun, um die Berufe attraktiver zu machen. Genau da haben wir diese verfassungsrechtlichen Hürden. Hier muss aber noch etwas passieren.

Eine richtige und verfassungsrechtlich konforme Lösung haben wir auch nicht anzubieten. Aber wir haben in Sachsen-Anhalt noch eine offene Hausaufgabe. Meine Damen, meine Herren, vor 15 Jahren haben Sie die Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten abgeschafft. Sie haben sie dann halbherzig wieder eingeführt, und wir sind noch weit von dem Niveau weg, das für die Tarifbeschäftigten gilt. Dort wird ja nach Entgeltgruppen differenziert.

Unser Vorschlag ist, die schrittweise Wiedereinführung der Sonderzahlung anzudenken. Damit gelingt es uns erst mal in dem unteren Besoldungsbereich, eine etwas attraktivere Jahresbesoldung zu erreichen und Ungerechtigkeit und Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auf Kosten der Beschäftigten wieder rückgängig zu machen. - Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Nächster Punkt. Herr Szarata ist gerade nicht im Raum. Er hat uns im Finanzausschuss doch tatsächlich gescholten, weil wir zu kurzfristig einen Änderungsantrag zum Gesetz vorgelegt hatten. Heute, relativ kurzfristig,

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

finde ich auf meinem Tisch einen Koalitionsantrag mit einer Gesetzesänderung zu einem nicht ganz unwichtigen Bereich, nämlich zu der Frage, wie gehen wir mit Überstunden um.

Nun haben wir im Beamtenrecht nicht die Äquivalenz zwischen Stunde und Beschäftigung, sondern aus der Pflicht zum treuen Dienen heraus das Alimentationsprinzip. Das heißt, das Arbeitszeitskonto ist dem Berufsbeamtentum grundsätzlich fremd.

Aber natürlich kann jeder Polizist, jeder Finanzbeamte und jeder Lehrer in diesem Land ein Lied davon singen, was es heißt, Überstunden zu machen. Insoweit ist Ihr Antrag eine Annäherung an die Realität. Aber er ist ein bisschen kurz geschossen. So soll es nur eine Verordnungsermächtigung geben. Dann ist er sozusagen kurz

vor zwölf vorgelegt worden. So geht das nicht, meine Damen, meine Herren.

Wir finden es grundsätzlich richtig, dass wir uns dem Problem der Überstunden bei Beamten und der Vergütung selbiger zuwenden. Aber ich bin mir nicht sicher, ob der Weg, den Sie gewählt haben, der richtige ist. Wir hatten keine Zeit, darüber seriös zu beraten.

Wenn mir Herr Szarata vorwirft, dass das zu kurzfristig und unseriös ist, wenn wir eine Stunde vor dem Beginn der Sitzung des Finanzausschusses einen Antrag vorlegen, dann muss ich Sie fragen, was denn das ist, wenn Sie kurz vor der zweiten Lesung einen Antrag vorlegen. - Das ist mehr als unseriös.

(Zustimmung von Andreas Höppner, DIE LINKE)

Es ist ein Problem, das gelöst werden muss. Wenn Sie das heute beschließen, verlangen wir eine sehr engmaschige Berichterstattung über die Wahrnahme der Verordnungsermächtigung. Das kostet letztlich auch Geld. Demzufolge muss die Berichterstattung im Finanzausschuss erfolgen. Wir werden uns dazu der Stimme enthalten, weil wir das noch nicht wirklich abklären konnten.

Wir bitten Sie, wie gesagt, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und sich ein Stück weit auf das Landespersonal zuzubewegen. Wenn Sie das nicht tun, werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Knöchel. Ich sehe keine Fragen. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte der Fraktionen einsteigen, hat für die Landesregierung Herr Minister Richter das Wort. Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte.

Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in der zweiten Lesung und kurz vor der Verabschiedung. Es ist schon vieles gesagt worden, auch über die Inhalte des Gesetzes und die Vorgriffsregelung, die im Übrigen dazu geführt hat, dass das Geld bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei den Beamten bereits auf dem Konto ist. Es hat also geklappt, dass die Vorgriffsregelung zum 1. September umgesetzt worden ist.

Vielleicht noch einmal ganz kurz für Sie: 3,2 % zum 1. Januar 2019, 3,2 % zum 1. Januar 2020 und 1,4 % zum 1. Januar 2021. Entsprechende Steigerungssätze werden auch bei den Berechnungen der Bezüge der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zugrunde gelegt.

Darüber hinaus ist die Anhebung der Anwärterbezüge ebenfalls Gegenstand des Gesetzentwurfes. So steigen die Anwärtergrundbeträge zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 €. Das Ganze macht für die Jahre bis 2021 rund 110 Millionen € aus. Das ist schon ein ganz erheblicher Betrag, Herr Knöchel.

Damit bin ich bei Ihrem Antrag zum Thema Sonderzahlungen. Es ist eine Kraftanstrengung für das Land, es zum 1. Januar 2019 zeitgleich umzusetzen. Ich denke, wir sind hier sehr gut, wenn Sie es im Verhältnis zu anderen Ländern sehen, sodass wir im Augenblick keine Spielräume sehen, auch noch die Sonderzahlung zu erhöhen.

Wenn wir seitens der Landesregierung Ihrem Antrag entsprechen würden und andere Länder in dem verharren, was sie schon längst in Kraft gesetzt haben, dann würden wir ganz schnell an der Spitze sein.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Das wäre schön, Sachsen-Anhalt mal an der Spitze!)

- Ja, das Land Sachsen-Anhalt wäre mal Spitze. Aber ich bitte auch darum, an die Leistungsfähigkeit dieses Landes zu denken. Ich denke, wenn wir das zeitnah umsetzen, dann befinden wir uns auch ganz gut im Ranking mit den anderen Bundesländern.

Wenn wir uns einmal die Beamtenbesoldung anschauen, dann liegen wir so in der Mitte. Es ist sicherlich unterschiedlich, einmal von den verschiedenen Besoldungsstufen abgesehen, aber ich denke, wir können uns damit sehen lassen. Im Übrigen denke ich, bei 20 Milliarden € Schulden, die wir angehäuft haben, ist es geboten zu schauen, was kann man machen und was kann man nicht machen.

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Denken Sie bitte daran: Es gibt auch eine Generation nach Ihnen - nach mir noch eher, aber nach Ihnen auch, und die will nachher auch noch mit Haushalten leben können, die es ihnen ermöglichen, ein angemessenes Leben im Land Sachsen-Anhalt zu führen.

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

Damit sind wir beim nächsten Gesetzentwurf, bei der Zuordnung der Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13. Damit wäre dieses Lehramt dem Gymnasial- oder Sekundarschullehramt zugeordnet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf entsprechende Folgeänderungen mit Blick auf die Funktionsämter an Grundschulen. So sollen diese in der Besoldungsgruppe A 14, zum Teil mit Amtszulage, verankert werden. Rektorinnen und Rektoren an großen Grundschulen sind im Entwurf sogar der Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet.

Wir sehen die vorgesehenen Änderungen besoldungsfaktisch nicht als notwendig an. Es gibt, wie Sie zu Recht gesagt haben, einige Länder wie Sachsen, Brandenburg und Berlin, die das Grundschullehramt in die Besoldungsgruppe A 13 gehoben haben. Wir halten es aber nicht für zwingend geboten, diesem Beispiel zu folgen.

Ich möchte Ihnen auch deutlich sagen: Die unterschiedlichen Ausführungsanforderungen rechtfertigen im Vergleich zu weiterführenden Schulen weiterhin die Zuordnung des Grundschulamtes zur Besoldungsgruppe A 12. Wir haben hierfür an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein achtsemestriges Studium mit 240 Leistungspunkten als Voraussetzung. Für Gymnasiallehrer wird dagegen ein neunsemestriges Studium mit 270 Leistungspunkten gefordert. Es unterscheiden sich auch die Amtsinhalte des Lehramts an Grundschulen von denen der Lehrämter an weiterführenden Schulen.

Herr Lippmann, Sie waren es, glaube ich, der die Konkurrenz angesprochen hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Wettbewerb, um Lehrer zu generieren, über weitere finanzielle Anreize nicht die Lösung ist. Damit werden wir auch nicht weiterkommen. Wenn alle der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet sind, dann hilft uns das auch nicht mehr weiter. Ich möchte wissen, was Sie dann verlangen, damit wir wiederum Lehrer von woanders her abziehen zu können.

Es mag sicherlich sein, dass im Randbereich des Landes der eine oder andere sagt, ich wechsle die Schule, ich wechsle mein Umfeld, um möglicherweise eine A-13-Besoldung zu erhalten. Aber die Masse ist das ganz bestimmt nicht, weil weitere Umstände - ob es Sozialfaktoren sind oder andere - dazu führen, dass man hier im Land sehr gut arbeiten und auch mit A 12 gut auskommen kann. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. Bleiben Sie gleich vorn stehen; denn es gibt eine Wortmeldung. Herr Lippmann Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank. - Natürlich habe ich eine Frage. Aber der Herr Minister hat vorher auch eine Frage an mich gestellt. Nun ist das Problem sehr alt und wir kennen alle die Argumentationen hoch und runter. Selbstverständlich ist es nicht so, dass allein die Besoldungsgruppe A 13 das Fachkräfteproblem lösen kann, das wir in diesem Bereich haben. Wir streiten uns im Bildungsausschuss wie die Kesselflicker über - Sie sind daran im Hintergrund be

teiligt - die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten an unseren Universitäten.

Dabei stehen wir höchstens auf der Hälfte des Weges. Sie wissen so gut wie ich, dass es am Ende nicht nur um die Möglichkeiten der Hochschulen geht, sondern auch darum, wieviel Geld für die Lehrerausbildung zur Verfügung gestellt wird. Dieses Thema wird uns auf jeden Fall noch sehr intensiv erhalten bleiben.

Meine Frage ist zweiteilig. Sie haben - von mir wird das nicht bestritten - gesagt, dass die jetzige Ausbildung mit acht Semestern eine Eingruppierung in die A 12 rechtfertigt. Wenn man sie nach A 12 eingruppieren will, muss man keine große juristische Auseinandersetzung befürchten. Anders sieht es aus, wenn man neun oder zehn Semester hat, weil dann auch die Gerichte sagen, das ist Besoldungswillkür. Aber diese Ausbildung steht einer Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 13 nicht entgegen, wenn man es will? - Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage lautet: Wie sehen Sie die Motivlage - Sie haben Ihre beschrieben - in Sachsen, Brandenburg und Berlin, die ja nun Besoldungsgruppe A 13 eingeführt haben, oder auch in Mecklenburg-Vorpommern, die genau das, was wir beantragen, zumindest in der Presse vermeldet haben, dass es jetzt in den Haushaltsberatungen eingestellt ist, dass es dort ab 2021 kommen soll? Sind die dort alle naiv und wir halten das durch? Wie sehen Sie das?