Zu Frage 1: Die Ausbildung steht dem nicht entgegen; man könnte sie auch hier in Besoldungsgruppe A 13 eingruppieren.
Zur Motivation. Ich kann die Entscheidung in Berlin nachvollziehen und Ihnen sagen, dort geht es tatsächlich um das Thema Konkurrenz. Berlin hat insgesamt, wenn ich es richtig nachvollziehen kann, bei den jetzigen Lehrereinstellungen 60 bis 70 % Quereinsteiger. Man ist dort aktiv im Abwerbewettbewerb. Dabei spielt sicherlich die Frage der Besoldungsgruppe eine entscheidende Rolle. In Brandenburg ist es ähnlich.
Zu Mecklenburg-Vorpommern kann ich nichts sagen, das war mir jetzt auch neu. In Sachsen spielt es auch eine entscheidende Rolle.
Aber ich sage Ihnen noch einmal: Aus unserer Sicht ist das nicht der Weg, wenn wir wegen der Konkurrenz gegenseitig versuchen, über weitere finanzielle Anreize zu gehen; denn irgendwo gibt es Grenzen und wir kommen nicht mehr weiter.
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine weiteren Fragen. - Wir steigen nunmehr in die Fünfminutendebatte ein. Erster Debattenredner wird Herr Abg. Kohl für die Fraktion der AfD sein. Sie haben das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die mit dem vorliegenden Entwurf des Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes beabsichtigte zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger wird von der AfD unterstützt, aber nicht ohne Kritik. Denn zugleich soll die Jahressonderzahlung für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren werden. Das geht unserer Meinung nach so nicht.
Der ehemalige Finanzminister - er kommt gerade - begründete das Einfrieren der Jahressonderzahlung damit, dass das zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht die Bedienung aller Forderungen ermöglicht und die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich für das Jahr 2021 bereits Mehrkosten im Vergleich zu 2018 von mehr als 110 Millionen € verursacht.
Für darüber hinaus gehende ausgabensteigernde Besoldungsmaßnahmen wie die Erhöhung der Jahressonderzahlungsbeträge sei daher kein finanzieller Spielraum. Dazu sagen wir: Das stimmt nicht. Das Geld ist da, aber der Haushalt wird unnötig belastet, um irgendwelche politisch gewollten Lifestyle-Projekte zu finanzieren, die für Bürger, Kinder, Familien, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, also für die breite Masse der Gesellschaft überhaupt keinen Nutzen haben.
Ich nenne nur einmal den ganzen Gender-Unfug, den wir alle mitbezahlen. Dafür ist Geld da, aber für eine anständige Besoldung wohl nicht. Auch deshalb wird die AfD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wieder einen alternativen Haushalt vorlegen, in dem wir entsprechendes Einsparpotenzial benennen werden, um so zum Beispiel die Jahressonderzahlung oder familien- und kindbezogene Bezügebestandteile zu erhöhen. Das ist unserer Meinung nach auch ohne verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Abstandsgebot möglich.
Er ist einleuchtend und simpel formuliert. Das ist ein guter Ansatz. Ich denke mal, die Kollegen warten darauf. Wenn der Verordnungsgeber dort zügig eine entsprechende Regelung trifft, würden wir das auch im Interesse der Bediensteten begrüßen.
Zum Gesetzentwurf der LINKEN ist zu sagen, dass die Anhebung der Besoldung von Grundschullehrern in die Besoldungsgruppe A 13 wohlbedacht sein will. Ich kann die Intention, die Sie hierbei haben, nachvollziehen, bin mir aber nicht sicher, ob Sie die Konsequenzen bedacht haben. Sie haben sie zwar schon ein wenig geschildert, aber das hat Auswirkungen.
Die Arbeit von Grundschullehrern ist sehr wichtig, da sie die Fundamente der Bildung für unsere Kinder legen. Auf der einen Seite könnte gerade in Zeiten des Lehrermangels eine höhere Besoldung das Prestige des Grundschullehrers verbessern und neue Lehrer an die Grundschulen locken. Auf der anderen Seite ist der Grundschullehrer in fachwissenschaftlicher Hinsicht nicht mit einem Lehrer höherer Schulformen vergleichbar, der ein in dieser Hinsicht tiefergehendes Studium absolviert hat.
Die Einstufung in die Besoldungsgruppe A 13 würde Grundschullehrer auf dasselbe Niveau wie beispielsweise gymnasiale Studienräte heben. Logische Folge wäre meiner Meinung nach, dass wir dann die Besoldung der Lehrer an den weiterführenden Schulen ebenfalls anheben müssten; auch wenn Sie das vielleicht nicht wollen, Herr Lippmann. Aber tun wir es nicht, dann bekommen wir ein Attraktivitätsproblem bei den Lehrerstellen an den weiterführenden Schulen; so sehe ich das.
Soweit es jedenfalls die Grundschulrektoren betrifft, ist es richtig, dass diese besser besoldet werden müssen. Keine andere Schulform war und ist so sehr von Leitungsvakanzen betroffen. Das kann so jedenfalls nicht bleiben. Ob Grundschulrektoren generell höher besoldet werden müssen, hängt natürlich auch davon ab, ob Grundschullehrer in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft werden.
Unabhängig davon kann die Attraktivität der Funktion des Grundschulrektors auch über eine Zulagenregelung gesteigert werden. Man darf jedenfalls auf die entsprechenden Gespräche in den Ausschüssen gespannt sein. - Damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Kohl. - Der nächste Debattenredner wird Herr Dr. Schmidt für die SPDFraktion sein. Sie haben das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf übernehmen wir zeit- und inhaltsgleich den Tarifabschluss der Tarifangestellten für die Beamtinnen und Beamten des Landes. Das, so habe ich mir sagen lassen, ist im Bund keine Selbstverständlichkeit, das sollte es aber sein.
Insofern will ich gar nicht sagen, wir seien Vorbild, sondern wir bewegen uns im Rahmen der Selbstverständlichkeit. Das ist in Ordnung. Das steht den Beamtinnen und Beamten des Landes auch zu.
Der Tarifabschluss ist ordentlich. Er hält immer noch nicht mit dem mit, was heutzutage in Industrietarifverträgen abgeschlossen wird. Für Sachsen-Anhalt können wir aber sagen: Er wird jedenfalls gezahlt. Dies trifft ja bei Industrietarifen nicht so ohne Weiteres zu, sodass es an dieser Stelle gar nicht viel zu meckern gibt.
Darüber will ich aber gar nicht so ausführlich reden. Vielmehr will ich noch einen Satz über den so spät vorgelegten Änderungsantrag sagen. Auch ich war etwas überrascht, dass sich die Landesregierung zu solch blitzartigem Handeln - ich will nicht sagen, in der Lage ist;
denn in der Lage dazu ist sie offensichtlich - entschlossen hat. Ich stimme diesem Änderungsantrag frohen Herzens zu, auch wenn er spät kam, weil er die Tür zu einer Verordnung öffnet, die wir brauchen.
Wir werden auch in den nächsten Jahren nicht die Lehrerinnen und Lehrer rekrutieren können, die wir brauchen, um den Bestand zu erhalten und aufzubauen, sodass wir über die Runden kommen. Das ist nicht zu erwarten, auch dann nicht, wenn das Landesschulamt sich besser als dato in die Lage versetzt, alle diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt sind, mitzunehmen. Das ist im Moment nicht so ganz zufriedenstellend der Fall.
Wir sind sehr darauf angewiesen, dass diejenigen, die wir jetzt im Dienst beschäftigen, bereit sind, mehr zu tun, als sie eigentlich müssten. Dies wird über Jahre hinweg so anhalten. Um das vorherzusagen, muss man kein Prophet sein. Das Instrumentarium, das wir im Tausch gegen mehr Arbeit anbieten, ist noch nicht ausreichend.
Ich hoffe, dass die Regierung von dieser Tür, die in das Gesetz eingebaut ist, Gebrauch macht - ich schaue gar nicht in die Richtung des Bildungsministers, sondern in die Richtung des Finanzministers - und Regelungen vereinbart, die es für Leh
rerinnen und Lehrer attraktiv machen, sich zu überlegen, ob sie in einem gewissen Maß mehr arbeiten wollen.
Im Moment ist es so, dass man, bevor man überhaupt die Frage gestellt bekommt, ob man einen Euro mehr bekommt, die 80 Stunden des Flexi-Erlasses abarbeiten muss. Zudem muss nachgefragt worden sein, ob ein Arbeitszeitausgleich gewährt werden kann. Viele Kolleginnen und Kollegen empfinden es nicht als Motivation, dass dieser Erlass vor dieser Geschichte berücksichtigt werden muss. Aber das wird sich vielleicht ändern.
Was den Gesetzentwurf der LINKEN betrifft, schlagen wir vor, ihn an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss zu überweisen. Ich hoffe, jemand aus der Koalition, der nach mir redet, weiß, welcher Ausschuss der federführende Ausschuss werden soll.
Darin, sehr geehrte Damen und Herren der LINKEN, dass wir diesen Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern ihn überweisen, sehen Sie ein Signal. Das heißt, dass wir die Lage, die dahinter liegt, erkennen.
Die Fragen, ob das an jeder Stelle - das schöne Wort lautet besoldungsfachlich - in die Regularien passt, und was gerecht ist, sind Fragen, bei denen ich die Fahne nicht so hoch ins Weltall hinaufziehen würde. Wir werden aber mit jedem Jahr mehr darüber reden müssen, weil die anderen das einfach machen und weil wir jedes Jahr bei der Rekrutierung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern mehr in Schwierigkeiten kommen werden. Insofern arbeitet die Zeit für Ihre Ideen.
Wir werden uns darüber unterhalten müssen. Sie sehen, dass wir bereit sind, uns darüber zu unterhalten. Wir sind allerdings nicht bereit, loszustürzen, ohne zu betrachten, welche Auswirkungen dies auf den Haushalt hat. Man kann jede Mark nur einmal ausgeben. Wir können dies nicht en passant tun und alle diese Regelungen schaffen.
Ich ahne, dass wir uns diesbezüglich auch über andere Berufsgruppen unterhalten müssen. Ich vermute, bei Förderschullehrern werden wir in ähnliche Schwierigkeiten geraten. Darüber müssen wir auch reden.
Lassen Sie mich einen Satz zu dem Thema alternativer Haushalt sagen. Herr Kohl hat gerade wieder eine große Welle gemacht. Bei Ihren alter
nativen Haushalten müssen Sie aufpassen, dass eine Menge des Geldes, das für Genderziele vorgesehen ist, sowieso ausgegeben wird. Wenn Sie noch einmal beantragen, das JungbäuerinnenProgramm zu streichen, weil damit nicht nur Bauern gefördert werden, fahr ich durchs Land und verpetze sie. Das kann ich Ihnen sagen. Dann werden eine Menge Leute fragen, was Sie da eigentlich machen.
Zudem sollten Sie aufpassen, dass Sie das Geld, das Ihnen zur Verfügung steht, nicht immer dreimal ausgeben.
Das letzte Mal haben Sie das Geld aus Ihrem alternativen Haushalt, glaube ich, fünfmal ausgegeben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Schmidt. - Der nächste Debattenredner wird der Abg. Herr Lippmann sein. Herr Meister ist noch nicht dran. Herr Lippmann, Sie haben jetzt das Wort.