Neben der Verfassungskonformität wurde von allen Seiten der Anspruch formuliert, dass die Reform nicht zu höheren Grundsteuereinnahmen und damit auch nicht zu einer höheren Belastung der Bürger führen darf. Darüber haben wir noch vor einigen Monaten im Parlament diskutiert.
Wie sieht nun der Lösungsvorschlag der Bundesregierung hinsichtlich dieser Problematik aus? - Olaf Scholz vertritt ein rein wertabhängiges
Im Ergebnis haben wir jetzt einen Kompromiss, und zwar ein wertabhängiges Modell mit einer Öffnungsklausel, mit der den Ländern die Möglichkeit eingeräumt wird, das Scholz-Modell außer Kraft zu setzen und die Grundsteuer pauschal nach der Grundstücksfläche zu berechnen.
Das Scholz-Modell ermittelt den Wert des Grundbesitzes anhand der Nettokaltmiete, der Bodenfläche, der Nutzfläche, des Alters des Gebäudes, der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts. Rund 36 Millionen Häuser und Grundstücke müssten nach diesen Komponenten neu bewertet werden.
Nach Schätzungen kostet eine solche Bewertung pro Objekt 500 €, was zusammen Kosten von 18 Milliarden € ergibt, und zwar alle sieben Jahre. Nach dem Modell Scholz soll der Wert alle sieben Jahre ermittelt werden, mit einem Kostenaufwand von etwa 18 Milliarden €.
Dabei liegt aber das bundesweite Grundsteueraufkommen nur bei etwa 14 Milliarden €. Das heißt, ein gesamter Jahresertrag und darüber hinaus noch 1 bis 2 Milliarden € gehen nur drauf, um nach diesen Bürokratiemonstervorstellungen eine Bewertung durchzuführen.
Was können wir nun hinsichtlich der zukünftigen Beständigkeit des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht erwarten? - Ja, meine Damen und Herren, man muss kein Prophet sein, um prognostizieren zu können, dass das Gesetz, wenn es so kommt - das Verfassungsgericht benötigt acht bis zwölf Jahre, ehe es zu einer Entscheidung kommt -, mit hoher Wahrscheinlichkeit für verfassungswidrig erklärt wird.
Das jetzige Modell sah eine Neubewertung alle sechs Jahre vor. Das hat Herr Scholz folgendermaßen gelöst: In Zukunft soll es nur alle sieben Jahre bewertet werden - man kann sich manchmal wirklich an den Kopf fassen und kaputtlachen -, eine ungeheuer kluge Idee.
1964 brauchten die Finanzämter geschlagene neun Jahre, bis sie es geschafft hatten. Sie kämen aus einer Dauerschleife der Bewertung nicht heraus; denn man kann nicht in einem Jahr die Beamten einstellen, die man braucht, sie dann sechs Jahre lang wieder in die Wüste schicken und dann wieder alle einstellen. Das geht nicht.
Also wird es eine Dauerbewertung werden. Dann hat man also permanent einen Riesenaufwuchs in der Finanzverwaltung. Das wundert einen nach den Parkinsonschen Gesetzen und was es alles so gibt nicht. Darauf will ich nicht weiter eingehen.
lich wissen -, die Grundsteuer in Deutschland macht nur 1,2 % - ich wiederhole die Zahl: 1,2 % - am Gesamtsteueraufkommen aus.
Deshalb hatte unsere Bundestagsfraktion eine wirklich schlaue Idee; das sage ich ohne Ironie. Die Grundsteuer muss im Spannungsfeld aus Verfassungskonformität, Aufkommensneutralität, auskömmlichen Kommunalfinanzen immer an den Artikel 28 des Grundgesetzes denken und sich an die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung halten.
Unsere Herangehensweise ist nun folgende: Wir wollen schlicht und ergreifend die Grundsteuer abschaffen.
Jetzt kommt aber der entscheidende Punkt, Herr Schröder: Wir wollen damit aber nicht die Kommunen in Probleme bringen, sondern den Kommunen verbunden mit der Abschaffung dieser Grundsteuer einen größeren garantierten Anteil an der Einkommensteuer geben, und zwar nicht an der Einkommensteuer derjenigen Leute, die in der jeweiligen Kommune leben, sondern am Gesamteinkommensteueraufkommen im Bund.
Das ist eine Umschichtungsmaßnahme, die sehr sinnvoll ist. Alle Komponenten, die jetzt zur Verfassungswidrigkeit geführt haben und die auch in Zukunft dazu führen werden, wären mit einem Schlag erledigt.
Das ist unser Modell. Jetzt nenne ich einmal eine Zahl: Die Bayern haben ausgerechnet, wie viel Personal sie brauchen, um diese Bewertung durchzuführen. 2 500 zusätzliche Beamte werden allein in Bayern gebraucht, um diese Neubewertung durchzuführen. Eine vernünftige Politik sieht dagegen anders aus. - Ich habe nur noch zwei Minuten. Na gut, ist egal.
Es gibt unserer Auffassung nach - das habe ich schon gesagt - diese Lösung. Wir wollen, dass die Kommunen eine Ersatzfinanzierung mit einem Hebesatzrecht auf 1 % der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bekommen.
Bei Gewerbeimmobilien - Herr Schröder, hören Sie einmal kurz zu! - sind wir der Meinung, dass man die Gewerbesteuer heranziehen muss. Denn wir fordern nicht die Abschaffung der Gewerbesteuer. Natürlich kann man über die Gewerbesteuer für die Betriebe eine Besteuerung auf kommunaler Ebene gewährleisten.
- Ja, die ist vor allen Dingen gewinnabhängig. Wenn sie keinen Gewinn machen, zahlen sie auch keine Gewerbesteuer.
Der Verwaltungsaufwand wird dadurch minimiert, dass Grundbesitz nicht mehr bewertet werden muss und stattdessen auf vorhandenes Datenmaterial zurückgegriffen werden kann.
Jetzt eine kurze Antwort an unsere linken Freunde: Ja, die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie besteuert nämlich nicht den einzelnen Menschen, der Grundbesitz hat, sondern sie besteuert die Grundstücke. Und ja, es ist ein Element der konkurrierenden Gesetzgebung gewesen; denn es gibt für die Kommunen nach Artikel 28 die Garantie, einen Teil dieser Steuer selbst festlegen zu können.
Jetzt komme ich noch kurz zum Land SachsenAnhalt. Wir befürworten auf gar keinen Fall eine Lösung, die zu einer Erhöhung der Grundsteuern führt. Das befürworten wir überhaupt nicht, sondern wir sagen, das bessere Modell ist das Flächenmodell. Denn das Modell von Scholz mit der Bewertung führt dazu, dass im Durchschnitt alles um mindestens 70 % teurer wird. Das lehnen wir ab. Das Flächenmodell beinhaltet diesen Automatismus nicht.
Ich bin schon kurz vor dem Schluss. - Wir sprechen aber heute noch im Vorfeld exakter Daten. Das heißt, diese Debatte kommt wirklich absolut zu früh. Der Finanzminister hat angekündigt, das erst im September in den Finanzausschuss zu bringen. Dann muss die Debatte eigentlich beginnen.
Was nicht sein darf, ist, dass die Kommunen bestraft werden, die alle am Krückstock gehen, weil sie zu wenig Geld haben, und dass sie dazu gezwungen werden, die Hebesätze anzuheben
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Farle für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Heuer. Herr Heuer, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Finanzausschuss hat es vorhin doch glatt geschafft, dass mir ein Knopf abgerissen ist, und das ohne Mittagessen.
Herr Knöchel, wir reden heute zum ersten Mal über den Gesetzentwurf des Bundes, was die Grundsteuer betrifft. Ich muss sagen, ich bin froh, dass Sie hier sitzen und den Betrieben nicht vom Finanzamt als Betriebsprüfer auf den Hals gehetzt werden.
Was ich an Ihnen schätze, ist, dass man sich streiten kann, ohne dass es persönlich wird. Das finde ich völlig in Ordnung.
Dass wir heute hier diskutieren, ist richtig und wichtig. Es gibt zwar einen Entwurf des Bundesfinanzministers. Jedoch gibt es das eine oder andere weitere Modell. Bayern zum Beispiel wirbt mit einem Flächenmodell, andere wieder für unterschiedliche Ertragswertmodelle.
Wünschenswert wäre sicherlich eine bundesweit einheitliche Regelung. Diese scheint mir zurzeit aber aufgrund der unterschiedlichen politischen Interessen im Hinblick auf die Ausrichtung der Grundsteuer eher unrealistisch zu sein.
Zunächst einmal ist die Grundsteuer aus der Sicht der CDU-Fraktion nicht dafür da, durch die Hintertür eine zusätzliche Belastungssteuer - das ist einer unserer Dissenspunkte - zu werden. Die Grundsteuer ist eine Besitzsteuer, die bisher auf einem Sachwertverfahren beruhte.
- Sowohl als auch. - Aber im Moment wird sie nach dem Vermögen ermittelt und nicht nach den Erträgen. Das muss man ganz klar sagen.
- Doch, das können Sie nachlesen. - Große Teile von Rot-Rot-Grün wollen hingegen ähnlich wie bei der immer wieder kolportierten Wiedereinführung einer wie auch immer ausgestalteten Vermögensteuer eine Besitzsteuer vom Einkommen und Ertrag, also eine weitere Umverteilungssteuer.