Die Erwartung in der Runde an uns, an Herrn Aldag und mich, war - das ist meine Frage -, uns dazu zu positionieren, dass noch nicht alle Luft für eine politische Entscheidung heraus ist. Das konnten wir nicht positiv beantworten.
Ich frage es aber hier, ob sich die Landesregierung nicht in der Situation sieht, angesichts dieser Zusammenkunft und der Positionierung der freien Schulen noch einmal grundsätzlich darüber nachzudenken, es nicht auf eine Auseinandersetzung und massenhafte Klagen mit zusätzlichen Prozesskosten ankommen zu lassen, sondern sich die Sache doch noch einmal anzuschauen, zu klären, wie ihre Erfolgsaussichten sind, über diesen Zeitraum noch einmal nachzudenken und es nicht möglicherweise Nachfolgeregierungen auf den Tisch zu legen, die dann die ganzen Prozesskosten begleichen und Nachzahlungen erledigen müssen.
Herr Minister Tullner, wollen Sie es an den Finanzminister delegieren oder sind Sie derjenige, der darauf antworten möchte?
Frau Präsidentin! Delegieren darf ich in diesem Hohen Haus sowieso nichts; das wäre, glaube ich, in Ihrer Kompetenz. Ich würde versuchen, einen kurzen Einstieg in die Antwort zu geben - die Frage war ja sehr komplex. Vielleicht kann der Kollege Richter dann den zweiten Teil der Antwort übernehmen.
Um es noch einmal kurz einzuordnen, will ich nur daran erinnern, dass sich die Koalition seit Anbeginn, begründet mit dem Koalitionsvertrag, dem Anliegen der freien Schulen sehr intensiv zugewendet hat. Es fing mit der Fragestellung an, ein neutrales Gutachten in Auftrag zu geben, das eine Grundlage für eine transparente und auskömmliche Finanzierung legt. Dieses Gutachten liegt jetzt vor und soll demnächst, glaube ich, im Hohen Haus, zumindest aber im Bildungsausschuss erörtert werden, und daraus sollen auch Schlussfolgerungen gezogen werden.
Um den Prozess bis dahin sozusagen zu unterfüttern, gab es eine, sagen wir einmal, Zwischenfinanzierung, die am Ende gar keine Zwischenfinanzierung ist, weil sie nicht befristet ist. Damit wurden die Anliegen noch einmal untersetzt. Es kommt jetzt darauf an, die Finanzierung so zu gestalten, dass am Ende eine Akzeptanz dafür besteht. Ich glaube, niemand hat Interesse daran, sich in größere Rechtsstreitigkeiten zu bewegen. Sie haben jetzt gesagt, es sei alles sehr aus
sichtsreich. Ich weiß es nicht. Ich glaube aber, eine kluge Politik ist immer darauf ausgerichtet, Interessen so zu wägen und miteinander in Übereinstimmung zu bringen, dass es nicht von vornherein auf den Klageweg zuläuft. Das wird auch hierbei das Bemühen sein.
Ich weiß, dass das Hohe Haus dabei ist - Stichwort „Finanzausschuss“ -, über diese Dinge weiter zu beraten. Im Kabinett sind sie auch erörtert worden. Ich glaube, mit dem Haushaltsplan werden wir die Antworten so geben, dass sich das eine oder andere an dieser Stelle als ärgerlich, weil verzögert, darstellt, am Ende aber einer guten Lösung zugeführt werden kann. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Tullner. - Jetzt nehmen wir das Angebot gern an, dass für den zweiten Teil der Finanzminister sprechen wird. Sie haben das Wort, Herr Minister.
Meine Damen und Herren! Herr Tullner hat es schon ausgeführt, zur Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Das ist zutreffend. Darin ist der Kompromiss verankert, zum 1. August 2019 die Erfahrungsstufe 5 zu bewilligen. Das kostet rund 7 Millionen €. Wir reden nachher von rund 20 Millionen € für jedes Jahr, was durch die Erfahrungsstufe 5 auf uns im Landeshaushalt zukommt - ein Betrag, der doch ganz erheblich ist.
Was übrigens auch noch einmal ganz deutlich ist, unter Beschlusspunkt 4: Man erwartet ein neues Finanzierungskonzept im Hinblick auf diese Studie. Man muss auch ganz deutlich sagen, dass § 18a Abs. 3 des Schulgesetzes letztlich die Bemessungsgrundlage für die, sage ich, auskömmliche Finanzierung zugrunde legt, nämlich die angestellten Lehrer an den öffentlichen Schulen. Wenn wir immer mehr verbeamten, dann wird natürlich auch diese Bemessungsgrundlage immer kleiner. Ich denke mir, es wird dann ausgesprochen schwierig, es rechtssicher zu ermitteln und zu entsprechenden Beträgen zu kommen. Insoweit wird die Landesregierung sicherlich auch deswegen ein neues Finanzierungskonzept erarbeiten, um diese Probleme zu beseitigen.
Der Finanzausschuss hat sich vertagt. Es gibt jetzt entsprechende Beratungen auch in den Fraktionen. Wir werden selbstverständlich auch die Rechtsprechung berücksichtigen - sie sprachen es an, den 1. August 2018, Verwaltungsgericht Magdeburg -, um im Rahmen der Haushaltsaufstellung zu einer angemessenen Lösung zu kommen.
Vielen Dank erst einmal für die Antworten, die für mich aber sehr blumig alles Mögliche umschrieben haben. Ich habe eigentlich noch nichts Konkretes gehört zu den Fragen, die bei dem Abend gestern tatsächlich aufgetaucht sind.
Was soll ganz konkret passieren? Was machen Sie jetzt als Antwort auf das, was gestern dort passierte? - Es waren ganz massive Anschuldigungen auch an die Landesregierung, dass gesetzliche Dinge von der Landesregierung nicht eingehalten würden, dass das, was den freien Schulen gesetzlich zustehe, nicht gewährt werde. Ich habe keine Antwort bekommen, wie Sie darauf reagieren wollen. Ja, das wollen wir alles irgendwie mit dem Haushalt machen. Das ist keine vernünftige Antwort für die freien Schulen, die gerade wirklich ein Problem und einen Anspruch auf die Gelder haben, die ihnen zustehen.
Es geht letztlich um die Frage, was nach § 18a Abs. 3 des Schulgesetzes für die Versorgung der privaten Schulen angemessen ist. Wir werden diesen Prozess in der Weise klären, dass sich auch der Finanzausschuss noch einmal damit beschäftigt - ansonsten hätte er sich nicht vertagt -, um dann für den Haushalt eine Lösung zu finden, um die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Im Übrigen muss man allerdings auch eines berücksichtigen: Es gab eine Vorgriffszahlung, um den Prozess der Klärung zu überbrücken, mit einer Anhebung von 90 % auf 95 %. Das macht im Jahr 12 Millionen € aus. Ich denke, man sollte das im Rahmen der gesamten Überlegungen mit einbeziehen, um dann zu einer Lösung zu kommen, die für die Schulen in freier Trägerschaft im Hinblick auf die finanzielle Versorgung angemessen ist.
Ich sehe mich in der gleichen Situation wie Herr Aldag. Das, was gestern eine Rolle gespielt hat, war nicht, dass sich diese 150 Vertreter von freien
Schulen dort darüber abgestimmt hätten, wie sie in Verhandlungen mit dem Land eintreten wollen. So ist es aber ein bisschen bei Ihnen: Wir bringen das ein. Wir bringen die Frage der Verbeamtung mit ein. Wir bringen diese Vorgriffsregelung mit ein. Das sind doch alles Erfindungen.
Ich meine, wir sind der Gesetzgeber. Wir haben keine Überbrückungsregelung beschlossen. In § 18a Abs. 3 des Schulgesetzes steht eine Formel mit klaren Parametern. Einen Parameter haben wir geändert, nämlich von 0,9 zu 0,95 - mit welcher Überzeugung auch immer. Alles, was darüber gesagt wird, ist eine Interpretation, die ein Gericht nicht nachvollziehen wird. Die anderen Dinge sind relativ klar. Deswegen stehen sie dort.
Meine Frage ist, wird es darüber im Finanzausschuss von Ihnen in dem Bewusstsein, dass die freien Schulen definitiv unterwegs sind, um in größerer und abgestimmter Weise Klagen vorzubereiten und das einzuklagen, was ihnen - wie ich finde, zu Recht - schon ab dem 1. Januar 2018, wie sie glauben, zusteht, noch eine Befassung geben. Es besteht ein Risiko. Ich kann es nicht genau sagen, vermute aber, wir reden über 30, 40, 50 Millionen € - wenn wir über eineinhalb Jahre gehen -, was die Prozesskosten usw. betrifft.
Wird es im Finanzausschuss zu dieser Frage noch einmal eine Befassung geben? Wird es eine bewusste Entscheidung geben, in die das Parlament einbezogen wird und die nicht nur die Landesregierung für sich trifft, wir machen nichts, wir lassen es darauf ankommen, ohne Risikoabschätzung? Machen wir noch einmal etwas oder machen wir nichts? Das war die Erwartung gestern, neben der Klagegeschichte: Wird sich die Politik noch einmal damit beschäftigen und sich noch einmal bewegen?
Die Landesregierung wird in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses klar Position dazu beziehen. Was der Finanzausschuss selbst daraus macht, das ist Sache des Finanzausschusses. Dafür bitte ich um Verständnis. Wir werden auf jeden Fall eine klare Position dazu einnehmen.
Sehr geehrter Herr Finanzminister, wir haben jetzt hier wirklich schon eine ganze Weile um den heißen Brei herumgeredet. Wie soll die klare Position der Landesregierung aussehen? - Herr Lippmann hat es noch einmal ausgeführt: Es gibt
eine klare Rechtslage. Wollen wir die freien Schulen in die Klageverfahren laufen lassen oder wollen wir es abbiegen?
Wir sind und stehen für eine plurale Bildungslandschaft, die wir haben. Darin sind die freien Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft, ein Partner, auf den wir nicht verzichten können. Wir haben auch in unserem eigenen, staatlichen Schulwesen genug Probleme, die wir bewältigen müssen. Wir können es doch nicht allen Ernstes darauf hinauslaufen lassen, dass wir uns vor Gerichten auseinandersetzen. Wir brauchen klare Regeln und klare Aussagen. Ich erwarte jetzt noch einmal ein ordentliches Statement von Ihnen als jetzt zuständigem Finanzminister.
Herr Minister Richter, einen kleinen Moment. - Ich denke, wenn Sie alle interessiert daran sind, auch hierzu noch ein paar Worte von Minister Richter zu hören, dann bitte ich darum, den Geräuschpegel etwas abzusenken. - Bitte.
Ich habe eben ausgeführt, dass die Landesregierung in der Ausschusssitzung eine klare Position, natürlich auch unter Beachtung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Magdeburg, einnehmen wird. Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass es dann auch im Ausschuss erörtert wird.
Damit hat jetzt die CDU-Fraktion das Recht, noch eine Frage zu stellen. Ich weise aber darauf hin, dass wir nur noch zwei Minuten für unsere Fragestunde haben. Die Frage kann somit noch gestellt werden. Bitte, Herr Thomas.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Vielen ist bekannt, ich komme aus dem Harz. Nicht nur im Harz, sondern auch in vielen anderen Landesteilen sind die Menschen, die im Alltag unterwegs sind, beruflich bedingt
oder auch privat, auf ihr Auto und natürlich auch auf ein intaktes Straßennetz angewiesen. Insofern bin ich dem Verkehrsminister sehr dankbar dafür, dass er jetzt einen Vorstoß gestartet hat, um unser Landesstraßennetz nachhaltig zu sanieren, um diesem Bedürfnis nach Mobilität nachzukommen.
Etwas erstaunt war ich - darauf zielt auch meine Frage ab -, als ich letzte Woche in den Medien gelesen habe, dass Frau Ministerin Dalbert die Sanierung - -
Liebe Kollegen Abgeordneten, würden Sie Ihrem Kollegen einfach einmal die Chance geben, die Frage zu stellen. - Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor diesem Hintergrund hat man also den Medien entnehmen können, dass Frau Dalbert die Sanierung der Landesstraßen von einer Absenkung von CO2 abhängig machen möchte.
Nun sind wir alle mehr oder minder selbst aktiv und wissen, jeder Bremsvorgang erzeugt Feinstaub vom Bremsen- und Reifenabrieb, beispielsweise vor einem Schlagloch, und jedes darauffolgende Beschleunigen erhöht den CO2-Ausstoß und erzeugt auch wieder Reifenabrieb. Ich wäre deswegen dankbar dafür, Frau Ministerin, wenn Sie uns diesen Zusammenhang einmal erklärten, dass Sie einer Sanierung von Straßen nur unter dem Deckmantel einer CO2-Minderung zustimmen würden. Ich möchte wissen, wie Sie es uns erklären.
Vielen Dank, Herr Abg. Thomas. - Ich muss ganz ehrlich sagen, in 15 Sekunden kann die Ministerin hier keine umfassende Antwort geben. Vielleicht können wir sie aber bitten, dass sie sie schriftlich nachreicht. Liebe Ministerin, ich müsste jetzt fragen - genau jetzt ist die Zeit um -, ob das Plenum bereit dazu ist, die Fragestunde zu verlängern. Wenn nicht, dann würde ich Sie einfach bitten, es schriftlich nachzureichen.