zum eingebrachten E-Government-Gesetz zum Inhalt hatte, sondern in Nr. 3 eine Änderung des E-Rechnungsgesetzes Sachsen-Anhalt vorsah.
Da der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aus der Sicht des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Blick auf das Zweilesungsprinzip als problematisch gewertet wurde, verständigten sich die Koalitionsfraktionen im Verlauf der Beratung darauf, lediglich über die Änderungsanträge zum E-Government-Gesetz abzustimmen. Diese Änderungsempfehlungen wurden bei fünf Enthaltungen und ohne Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen. Die darüber hinausgehenden Änderungsempfehlungen zum E-Rechnungsgesetz wurden zurückgezogen.
Aufgrund eines Schreibens der Fraktion DIE LINKE vom 16. April 2019, in dem beantragt wurde, zu den Änderungsvorschlägen des Ausschusses für Finanzen ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen, befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 erneut mit diesem Anliegen. Die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung befasste sich in der 28. Sitzung am 9. Mai 2019 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Ein von den regierungstragenden Fraktionen vorgelegter Änderungsantrag wurde bei zwei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen beschlossen.
Schließlich befasste sich der federführende Ausschuss für Inneres und Sport in der 37. Sitzung am 6. Juni 2019 erneut mit diesem Gesetzentwurf und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 7/4504 vorliegende Beschlussempfehlung, in der mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Kohl für die Berichterstattung. - Herr Knöchel hat Redebedarf angemeldet. Herr Knöchel, ich erteile Ihnen jetzt das Wort.
dann reden Sie nur über eines, nämlich darüber, dass die Digitalisierung - ein schwer auszusprechendes Wort - die Herausforderung der Zukunft sei.
Heute verabschieden wir ohne Debatte ein E-Government-Gesetz; auch das ist ein schwer auszusprechendes Wort. Es geht um elektronisches Regieren. Die Regierung verzichtet auf ihr Rederecht; das ist in Ordnung.
Meine Damen, meine Herren! Dieser Gesetzentwurf bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Selbst wenn Sie ihn heute beschließen, muss unser Land einen steinigen Weg beschreiten, damit das Gesetz Realität wird.
In diesem Gesetz wird geregelt, wie elektronische Akten zu führen sind und wie die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern verlaufen soll. Aber es stellt sich die Frage - Herr Kohl hat dargestellt, worauf alle Experten in der Anhörung hingewiesen haben -, ob wir überhaupt die technischen Voraussetzungen haben, um ein solches Gesetz umzusetzen, oder ob Sachsen-Anhalt weiter in der Steinzeit oder, sagen wir, in der Papier- und Formularzeit bleiben wird.
Das einzige Ministerium, von dem ich weiß, dass es diese Frage untersucht hat, nämlich im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Akte, war das Justizministerium. Das Ergebnis dieses Gutachtens war verheerend.
Darin wurde nämlich eingeschätzt, dass weder die personellen noch die technischen Voraussetzungen dafür bestehen, Gerichtsverfahren mit entsprechender elektronischer Aktenführung zu versehen, und dass es nicht genug Administratoren, nicht genügend Kapazitäten und nicht einmal genug Bildschirme gibt, meine Damen, meine Herren.
Vor diesem Hintergrund wundert es mich nicht, dass Sie kleinlaut versuchen, dieses Gesetz - über das übrigens sehr lange beraten worden ist - hier einfach ohne eine Debatte über die Bühne zu bringen. Denn Sie nehmen an, es wird in der Realität unseres Landes nicht ankommen.
Wir werden Sie weiter drängen, weil wir glauben, dass die Bürgerinnen und Bürger gerade in unseren ländlichen Räumen gern kommunizieren wollen und dabei nicht immer den Weg zur Behörde suchen wollen. Wir werden Sie dazu drängen, dass Sachsen-Anhalt auf eine moderne Verwaltung umstellt.
Aber, meine Damen, meine Herren, mit der Art, wie dieses Gesetz beraten worden ist, mit der Art, wie Sie es heute verabschieden wollen, und mit
Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/4504 zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/1877 ab. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Da sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE.
Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 7 erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 und zur Anpassung von bereichsspezifischen Datenschutzvor
schriften an die Richtlinie (EU) 2016/680 sowie zur Regelung der Datenschutzaufsicht im Bereich des Verfassungsschutzes
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 und zur Anpassung von bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften an die Richtlinie (EU) 2016/680 sowie zur Regelung der Datenschutzaufsicht im Bereich des Verfassungsschutzes in der Drs. 7/3207 überwies der Landtag in der 53. Sitzung am 30. August 2018 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend
Der vorliegende Gesetzentwurf soll nach dem Inkrafttreten der in Rede stehenden Richtlinie vom 27. April 2016 die darin enthaltenen Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten umsetzen.
Mit dem Gesetzentwurf befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erstmals in der 26. Sitzung am 13. September 2018 und beschloss einstimmig, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen.
schaftsvertreter, Datenschützer sowie Vertreter aus dem Bereich der Justiz wurden gebeten, sich bis Ende Oktober 2018 zu dem Gesetzentwurf schriftlich zu äußern.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der Sitzung am 6. Dezember 2018 erneut mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse. Zur Beratung lagen die inzwischen eingegangenen Stellungnahmen, ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen sowie ein Schreiben und eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
Im Ergebnis der Beratung wurde der Änderungsantrag, der sich auf eine Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt bezog, bei fünf Enthaltungen und ohne Gegenstimmen beschlossen. Damit wurde eine Regelung geschaffen, mit der es der Landtagspräsidentin ermöglicht wird, die für die Gewährung von Leistungen und die Erfüllung von Verpflichtungen nach dem Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt erforderlichen
Die mitberatenden Ausschüsse wurden gebeten, den Gesetzentwurf in der Fassung der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten Synopse mit den von mir bereits erwähnten Änderungen anzunehmen. Des Weiteren wurden sie gebeten, sowohl die Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als auch die des Ministeriums für Inneres und Sport vom 6. Dezember 2018 in ihre Beratungen einzubeziehen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 54. Sitzung am 9. Januar 2019 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich im Ergebnis seiner Beratung mit 6 : 2 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Auch der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung schloss sich im Ergebnis seiner Beratung in der 28. Sitzung am 12. April 2019 der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Daraufhin führte der Ausschuss für Inneres und Sport in der 37. Sitzung am 6. Juni 2019 eine abschließende Beratung durch. Gegenstand der Beratung war ein weiteres Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit weiteren Änderungsempfehlungen, die im Ergebnis der Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen wurden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitete im Ergebnis seiner abschließenden Beratung die Ihnen in der Drs. 7/4511 vorliegende Beschlussempfehlung. Darin wird mit 8 : 5 : 0 Stimmen empfohlen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.