Wir sind an sachlichen Lösungen, die in diesem Parlament gefunden werden, interessiert. Ich habe sehr genau wahrgenommen, dass Sie an
So habe ich Sie verstanden. Ich weiß so etwas noch zehn Jahre später. Dann habe ich es auch noch im Kopf.
Also, ich habe wahrgenommen, dass Sie angekündigt haben, tätig zu werden, so schnell es möglich ist. Ich halte es für demokratisch, wenn die Regierung die Chance hat, das ordentlich zu würdigen, dies aber nicht über Gebühr hinauszieht. Dann müssen wir uns wirklich gründlich unterhalten, um so etwas in Zukunft zu vermeiden.
Natürlich sind Sie immer am längeren Hebel. Sie müssen auch von vornherein, bevor Sie die Vergabe von Beraterverträgen vorschlagen, selbst im Haus gründlich prüfen, ob das notwendig ist. Dann wird es im Ausschuss auch wesentlich angenehmer, wenn man es besser begründet. Das ist unser Ziel, die Sachen richtig und zukunftsweisend zu lösen und bessere Lösungen zu finden, und zwar gemeinsam. - Vielen Dank.
Nun haben wir es aber. Wir sind am Ende der Debatte angekommen. In der Aktuellen Debatte werden keine Beschlüsse gefasst.
Wir treten jetzt aber in das Abstimmungsverfahren ein. Offensichtlich gibt es dazu eine Frage; denn der Kollege Striegel hat sich gemeldet. Ich bin gespannt, was er von uns möchte. Bitte.
Ich habe keine Frage, sondern eine Information. Uns liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/305 vor. Die Koalitionsfraktionen haben dazu die Absprache getroffen, dass der Änderungsantrag in Teilen übernommen wird, und zwar folgender Satz:
Alles, was in der Mitte steht, würde nicht übernommen werden. Darüber müsste entweder gesondert abgestimmt werden oder DIE LINKE zieht diesen Teil ihres Antrags zurück.
Herr Präsident, wir freuen uns über den Teilerfolg unseres Antrags. Wir sind aber der Auffassung, dass die Punkte, die hier benannt worden sind, genau die Punkte waren, die in der Vergangenheit problematisch waren. Deshalb freuen wir uns über die Übernahme. Wir wollen trotzdem unseren Antrag in den nicht übernommenen Positionen zur Abstimmung stellen.
Das ist an sich ein logisches Verfahren. Mich irritiert nur, dass Herr Knöchel und auch Herr Striegel vom Plural, von nicht übernommenen Positionen, redeten. Mir liegt der Änderungsantrag in der Drs. 7/305 vor, in dem die Fraktion DIE LINKE verlangt, im zweiten Absatz des Beschlusstextes nach den Worten „zur Einwilligung vorzulegen“ den folgenden Satz anzufügen:
„Dies umfasst auch die Vorlage von Nachträgen, Inhouse-Geschäften und deren Unterbeauftragungen, Verträgen mit anderen öffentlichen Stellen sowie Verträgen aus Rahmenverträgen.“
Es werden die beiden äußeren Teile übernommen, also der erste Halbsatz „Dies umfasst auch die Vorlage von Nachträgen“ und die letzten Worte „sowie Verträgen aus Rahmenverträgen.“
Habe ich das jetzt richtig verstanden? - Okay. Dann ist die Vorlage der Koalitionsfraktionen, also der Ursprungsantrag, in dieser Art und Weise geändert worden, weil das die Einbringer - ich sehe niemanden, der dagegen opponiert - vorgebracht haben.
Wer den von den Koalitionsfraktionen bereits geänderten Antrag um diese Passage erweitern möchte, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen der AfD und der LINKEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitions
Ich stelle jetzt den Ursprungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/277 in der geänderten Fassung zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das scheint mir das ganze Haus zu sein. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 5 schließen.
Als erster Redner erhält das Wort der Berichterstatter des genannten Ausschusses, der Abg. Herr Hövelmann. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Fünften Medienrechtsänderungsgesetz in der Drs. 7/44 überwies der Landtag in der 4. Sitzung am 1. Juni 2016 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien.
Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes ist in Artikel 1 die Umsetzung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in unser Landesrecht. Da die Inhalte des Rundfunkänderungsstaatsvertrages schon im Plenum und im Ausschuss ausführlich behandelt wurden, werde ich nicht weit ausholen, sondern zu den Inhalten lediglich einige kurze Anmerkungen machen.
Wichtiger Bestandteil ist eine Reform der Fernsehspartenprogrammstruktur der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und
des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie redaktionelle Anpassungen an die Programmnamen der Fernsehspartenprogramme in § 11b des Rundfunkstaatsvertrages. Zugunsten einer Beauftragung eines onlinebasierten Jugendangebots entfallen zudem die Fernsehspartenprogramme
Die Zielsetzung der Änderungen im Rundfunkbeitragssystem ist es insbesondere, das Verfahren einfacher zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und das datenschutzrechtliche Niveau im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag anzuheben. Im Sinne einer Kontinuität in der Beitragsbelastung werden zudem Betriebsstätten mit zahlreichen Teilzeitbeschäftigten sowie gemeinnützige Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen entlastet.
Die Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages dienen auch dazu, das System des Jugendmedienschutzes an die Entwicklungen der Medienkonvergenz und das damit einhergehende veränderte Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen anzupassen.
Mit Artikel 2 des Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes werden die aufgrund der Änderungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag notwendigen Anpassungen im Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen.