Im Zuge der Asylkrise hatten wir im letzten Jahr in Deutschland mehr als eine Million Asylbewerber aufgenommen, von denen viele über sichere Drittstaaten eingereist sind und laut Grundgesetz hier nicht asylberechtigt gewesen wären.
Wir hatten auch einen Asylantrag von einem politisch Verfolgten, sein Name war Edward Snowden. Dieser wurde nicht aufgenommen. Die Bundesregierung hat sich deutlich dagegen ausgesprochen. Wie beurteilen Sie diese Situation?
Meines Wissens war er nicht in Deutschland angekommen wie diese Flüchtlinge. Vielmehr ist diese Frage geklärt worden, bevor er Deutschland erreicht hat. Insofern kann ich diese Frage in die
sem Zusammenhang nicht beantworten. Die anderen waren an unserer Grenze angekommen und Edward Snowden meines Wissens nicht.
Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 Abs. 6 GO.LT in Bezug auf eine Aktuelle Debatte nicht gefasst.
Damit treten wir in das Abstimmungsverfahren zu dem in der Debatte geänderten Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/278 ein. Ihnen liegt die beantragte Änderung vor. Wünschen Sie, dass ich diese Änderung verlese? - Das ist nicht der Fall.
- Innenausschuss. - Besteht der Wunsch, den Antrag an einen weiteren Ausschuss zu überweisen? - Das sehe ich nicht. Dann lasse ich darüber abstimmen.
Wer damit einverstanden ist, den Antrag in der Drs. 7/278 an den Innenausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung des Antrages bei einer Stimmenthaltung zugestimmt worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich Ihnen sagen, dass ich soeben die Information erhalten habe, dass der Antrag, in der Mittagspause eine Ältestenratssitzung anzuberaumen, zurückgezogen worden ist. Somit entfällt die Sitzung. Wir treten jetzt in eine 60-minütige Mittagspause ein. Wir finden uns also um 13:35 Uhr wieder hier ein.
Ich würde darum bitten, die Plätze einzunehmen und Ruhe einkehren zu lassen, damit wir nach der Mittagspause in der Lage sind, die Beratungen fortzusetzen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ein Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Debatte der Fraktion der AfD sowie ein Antrag der Koalitionsfraktionen und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, die in verbundener Debatte behandelt werden. Eine gesonderte Einbringung des Antrags ist nicht vorgesehen.
Die Redezeit je Fraktion beträgt zehn Minuten. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten.
Es wurde folgende Reihenfolge vereinbart: AfD, GRÜNE, DIE LINKE, CDU und SPD. Zunächst hat die Antragstellerin, die AfD, das Wort. Hier sind mir zwei Redner gemeldet; vermutlich spricht zuerst Herr Büttner. Herr Büttner, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Ging bei der Vergabe von Gutachten, Beraterverträgen und Studien durch die Ministerien alles mit rechten Dingen zu? - Meine Damen und Herren, diese Frage war in einem Artikel des MDR SachsenAnhalt vom 10. Juli 2016 zu lesen. Und diese Frage ist mehr als berechtigt.
Der Landesrechnungshof hat in dem Zeitraum von 2010 bis 2013 mittels einer Stichprobe, die 360 Gutachten, Studien und Beraterverträge umfasste, die Einhaltung der Kriterien zur Vergabe von Beraterverträgen und Gutachten untersucht.
Der Landesrechnungshof kam bei seiner Prüfung zu einem katastrophalen Ergebnis: In zahlreichen Fällen wurde nicht ermittelt, ob die ausgeschriebene Leistung nicht hätte im eigenen Haus erbracht werden können. Das heißt, man beschäftigt sich im Vorfeld gar nicht damit, ob die Möglichkeit besteht, die Arbeit, die für viel Geld an Dritte vergeben wird, selbst zu leisten ist, sondern man vergibt einfach mit vollen Händen Aufträge. Damit nicht genug. Es wurden auch noch 270 von
360 Verträgen ohne jegliche Ausschreibung vergeben, also in 75 % der Fälle wurde über die Vergabe der Aufträge freihändig entschieden.
Aufträge in einem Wert von 14 Millionen € wurden erteilt, ohne Vergleichsangebote einzuholen. Diese Praxis wurde bei 165 der 360 überprüften Aufträge zur Normalität. In 40 % der Fälle wurde keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Das erweckt den Anschein, als versuchte man in den Ministerien, sich möglichst viel Arbeit vom Hals zu halten, oder möchte auf Biegen und Brechen Aufträge vergeben, mit vollen Händen das Geld aus dem Fenster werfen.
Es zwingt sich der Verdacht auf, dass bei der Vergabe von Aufträgen und Verträgen regelrechte Umgehungsstrategien entwickelt wurden, um Gelder am Parlament vorbeizuschleusen. Allein im Fall der überprüften Aufträge sprechen wir von einem Volumen von 24,9 Millionen € - ich betone: 24,9 Millionen €. Ein Betrag in dieser Höhe ist für viele Bürger und Steuerzahler sehr schwer vorstellbar, umso schwerer ist es deshalb auch vorstellbar, wie leichtfertig mit diesen Steuergeldern umgegangen wird.
Es erweckt den Eindruck, als hätte man sich eine Nebenkasse geschaffen, aus der, unabhängig vom Parlament, Steuergelder veruntreut werden. In meinen Augen, in den Augen meiner Fraktion und in den Augen vieler rechtschaffener Bürger ist das ein Skandal.
Eine weitere Auswertung der Beraterdatenbank der Staatskanzlei des Landes im Zeitraum 2010 bis 2015 ergab ähnliche Ergebnisse. Darin ist von 152 Beraterverträgen, Gutachten und Studien mit einem Gesamtvolumen von 22,4 Millionen € die Rede. Jeder dritte Auftrag wurde ohne Ausschreibung vergeben. Zu mehr als 60 Aufträgen wurden einfach keine Angaben gemacht.
Die Krönung ist aber, dass die Staatskanzlei, die die Datenbank pflegt, keinerlei Auskünfte darüber geben will, wer wann und wofür genau Leistungen erhalten hat. Sie begründet dies mit dem Geschäftsgeheimnis.
Meine Damen und Herren! Das ist ein unerträglicher Zustand. Hier fehlt jede Transparenz für den Bürger und Steuerzahler. Die Staatskanzlei muss selbstverständlich diese Daten offenlegen, sie muss selbstverständlich für Transparenz sorgen.
Wenn man sich mit der Materie beschäftigt, fällt besonders das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung ins Auge, ansässig in Halle. Dieses wurde mit millionenschweren Aufträgen versorgt. Die „Volksstimme“ schrieb dazu - ich zitiere -:
„Das isw galt regierungsintern schon immer als eine Art Haus- und Hoflieferant von ExFinanzminister Jens Bullerjahn (SPD).“
„Die Behörde habe in der Zeit von ExFinanzminister Jens Bullerjahn (SPD) auffallend häufig das isw beauftragt - und damit das Institut, dessen Geschäftsführer Michael Schädlich eine enge Freundschaft mit dem früheren Ressortchef nachgesagt
Meine Damen und Herren! Wie diese Zitate wirken, brauche ich Ihnen sicherlich nicht weiter zu erläutern.
Ich möchte nun zu dem umstrittenen Geschäftsbesorgungsvertrag, der zwischen dem Finanzministerium und der Investitionsbank geschlossen wurde, kommen, vor dem selbst die Hausspitze des Finanzministeriums unmissverständlich gewarnt worden ist. Das belegen Aktenvermerke der Fachebene des Finanzministeriums. Das ist also nicht irgendeine Behauptung meinerseits, sondern das ist alles belegt.
Dieser Millionenvertrag erweckt den Anschein, dazu zu dienen, das Parlament zu umgehen, das Parlament auszutricksen. Mit dem Abschluss eines solchen Vertrages sind Dritte für die Vergabe verantwortlich; somit wird der Finanzausschuss einfach umgangen und die parlamentarischen Kontrollmechanismen greifen nicht mehr.