Den anderen drei Punkten würde ich heute jedoch nicht zustimmen, nämlich für den Begleitausschuss jeweils ein Mitglied der Fraktionen zu entsenden und in die Lenkungsgruppe dieses Begleitausschusses ebenfalls jeweils ein Mitglied der Fraktionen zu entsenden. Über Punkt 5, der dafür eine Änderung der Geschäftsordnung des Begleitausschusses vorsieht, würde ich heute ebenfalls nicht abstimmen wollen. Denn erstens sind die sachlichen Voraussetzungen für diese drei Punkte nicht gegeben, weil wir nicht wissen, welche Regelungen die EU dazu treffen wird. Zweitens ist es aber so, dass man die Grenzen zwischen Exekutive und Legislative meines Erachtens - das ist mein juristisches Selbstverständnis - nicht beliebig verschieben kann.
Wenn die Regierung die Aufgabe hat, hier etwas auszuarbeiten, dann muss sie sich in den entsprechenden Parlamentsausschüssen kontrollieren lassen und muss das dort ordentlich vorlegen und darüber informieren. Wir müssen das auch kritisieren können und Einfluss nehmen können. Aber wir können nicht die Arbeit der Regierung übernehmen. Dem verweigere ich mich; denn dann gehen die Grenzen völlig verloren.
Ich habe ohnehin in den Ausschüssen meistens den Eindruck, dass dort völlig unausgegorene Papiere hineinkommen, die episch lang sind, und dass zehnmal dieselben Papiere auf der Tagesordnung stehen und keine klaren Beschlussvorlagen, wie ich es von früher kenne: Das ist der Sachverhalt, das ist zu entscheiden, das sind die Dokumente. Das findet man hier kaum und eine Beschlussempfehlung ebenfalls nicht. Aber das ist ein anderes Thema, über das man sich einmal unterhalten kann.
Ich mache an dieser Stelle Schluss. Ich habe meine Redezeit leider doch wieder ausgeschöpft. Ich bitte um Einzelabstimmung über die Punkte des Antrags. Die ersten beiden Punkte - ja, der Rest - nein. Wenn keine Einzelabstimmung durchgeführt wird, werden wir uns der Stimme enthalten.
- Ja, schön, dann ziehe ich meinen Antrag zurück und sage: Überweisen wir den Antrag in den Ausschuss. In welchen? - In den Finanzausschuss.
Herr Farle hat gerade seinen Antrag auf Einzelabstimmung zurückgezogen. - Herr Borgwardt, Sie haben sich gemeldet.
Ja, Herr Präsident, mir fällt es jetzt etwas schwer zu sagen, was es ist. Es ist keine Frage an Herrn Farle, aber ich möchte gern sagen: Es bedarf nicht des zusätzlichen Antrags, weil wir ohnehin überweisen wollen. Aber das ist eine andere Frage. Demzufolge wäre auch das andere, die Einzelabstimmung, obsolet. - Das ist der erste Fakt.
Was ich aber eigentlich sagen wollte, ist: Herr Farle hat den Antrag, auf den er eingegangen ist, offensichtlich nicht richtig verstanden. Selbstverständlich stimmt das Parlament über diese Fragen, die dann in den operationellen Programmen sind, irgendwann einmal ab. Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es bei den meisten Rednern - auch bei der Zwischenfrage unseres Kollegen Bernhard Daldrup - darum, bei welcher Phase man eingebunden wird. Das ist das, was auch Frau Heiß meinte. Herr Farle ist auf etwas ganz anderes eingegangen. Abgestimmt wird, die Frage ist nur, in welcher Phase man direkt beteiligt wird. Das ist der Punkt, mehr nicht.
(Robert Farle, AfD: Das war mir doch son- nenklar! Ich habe es voll verstanden und habe sogar im Einzelnen gesagt, warum man die ersten beiden Punkte annehmen kann und die anderen nicht!)
Herr Borgwardt, von Bedeutung ist erst einmal, dass es höchstwahrscheinlich keine Einzelabstimmung geben wird, weil ein Vorschlag auf Überweisung in den Ausschuss kommen wird.
- Ja, das sage ich ja. Das wird so sein. - Aber wir haben noch weitere Redner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde den Antrag interessant, das kann man sagen. Wir stehen vor der Förderperiode 2021 bis 2027. Es wird wohl weniger Geld geben, das ist zu erkennen. Deshalb müssen wir es auch noch nachhaltiger einsetzen, als das bisher der Fall war. Aber es geht trotzdem weiterhin um eine Menge Geld. Seit 1991 sind 10 Milliarden € geflossen. Daran erkennt man, dass das für unser Land eine wesentliche Bedeutung hat.
Ich meine auch, dass wir darüber nachdenken müssen - das war auch schon in der Koalition in der Diskussion -, wie wir den Landtag in diese
Entscheidungen besser einbeziehen können. Dazu gibt es mehrere Vorschläge im Antrag der LINKEN, zum Beispiel zur Beratung in den Ausschüssen. Das ist etwas, das ohnehin passiert bzw. auch von den Ausschüssen im Wege der Selbstbefassung erzwungen werden könnte.
Die interessante Frage ist aber: Werden wir gegebenenfalls über die Entsendung in die entsprechenden Ausschüsse, die für die Förderperiode gebildet werden, mit beteiligt? Das halte ich für einen interessanten Punkt. Insofern meine ich, dass man dem nachgehen sollte. Ich beantrage eine Überweisung in den Finanzausschuss. Dafür bitte ich um Zustimmung. - Danke.
Ich danke Herrn Meister für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Phillip. Herr Philipp, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Intention der Kohäsionspolitik der EU ist, so denke ich, fast jedem bekannt: Ziel ist es, ein hohes homogenes Maß an Beschäftigung, an Produktivität und an Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen, um im Ergebnis einen starken sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu generieren. Zur Erreichung dieser Ziele nutzt die EU die sogenannten europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Um aus diesen Fonds Fördermittel zu bekommen, müssen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme bzw. Entwicklungsprogramme mit spezifischen Förderschwerpunkten erstellen.
Man kann sozusagen diese Programme als Förderantrag eines Landes - vereinfacht gesagt - bei der EU interpretieren, für die in der weiteren Exekutierung erhebliche Kofinanzierungsmittel aus der Landeskasse genutzt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, wie das Parlament als Haushaltsgesetzgeber in die Beantragung, also in die Programmierung und Verwendung dieser Fördermittel eingebunden ist. Diese Frage lässt sich relativ einfach und kurz beantworten: formal im Moment gar nicht.
Zuerst war ich etwas irritiert über den Titel des vorliegenden Antrags, der lautet: Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers bei der Verteilung von EU-Mitteln. Das hört sich für mich im Moment sehr stark nach der politischen Einflussnahme bei der Bewilligung von Fördergeldern im Antragsland
an. Das ist natürlich auszuschließen und das ist - so habe ich das verstanden - auch nicht Inhalt Ihres Antrags.
Sie zielen auf die Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers bei der Programmierung und der Überprüfung der Umsetzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Sachsen-Anhalt ab. In diesem Kontext können - dazu sind wir bereit - und wollen wir über Ihren Antrag im Ausschuss diskutieren.
kann. Sie schlagen zum Beispiel die Mitgliedschaft der im Parlament vertretenen Fraktionen im Begleitausschuss nach Artikel 3 Abs. 1d der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Begleitausschusses vor. Das wäre dann aber eine Mitgliedschaft ohne Stimmrecht, ohne großen Einfluss der Parlamentarier.
Darüber können wir im Ausschuss gern diskutieren. Der Begleitausschuss beschäftigt sich, wie ich das verstehe und wie das in der Geschäftsordnung steht, aber vor allem mit der Überwachung und Begleitung dieser Programme, nicht so sehr mit der Programmierung.
Viel spannender ist im Ausschuss tatsächlich die Frage: Wie kann im Prozess der Erstellung, der Programmierung dieser Förderprogramme das Parlament beteiligt werden?
Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Was spricht dagegen? - Nichts spricht dagegen, das Parlament zu beteiligen.
Deswegen würde ich gern schließen und Ihr Zitat verbessern. Ich würde sagen: Wer das Parlament nicht ehrt, der ist den Haushalt nicht wert, Frau Heiß.
Wir beantragen die Überweisung in den Ausschuss der Finanzen zur federführenden Beratung. - Das reicht anscheinend.
(Wulf Gallert, DIE LINKE: Markus, willst du nicht in den Europaausschuss oder was? - Markus Kurze, CDU: Hallo? - Unruhe)
Nur ganz kurz: Vielen Dank für die Debatte und die sehr interessanten Argumente. Ich sehe, das Parlament steht fraktionsübergreifend doch ein bisschen zusammen; das freut mich.
Ich finde den Finanzausschuss sehr gut geeignet. Ich würde aber gern beantragen, dass der Finanzausschuss die Federführung hat und der Europaausschuss das mitbehandelt.