Protocol of the Session on January 31, 2019

Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund bringt die Landesregierung heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zur Anpassung der Datenschutzvorschriften im Bereich des Justizvollzuges von Sachsen-Anhalt ein. Wir wollen damit einen einheitlichen Rahmen für den Datenschutz im Justizvollzug schaffen.

Der Gesetzentwurf orientiert sich am Musterentwurf der Länder, die ebenso wie Sachsen-Anhalt die Einführung eigener Datenschutzregelungen im

Justizvollzug planen. Gleichzeitig ordnet der Entwurf die Justizvollzugsgesetze des Landes neu und überführt sie in eine Gesamtstruktur aus vier Büchern eines einheitlichen Justizvollzugsgesetzbuches. Dabei werden alle rechtlich erforderlichen Spezifika der unterschiedlichen Formen der Freiheitsentziehung uneingeschränkt beachtet. Zudem wird sichergestellt, dass alle vier Bücher weiterhin eigenständige Regelungswerke verkörpern.

Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte darum, über die beiden Gesetzentwürfe in den jeweiligen Ausschüssen zu beraten. Ich rege an, das erstgenannte Gesetz im Innenausschuss zu beraten und das zweitgenannte im Rechtsausschuss.

(Zustimmung von Bernhard Bönisch, CDU - Tobias Rausch, AfD: Jawohl!)

Frau Ministerin, danke. Es gibt keine Nachfragen zu Ihrer Einbringung. - Deswegen können wir nun in die Dreiminutendebatte der Fraktionen eintreten. Für die AfD-Fraktion spricht zuerst der Abg. Herr Lieschke. Herr Lieschke, bitte, Sie haben das Wort.

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! In Drs. 7/3826 geht es um die Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union, um das Datenschutzanpassungsgesetz - ich verzichte einmal auf die Abkürzung -

(Ministerin Anne-Marie Keding lacht)

und um die Drs. 7/3858 - Justizvollzugsdatenschutzumsetzungsgesetz. Ich frage mich: Was war an den bisherigen, praxiserprobten und guten nationalen Regelungen falsch?

(Tobias Rausch, AfD: Nichts!)

Nichts. Wir hatten ein gutes deutsches Regelwerk.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Aber was sollen die mehr als 700 Abgeordneten des EU-Parlaments sonst den ganzen Tag lang tun? Sie sorgen durch ihre Verordnungen für richtig viel Arbeit in den einzelnen Staaten. So auch hier. Die Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie (EU) 2016/680 bringen zunächst unser Regelwerk, unsere Gesetze in Konflikt mit dem EU-Recht.

Gelegenheit zur Stellungnahme hatten 74 öffentliche Stellen und Dachverbände. Nur 16 Verbände haben Zeit und damit Geld investiert, um Änderungen anzuregen. Viele Verbände ersparten sich das. Schon hieran zeigt sich das Desinteresse an

der Bürokratieflut. Dabei hatten wir ein gutes deutsches Datenschutzgesetz.

Mittlerweile sollte klar sein, dass wir, die AfDFraktion, für ein Europa souveräner Nationalstaaten stehen. Dieser ganze Regulierungswahnsinn der Europäischen Union ist nicht nachzuvollziehen. Jedes Land hat seine Besonderheiten und seine individuellen Stärken und Schwächen. Dies spiegelt sich schon in den nationalen Gesetzen wider.

Der EU-Einheitsbrei macht jedes Land zu einem durchschnittlichen Mitglied der EU. Als Deutsche sollten wir eigentlich stolz darauf sein, nicht dem Durchschnitt anzugehören.

Das aber wirklich Furchtbare an diesen ganzen Verordnungen ist die Tatsache, dass man sich hier auf der Regierungsseite eben nicht mehr um die Probleme der kleinen Leute im Land kümmert. Wenn ich allein die Schule in Darun im Landkreis Wittenberg bei mir vor Ort sehe: Meine Kinder gingen dort zur Schule. Es sind alle Lehrer krank und eine Lösung ist dort nicht in Sicht.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Zur Sache!)

Das ging auch durch die Presse. - Jetzt komme ich zur Sache. - Wir müssen hier im Plenum über die möglichen Lösungen für die Kinder und für die Menschen vor Ort sprechen und nicht nur ständig über Änderungen durch den EU-Verordnungswahnsinn.

Mit Blick auf die Regierung kann ich hierzu nur sagen: Fünf! Setzen!

(Beifall bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Man kann auch ein Verfahren in Brüssel riskieren!)

Ich habe bisher keine Fragen an den Abg. Herrn Lieschke gesehen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Er ist ganz enttäuscht!)

Dann können wir in der Debatte fortfahren. Für die SPD-Fraktion hat die Abg. Frau Schindler das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns ist mit diesem Tagesordnungspunkt etwas gelungen, was der Landesregierung nicht gelungen ist, nämlich die Regelungen zur Änderung der Datenschutzverordnung in einer Debatte zusammenzufassen.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Auch wenn ich dazu sagen muss, dass die Regelungen, die jetzt in dem Gesetz für die Justiz stehen, noch sehr spezifische andere Regelungen für die Justiz haben, gibt es aber trotzdem erstmal die Diskussion zu der Umsetzung der EUDatenschutzrichtlinie.

Ich bedauere ausdrücklich, dass der Landesregierung dies nicht gelungen ist, weil natürlich auch alle anderen Anpassungen der Gesetze, die uns von den Ministerien jetzt einzeln erreichen, notwendige allgemeine Passagen enthalten, die dann in das Spezifische gehen und die natürlich auch immer für alle Bereiche der Landesregierung gelten sollten.

Deshalb wäre es besser gewesen, auch wenn es vielleicht ein dickes Werk geworden wäre, diese Gesetzesvorlagen zu bündeln, zumal damit auch ausdrücklich die parlamentarische Arbeit, das parlamentarische Verfahren hätte verkürzt werden können. Nach meiner Information ist extra dafür ein interministerieller Arbeitskreis eingerichtet worden, dieses durchzuführen und zu bündeln.

Dies hätte den Vorteil einer Verschlankung des Gesetzgebungsverfahrens gehabt, weil alle Gesetze einen allgemeinen Teil enthalten, der dann für alle Regeln gilt. Wir hätten über dieses Gesetz auch durch die gleichmäßige Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in unserer Landesverwaltung erreicht, einen besseren Überblick über alle Ressorts bekommen und eine Übersicht über die vorgenommen Änderungen gehabt.

Wenn alles in einem Gesetz zusammengefasst gewesen wäre, wäre auch die Anwendung eines Gesetzes für die Datenschutz-Grundverordnung besser gewesen. Dieses alles liegt nun nicht vor. Wir werden wahrscheinlich auch in den nächsten Monaten neue andere Gesetzesvorhaben mit ähnlichem Inhalt vorgelegt bekommen.

Deshalb wäre es vielleicht noch einmal einen Versuch wert, dass der IMAG es in Zukunft noch schaffen kann, das Verfahren für die anderen nun angedachten Gesetzesvorhaben zu koordinieren.

Nun bin ich nicht auf die Inhalte eingegangen. Das werden wir in den Ausschüssen intensiv tun. Das wäre auch in einer Dreiminutendebatte nicht möglich gewesen.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzesentwurfs in der Drs. 7/3826 zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Landesentwicklung und Verkehr sowie um Überweisung des Gesetzesentwurfs in der Drs. 7/3858 in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke. - Wir können in der Debatte fortfahren. Es spricht für die Fraktion DIE LINKE die Abg. Frau Quade.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die deutschen und auch die sachsen-anhaltischen Gesetze an die Datenschutzverordnung der EU angepasst werden müssen. Wir führten in den vergangenen Monaten immer wieder Debatten, die sich damit auseinandersetzten.

Heute haben wir - auch wenn es nicht komplett ist - ein doch schon sehr umfangreiches Regelungswerk vor uns. Zwei Regelungswerke, die verabschiedet werden wollen und auch müssen, weil die Umsetzung zwingend ist. Deswegen brauchen wir gar nicht darüber zu schwadronieren, was man stattdessen lieber machen würde.

Ich sagte in einer der ersten Debatten, die wir dazu führten, dass es prinzipiell zu begrüßen ist, dass versucht wird, aus dem nationalen Flickenteppich eine einheitliche Regelung zu machen. Dabei bleibt es. Es bleibt auch dabei, dass die neuen und zum Teil nur neu gefassten Regelungen für die Anwender nachvollziehbar und praktikabel sein müssen und kein intransparentes Bürokratiemonster sein dürfen.

Wir reden auch nicht über neue Grundsätze. Das sind Datensparsamkeit bei der Erhebung, Datenrichtigkeit, Datensicherheit und das Prinzip der strengen Zweckbindung und des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt für die Erhebung und für Verarbeitungsvorgänge.

Nun muss sich zeigen, meine Damen und Herren, ist, ob diese Regelungen, die die Landesregierung vorschlägt, diesen Kriterien tatsächlich Rechnung tragen. Ein Blick in die Stellungnahmen der regierungsinternen Anhörung zeigt, dass die Auffassungen darüber schon weit auseinander gehen.

Denn auch wenn es sich zu einem sehr großen Teil um redaktionelle Anpassungen handelt, wird doch bereits jetzt deutlich, dass diejenigen, die die Gesetze anwenden sollen, dadurch nicht unbedingt mehr Klarheit gewinnen, sondern teilweise mehr Unklarheiten.

Insofern wäre es unseres Erachtens richtig und notwendig gewesen, nicht bis auf den letzten Drücker mit der Anpassung an die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016 -wohlgemerkt! - zu warten. Es wäre richtig und notwendig gewesen, das von meiner Fraktion damals beantragte Handbuch für Unternehmen und alle anderen Anwender zu erstellen.

Wir werben an dieser Stelle ausdrücklich dafür, diese Vorlagen jetzt nicht im Eilverfahren und mit dem Verweis darauf, dass es nur um redaktionelle Sachen gehe, durch den Landtag zu schleusen, sondern sich diese Regelungen gründlich anzuschauen.

Spätestens bei der Einführung des Begriffs der drohenden Gefahr, den meine Fraktion außerordentlich kritisch sieht, in die Regelungen für den Justizvollzug wird deutlich, dass Regelungen zum Datenschutz nie nur technischer und redaktioneller Natur sind, sondern dass sie immer eine politische Debatte erfordern. Lassen Sie sie uns in den Ausschüssen führen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Fragen an die Rednerin. Deswegen spricht nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abg. Herr Striegel. Bitte sehr.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die vorliegenden Gesetzentwürfe zeigen auf ihre Art sehr eindrücklich die enge Verzahnung des europäischen mit dem nationalen Recht bis hin zur Landesebene. Und nein, Herr Lieschke, da hilft es auch nicht, wenn man irgendwie von nationalen Besonderheiten im Datenschutzrecht faselt.

Ich bin, ehrlich gesagt, froh, dass wir einen harmonisierten Binnenmarkt haben und dass Privatleute, Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen ein einheitliches Datenschutzrecht haben. Ich glaube, das macht es auch in der Anwendung für uns alle leichter.

Hier geht es vor allem um ausfüllende und ausführende Regelungen als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung. Ja, es geht in großen Teilen, aber eben nicht nur, um redaktionelle Änderungen an zahlreichen Bestimmungen.