Herr Minister Tullner - abgesehen von dieser unfairen Behandlungsweise -, nur eine Frage: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass es eine unerträgliche Instrumentalisierung der Schüler darstellt, wenn ausgerechnet nur von linken Leuten, von linken Lehrern dazu aufgerufen wird, während der Unterrichtszeit zu demonstrieren?
(Beifall bei der AfD - Thomas Lippmann, DIE LINKE: Sie verunglimpfen die Schüler! Das ist alles! - Eva von Angern, DIE LINKE: Meine Güte!)
Sehr verehrter Herr Abg. Farle! Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass die 60 Minuten einzuhalten sind. Es gab auch einhellig keine Verlängerung.
weil, Herr Farle, diese Befragung der Landesregierung ein anderes Format ist als alle anderen Fragerunden, wenn wir Gesetzesänderungen vornehmen oder Anträge behandeln. Deswegen kann ich das nur zurückweisen. Eine Kritik an der Sitzungsführung werde ich absolut nicht akzeptieren. Das müssen Sie uns überlassen. Dafür sind wir hier vorn und haben für einen regulären Ablauf zu sorgen. Deswegen weise ich diese Kritik vehement zurück.
(Zustimmung bei der LINKEN, bei der SPD, von Sebastian Striegel, GRÜNE, und von Siegfried Borgwardt, CDU)
Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 beendet. Wir steigen in den nächsten Tagesordnungspunkt ein. Es geht um die Regierungserklärung der Landesregierung. Vorher nehmen wir einen Wechsel im Präsidium vor. Vizepräsident Herr Mittelstädt wird an dieser Stelle übernehmen.
Regierungserklärung der Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Keding zum Thema: „Herausforderungen für die Justiz in SachsenAnhalt - Zuverlässig, Zeitgemäß, Zugewandt“
Ich erteile der Ministerin Frau Keding das Wort zur Abgabe der Regierungserklärung. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Justiz ist eine der drei Säulen des Rechtsstaates. Die Gerichte verkörpern die dritte Gewalt und werden dabei von den Staatsanwaltschaften, den Justizvollzugsanstalten und den sozialen Diensten der Justiz flankiert.
Die Justiz entscheidet über Rechtsstreitigkeiten der Bürgerinnen und Bürgern untereinander, aber auch mit staatlichen Behörden. Dabei legt sie die
Beschlusses des Ältestenrates in der Drs. 7/2896 werden die Fragen 1 bis 3 und die dazugehörige Antworten zu Protokoll gegeben.
Bundes- und Landesgesetze verbindlich aus und kontrolliert zugleich die beiden anderen Staatsgewalten.
Das, was ich hier in vier dürren Sätzen beschreibe, ist ein Grundpfeiler unseres demokratischen Systems. Diesen Grundpfeiler gilt es in den kommenden Jahren so zu stabilisieren, dass er den großen Herausforderungen standhält, vor denen die Justiz dann stehen wird.
Im Ergebnis wollen wir in Sachsen-Anhalt auch in zehn Jahren eine Justiz haben, die ihre vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben zuverlässig erledigt, die sich dabei zeitgemäßer Arbeitsmittel und Methoden bedient und die den Bürgerinnen und Bürgern zugewandt gegenübertritt.
Um diese drei großen Ziele zu erreichen, müssen wir jetzt eine Vielzahl von Weichen stellen. Das Wort „zuverlässig“ soll als Überschrift für die Personalsituation in der Justiz dienen. Ohne eine hinreichende Personalausstattung werden die Justizbehörden in den kommenden Jahren nicht zuverlässig arbeiten können. Um auch in Zukunft ein hohes Maß an Qualität zu wahren, bedarf es großer personeller Anstrengungen. Dabei spielen drei Gesichtspunkte eine wesentliche Rolle.
Erstens muss der Haushalt ausreichend Stellen vorhalten, um die erforderlichen Einstellungen realisieren zu können. Zweitens muss die Justiz so attraktiv sein, dass diese Stellen mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden können. Drittens müssen wir den bestehenden Personalkörper weiterentwickeln.
Die Ausgangslage ist - so formuliere ich es ganz bewusst - erschreckend. Bis zum Jahr 2030 scheiden rund 55 % der Bediensteten aus Altersgründen aus. An manchen Gerichten wird dann keiner der heute tätigen Richter mehr im Amt sein.
Verschärft wird diese Situation durch die hohe Anzahl an Asylverfahren, die seit dem Jahr 2015 eingegangen sind, und auch durch die Masse an SGB-II-Verfahren, die damals wegen hoher Eingangszahlen nicht abgebaut werden konnten und heute neben den aktuellen Eingängen nur schwer reduziert werden können.
Auch Staatsanwaltschaften und Strafgerichte sind erheblich belastet, wenn sie angesichts neuer Formen von Kriminalität für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Eine zügige Verfahrensbearbeitung ist dabei ganz entscheidend, um positiv auf das Verhalten der Täter einzuwirken.
Meine Damen und Herren! Die skizzierte besorgniserregende Ausgangslage erfordert eine entschlossene Antwort. Diese Antwort haben wir, haben Sie mit dem Feinkonzept zur Personalstrategie in der Justiz gegeben. Dem Feinkonzept liegt eine Personalbedarfsprognose bis zum Jahr 2030 zugrunde. Es beschreibt die erforderlichen Einstellungen unter Berücksichtigung der regulär zu erwartenden Pensionierungen sowie der Bevölkerungs- und der Geschäftsentwicklung.
Anhand der Zahlen ist noch einmal deutlich geworden, dass es Jahre mit vielen und Jahre mit wenigen Altersabgängen geben wird. Man könnte nun, was lange nicht möglich war, jeden einzelnen Altersabgang durch Neubesetzung der freiwerdenden Stelle ausgleichen. Jedoch käme es dann in Jahren mit vielen Altersabgängen zu regelrechten Masseneinstellungen, wie wir sie Anfang der 90er-Jahre erlebt haben. Das macht wenig Sinn.
Besser ist es, die Gesamtzahl der bis zum Jahr 2030 erforderlichen Einstellungen gleichmäßig auf die einzelnen Jahre zu verteilen. Für diese Vorgehensweise sprechen drei gewichtige Gründe: Wir wollen erstens den Altersklassenaufbau in der Justiz verbessern, um damit Einstellungs- und Pensionierungswellen zu glätten.
Wir wollen zweitens einen Wissenstransfer ermöglichen. Erfahrene Bedienstete sollen ihr Wissen rechtzeitig an die nächste Generation weitergeben können.
Drittens müssen wir das Bewerberpotenzial jetzt ausschöpfen. Derzeit sind noch geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Diese dürfen wir uns nicht abwerben lassen. Die anderen Länder schlafen nicht.
Im Juni 2018 haben Sie, sehr verehrte Abgeordnete, das Feinkonzept mehrheitlich gebilligt und in der Folge dem Haushalt 2019 zugrunde gelegt. Dafür bin ich Ihnen, dafür ist Ihnen der gesamte Geschäftsbereich außerordentlich dankbar. Mit dem Haushalt 2019 geht es jetzt an die Umsetzung.
Wir gleichen nicht nur die Altersabgänge aus, sondern wir werden bis zu 50 zusätzliche Richterinnen und Richter allein im Jahr 2019 einstellen, wir übernehmen alle Anwärterinnen und Anwärter und wollen außerdem 30 dringend benötigte Bedienstete vor allem für den IT-Bereich an Bord holen.
zept fortgeschrieben und für die Haushaltsaufstellung 2020/2021 erneut herangezogen wird, um die dringend benötigten Stellen auf fundierter personalwirtschaftlicher Grundlage einzuplanen.
Im Zuge der Fortschreibung haben wir bereits die Bedarfsprognose für die Gerichte und Staatsanwaltschaften aktualisiert und wir werden den Personalkörper mit Stand 1. Januar 2019 zugrunde legen.
Meine Damen und Herren! Damit haben wir gerade noch rechtzeitig den richtigen Weg eingeschlagen, um auf Dauer ausreichend Stellen vorzuhalten. Nun gilt es, diese in allen Bereichen mit qualifizierten und motivierten Nachwuchskräften zu besetzen.
Ich habe es eingangs bereits erwähnt, es wird Gerichte geben, die ihr Richterkollegium bis zum Jahr 2030 aus Altersgründen vollständig austauschen müssen. Entscheidend ist also, dass wir Volljuristen für den Richterdienst gewinnen und genauso für die Staatsanwaltschaften, Notariate und Rechtsanwaltskanzleien, aber auch für die gesamte Landes- und Kommunalverwaltung, in der wir ebenfalls hochqualifizierte Volljuristen benötigen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir die Absolventen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg intensiv ansprechen und ihnen anbieten, ihr Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt abzuleisten. Denn wer das Referendariat in unserem Land durchläuft, ist auch zum überwiegenden Teil bereit, sich in beruflicher Hinsicht dauerhaft in Mitteldeutschland zu binden.