Um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir die Absolventen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg intensiv ansprechen und ihnen anbieten, ihr Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt abzuleisten. Denn wer das Referendariat in unserem Land durchläuft, ist auch zum überwiegenden Teil bereit, sich in beruflicher Hinsicht dauerhaft in Mitteldeutschland zu binden.
Deshalb soll und muss das Referendariat attraktiver werden. Dazu benötigen wir eine Vielzahl von Maßnahmen, welche die Ausbildungsqualität erhöhen. Erwähnt sei die Einrichtung zusätzlicher verpflichtender Arbeitsgemeinschaften und freiwilliger Rhetorik- und Kommunikationskurse. Ferner sorgen wir dafür, dass in den Prüfungskommissionen mehr Frauen zum Einsatz kommen.
Einen Punkt möchte ich besonders hervorheben. Schon ab diesem Jahr werden wir unseren Referendarinnen und Referendaren als erstes Bundesland überhaupt die Möglichkeit eröffnen, ihre schriftlichen Prüfungen im zweiten juristischen Staatsexamen nicht mehr handschriftlich, sondern am Laptop anzufertigen.
Damit setzen wir einen echten Meilenstein, der schon im Vorfeld Aufmerksamkeit nicht nur in den Medien, sondern auch bei den eigentlichen Adressaten, den Studenten und Studentinnen der Rechtswissenschaften, erfahren hat. Möglich ist dies geworden dank der bemerkenswert guten
Als nächsten Schritt planen wir, elektronische Klausuren auch im Referendarsexamen zu ermöglichen. Auf diese Weise passen wir die Ausbildung und Prüfung an die moderne Berufswirklichkeit von Volljuristen, von zukünftigen Richtern, Staatsanwälten und Notaren, von Rechtsanwälten sowie Verwaltungsjuristen in den Landes- und Kommunalbehörden an.
Aber auch in anderen Berufsgruppen müssen wir qualifizierten und motivierten Nachwuchs für Sachsen-Anhalt gewinnen. Bei der Ausbildung für die Gerichte und Staatsanwaltschaften setzen wir grundsätzlich auf länderübergreifende Kooperation. Amtsanwälte und Bedienstete des allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bilden wir an der Fachhochschule für Rechtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel aus, Rechtspfleger an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, Justizsekretäre im Sächsischen Ausbildungszentrum in Bobritzsch und Gerichtsvollzieher an der Bayrischen Justizakademie in Pegnitz.
Nur die Wachtmeister und die Bediensteten für den allgemeinen Justizvollzugsdienst haben wir bisher ausschließlich im Land ausgebildet.
Gegenwärtig zeigt sich jedoch in allen Ländern ein zunehmender Bedarf an Ausbildungsplätzen. Aus diesem Grund haben wir uns im Dezember vergangenen Jahres entschieden, Justizsekretäre wieder landeseigen durch das Oberlandesgericht ausbilden zu lassen.
Schon zum 1. September 2019 wird an den Justizzentren in Halle und Magdeburg je eine Klasse mit Anwärterinnen und Anwärtern ihre Ausbildung beginnen. Den Lehrkräftebedarf können wir weitestgehend aus dem eigenen Geschäftsbereich decken. Das bedeutet eine große Anstrengung für alle Beteiligten, für die ich mich auch an dieser Stelle ausdrücklich bedanken will.
Große Herausforderungen stellen sich auch bei der Nachwuchsgewinnung im Justizvollzug. Die Arbeit im allgemeinen Vollzugsdienst - AVD - ist durchaus attraktiv. Die Bediensteten sind längst keine Schließer oder Wärter mehr, sondern vielseitige soziale Akteure mit umfangreicher Verantwortung.
Um dieses Aufgabenprofil besser zu vermitteln, haben wir im Jahr 2018 eine Kampagne zur Nachwuchsgewinnung gestartet. Im Rahmen dieser Kampagne setzen wir verstärkt auf soziale Netzwerke, aber auch auf Plakate und Flyer mit frischem und authentischem Design.
mittelbar in der Phase ihrer Berufsorientierung ansprechen können. Aufgrund ihres Erfolgs wird die Kampagne auch im Jahr 2019 fortgesetzt.
Klar ist aber auch, dass es nicht ausreicht, durch attraktive Werbung auf sich aufmerksam zu machen. Entscheidend sind attraktive Arbeits- und Ausbildungsbedingungen.
Um die Werbekampagne mit handfesten Argumenten zu untermauern, wollen wir im allgemeinen Vollzugsdienst Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 30 % über den Grundbezügen auszahlen. Gerade für berufserfahrene Bewerberinnen und Bewerber, die an ein höheres Lohnniveau gewöhnt sind und vielleicht schon familiäre Verantwortung tragen, ergibt sich daraus ein wichtiger Anreiz.
Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, tun wir viel, um die bereitgestellten Stellen mit qualifiziertem und motiviertem Nachwuchs zu besetzen.
Doch nicht nur auf die Gewinnung neuer Bediensteter haben wir unser Augenmerk gelegt. Auch den bestehenden Personalkörper haben wir weiterentwickelt. Seit Beginn dieser Legislaturperiode konnten wir nach Jahren der Vakanz eine ganze Reihe von Führungspositionen besetzen. Im Amt begrüßen durfte ich:
Frau Leitende Oberstaatsanwältin Dr. WieckNoodt als ständige Stellvertreterin des Generalstaatsanwalts.
Sie merken es bereits am Umfang meiner Aufzählung: Wir haben damit begonnen, einen regelrechten Beförderungsstau aufzulösen und werden damit selbstverständlich weitermachen. Und am Rande sei bemerkt: pari-pari - das nenne ich geschlechtergerechte Personalentwicklung.
Sehr geehrte Abgeordnete! Der Begriff „zeitgemäß“ soll für die sachliche Ausstattung der dritten Staatsgewalt stehen. Derzeit bereitet sich die Justiz auf einen der größten Umbrüche ihrer Geschichte vor, die Digitalisierung. Dabei spielen sowohl die Kommunikation zwischen den Akteuren - der elektronische Rechtsverkehr - als auch die Arbeitsweise der einzelnen Akteure - die elektronische Aktenführung - eine wesentliche Rolle. Nicht zuletzt bedarf es auch dazu moderner baulicher Anlagen.
Mit Bundesgesetz wurde im Jahr 2017 verbindlich normiert, dass die Verfahrensakten bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden müssen; das sind nicht einmal mehr sieben Jahre.
Wir haben zum 1. Januar 2018 erfolgreich den ersten Schritt getan und mithilfe des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs
EGVP die Empfangsbereitschaft aller 43 Gerichte und fünf Staatsanwaltschaften im Land SachsenAnhalt hergestellt. Dazu haben wir an allen Dienststellen besondere Arbeitsplätze für die zentrale Annahme elektronischer Posteingänge eingerichtet.
Das Aufkommen blieb jedoch weit hinter den Erwartungen zurück, nicht zuletzt wegen der Abschaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs von Januar bis September 2018. Dieser Rückschlag hat aber zumindest einen positiven Effekt: Wir konnten die neu geschaffenen Organisationsstrukturen unter Echtbedingungen prüfen und bedarfsgerecht anpassen.
Um auch die weiteren gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, werden wir im nächsten Schritt die grundlegenden konzeptionellen Arbeiten abschließen. Parallel dazu unternehmen wir schon heute erste Tests zur Pilotierung der elektronischen Akte in der Fachgerichtsbarkeit.
Im Ergebnis sollen die Arbeitsabläufe komplett vom Papier auf den Computer verlagert werden. Dazu sind umfangreiche Softwareprogramme zu entwickeln und einzuführen. Sachsen-Anhalt kooperiert auch an dieser Stelle eng mit den anderen Ländern. So fiel im September 2017 nach mehreren Jahren der Entwicklung in einzelnen Länderverbünden der Startschuss für die Entwicklung eines bundeseinheitlichen gemeinsamen Fachverfahrens GeFa.
Allerdings ist dieses Projekt so ambitioniert und aufwendig, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis alle Verfahrensbereiche mit der neuen Software arbeiten können. Sachsen-Anhalt ist bei der Entwicklung des neuen Fachverfahrens in den einzelnen Arbeitsgruppen vertreten und steuert außerdem ein durch unsere Landesbediensteten entwickeltes Saalmanagement bei.
Die Fortschritte im Bereich der elektronischen Akte hängen neben der aktiven Mitwirkung aller Justizbediensteten zunächst ganz wesentlich von der Anbindung an das neue Landesdatennetz ITN-XT ab.
Wir alle warten dringend darauf, und ich freue mich sehr, dass mit dem Beginn der Legislaturperiode die notwendigen Verträge für das neue Landesdatennetz unterzeichnet werden konnten.
Das Ministerium der Finanzen hat weiterhin die Migration aller Dienststellen der Justiz bis zum Ende dieses Jahres zugesichert. Wenn diese Hürde genommen ist, steht der Weg für die Implementierung neuer Hard- und Software offen, aber auch für die Einführung und die Stärkung moderner Tele- und Heimarbeitsplätze.
Meine Damen und Herren! Einen weiteren Schwerpunkt der zeitgemäßen sachlichen Ausstattung bildet der Justizvollzug. Das Sicherheits- und Sühnebedürfnis der Gesellschaft ist im Justizvollzug mit der bestmöglichen Resozialisierung der Inhaftierten in Einklang zu bringen. Insbesondere gilt es, alle Inhaftierten ab dem Jahre 2025 in einer Einzelzelle unterzubringen, wie es der Landtag schon im Jahre 2015 beschlossen hat.
Um diesen Auftrag so effizient wie möglich zu erledigen, haben die Koalitionspartner vereinbart, die Vollzugsstrukturen in Sachsen-Anhalt zu konzentrieren. In diesem Prozess sind wir schon weit vorangeschritten. Derzeit verfügt unser Land über vier Anstalten - in Burg, in Halle, in Raßnitz und in Volkstedt - mit insgesamt sieben Liegenschaften.
Wir sind aber noch nicht am Ziel. Wir wollen eine Vollzugslandschaft mit lediglich drei Anstalten und insgesamt 1 650 Haftplätzen schaffen. Die Justizvollzugsanstalt Halle am Standort Wilhelm-BuschStraße wird deshalb erweitert. Gleichzeitig werden die sanierungsbedürftige Anstalt in Volkstedt und der Rote Ochse in Halle geschlossen.
Zur Umsetzung des Neubaus arbeiten wir eng mit dem Ministerium der Finanzen sowie dem Landesbetrieb BLSA zusammen und bereiten derzeit das Verfahren zur Ausschreibung für eine Totalunternehmer-Vergabe vor. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Ausschreibung in diesem Jahr beginnen und damit den Bau der neuen Anstalt endgültig auf den Weg bringen können. In diesem Zusammenhang bin ich auch Ihnen, verehrte Abgeordnete, außerordentlich dankbar für Ihre breite Unterstützung und bitte schon jetzt um eine weitere konstruktive Begleitung dieses wichtigen Projektes.
Neben den strukturellen Veränderungen im Justizvollzug liegen in diesem Bereich auch zwei Gesetzgebungsverfahren vor uns. Seit drei Jahren arbeiten wir mit dem neuen landeseigenen Justizvollzugsgesetzbuch. Nunmehr soll auch der
Arrestvollzug an Jugendlichen und Heranwachsenden auf eine landesgesetzliche Grundlage gestellt werden und dazu beitragen, junge Menschen von erneutem Fehlverhalten abzuhalten. Darüber hinaus wollen wir die Vorgaben des europäischen Datenschutzes auch im Justizvollzug einheitlich kodifizieren. Diese beiden Gesetzentwürfe werde ich noch heute in den Landtag einbringen.
Meine Damen und Herren! Ein wichtiger Schritt der Resozialisierung ist die Entlassung der Gefangenen in die Freiheit. Um diesen Schritt enger zu begleiten, haben wir das sogenannte Übergangsmanagement ausgebaut. Dazu haben wir eine behördenübergreifende Kooperationsvereinbarung zur beruflichen Eingliederung von Strafgefangenen abgeschlossen, an der sowohl die Straffälligen- und Bewährungshilfe als auch kommunale Träger und Arbeitsagenturen beteiligt sind. Auf diese Weise schaffen wir die Rahmenbedingungen für eine berufliche und gesellschaftliche Integration von Gefangenen in ihren neuen Alltag. Diese Kooperation wollen wir verstetigen und gegebenenfalls weiter ausbauen.
Mit den eben erwähnten Themen habe ich bereits das dritte Schlagwort meiner Regierungserklärung aufgegriffen: zugewandt. Damit sind all diejenigen Projekte des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung gemeint, welche die Verankerung der Justiz und des Rechtsstaates in unserer Gesellschaft stärken.
Das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens bilden die Grundrechte, die die Freiheit und Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Freiheit heißt dabei auch Freiheit von Diskriminierung. Weil wir uns ganz ausdrücklich zu diesem Gedanken bekennen, wollen wir die Landesverfassung um ein Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ergänzen. Derzeit befinden wir uns in einer intensiven Ressortabstimmung, um Ihnen in den kommenden Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen zu können.
Die Grundrechte stärken heißt auch, sie besser durchsetzbar zu machen. Bereits zum Jahresbeginn haben wir ein wichtiges Koalitionsvorhaben umgesetzt und die Kompetenzen des Landesverfassungsgerichtes um die sogenannte Urteilsverfassungsbeschwerde erweitert. Damit können Bürgerinnen und Bürger seit Jahresbeginn nicht nur in Karlsruhe, sondern auch vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau geltend machen, durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung in ihren landesrechtlich verbürgten Grundrechten verletzt zu sein.