Protocol of the Session on December 19, 2018

(Beifall bei der AfD)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen zum Abstimmungsverfahren. Der Ursprungsantrag der AfD-Fraktion liegt in der Drs. 7/3714 vor. Wer diesem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Der fraktionslose Abgeordnete und ein Abgeordneter der CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Nunmehr kommen wir zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/3739. Wer stimmt diesem Alternativantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind Teile der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist der andere Teil der AfD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und der fraktionslose Abgeordnete. Damit hat der Alternativantrag die Mehrheit erreicht und wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 19 angelangt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 20

Beratung

Umgehende Wiederherstellung rechtsstaat

lichen Handelns der Führung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd durch Innenminister Stahlknecht

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/3715

Einbringer ist der Abg. Herr Lehmann. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Kommen wir zum letzten Akt für heute. Wir alle kennen die Berliner Verhältnisse in der Rigaer Straße. Wir kennen auch die Hamburger Verhältnisse um die Rote Flora. Wir kennen die Zustände von Leipzig-Connewitz. Wir konnten in den letzten drei Jahren auch die Zustände in der Hafenstraße 7 in Halle kennenlernen.

Wir wollen nicht, dass die rechtsfreien Zustände in Hamburg, Leipzig oder Berlin auch bei uns in Sachsen-Anhalt Fuß fassen. Dass sich gegenwärtig aber in der Praxis solche Zustände auf Dauer bewusst etablieren, zeigt sich in der offiziellen Erklärung des Oberbürgermeisters von Halle - in dieser Woche in der Zeitung zu lesen -, der da meint: Die Stadt Halle hat einen Mietvertrag mit dem Verein „HausHalten“ abgeschlossen, der das Objekt wiederum an die „Hasi“ untervermietet. Das ist eine legale und aus meiner Sicht sehr elegante Lösung. Der „Hasi“-Anwalt dagegen sagt noch, man sei mit der Lösung nicht sonderlich zufrieden, da viel Herzblut in das Objekt in der Hafenstraße 7 geflossen sei.

Wenn ich mir die seit fast drei Jahren linksbesetzte Bruchbude - auch soziokulturelle Räuberhöhle genannt - in Halle ansehe, dann kann ich über den Begriff Herzblut nur lachen. Im Grunde genommen begann das Züchten solcher rechtsfreien Räume bereits im Jahr 2016 mit dem Abschluss einer Gestattungsvereinbarung der HWG Halle mit einem sogenannten Verein, der sich „Capuze“ nennt und sich dort eingenistet hat. Solche inakzeptablen Entwicklungen werden durch rote Fürsprecher in den örtlichen Kommunalparlamenten bewusst noch zusätzlich befeuert. - Dieser linke Filz steht aber auf einem anderen Blatt und gehört heute nicht hierher.

Heute geht es um die Polizeiführung Halle, die dieser ganzen Angelegenheit den krönenden I-Punkt aufgesetzt hat. Nachdem man in Halle mehr als zwei Jahre gebraucht hat, um diesem linken kriminellen Hausbesetzerspuk mit einer Entscheidung des Landgerichts Halle ein Ende zu bereiten, schlägt es dem Fass den Boden aus, dass den linksautonomen Hausbesetzern in Halle auch noch die Teppichetage der Polizeidirektion Süd helfend zur Seite gesprungen ist.

Die Polizei, dein Freund und Helfer - dieses geflügelte Wort bekommt in Halle eine völlig neue Bedeutung bei der linksautonomen Szene, die sich bei diesem Tagesordnungspunkt womöglich lachend den roten Bauch halten wird.

Im Kreise der auf der Straße handelnden und dies ausbadenden Polizeikollegen werden solche Teppichetagen-Vertreter im Übrigen nicht Polizeiführer, sondern oft „chronische Bedenkenschöpfer“ oder „bedenkenschöpfende Einsatzruinierer“ genannt. - Das nur nebenbei.

Ist es einigen vielleicht schon einmal in den Sinn gekommen zu hinterfragen, was die Führungsetage mit den Kollegen, die auf der Straße den Ausputzer für solche Entscheidungen machen, verbinden könnte? Ich weiß nicht, ob Sie es wissen. Woher auch?

Ich spreche hier auch für die aus allen Himmelsrichtungen angeforderten und zusammengekarrten 700 Polizeibeamten, die sich in Halle in Verantwortung der Einsatzleitung sprichwörtlich zum sogenannten Vollhorst - so sagt man es ja - machen mussten und sich von den Bedenkenschöpfern aus der Teppichetage verschaukelt fühlten.

(Beifall bei der AfD)

Ich erinnere mich auch gut an die letzte Innenausschusssitzung, an den Antrag der CDU, über die gescheiterte Räumung der Hafenstraße 7 zu berichten. Auch wenn dort die vortragende Beamtin aus dem Innenministerium eisern die passende Rechtsprechung des BGH auf den Tisch packte, um für die Hallenser Polizeidirektions-Teppichetage zu sprechen - es ist und bleibt ein polizeiliches Führungsdesaster, das mit rechtlicher Bedenkenschöpfung vor Ort begründet und passend gemacht worden ist.

Wenn zur Entlastung dieses Führungsversagens im Innenausschuss auf einen Beschluss des Senats des BGH aus dem Jahr 2017 verwiesen wird, dann können wir hier genauso gut auf das Aktenzeichen BGH NJW 1975 16/53 verweisen, unter dem damals geurteilt worden ist: Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Mieter auf die Schriftform verzichtet hat und sich gegenüber dem Vermieter auf die fehlende Schriftform beruft.

Erwähnen möchte ich hierzu nur am Rande auch § 940a Abs. 2 ZPO, der eine erleichterte Räumung von Dritten, die plötzlich vom Himmel fallen, nach der Mietrechtsreform von 2013 regelt. Da hilft auch im Innenausschuss kein Reden und Lamentieren - aus einem polizeilichen Desaster auf der Führungsetage wird deshalb trotzdem kein Erfolg gemacht.

Sie sehen, man kann sich als Polizeiführung in Hülle und Fülle Rechtsprechungen in Bezug auf eine solche Organisation oder eine andere Organisation heraussuchen und pro oder kontra einen Einsatz reden. Es gibt entschlossene Polizeiführer, die ein gestecktes Einsatzziel erreichen wollen, und es gibt Bedenkenschöpfer, die Argumente finden, um einen polizeilichen Einsatz nicht mit

entsprechender Konsequenz durchführen zu

Diese angeblich rechtlichen Bedenken, die, auf die Spitze getrieben, bis zum Abbruch und zum Scheitern der Maßnahme in Halle geführt haben, stehen der Polizeiführung gegenüber der nach der Entscheidung des Landgerichts Halle handelnden Obergerichtsvollzieherin einfach nicht zu. § 50 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes SachsenAnhalts besagt zur Vollzugshilfe klipp und klar: Die Polizei leistet auf Anordnung Vollzugshilfe; sie ist nur für die Art und Weise der Durchführung ihrer Maßnahmen zuständig. Deshalb ist es eine gewaltige Anmaßung, die Maßnahmen der nach § 758 ZPO handelnden Obergerichtsvollzieherin in Halle ad absurdum zu führen.

(Beifall bei der AfD)

Die Behördenleitung hat damit den wehrhaften Rechtsstaat in Halle beschädigt und den Ruf der Polizei als Exekutive gegen die Wand gefahren; so einfach ist das. Man kann sogar sagen, die eigene Polizeiführung hätte in Kauf genommen, dass die ihr anvertrauten operativen Einsatzbeamten als Steigbügelhalter für linksautonome kriminelle Hausbesetzer missbraucht worden sind. So etwas muss einfach personelle Konsequenzen nach sich ziehen.

Herr Stahlknecht, Sie als Innenminister sind jetzt auch in der Verantwortung und in der Handlungspflicht, durch glaubhaftes Durchgreifen das angeschlagene Vertrauen der Hallenser Führungsebene wiederherzustellen. Sollten Sie hier in Ihrer Erwiderung zum Beispiel nachher abwiegeln oder versuchen, den Hallenser Bedenkenschöpfereinsatz argumentativ schönzureden, dann entsteht zwangsläufig der Verdacht, dass Sie in diesen gescheiterten Hausräumungseinsatz politisch vielleicht verstrickt sein könnten.

Wollten Sie eventuell Ihre roten oder grünen Antifa-Freunde in der Regierungskoalition nicht vor den Kopf stoßen - dieser Verdacht kommt auf - und dieses sonderbare Koalitionsbündnis aus CDU und Antifa-Freunden nicht gefährden? Diese Frage stellt sich einfach.

(Beifall bei der AfD - Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Wurden dafür vielleicht 700 Polizeibeamte missbraucht und für einen Koalitionsfrieden auf dem Opferaltar der Politik verheizt? Hierauf suchen wir die Antworten.

Sollte also die Ursache für das Führungsversagen nicht in der Teppichetage in Halle, sondern im MI zu suchen sein, dann wäre das für einen sich als zukünftigen Ministerpräsidenten sehenden Innenminister sehr, sehr schwächend.

Es ist und bleibt nämlich ein Skandal der polizeilichen Entschlussfassung, wenn der Entscheidungsfindung des Polizeiführers in Halle zugrunde gelegt worden ist, dass plötzlich drei Antifa-Untermieter vom Himmel fallen und erklären, dass sie kein „Capuze“-Mitglied sind und per Handschlag zur Miete in der Herzblut-Bruchbude Hafenstraße 7 wohnen.

Hinzu kommt erstens, dass diese heruntergekommene Ruine in Halle, die sich „Soziokulturelles Zentrum“ nennt, für Wohnzwecke überhaupt nicht freigegeben ist. Wie kann man dann dort wohnen?

Hinzu kommt zweitens, dass die drei Erschienenen nicht einmal benennen konnten, mit welcher Ober-„Capuze“ dieses Vereins sie den Handschlag-Mietvertrag abgeschlossen haben.

Hinzu kommt drittens, dass diese drei erleuchteten Gestalten in Halle auf Hinterfragen nicht einmal die Räume benennen und zeigen konnten, in denen sie angeblich wohnen. Also, verzeihen Sie …

Ich muss sagen, wenn diese drei „Capuze“Märchenfiguren, die dort auftauchen, die Polizeiführung in Halle dazu bewegen, rechtliche Bedenken so weit reifen zu lassen, dass die Obergerichtsvollzieherin wie ein kleines Schulkind vorgeführt und im Regen stehen gelassen wird, dann könnte man zwei oder auch drei Varianten unterstellen: erstens hier bestünde eine seelenverwandte Nähe zwischen der Teppichetage der Polizeidirektion in Halle und der linken Hausbesetzerszene oder zweitens die Behördenleitung ist schlicht und einfach mit ihrer Entscheidung überfordert und fehl am Platze oder drittens es gab vorher vielleicht einen Wink aus dem Innenministerium in Richtung Polizeidirektion in Halle.

Jetzt liegt es an Ihnen, liebe Landesregierung, glaubhaft darzustellen, dass Sie nicht nur laufend zur Wählertäuschung von einem wehrhaften und starken Rechtsstaat reden, sondern dass Sie Ihre Äußerungen auch leben und umsetzen und solche linken Auswüchse, wie sie in Halle passiert sind, in der PD Halle und auch sonst nirgendwo in Sachsen-Anhalt bei der Landespolizei dulden werden. Alles andere wäre nur das Signal, dass Sie mit den linken kriminellen Hausbesetzern als Innenminister und als Landesregierung Händchen haltend - zwecks Koalitionserhalts - auf Kosten der Einsatzkräfte, also auf Kosten von 700 Beamten, Ihr Ding dort durchgezogen haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Wir treten nun in die Dreiminutendebatte ein. Für die Landesregierung spricht der Innenminister Herr Stahlknecht. Bitte sehr.

Das war ganz großartig.

(Mario Lehmann, AfD: Danke!)

Ich kann es eigentlich ganz kurz machen: Wir haben geltendes Recht eingehalten, und wir haben Sorge getragen dafür, dass unsere Polizei nicht rechtswidrig gehandelt hat. Insofern stehe ich zu dem Verhalten der Polizei.

Sie haben mitbekommen, dass der Streit, Gott sei Dank, zunächst einmal erledigt ist, weil wir nämlich am Freitag lesen durften, dass das Objekt Hafenstraße 7 in Halle an die Hallesche Wohnungsgenossenschaft zurückgegeben worden ist. Offensichtlich haben sich die Parteien des zivilrechtlichen Streites eines Besseren besonnen, nämlich die HWG, und darauf verzichtet, Polizei und Justizvollzugsverwaltung in einen Stellvertreterkonflikt zu schicken.

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

Denn es war ein Stellvertreterkonflikt, weil es nämlich die Parteien bis zum letzten Freitag nicht geschafft haben, sich gütlich zu einigen, und weil es unterlassen wurde, einen ausreichenden Räumungstitel zu erstreiten. Daher lag auch keine Missachtung von Rechtspositionen vor.

Vielmehr war es gerade die Achtung vor dem Recht, die die Führung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd davon hat Abstand nehmen lassen, unter Einsatz von Gewalt in einen zivilrechtlich zu klärenden Konflikt einzugreifen. Die Gründe hierfür wurden im Innenausschuss am 6. Dezember 2018 ausführlich erläutert. Im Übrigen waren in der Sitzung auch Ausschussmitglieder Ihrer Fraktion anwesend. Selbstverständlich stehe ich Ihnen aber auch hier im Plenum noch einmal Rede und Antwort und werde einige Rechtsausführungen dazu machen.

Ich möchte voranstellen, dass ich es sehr begrüße, dass sich der Konflikt zwischen der HWG und den Nutzern des Objektes Hafenstraße 7 nunmehr hat friedlich beilegen lassen.

Nun noch einmal zurück zu dem Konflikt zwischen der Justizverwaltung und der Polizei, damit hoffentlich auch die Damen und Herren von der AfD diese Gründe nachvollziehen können. Über das Objekt Hafenstraße 7 in Halle hat die Eigentümerin am 25. Januar 2016 mit dem „Capuze e. V.“ eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die zum 31. Januar dieses Jahres auslief. Da der Verein das Grundstück nicht zurückgab, folgte eine Räumungsklage. Der Räumungsklage wurde