Nehmen wir als Beispiele für solche Landesgesellschaften die Lena, die Lotto-Toto GmbH, die MDSE oder die IMG bzw. die Landgesellschaft. Aus dem überarbeiteten Handbuch geht hervor, dass das Finanzministerium die Vergütungsstruktur der Landesverwaltung bei der Gehaltsbemessung künftig nur nachrangig beachten möchte. Dieses Kriterium wird zumindest als letztes genannt. Gleiches soll für Prokuristinnen und Prokuristen gelten.
Das birgt zumindest die Gefahr, dass die Gehälter von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern beliebig verhandelt und die Angemessenheitskriterien weit ausgelegt werden. Eine Öffnung der bisherigen Regelungen mag in Einzelfällen angemessen sein. Der von der Landesregierung gewählte Weg ist nach unserer Auffassung zumindest missbrauchsanfällig.
Unser Antrag zielt darauf ab, dass die Landesregierung das Beteiligungshandbuch erneut überarbeitet sowie die Vergütungs- bzw. Besoldungsstruktur der Landesverwaltung wieder zur Regel erhebt und darüber hinausgehende Vergütungen zur begründeten Ausnahme macht.
Der Alternativantrag der die Regierung tragenden Fraktionen geht einen anderen Weg. In ihm wird die Veröffentlichung aller Vergütungen eingefordert - eine Forderung, die wir schon lange erheben und die grundsätzlich Teil des Regelwerkes ist. Derzeit werden allerdings nur sieben - ich wiederhole: sieben - Vorstandsvergütungen von mehr als 30 Beteiligungen veröffentlicht.
Wir teilen Ihr Anliegen. Die Punkte 2 und 3 nehmen die Umsetzung der Forderungen unseres Antrages vorweg. Wollten wir mit unserem Antrag die Landesregierung zu einer eigenständigen Änderung des Handbuches bewegen, haben Sie mit Ihrem Beschluss die Arbeit, zu der wir die Regierung anhalten wollten, für selbige bereits übernommen. Das ist ganz in unserem Sinne.
den, liegt an einer anderen Fehlstelle. Als Ursache für das Abweichen von der Vergütungs- und Besoldungsstruktur wird oftmals die mangelnde Flexibilität des Tarifwerkes für den öffentlichen Dienst genannt. Doch der TV-L und die Besoldungsgesetze sind Menschenwerk und können geändert werden. Sie müssen sogar überarbeitet werden, um den heutigen Anforderungen an einen modernen öffentlichen Dienst gerecht zu werden.
Da ich fürchte, dass Sie das nicht beeindruckt, werden wir in einer der nächsten Sitzungen des Landtages auf dieses Anliegen zurückkommen und mit einem eigenständigen Antrag klären, mit welchen Aufträgen wir die Landesregierung in kommende Tarifverhandlungen entsenden werden.
Ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich freue mich, wenn Sie diesem zustimmen. Wenn Sie dies nicht tun, werden wir uns bei der Abstimmung über Ihren Alternativantrag zumindest der Stimme enthalten. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen an den Einbringer. Deswegen kommen wir nun zur Dreiminutendebatte. Für die Landesregierung spricht der Minister der Finanzen Herr Schröder.
Vielen Dank. - Unser Bundesland hat an 28 Unternehmen eine unmittelbare Beteiligung. Diese sind höchst unterschiedlich aufgestellt. Die Bandbreite reicht von kulturellen Aufgaben über wissenschaftliche Aufgaben, die Förderung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen, die Beseitigung von Umweltlasten bis hin zur Sicherung von angemessenen Lebensverhältnissen im ländlichen Raum. Das ist nur eine beispielhafte Aufzählung angesichts einer sehr großen Bandbreite. Genauso unterschiedlich sind natürlich auch die Unternehmen und Anstalten aufgestellt und strukturiert.
In jedem Fall, Herr Knöchel, sind es aber keine Verwaltungseinheiten. Vielmehr sind es in jedem Fall wirtschaftlich tätige Unternehmen. So unterschiedlich die Unternehmen sind, so individuell sind auch die tariflichen Strukturen für die Beschäftigten. Die gelebte Tarifautonomie lässt unterschiedliche Lösungen zu. Die Unternehmen bewegen sich in einem nationalen Wettbewerbsumfeld - übrigens auch beim Führungspersonal.
Es gibt einen Markt für Fachkräfte und unsere Unternehmen müssen konkurrenzfähig sein. Nicht nach dem TV-L geht es also zu, sondern Grundlage sind immer individuell ausgestaltete übertarifliche Verträge. Die Gehälter in der Wirtschaft entwickeln sich spürbar nach oben. In den Landesbe
teiligungen sind im Ingenieurbereich Bruttolohnkosten oberhalb von 50 € pro Stunde keine Seltenheit. Bei IT-Fachkräften und Chefärzten geht die Schere noch weiter auseinander.
Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung bezüglich der Höhe und vor allen Dingen der Angemessenheit der Vergütung sehr wohl bewusst und wird auch beim Neuabschluss von Geschäftsführervertretungen von Unternehmen mit einer Landesbeteiligung stets mit Augenmaß vorgehen.
Es war und bleibt unser Ziel, im Einzelfall immer die bestmögliche, wirtschaftlich am besten vertretbare Lösung zu finden. Mit Blick auf den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen will ich sagen: Die Vergütungshöhe oberhalb eines Staatssekretärs stellt heute und auch in Zukunft eine Ausnahme dar. Realität ist aber auch, dass wir die Gehaltsentwicklungen in den jeweiligen Branchen nicht ganz ausblenden können. Eine von Unternehmens- und Landesinteressen völlig losgelöste Deckelung von Gehältern ohne eine Berücksichtigung der Branchenentwicklung ist nicht sinnvoll.
Ich sage es ganz deutlich: Wer sich allein - Herr Knöchel, Betonung auf „allein“ - auf Besoldungsstrukturen im öffentlichen Dienst bezieht, der wird über kurz oder lang nach und nach sein Spitzenpersonal verlieren.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, gilt es, einen guten Mittelweg zu finden. Im jährlich veröffentlichten Beteiligungsbericht werden die Geschäftsführergehälter veröffentlicht. Anders als es immer wieder erzählt wird, ist das im Beteiligungsbericht bei den Geschäftsführergehältern für alle Mehrheitsbeteiligungen und für die Mehrheit der Minderheitsbeteiligungen der Fall. Gleichwohl kann man die Transparenz immer weiter verbessern. Wir haben bei der Fortschreibung des Beteiligungshandbuches den Public Corporate Governance Kodex des Landes entsprechend modifiziert. Die Angemessenheitskriterien für die Vergütung der Geschäftsführung werden wesentlich besser erläutert.
Sollte bei der Vergütung die Obergrenze einer vergleichbaren B-9-Besoldung überschritten werden, müssen künftig die im Beteiligungshandbuch aufgeführten Prüfmechanismen eines branchen- und unternehmensbezogenen Marktvergleichs
verbindlich dokumentiert werden. Im Ausnahmefall des Überschreitens muss eine Marktkonformität nachgewiesen werden. Wir ziehen in dem Bereich klarere Linien.
Zukünftig sollen die Informationen zu den Gehältern und Geschäftsführern im Beteiligungsbericht noch transparenter werden. Für besonders wichtig und aussagekräftig halte ich auch eine Darstellung aller Gehälter und Gehaltsbestandteile im Gesamtvergleich des Länderportfolios, damit eine Betrachtung nach Gehaltsklassen ermöglicht wird.
Wir werden in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen des Finanzausschusses achten. Sofern heute ein Landtagsbeschluss zustande kommt, werden wir selbstverständlich auch den Landtagsbeschluss dazu umsetzen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Wir beginnen jetzt mit der Debatte der Fraktionen. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Philipp.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Jahre lang musste sich der Staat keine Gedanken über die Nachbesetzung freier Stellen machen. Die Arbeitsplatzsicherheit und die damit verbundene Planungssicherheit waren die zentralen Wettbewerbsvorteile des öffentlichen Bereichs auf dem Arbeitsmarkt.
Allerdings geht der demografische Wandel auch am öffentlichen Bereich nicht vorbei. Daraus folgt, dass es generell zunehmend schwerer wird, geeignetes Personal zu finden. Im öffentlichen Bereich suchen wir eben nicht nur nach geeignetem Personal für den Lehrkörper oder für unsere Landespolizei. Wir suchen auch geeignetes Personal für unsere Führungspositionen. Dabei befinden wir uns bereits heute in einem knallharten Wettbewerb um die besten, aber wenigen Köpfe. Leider wird die Debatte über die Besetzung von Stellen im öffentlichen Bereich oftmals nur einseitig in Bezug auf die Vergütung geführt.
Bei den Bewerberinnen und Bewerbern für die Positionen der Geschäftsleitung handelt es sich um eine neue Generation. Nicht nur die Vergütung ist ausschlaggebend für die Attraktivität einer Stelle. Weiche Kriterien wie unternehmerische Gestaltungsspielräume, die Mitbestimmung, Entwicklungsperspektiven oder auch eine flexible Arbeitsgestaltung sind zunehmend wichtige Variablen in der Entscheidungsgleichung eines Bewerbers.
Oft ist der öffentliche Bereich in diesen Punkten nicht wettbewerbsfähig, sondern befindet sich im Nachteil. Die Vergütung ist weiterhin eine wichtige Variable. In einem Marktumfeld, in dem die Nachfrage hoch und das Angebot zumindest überschaubar ist, steigt nun einmal der Preis. In unserem Fall ist das die Vergütung.
muss die Vergütung nicht selten diesen Nachteil zusätzlich ausgleichen. Deswegen bedarf es einer Flexibilisierung der Möglichkeiten hinsichtlich des Gehalts bei der Besetzung der Geschäftsleitungen unserer Landesgesellschaften. Im Beteiligungshandbuch des Landes wurden Ausnahmetatbestände geschaffen, damit eine individuelle Vergütung analog zu der Bedeutung des Unternehmens oder der persönlichen Kompetenz oder Eignung möglich ist.
Allerdings fehlt uns im aktuellen Beteiligungshandbuch die monetäre Orientierung - wie ich es einmal nennen möchte. Das wollen wir mit unserem heutigen Antrag heilen. Wir stellen fest, dass die Gesamtvergütung der Geschäftsleitungen der Landesgesellschaften grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen die eines Staatsekretärs übersteigen darf.
Des Weiteren wollen wir, dass im Rahmen der jährlichen Berichterstattung im Beteiligungsbericht des Landes auch die Entwicklung der Vergütung in allen Gesellschaften mit einer Landesbeteiligung von mehr als 25 % thematisiert wird.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! In drei Minuten kann man nicht sonderlich viel entfalten, deswegen mache ich es kurz. Die Fraktion DIE LINKE hat aus meiner Sicht einen vernünftigen Antrag eingebracht.
- Das machen wir immer. Wenn wir meinen, dass das gut ist, dann können wir das unterstützen. Das ist doch wohl klar.
In dem Antrag heißt es - ich zitiere einmal -: Die Landesregierung wird gebeten, die Vergütungsregeln für Geschäftsführer bei Landesgesellschaften in der Form anzupassen, dass die Gesamtvergütung an der Besoldungsstruktur des öffentlichen Dienstes ausgerichtet wird, dass als Obergrenze für besonders leistungsstarke Gesellschaften mit bedeutendem Gestaltungsauftrag im Grundsatz die Besoldung eines Staatssekretärs dient, dass Ausnahmen vom Grundsatz der Obergrenze in diesem Beteiligungshandbuch definiert werden
und dass im Falle der Anwendung einer Ausnahmeregelung dem für Finanzen zuständigen Ausschuss des Landtages berichtet wird.
Es ist sehr kurz und knapp formuliert worden, wofür die Koalitionsfraktionen zweieinhalb DIN-A4Seiten benötigen, um letztlich das Gleiche ein bisschen verschwurbelter auszusagen.
Ich halte nichts von dieser Methode, also davon, dass eine Oppositionsfraktion einen Antrag stellt und dass die Koalition nur deswegen, weil eine Oppositionsfraktion den Antrag gestellt hat, dann dick und breit, mit einem Rahmen dazu und einer Menge Blabla hintendran, einen alternativen Antrag stellt, nur damit man der Opposition nicht zustimmen muss. Das halte ich schlichtweg für eine in jahrzehntelanger parlamentarischer Praxis und Tätigkeit herausgebildete Unart des Parlamentarismus und für nicht sinnvoll.
Weil das so ist, werden wir für den Antrag, den DIE LINKE eingebracht hat, stimmen. Der ist vernünftig; dafür haben Sie unsere Zustimmung. Bei dem Antrag, den die Koalition eingebracht hat, werden wir uns der Stimme enthalten. Es steht zwar nicht viel Falsches darin, es wird darin nur etwas wiederholt, aber mit dem dreifachen Umfang. Das muss aber nicht sein. Man kann auch einmal der Opposition recht geben.