Liebe Kollegen! Diese Gründe sollten jedem klar denkenden Ökonomen genügen, um den Antrag der LINKEN hier heute mit vollem Genuss abzulehnen. Wir als AfD-Fraktion werden uns auch weiterhin für ein Europa der Vaterländer einsetzen, ohne eine Bevormundung und eine Gängelung aus Brüssel, damit dieser einzigartige kulturelle Reichtum unseres Kontinents auch zukünftigen Generationen erhalten bleibt. - Danke schön.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Herrn Siegmund für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Frederking. Frau Frederking, Sie haben das Wort.
Sache der Mitgliedstaaten. Dennoch ist die EU nicht unsozial und hat auch eine soziale Dimension. Sie hat immer wieder sozialpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zu nennen ist zum Beispiel die Geltung der Krankenversicherung auch im EU-Ausland oder die Entsenderichtlinie, die den Lohn des Mitgliedstaates garantiert, in dem die EU-Bürgerin oder der EU-Bürger berufstätig ist. Das, was ich gerade beschrieben habe, ist natürlich auch eine Maßnahme zum Schutz vor Ausbeutung.
Auch die Gleichheit von Frauen und Männern oder die Nichtdiskriminierung sind fest verankert. Der Zugang zu Berufen kann sogar europaweit eingeklagt werden. Aber vom gleichen Entgelt für gleichwertige Arbeit oder von der Chancengleichheit beim beruflichen Aufstieg sind wir noch weit entfernt.
Genau solche großen Leerstellen hat die EUKommission im letzten Jahr aufgegriffen und hat mit dem Papier die europäische Säule sozialer Rechte in 20 Grundsätzen ein neues Grundverständnis im Bereich der EU-Sozialpolitik initiiert. Diesen Aufschlag begleiteten die 28 Staaten und das Europäische Parlament mit ihrer Zustimmung, allerdings - das haben wir jetzt schon einige Male gehört - völlig unverbindlich. Es wurde eigentlich nur begrüßt. Als Koalition begrüßen wir dieses Anliegen auch und bekennen uns dazu in unserem Alternativantrag. Doch auch damit wird natürlich noch nichts verbindlich.
Ob bis zur Wahl des Europäischen Parlamentes im Mai 2019 noch wesentliche Schritte passieren werden, ist fraglich. Die Auseinandersetzung darüber wird uns sicherlich im kommenden Europawahlkampf begleiten.
Die EU-Sozialpolitik wartet also noch auf ihre Ausgestaltung. Es ist sinnvoll, zu erfahren, wie der Sachstand nun ist und wie die Diskussionslinien auf der EU-Ebene verlaufen. Wir jedenfalls wollen, dass der soziale Ausgleich und die soziale Sicherheit für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ausgebaut werden. Als GRÜNE wollen wir ganz konkrete soziale Mindeststandards, deren Gewährleistung jede EU-Bürgerin und jeder EUBürger vor dem Europäischen Gerichtshof einklagen könnte, für Grundrechte wie Arbeit, Gesundheit, Rente und Pflege.
Die europäische Säule sozialer Rechte umzusetzen, ist ein guter Ansatz für das soziale Fortschreiten der Integration Europas. Sie ist in Ihrer Aufgliederung nach 20 Punkten einerseits so sehr umfassend, wie sie andererseits doch sehr allgemein gehalten ist.
Wer hat schon - ich greife jetzt einmal einen Punkt von den 20 heraus - etwas gegen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben? Dagegen hat natürlich niemand etwas vorzubringen. Aber was
Wir GRÜNEN meinen, die EU muss sich auch weiterhin gemeinsame quantitative Ziele im Bereich der Sozialpolitik setzen, wie das im Rahmen der EU-2020-Strategie bereits geschehen ist. Darin hat man beispielsweise festgelegt, welche Ziele angestrebt werden, etwa bei der Beschäftigungsquote. Ein Ziel besteht darin, den Anteil der vorzeitigen Schulabgängerinnen auf unter 20 % zu bringen. Bei verbindlichen Zielen wäre dann jeder EU-Staat für die nationale Umsetzung verantwortlich.
An dieser Stelle möchte ich auf die Ausführungen von Herrn Siegmund eingehen. Sie haben gefragt, ob das in allen 27 EU-Staaten dann gleich wäre. - Nein, das wäre nicht gleich, sondern es gibt Mindeststandards. Zum Beispiel könnte ein Mindeststandard sein, dass es einen Mindestlohn gibt. Jeder EU-Staat legt dann für sich diesen Mindestlohn fest; der kann natürlich von Staat zu Staat differieren. Das ist also keine Gleichmacherei, und es macht auch Sinn, dass das differiert und dass das abhängig ist von den jeweiligen wirtschaftlichen und sozialen Situationen in den einzelnen Staaten.
Neben dem Mindestlohn ist denkbar, Standards wie eben eine Mindestrente, eine Grundsicherung oder auch eine soziale Absicherung für geflüchtete Menschen einzuführen oder die finanzielle Unterstützung von Kindern, um Kinderarmut entgegenzuwirken.
Die Personenfreizügigkeit als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union braucht auch eine sozialpolitische Weiterentwicklung. Europäische Bürgerinnen und Bürger auf Jobsuche in anderen Mitgliedstaaten benötigen Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Die entsprechende Arbeitsagentur in dem jeweiligen Land sollte dann auch für sie eine Anlaufstelle sein.
Den Ansatz, die EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel zu ergänzen, begrüßen wir ausdrücklich.
Mehr Europa bedeutet für uns GRÜNE, dass wir auch vereint sind in Solidarität für ein soziales Europa. Und ein starkes Europa ist auch ein Fels gegen Populismus und Nationalismus. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Frederking, einmal davon abgesehen, dass ich Ihre Parteifreunde, die im EU-Parlament hocken, Herrn Cohn-Bendit oder Frau Keller, die sich gern mit der Antifa-Fahne ins Europäische Parlament stellt, fundamental ablehne, möchte ich Ihnen an einem ganz konkreten Beispiel einmal erklären, warum ich ein Kritiker der Politik bin, die Sie betreiben.
Sie haben jetzt eine Ministerin in Sachsen-Anhalt, nämlich Frau Dalbert als Umweltministerin - sie ist wieder mal nicht da; aber sei es drum -, und es gibt ein Problem, das wir in Sachsen-Anhalt haben. Damit beschäftigt sich dieser Landtag, der 87 Abgeordnete bezahlt, um die Probleme der Sachsen-Anhalter zu lösen. Eines dieser Probleme in den Kommunen ist zum Beispiel eine Pflanze, die gefährlich für unsere Bürger ist, der Riesen-Bärenklau.
Dann gibt es einen Beschluss dieses Landtages und zwei Jahre danach stellt sich diese Ministerin hin und sagt: Wir setzen diesen Beschluss nicht um; wir machen kein Landesprogramm; wir warten noch bis 2019, bis die Europäische Union - das hat sie im letzten Jahr gesagt - dann irgendwann einmal eine Liste fertiggestellt hat; dann werden wir Fördermittel beantragen, um die Probleme in Sachsen-Anhalt zu lösen.
Das ist ein Beispiel, an dem wir sehen, dass dieser Landtag gar nicht in der Lage ist, die Probleme in Sachsen-Anhalt für unsere Kommunen zu lösen. Wir warten auf die EU und zeigen auf die EU, um von dort Geld zu bekommen. Damit machen wir uns eigentlich überflüssig. Das ist ein Beispiel für den Wahnsinn, den Sie betreiben. - Vielen Dank.
Herr Roi, vielleicht haben Sie schon gemerkt, dass ich ein bisschen verwirrt war und es auch gerade eine Interaktion mit meiner Fraktion gab. Ich dachte, ich kann Ihre Aussagen gar nicht glauben, und habe mich versichern müssen, ob ich nicht etwas falsch verstanden habe. Sie haben gesagt, es werde nichts gegen invasive Arten getan. Dem ist ja nicht so.
- Pardon. Es sind doch Gelder in den Landeshaushalt für ein Programm eingestellt worden. Wir haben uns auch im Ausschuss die Liste der invasiven Arten, die in Sachsen-Anhalt bekämpft werden, zuarbeiten lassen. Da wird also gehandelt. Von daher bin ich jetzt völlig verblüfft über das, was Sie hier in den Raum stellen.
Wir gehen offensichtlich von unterschiedlichen Annahmen aus. Mir ist nicht bekannt, dass die invasiven Arten nicht bekämpft werden. Mir ist bekannt, dass die invasiven Arten bekämpft werden.
Ich bedanke mich für die Antwort. Das Problem an der Stelle ist, nachdem wir darüber mehrfach sogar im Parlament diskutiert haben, Folgendes: Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Beschluss des Landtages aus dem Jahr 2015 stammt; im nächsten Jahr haben wir das Jahr 2019. Das sind also ganze vier Jahre, die Sie brauchen, um ein lächerliches Problem für unsere Kommunen zu lösen. Und genau jetzt haben Sie ja bestätigt, dass Sie vier Jahre brauchen, um irgendetwas in die Gänge zu bringen.
Genau das ist das Problem, das die Leute sehen: dass der Landtag vorher nicht in der Lage war, weil er erst auf EU-Listen warten musste.
Sie gibt Auskunft darüber, welche invasiven Arten derzeit schon durch die Behörden des Landes bekämpft werden. Und es ist mitnichten so, dass das vier Jahre dauert; denn das ist ja ein Prozess, der schon in den vergangenen Jahren begonnen hat. Von daher sind das wirklich falsche Tatsachen, die Sie hier in den Raum stellen.