Protocol of the Session on December 18, 2018

Erstens. Der Telemedienauftrag konnte weiterentwickelt werden. Mit diesem Kompromiss endet ein langer Streit zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern. Angesichts der drastischen Veränderung der technischen Möglichkeiten, aber auch des Nutzungsverhaltens brauchten wir dringend eine Reform der gesetzlichen Regelungen.

Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Entfaltungsmöglichkeiten im digitalen Bereich. Dass zukünftig Angebote in der Mediathek länger als sieben Tage verfügbar sind, aber auch, dass die Abgrenzung zur Presse klar definiert ist, unterstreicht die Kompromissfähigkeit der Länder und betont den gemeinsamen Willen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken und zukunftsfest zu machen.

Zweitens. Ein Punkt, der uns besonders wichtig ist, ist der Ausbau der barrierefreien Angebote im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die Portale von ARD, ZDF und Deutschlandradio barrierefrei gestaltet werden sollen. So wird weiteren Gruppen der Zugang zu den Angeboten des öffentlichrechtlichen Rundfunks ermöglicht.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, in welchen ich die Überweisung beantrage. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe keine Fragen und danke Herrn Hövelmann für die Ausführungen. - Für DIE LINKE spricht der Abg. Herr Gebhardt. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Rausch, ich habe Ihren Ausführungen gelauscht und immer darauf gewartet, dass Sie irgendwann auf den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu sprechen kommen. Aber alles, was Sie gesagt haben, spielt darin keine Rolle. Es geht nicht um Rundfunkbeiträge und nicht um Programminhalte. Es geht darum, welche Angebote der öffentlich-rechtliche Rundfunk in welchem Rahmen, in welchem Umfang und zu welchen Kriterien im Internet vorhalten darf. Darum geht es, um nicht mehr und nicht weniger. Dazu müssen wir uns im Endeffekt im Landtag verhalten.

Ich möchte betonen, dass an diesem Staatsvertragsentwurf von meiner Fraktion positiv bewertet wird, dass man die Bedeutung von Telemedien als eigenständig genutztes Medium hervorhebt und unterstreicht und sich damit dem stark gewandelten Nutzerverhalten anpasst.

Richtig ist aus unserer Sicht auch, dass die Verweildauer, die bisher starr bei sieben Tagen geregelt ist, aufgeweicht wird und die Sender künftig auch ohne Drei-Stufen-Tests entscheiden können, wie lange die Inhalte online verfügbar sein sollen.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass durch den einen oder anderen Drei-Stufen-Test bereits jetzt längere Verweildauern für bestimmte Formate möglich wären, die Anstalten - aus welchen Gründen auch immer - diese jedoch nicht ausnutzen, weil vielleicht Produktionskosten oder andere Kosten eine Rolle spielen. Dabei wird dann häufig auch von den öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst nicht nutzerfreundlich entschieden. Darüber wird an dieser Stelle auch einmal zu reden sein.

Kritisch sehen wir den Passus, den man als Kompromiss für die Presseähnlichkeit gefunden hat. Im Vertrag heißt es klar: Texte dürfen nicht im Vordergrund stehen. Nun hat Herr Hövelmann noch einmal dankenswerterweise die Barrierefreiheit hervorgehoben. Ich frage mich ehrlich, wie man es hinbekommen will, zum Beispiel für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen, also für taube Menschen, ein Hörfunkangebot er

lebbar zu machen, indem man gleichzeitig auf Texte verzichtet. Das kann nicht funktionieren und kann auch nicht im Sinne von Barrierefreiheit sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Insofern stimmen wir natürlich der Überweisung in den Ausschuss zu. Wie unser abschließendes Abstimmungsverhalten im Landtag sein wird, lasse ich an der Stelle ausdrücklich offen. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Fragen sehe ich nicht. Damit danke ich Herrn Gebhardt für die Ausführungen. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die rasante Entwicklung der digitalen Welt stellt auch Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Nutzungsverhalten, um Informationen, Unterhaltung oder Nachrichten zu bekommen, hat sich geändert. Mehr und mehr wird statt der traditionellen Medien Fernsehen und Radio das Internet in Anspruch genommen. Das ist nicht nur bei jüngeren Menschen der Fall. Insofern ist es folgerichtig, dass mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Telemedienauftrag neu gefasst wird und für die Nutzerinnen und Nutzer durch die digitalen Angebote ein Mehrwert geschaffen werden soll.

Es geht auch um die Ausschöpfung der Möglichkeiten interaktiver Kommunikation, und die Nutzung von Social Media wird beauftragt. Neu ist darüber hinaus auch die dauerhafte Verfügbarkeit von Angeboten in den Mediatheken. Lineares Fernsehen und Radio leben zwar, aber der Abruf nach Bedarf wächst beständig.

Eine Vernetzung und übergreifende Suche in den Telemedienangeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind vorgesehen worden. Das hilft immens, um zielgerichtet die Informationen zu bekommen, die man sucht. Im Übrigen erinnert man sich ja auch zuerst an den Namen einer Dokumentation und weniger an den Namen der jeweiligen Rundfunkanstalt.

Dass zudem eine Verlinkung mit Einrichtungen der Wissenschaft und der Kultur sowie zeit- und kulturgeschichtlicher Archive beauftragt werden, hilft gerade in Zeiten des Postfaktischen, direkt mit den Primärquellen des Wissens und der Erkenntnis verbunden zu sein.

Auch die Belange der Menschen mit Behinderungen sollen besonders berücksichtigt werden, ins

besondere mithilfe der Vorleseoption oder mit Texten in leichter Sprache.

Herr Gebhardt, im Gesetzentwurf ist ausdrücklich vorgesehen worden, dass die Barrierefreiheit von dieser Textlastigkeit unberührt ist. Also, Sie haben ja mit Blick auf die Presseähnlichkeit davon gesprochen, dass der Text nicht im Vordergrund stehen darf. Die Ausnahmen sind schon jetzt im Gesetzestext festgehalten worden.

Ganz klar ist: Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk fit für die Zukunft sein will, dann ist auch mehr öffentlich-rechtlicher Journalismus im Internet nötig. Wir hoffen, dass die Entschärfung der Presseähnlichkeit funktionieren wird. Die Onlineberichterstattung ist immer ein Mix, bestehend aus Text, Bild, Film und Audio.

Es müssen Angebotstypen definiert werden, damit die Darstellung von Schwerpunktthemen und von bestimmten senderbezogenen Angeboten im Internet möglichst mit Bewegtbild und mit Ton erfolgt. Der Text darf nicht im Vordergrund stehen. Die Barrierefreiheit - das habe ich schon gesagt - ist davon unberührt. Davon unberührt sind aber auch bestimmte Hintergrundinformationen zu konkreten Sendungen.

Wir sind äußerst gespannt, wie das Schiedsgericht die Konflikte zwischen Printmedien und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk über zu viel Text im Internet schlichten wird. An dieser Stelle möchte ich der Erwartung Ausdruck verleihen, dass es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dauerhaft gelingen wird, verlässliche Informationen anzubieten und sich jeder Form von Missbrauch und Manipulation zu erwehren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Frederking für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Sturm. Herr Sturm, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufgabe der Medienpolitik besteht aus der Sicht meiner Fraktion darin, eine vielfältige und für die Zukunft gut aufgestellte Medienlandschaft zu schaffen. Nur so kann ein demokratischer Diskurs in unserem Land stattfinden.

Deshalb setzen wir uns für eine unabhängige, lebendige und vielfältige Medienlandschaft in Sachsen-Anhalt ein. Ein gut funktionierendes duales System, bestehend aus öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie lokalen und regionalen Privatrundfunkanstalten, bleibt hierfür unser Anspruch.

Einen weiteren Schritt dahin gehen wir mit dem Entwurf des Gesetzes zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser Entwurf enthält Änderungen, die der dringend notwendigen Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen. Die Novellierung des Telemedienauftrages gibt ARD, ZDF und Deutschlandradio die notwendige Rechtsgrundlage für eine Neugestaltung des Internetangebotes. Mit dem Entwurf werden nicht nur die Mediatheken interessanter und vielfältiger, sondern auch die Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten ist nun eindeutiger und viel umfangreicher geregelt.

Für Streitigkeiten zwischen den Rundfunkanstalten und den Spitzenverbänden der Presse wird mit dem neuen Gesetz eine Schlichtungsstelle in der eigenen Zuständigkeit eingerichtet. Des Weiteren sollen die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender untereinander vernetzt und mit Einrichtungen der Wissenschaft und der Kultur verlinkt werden. Das ist ein absoluter Mehrwert für unsere Bürger.

Die Staatskanzlei reagiert mit dem vorliegenden Entwurf auf das seit einiger Zeit veränderte Nutzungsverhalten der Zuschauer und Konsumenten. Die traditionellen Programme verlieren gerade in der jungen Altersgruppe immer mehr an Bedeutung. Auf diese Veränderung muss der öffentlichrechtliche Rundfunk reagieren.

Der Gesetzentwurf bildet hierfür die notwendige Rechtsgrundlage; denn wir müssen dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als zuverlässiger, qualitativer und einordnender Journalismus bestehen bleibt, um ungeprüften Fake News auf diversen Internetplattformen entgegentreten zu können. Deshalb wurde auch im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene festgehalten, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde im Oktober von allen Ländern unterzeichnet. Damit er pünktlich am 1. Mai 2019 in Kraft treten kann, bedarf es der Ratifizierung durch die Landtage.

Lassen Sie uns die Modernisierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf den Weg bringen. Da wir über den Entwurf erstmalig beraten, bitte ich um eine Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Sturm für die Ausführungen. - Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt.

Es ist gerade noch einmal erwähnt worden, dass dies die erste Beratung ist. Es ist der Vorschlag unterbreitet worden, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu überweisen. Wer für die Überweisung des Entwurfs ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Das sehe ich auch nicht. Damit hat wurde die Überweisung beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Flächendeckenden Glasfaseranschluss ermöglichen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3708

Der Einbringer ist der Abg. Herr Lange. Herr Lange, Sie haben das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schilda liegt mitten in Magdeburg. Zumindest scheinen seine magentaliebenden Bürger einen Verwaltungssitz hier errichtet zu haben. Es ist ja nicht das erste Mal, dass sich der Landtag über den schleppenden Breitbandausbau verständigt.

Ja, viele Vorgaben des Bundes und der EU machen das Unterfangen nicht einfach. Aber die Schwierigkeiten, die beispielsweise der Zweckverband Breitband Altmark hat, sind durch die eigenen Richtlinien und das eigene Verwaltungshandeln hausgemacht. Erinnert sei daran, dass im letzten Jahr beinahe die Förderung geplatzt ist, weil übereifrige Mitarbeiter im Wirtschaftsministerium der Meinung waren, dass noch einmal eine Markterkundung nötig sei. Diese war aber schon erfolgt.

Das führte zu der grotesken Situation, dass der Bund mit großem Bahnhof einen Fördermittelbescheid überreichte und kurz darauf dies auch der Wirtschaftsminister tat. Aber gegen den Bescheid musste vom Zweckverband Breitband Altmark eine Klage angedroht werden, damit dann der unsägliche Passus abgeändert wurde.

Wenn man dachte, dass damit jetzt Ruhe eingekehrt ist und die Altmark flächendeckend mit schnellem Internet versorgt wird, dann hatte man sich getäuscht. Denn eine Meldung nach der nächsten füllt die Spalten der nördlichen Zeitungen, meist dann, wenn der Zweckverband zwar Teile eines Ortes mit High-Speed-Internet erschließen darf, der Rest des Ortes jedoch mit

seinen mickrigen 30 Mbit/s-Downloadraten abgespeist bleibt.

Meine Damen und Herren! Vergegenwärtigen wir uns noch einmal die Situation: Als dünn besiedeltes Gebiet wurde die Altmark von den Telefonanbietern, im Wesentlichen der Telekom, bis auf wenige Stellen sträflich missachtet, wenn es um die Versorgung mit schnellem Internet ging. Daraufhin haben die Kommunen das Richtige getan und entschieden, dass die Altmark für die Zukunft gerüstet sein muss und der Breitbandausbau nicht schrittweise, sondern gleich mit der bestmöglichen Technologie erfolgen soll, also Glasfaser bis zum Haus und bis zur Wohnung, um für das Gigabitzeitalter gerüstet zu sein.