Daniel Sturm

Appearances

7/18 7/44 7/62 7/75 7/81 7/95 7/111

Last Statements

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den Vollzug des Jugendarrestes besteht in Sachsen-Anhalt derzeit keine eigene Rechtsgrundlage. Die nähere Ausgestaltung des Jugendarrestes erfolgte bislang nur durch die Jugendarrestvollzugsordnung, eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung aus den 70er-Jahren.
Die Situation ist verfassungsrechtlich sehr unbefriedigend und wird der Bedeutung des Jugendarrestes nicht gerecht. Daher wollen wir heute in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung den Ihnen vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum Vollzug des Jugendarrestes beschließen. Dieser Entwurf wird nach Auffassung meiner Fraktion dem gemeinsamen Vorhaben gerecht, einen Rechtsrahmen für einen humanen und zeitgemäßen Jugendarrest in Sachsen-Anhalt zu schaffen. Auch bei diesem Vorhaben hat es sich bewährt, landeseigene Regelungen und Grundlagen eines Musterentwurfs einer Länderarbeitsgruppe zu erarbeiten. Der Gesetzentwurf regelt die wesentlichen Eingriffsermächtigungen sowie die Gestaltung des Vollzugs.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Jugendarrest ist keine Strafe im rechtlichen Sinne, sondern ein Zuchtmittel. Er wird verhängt, wenn eine Verwarnung oder eine Erteilung von Weisungen und Auflagen nicht mehr ausreichen, um einem Jugendlichen begangenes Unrecht vor Augen zu führen. Aus der Sicht meiner Fraktion ist insbesondere der sogenannte Warnschussarrest ein geeignetes Mittel, eine Verhaltensänderung herbeizuführen, indem erstmals Verantwortung für das Handeln übernommen werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die neuen gesetzlichen Grundlagen verfolgen vordergründig das Ziel, junge Menschen für ein eigenverantwortliches Leben zu befähigen, insbesondere im Hinblick auf einen strukturierten Tagesablauf. Daneben kommen der Stärkung der Sozialkompetenz, der Vermittlung von Werten und der Befähigung zu einer gewaltfreien Streitbeteiligung besondere Bedeutung zu.
Am Anfang steht natürlich die umfassende systematische und fundierte Anamnese, um den komplexen und vielschichtigen Problemen der Jugendlichen während der oft kurzen Aufenthaltsdauer gerecht werden zu können. Behandlungsmaßnahmen, etwa intensive Gespräche in Einzel- und Gruppen-Settings, werden festgeschrieben.
Meine Fraktion ist davon überzeugt, dass die neuen gesetzlichen Grundlagen geeignet sind, den jungen Arrestanten den nötigen Impuls für eine veränderte Lebenseinstellung zu geben. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute wird zum zweiten Mal der Entwurf des Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 7/5321 beraten. Schon in der ersten Beratung wurden von den verschiedenen Rednern der einzelnen Fraktionen die zwei wesentlichen Änderungen hervorgehoben.
Im Ausschuss haben wir uns besonders intensiv mit der beabsichtigten Änderung beschäftigt, dass der Meldedatenabgleich zukünftig automatisch durchgeführt werden soll. Die Angst, dass hierdurch Jugendliche, die im Haushalt ihrer Sorgeberechtigten leben, aufgrund des Erreichens der Volljährigkeit plötzlich den Rundfunkbeitrag zahlen sollen, stellte sich als unberechtigt heraus.
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen wird von uns sehr begrüßt.
Meine Damen, meine Herren! Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist als unproblematisch anzusehen und bedarf nach den bereits gehörten Ausführungen keiner weiteren umfangreichen Diskussionen. Spannender wird aber die Diskussion zum 24. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sein.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, hat am vergangenen Donnerstag ihren Bericht über den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten veröffentlicht. Darin schlägt die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent auf dann 18,36 € vor. Diese Erhöhung des Beitrages spiegelt nicht die von der CDU-Fraktion geforderte Beitragsstabilität wider.
Unsere Fraktion wird den Bericht der KEF auswerten und über ihn diskutieren. Aber eines ist schon sicher: Ein „Weiter so“ wird es mit uns nicht geben. Es werden sicherlich interessante und aufregende Diskussionen werden, aber für heute bitte ich zunächst um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zum Entwurf des Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. - Herzlichen Dank.
Doch, doch, hier.
Herr Kollege Rausch, wir stimmen heute über den Entwurf des Gesetzes zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab. Über den 24. werden wir dann ausführlich im Ausschuss beraten. Dort können wir natürlich gern ausführlich über die genannten Fragen diskutieren und sprechen.
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Schnipp, schnapp, Haare ab! Nach genau diesem Motto schießen immer mehr sogenannte Barbiershops wie Pilze aus dem Boden. Deren Angebot umfasst zahlreiche Dienstleistungen um und für die männliche und auch weibliche Haarpflege. Dies ärgert die ausgebildeten Friseure nachhaltig, nicht weil sie den Wettbewerb scheuen, nein, sondern weil eine nachteilige Entwicklung eines ganz speziellen Handwerks stattfindet.
Jeder ungelernte Barber darf sich selbstständig machen. Mit Dumpingangeboten werden dann oft all jene Dienstleistungen erbracht, die qualifizierte Friseurbetriebe anbieten, die ausbilden,
der Meisterpflicht unterliegen, Steuern und Abgaben entrichten und Tariflöhne zahlen.
Stärker ist dieses Problem in jüngster Zeit durch den sogenannten Zuzug geworden, weil Ausländer lediglich einen Aufenthaltstitel und eine Gewerbeerlaubnis benötigen. Dieser Sachverhalt ist nicht neu. Ich empfehle Ihnen die Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen vom 28. November 2016 und vom 30. April 2019. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Barbier über keine Ausbildung verfügen muss, die einer deutschen Berufsausbildung gleichzusetzen ist, dass aber umgekehrt ein Friseurbetrieb, der
Barbierleistungen anbietet, sehr wohl seine Firma in der Handwerksrolle eintragen lassen muss.
Ich halte dies für eine extreme Benachteiligung. Barbiergeschäfte oder sogenannte Föhnbars dürfen ausdrücklich nur ein sehr beschränktes Angebot vorhalten; denn wer mehr anbietet, begeht Schwarzarbeit und somit eine Straftat.
Die Grenzen der erbrachten Friseurdienstleistungen sind oft fließend, sodass eine Abgrenzung der Einzelleistung nur schwer erkennbar ist.
Wünschen würde ich mir, dass der Zoll, die Ordnungs- und Gewerbeämter sowie die Finanzämter mit unangekündigten Betriebsprüfungen stärker kontrollierten. Leider erfolgt dies viel zu wenig. Das, meine Damen und Herren, ist eine verkehrte Welt, die meinem Handwerksberuf sehr schadet.
Der Antrag der AfD-Fraktion greift meine beiden Anfragen durchaus sachlich auf. Ich bin außerordentlich froh darüber, dass wir diese Problematik an den zuständigen Ausschuss überweisen und hoffentlich auch zu einem guten Ergebnis im Sinne des Schutzes der vielen qualifizierten Friseurhandwerksbetriebe kommen.
Die vielen legalen Friseurbetriebe - das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen - scheuen keinen Wettbewerb, aber er muss fair und auf Augenhöhe stattfinden.
Die Forderung nach einheitlichen Eintragungsparametern und Richtlinien für eine Barbierausbildung entspricht im Wesentlichen den Forderungen der Innung. Auch hier geht es nicht darum, jemandem die Lebensgrundlage zu entziehen, sondern darum, ihm einen legalen Weg aufzuzeigen, an dessen Ende ein qualifizierter Friseurbetrieb stehen könnte.
Mein Handwerksberuf verfügt über hervorragend ausgebildete Fachkräfte, die in der Bevölkerung einen exzellenten Ruf haben. Diesen Ruf dürfen wir nicht gefährden.
Sachsen-Anhalt hat mit seiner Meistergründungsprämie ein gutes Instrument geschaffen
- ja, ich komme zum Schluss -, das das Friseurhandwerk nachhaltig nutzt.
Es gäbe noch viel zu erzählen, aber meine Redezeit ist nun um. Ich bitte um Überweisung an den zuständigen Wirtschaftsausschuss.
Ja, Herr Siegmund, ich habe, wie auch andere Kollegen, Angebote bekommen, und zwar sollte ich Scheinarbeitsverträge unterschreiben. Es waren Bürger bei mir, die gesagt haben, sie wollen einen Friseurladen aufmachen und ich sollte einen Scheinarbeitsvertrag bekommen. Ich hätte dafür monatlich wie auch andere Kollegen 2 500 € schwarz auf die Hand bekommen. Ich habe es natürlich nicht gemacht, das ist klar. Ich habe sogar Anzeige erstattet.
Jeder weiß, was im Friseurberuf umgesetzt wird und hängen bleibt - ich kann aus Erfahrung sprechen. Ich sage einmal, wenn jemand jeden Monat 2 500 € schwarz, nebenbei zahlen kann, dann muss ich mir schon die Frage stellen, ob die nicht nur Haare waschen, sondern auch noch andere Sachen machen.
Vielen Dank. - Guten Morgen, Hohes Haus. Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lange, erst einmal darf ich Ihnen sagen, dass wir nicht Bremser sind, sondern Motor dieser Kenia-Koalition.
- Nein, wir sind Motor dieser Koalition. Sonst würde es nämlich diesen Antrag nicht geben.
Der Radverkehr spielt bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen, sicheren, gesundheitsfördernden und umweltfreundlichen Mobilität eine wesentliche
Rolle. So haben wir es im Koalitionsvertrag festgelegt. Nicht umsonst haben sich die Koalitionspartner im Haushalt darauf geeinigt,
6,8 Millionen € für Radwege entlang der Landesstraßen zur Verfügung zu stellen.
Der Bund hat im November 2017 die „Richtlinie zur Förderung von innovativen marktreifen Klimaschutzprodukten“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, die sogenannte KleinserienRichtlinie, veröffentlicht. Grund dafür ist das im Rahmen ihres Energiekonzeptes für das Jahr 2010 beschlossene Ziel, Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Die Richtlinie trat am 1. März 2018 in Kraft.
Danach sind auch Investitionen in Schwerlastenfahrräder und Schwerlastenanhänger mit elektronischer Antriebsunterstützung förderfähig. Die E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen dazu jeweils ein Mindesttransportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens je 150 kg aufweisen.
Von der Förderung profitieren unter anderem private Unternehmen, freiberuflich Tätige, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie Kommunen. Perspektivisch sollen Lastenräder den Verkehr in der Stadt entlasten. Die ersten Schritte werden auf dem Gewerbesektor unternommen.
Neben dem Bundesförderprogramm erforschen Paketzusteller gerade in mehreren Städten, ob eine Zustellung per Lastenrad anstelle eines Sprinters sinnvoll ist. Unterschiedlichste Versuchsprojekte gibt es dazu in Hamburg, Nürnberg, Düsseldorf, Frankfurt am Main oder Rostock. Der Lieferdienst UPS setzt in der Innenstadt darauf, die letzte Meile zum Paketempfänger nicht mit dem Lieferwagen, sondern mit dem Lastenrad zu absolvieren.
Das Projekt „Ich entlaste Städte“, das derzeit bundesweit läuft, bietet Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit, den Einsatz von Lastenrädern über drei Monate hinweg zu testen. Dafür stehen 150 Lastenräder in mehr als 15 verschiedenen Hersteller- und Modellvarianten zur Verfügung. 346 Unternehmen und Einrichtungen haben bislang teilgenommen. Knapp 57 000 gefahrene Kilometer sind bereits zusammengekommen. Bis Herbst 2019 können sich Interessierte noch bewerben.
Der Zweirad-Industrieverband hat zwar keine Zahlen über die verkauften Lastenräder ohne Motor, bezifferte aber den Absatz der Lastenräder mit Elektromotor für das Jahr 2017 in Deutschland auf rund 21 500 Stück, Tendenz weiter steigend.
Dazu soll auch der heutige Antrag beitragen. Zudem wollen wir damit als Koalition die Förder
lücke des Bundesprogramms für Privatleute und Vereine in unserem Bundesland schließen.
Damit sind wir nicht allein. Ähnliche Förderprogramme für Privatpersonen gibt es unter anderem bereits in Berlin, Bamberg, Dachau, Heidelberg, München und Regensburg. Denn auch im privaten Bereich wird das Lastenrad immer mehr eine Alternative. Hauptnutzergruppe sind eindeutig junge Familien, die das Rad für die tägliche Fahrt in die Kita, zum Einkaufen oder zur Arbeit nutzen. Manch ein Nutzer spart sich so einen Zweitwagen.
Die relativ hohen Erwerbskosten von ca. 4 000 € aufwärts für ein Rad mit Elektromotor wollen wir mit dem anvisierten Förderprogramm etwas reduzieren.
Wir als Fraktion betonen immer wieder, dass wir für eine Umweltpolitik mit Augenmaß stehen. Das spiegelt sich in diesem Antrag wider. Mit diesem Förderprogramm können wir vielen Menschen auf unterschiedliche Weise helfen.
Darum bitte ich Sie, meine Damen und Herren, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Lange, ich gebe Ihnen recht. Wir müssen da noch viel mehr tun. Aber Sie wis
sen es selbst, die Haushaltslage lässt es nicht zu. Wenn wir bei gewissen Themen kürzen würden, ich glaube, dann wären Sie die ersten, die das monieren.
Mitunter liegt es sicherlich daran - -
- Doch, es gibt schon Interesse. - Aber es muss erst einmal geplant werden. Es muss genehmigt werden. Das dauert eine gewisse Zeit. Wir fangen jetzt erst an. Wir haben im Haushalt festgelegt, dass wir zum Beispiel für die Landesstraßen - das habe ich vorhin schon erwähnt - Gelder freigeben. Das muss erst einmal geplant werden. Wie lange so etwas dauert, wissen Sie weiß Gott selbst.
Herzlichen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufgabe der Medienpolitik besteht aus der Sicht meiner Fraktion darin, eine vielfältige und für die Zukunft gut aufgestellte Medienlandschaft zu schaffen. Nur so kann ein demokratischer Diskurs in unserem Land stattfinden.
Deshalb setzen wir uns für eine unabhängige, lebendige und vielfältige Medienlandschaft in Sachsen-Anhalt ein. Ein gut funktionierendes duales System, bestehend aus öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie lokalen und regionalen Privatrundfunkanstalten, bleibt hierfür unser Anspruch.
Einen weiteren Schritt dahin gehen wir mit dem Entwurf des Gesetzes zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser Entwurf enthält Änderungen, die der dringend notwendigen Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen. Die Novellierung des Telemedienauftrages gibt ARD, ZDF und Deutschlandradio die notwendige Rechtsgrundlage für eine Neugestaltung des Internetangebotes. Mit dem Entwurf werden nicht nur die Mediatheken interessanter und vielfältiger, sondern auch die Presseähnlichkeit von Telemedienangeboten ist nun eindeutiger und viel umfangreicher geregelt.
Für Streitigkeiten zwischen den Rundfunkanstalten und den Spitzenverbänden der Presse wird mit dem neuen Gesetz eine Schlichtungsstelle in der eigenen Zuständigkeit eingerichtet. Des Weiteren sollen die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender untereinander vernetzt und mit Einrichtungen der Wissenschaft und der Kultur verlinkt werden. Das ist ein absoluter Mehrwert für unsere Bürger.
Die Staatskanzlei reagiert mit dem vorliegenden Entwurf auf das seit einiger Zeit veränderte Nutzungsverhalten der Zuschauer und Konsumenten. Die traditionellen Programme verlieren gerade in der jungen Altersgruppe immer mehr an Bedeutung. Auf diese Veränderung muss der öffentlichrechtliche Rundfunk reagieren.
Der Gesetzentwurf bildet hierfür die notwendige Rechtsgrundlage; denn wir müssen dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als zuverlässiger, qualitativer und einordnender Journalismus bestehen bleibt, um ungeprüften Fake News auf diversen Internetplattformen entgegentreten zu können. Deshalb wurde auch im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene festgehalten, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde im Oktober von allen Ländern unterzeichnet. Damit er pünktlich am 1. Mai 2019 in Kraft treten kann, bedarf es der Ratifizierung durch die Landtage.
Lassen Sie uns die Modernisierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks auf den Weg bringen. Da wir über den Entwurf erstmalig beraten, bitte ich um eine Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Hildebrandt, man muss sich doch schon ein wenig wundern. 2016 sagten Sie hier noch, Ziel sollte es sein, dass es keine Autos mehr gibt. Dann passt dieser Antrag nicht wirklich.
- Oder war es Frau Eisenreich, okay. Aber es ist trotzdem Ihre Fraktion.
Jetzt zum Antrag. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! 1,25 Millionen Menschen sterben laut WHO jährlich bei Unfällen weltweit. Das sind 1,25 Millionen Menschen zu viel. Menschen machen Fehler, deshalb wird es immer wieder Unfälle geben. Was wir allerdings tun können, ist die Schaffung derartiger Rahmenbedingungen, dass die Folgen eines Unfalls so gering wie möglich bleiben.
Das ist unserer Landesregierung bisher bereits sehr gut gelungen. Dies zeigen auch die Unfallzahlen im Land Sachsen-Anhalt. Zwischen den Jahren 2007 und 2016 sind diese von 81 000 auf 75 000 gesunken. 2 000 Menschen weniger wurden verletzt, 80 weniger getötet. Diese Tendenz setzt sich auch in den Zahlen von Januar bis Mai 2017 fort. Dabei waren bereits die 133 Unfalltoten aus dem Jahr 2016 ein historischer Tiefstand. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Bundestrend wider. In diesem Bereich sind wir also auf einem guten Weg.
Ein Grund ist sicherlich der technische Fortschritt und immer besser werdende Sicherheitssysteme in unseren Autos. Aber auch die Verkehrssicherheitsarbeit des Landes trägt offensichtlich immer mehr Früchte. Natürlich muss es Ziel sein, diese Zahlen so schnell wie möglich auf null zu reduzieren; das wollen wir alle hier im Hohen Haus. Daran orientieren sich sowohl unser Alternativantrag als auch das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt für 2021. Darum braucht es einzelne Punkte des Antrags der LINKEN nicht, da diese bereits in diesem Programm erschöpfend und gut ausformuliert sind.
Um noch mehr Früchte dieser Verkehrssicherheitsarbeit, die vor allem auch durch Ehrenamtliche geleistet wird - auch von uns noch einmal herzlichen Dank! -, zu ernten, gilt es, dieses Programm über die kommenden Jahre umzusetzen.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Verkehrssicherheitsarbeit und die Verkehrserziehung durch geeignete Maßnahmen zu fördern und das ehrenamtliche Engagement der Verkehrswachten zu unterstützen.
Dabei liegt ein Schwerpunkt darauf, die Unfallraten bei Kindern und Senioren zu senken. Es geht uns natürlich auch um die flächendeckende Ermittlung von unfallauffälligen Streckenabschnitten, um diese Schritt für Schritt zu beseitigen.
Wir als Koalitionsfraktionen sowie die Landesregierung nehmen dieses Thema sehr ernst. Erste Erfolge konnten durch die umgesetzten Maßnahmen bereits erzielt werden. Darauf gilt es nun aufzubauen.
Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Alternativantrag und bedanke mich recht herzlich.
Danke schön. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hildebrandt, ich muss kurz auf Sie eingehen. Ich muss mich schon wundern, dass Sie immer gegen alles sind.
Sie sagen jetzt, Sie sind gegen Eurotrailer, Sie sind gegen Lang-Lkw.
In der letzten Landtagssitzung waren Sie gegen Autos.
Beim nächsten Mal kommt vielleicht, dass Sie gegen Schiffe sind.
Das haben Sie gesagt. Sie müssen sich nicht wundern, wenn irgendwann die Wähler sagen: DIE LINKE brauchen wir nicht mehr. Das wird nämlich das Ende sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Menschlich würde ich das sehr bedauern. Politisch kann ich damit gut leben.
Zu dem Antrag in der Drs. 7/715. Der Eurotrailer ist 17,80 m lang und somit 1,30 m länger als herkömmliche Sattelanhänger. Zirka 10 % mehr Volumen bzw. vier zusätzliche Palettenstellplätze bietet dieser. Damit entspricht der Eurotrailer dem Typ 1 der Lang-Lkw.
Unsere Bundesregierung hat zum Betrieb von Lang-Lkw einen vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2016 andauernden Feldversuch gestartet, der durch die Bundesanstalt für Straßenwesen BASt umfassend wissenschaftlich betreut wird.
In dem Endbericht der BASt werden die positiven Erwartungen bestätigt. Eurotrailer weisen eine größere Ladekapazität als herkömmliche Lkw auf. Im Durchschnitt ersetzen zwei Eurotrailer drei herkömmliche Lkw. Dies bedeutet Kraftstofferspar
nisse zwischen 15 und 20 % und damit vor allem einen Effizienzgewinn.
Der Einsatz dieser Eurotrailer oder Lang-Lkw unterstützt nicht nur die Klimaschutzbemühungen, indem weniger Fahrzeuge benötigt werden und somit weniger Schadstoffe ausgestoßen werden, sondern leistet einen effektiven Beitrag zur Stauvermeidung.
Denken wir bitte auch daran, dass es immer weniger Fachkräfte im Land gibt. Gerade Lkw-Fahrer werden gesucht.
Auch der ADAC äußerte sich positiv zur Einführung der Eurotrailer; denn die befürchteten negativen Auswirkungen sind ausgeblieben.
Befürchtet wurde etwa ein erhöhtes Unfallrisiko, da sich für andere Verkehrsteilnehmer bei Überholvorgängen Gefahren aufgrund der ungewohnten Länge ergeben könnten. Es wurden zudem eine übermäßige Beanspruchung der Straßenbeläge befürchtet oder Probleme im Verkehrsaufkommen, beispielsweise an Knotenpunkten.
Diese Befürchtungen haben sich bisher nicht bewahrheitet und und lassen sich leicht ausräumen. Die Gewichtsbeschränkung von 40 t für herkömmliche Lkw bzw. 44 t im kombinierten Verkehr gilt gleichermaßen für Eurotrailer, sodass sich hier keine Veränderungen ergeben.
Da herkömmliche Lkw mit Anhängern eine Länge von bis zu 18,75 m haben dürfen, ergibt sich für andere Verkehrsteilnehmer jedenfalls hinsichtlich der Eurotrailer keine ungewohnte Situation. Zudem erfolgt der Einsatz von Lang-Lkw vorwiegend auf Autobahnen und weniger auf einbahnigen Straßen, sodass es nur selten zu Überholvorgängen kommt.
Eine weitere Befürchtung, dass der Einsatz von Eurotrailern die Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße begünstigen könnte, hat sich gleichermaßen nicht bewahrheitet. Vielmehr hat der Eurotrailer großes Potenzial im kombinierten Verkehr durch die Möglichkeit des Transports von zwei Wechselbehältern und einem 48-Fuß-Container.
Derzeit ist der Einsatz der Lang-Lkw lediglich im Rahmen des Feldversuchs, der zum Ende dieses Jahres endet, zugelassen. Aufgrund der positiven Ergebnisse darf der Lang-Lkw Typ 1, also der Eurotrailer, zunächst für weitere sieben Jahre eingesetzt werden. An dem Feldversuch beteiligen sich aktuell 13 Bundesländer. In den Ländern Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Thüringen dürfen die Eurotrailer gemäß der Ausnahmeverordnung das gesamte Streckennetz befahren.
Da sich zumindest durch die 17,80 m langen Eurotrailer keine negativen Auswirkungen im Vergleich zu herkömmlichen Lkw ergeben, sieht unsere Fraktion keinen Grund dafür, dass SachsenAnhalt die Eurotrailer, also Lang-Lkw des Typs 1, mit einer Länge von 17,80 m nicht auch zulassen sollte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE ist hingegen abzulehnen. - Vielen Dank.