Protocol of the Session on November 23, 2018

Sehr geehrter Herr Kollege, Ihre Redezeit ist bereits vorüber.

Es handelt sich um einen Kompromiss. Diesen tragen wir selbstverständlich mit, auch wenn er nicht zu 100 % unseren Vorstellungen entspricht.

Aber eines möchte ich noch ganz kurz sagen. Lassen wir uns unsere Kinderbetreuung in diesem Land nicht schlechtreden. Kein anderes Land bietet zum Beispiel einen Betreuungsanspruch von der Geburt an bis zum Übertritt in die 7. Klasse. Das ist einmalig und das sollten wir uns als Land Sachsen-Anhalt erhalten.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Ich kann verstehen, dass Sie bis zum Schluss sprechen möchten. Aber Sie haben jetzt noch die Gelegenheit, etwas mehr zu reden; denn es gibt mehrere Fragesteller: zuerst Frau Hohmann, dann Frau von Angern und anschließend der Abg. Herr Raue. - Bitte, Frau Hohmann.

Vorangestellt, Herr Krull: Es möchte sicherlich niemand im Land das KiFöG schlechtreden. Aber, ich denke, es gehört dazu, dass man auf Probleme, die auftreten könnten, hinweist. Das haben wir bei dem Gesetzentwurf 2013 gemacht und das werden wir auch bei diesem Gesetzentwurf so machen. Das hat also nichts mit schlechtreden zu tun.

Meine Fragen. Ich bin etwas verunsichert durch die Äußerung der Ministerin vorhin, als sie sagte: In dem Fall, dass die Kosten der Elternbeiträge übernommen und aus Steuergeldern finanziert werden, soll eine Prüfung stattfinden.

(Zuruf von Ministerin Petra Grimm-Benne)

Das konnte ich insoweit erkennen. Bei SGB-II-Bezug werden die Kosten übernommen und es kann

geprüft werden, ob der Ganztagsanspruch für acht oder zehn Stunden besteht.

Jetzt ist neu im Gesetzentwurf, dass das Land auch die Elternbeiträge übernimmt. Die werden ja auch aus Steuergeldern finanziert. Wie verhält sich das dann? Muss dann auch noch einmal von Amts wegen geprüft werden, ob ein Achtstunden- oder ein Zehnstundenanspruch besteht? - Das war die Frage, die sich mir vorhin auftat, als die Ministerin antwortete.

Die zweite Frage, die ich habe: Sie sprachen davon, dass wir auch für die Tagespflege etwas gemacht haben. Das stimmt. Es stand vorher im Gesetz: Tagespflege k a n n eine Alternative sein. Jetzt steht im Gesetzentwurf: Tagespflege i s t eine Alternative.

Was konkret ändert sich denn jetzt für die Tagespflegestellen?

Herr Krull, bitte.

Ich fange mit der zweiten Frage an: Was ändert sich für die Tagespflegestellen?

Sie werden als gleichberechtigter Partner bei der Jugendhilfeplanung sowie bei der Planung der entsprechenden Platzkapazitäten berücksichtigt. Das funktioniert in einigen Kommunen, zum Beispiel in Magdeburg.

In Halle dagegen fristet die Kindertagespflege ein bisschen ein Schattendasein. Sie wird von dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, dem dortigen Jugendamt, nicht so ernst genommen. Das wollen wir ändern, weil wir gerade auch an dieser Stelle den Bedarf sehen. Deswegen wollen wir die Tagespflege klar wertschätzen.

Ihre Frage bezüglich der Prüfung: Wenn jemand eine Leistungsübernahme hat, weil er SGB-IILeistungsempfänger ist, erfolgt eine normale Prüfung. Ist er antragsberechtigt, dann erfolgt die Kostenübernahme.

Im Regelfall gehen wir davon aus, dass der SGBII-Leistungsempfänger den Achtstundenanspruch hat. Wenn jemand aus irgendwelchen Gründen, die ich an der Stelle nicht erläutern möchte, weil sie vielfältig sein können, mehr braucht, bekommt auch diese Person den Zehn-Stunden-Anspruch.

Da aber beides bei dem örtlichen Träger der Jugendhilfe liegt, wird natürlich nicht eine doppelte Prüfung vorgenommen werden.

Eine Nachfrage. Frau Hohmann, bitte.

Nur noch einmal eine Frage zu den Tagespflegestellen. Sie haben gesagt, Sie wollen sie gleichberechtigt mit aufnehmen. Heißt das, dass künftig die Eltern die Entgeltvereinbarungen zur Tagespflege auch mit dem Landkreis schließen können?

Herr Krull.

Natürlich gilt bei der Tagespflege ein Stück weit ein anderes Prozedere als bei einer normalen Kita. Wir haben mit der Istformulierung bei den Tagespflegeplätzen klar geregelt, dass wir sie mit in den Planungsprozess hineinnehmen wollen. Wir wollen klarmachen, dass das ein Angebot ist, das auch ergänzend wirken kann, gerade dann, wenn es um die Frage der Grenzbetreuung geht. In diesem Fall kann auch eine Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen erfolgen, um entsprechende Bedarfe abzudecken.

Frau von Angern, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Krull, ich habe einmal eine politisch-strategische Frage. Ich verstehe, dass Sie als Vertreter der Koalition die Dinge sehr, sehr positiv darstellen wollen.

Der kritische Moment in dem Gesetzentwurf ist vor allem gewesen, dass künftig wieder zwischen acht und zehn Stunden unterschieden werden soll, also wieder eine Einteilung von Kindern - ich spitze es zu - erster und zweiter Klasse erfolgt.

Nun habe ich Ihnen zugehört und mitbekommen, dass es so viele gar nicht betrifft. Wir haben einen guten Wirtschaftsaufschwung in Sachsen-Anhalt. Wir haben weitaus weniger Arbeitslose, als wir es bei der Diskussion 2004/2005 hatten. Das heißt, wir reden über eine relativ kleine Gruppe.

Ich habe die Frage bewusst nicht der Ministerin gestellt, weil ich sie in der Vergangenheit immer auf der „guten Seite“ wusste. Aber ich weiß, dass die Koalition bunter zusammengesetzt ist.

Erklären Sie mir aus politisch-strategischen Gründen: Was ist das Motiv für diese Unterscheidung? Es erschließt sich mir nicht; denn wir haben es ja möglicherweise mit einer relativ kleinen Gruppe zu tun. Die Kommunen werden aber einen Aufwand haben, der momentan noch nicht absehbar ist. Warum?

Sehr geehrte Frau Kollegin! Gute Seite, schlechte Seite, schwarze Seite, dunkle Seite der Macht, das können wir alles schön diskutieren. Es ist aber, glaube ich, an der Stelle nicht zielführend.

Wir als Union sagen: Es gibt eine Elternverantwortung. Die Elternverantwortung ist klar geregelt. Wir sagen: In acht Stunden kann das pädagogische Konzept auch umgesetzt werden. Deswegen beträgt aus unserer Sicht der Grundanspruch acht Stunden. Wer mehr braucht, bekommt zehn Stunden.

Das hat nichts mit Schlechtreden zu tun oder damit, jemanden zu diskriminieren. Wir glauben, dass man auch mit acht Stunden den Anspruch von frühkindlicher Bildung umsetzen kann, wie er ist.

Wir schauen uns jetzt einmal die Quote an. Die Betreuungszeiten im Kinderkrippenbereich betragen ungefähr 8,4; im Kindergartenbereich 8,6. Wir sind also gar nicht weit weg von den Zahlen, die tatsächlich in Sachsen-Anhalt zutreffen.

Von daher ist der Anspruch auf acht Stunden Grundbedarf und auf zehn Stunden bei erweitertem Bedarf aus unserer Sicht gerechtfertigt. Deswegen diese klare Regelung.

Vielen Dank. - Wir haben noch Herrn Raue als Fragesteller. - Er zieht seine Frage zurück. Dann danke ich Ihnen, Herr Abg. Krull.

Wir kommen zur nächsten Debattenrednerin. Es ist für die Fraktion DIE LINKE die Abg. Frau Hohmann. Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich könnte ich meine Rede, die ich zur Einbringung des Gesetzentwurfs gehalten habe, heute noch einmal halten.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das ist un- gerecht!)

Trotz der Anhörung im Fachausschuss und der Demonstration im Oktober hier auf dem Domplatz kam es zu keiner substanziellen Änderungen im Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, wurde aus unserer Sicht regelrecht durchgepeitscht. Nur durch Sondersitzungen war der Termin heute haltbar. Dass aber das Gesetz auch für die nächsten Jahre Bestand haben wird, wage ich zu bezweifeln.

Heute wird die mittlerweile fünfte Novelle innerhalb von fünf Jahren verabschiedet, also durch

schnittlich eine Novelle pro Jahr. Ich meine, es wird auch nicht die letzte sein, wenn das Gesetz heute so beschlossen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs auf wesentliche Knackpunkte hingewiesen, die wir als Fraktion so nicht mittragen können. Das ist erstens die Reduzierung des Ganztagsanspruchs von zehn auf acht Stunden.

Ich sage es Ihnen heute noch einmal deutlich: Einer Reduzierung des Ganztagsanspruchs erteilen wir hier heute eine klare Absage.

(Beifall bei der LINKEN)

Nachdem die Evaluationsergebnisse bestätigten, dass wir eine höhere Betreuungsdauer als die prognostizierten durchschnittlichen acht Stunden haben, hätte eine Kürzung eine falsche Signalwirkung für die Eltern.

Sie wissen ganz genau - das wurde auch in der Anhörung deutlich -, dass die Änderungen zu keiner Kosteneinsparung führen werden. Der Landkreistag hat schon jetzt signalisiert, dass die Landkreise sich diese neue Aufgabe, die mit der Einzelfallprüfung verbunden sein wird, bezahlen lassen.

Zudem, meine Damen und Herren, wäre hier nachzufragen - das haben wir vorhin versucht herauszubekommen -: Was ist der Einzelfall? Wer legt ihn fest und wie erfolgt die Prüfung?

Die Träger wiesen in der Anhörung auch darauf hin, dass aufgrund der Reduzierung des Ganztagsanspruchs möglicherweise eine Reduzierung der Öffnungszeiten stattfindet. Dieses Signal wäre verheerend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens. Ich habe bis heute nicht verstanden, warum die Ministerin und auch die Koalition den Erzieherinnen über die tatsächliche Arbeitsentlastung keinen reinen Wein einschenken.