Protocol of the Session on November 22, 2018

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)

Ich habe mir diese Flagge dort hingehängt, weil dahinter eine Geschichte steht. Die ist nämlich abgehängt worden an einer Grenze zwischen einem katholischen und einem protestantischen Wohngebiet. Sie ist dort aufgehängt worden, um genau diese Grenze und einen Herrschaftsanspruch zu markieren.

Ich meine, das ist das Problem mit Flaggen, dass sie immer auch versuchen, ein „wir“ gegen ein „die“ aufzumachen. Ich meine, das ist falsch. Ich meine nicht, dass wir in unseren Schulen dieses „wir“ gegen „die“ aufmachen sollten. - Vielen herzlichen Dank.

(Minister Marco Tullner: Ah ja!)

Herr Dr. Tillschneider. Aber bitte, wenn es geht, etwas gedämpfter.

Das ist so ein Topos in der Argumentation der Linken, dass sie dem, der das Eigene liebt und die eigene Gruppe, das eigene Volk liebt, unterstellen, er müsse alle anderen hassen. Das stimmt nicht. Man kann sehr wohl das eigene Volk lieben und auch die Liebe der anderen Nationen zu ihrem Volk respektieren.

Mit dem irischen nationalen Freiheitskampf kann ich mich anfreunden. Das ist ein großer Freiheitskampf, den ich natürlich respektiere. Vielleicht finden wir da einmal eine gemeinsame Basis.

(Oh! bei der SPD)

Zu Theodor Körner. Wissen Sie, man mag das alles bei ihm finden. Aber weshalb müssen wir immer unsere Dichter so zerknirscht rezipieren? - Rezeption ist immer selektiv.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Für Körner gilt das!)

Bei Luther finden Sie den Antisemitismus. Sie suchen überall nach irgendwas, was Sie ankreiden können, als wäre es Goldstaub. Genießen Sie doch einfach einmal die literarischen Größen und die Geistesgrößen unserer Nation und gewinnen Sie ein unverkrampftes Verhältnis zu unserem nationalen Erbe. Das wünsche ich Ihnen von Herzen.

(Beifall bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich bin froh, dass wir die Feind- schaft zu den Franzosen überwunden ha- ben!)

Ich sehe jetzt keine weiteren Fragen mehr. Somit steigen in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/3594 ein. Ich habe vernommen, dass dieser Antrag in den Bildungsausschuss überwiesen werden soll.

Diejenigen, die möchten, dass dieser überwiesen wird, bitte ich um ihr Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und ein Fraktionsmitglied der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion.

(Jan Wenzel Schmidt, AfD: Herr Dr. Grube auch!)

- Wenn die Zeitung hochgehalten wird, kann ich dahinter das Handzeichen nicht mehr sehen. - Und ein Mitglied der SPD-Fraktion; so ist es korrekt. Wer enthält sich der Stimme? - Ein fraktionsloses Mitglied. Damit ist dieser Antrag in den Bildungsausschuss überwiesen worden und ihr anderer Antrag wird nicht weiter verfolgt.

Wir kommen heute zum letzten Tagesordnungspunkt.

(Unruhe bei allen Fraktionen)

- Sind Sie jetzt fertig mit Ihrem Austausch? - Dann könnten wir jetzt auch zu dem letzten Tagesordnungspunkt unserer heutigen Tagesordnung kommen.

Das ist der

Tagesordnungspunkt 18

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3598

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3629

(Unruhe)

- Sehr geehrte Kollegen, das ist echt wie im Kindergarten, das muss ich Ihnen sagen.

(Zustimmung von Swen Knöchel, DIE LIN- KE)

Da brauche ich nicht so oft zu reden. - Einbringerin wird die Ministerin Frau Grimm-Benne sein. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit vorliegendem Gesetzentwurf sollen die Richtlinien der Europäischen Union über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und zugleich der Landtagsbeschluss vom 21. Juli 2018 zur Schaffung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit umgesetzt werden.

Der darüber hinaus bestehende grundlegende Regulierungsbedarf des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt soll einem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten sein.

Mit dem Gesetzentwurf wird das Prinzip der Barrierefreiheit sowohl für digitale Produkte und Dienstleistungen als auch für das alltägliche Leben in der Zivilgesellschaft weiterentwickelt und konkretisiert.

„Weiterentwickelt“ sage ich insofern, als bereits mit dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes von 2010 und der Verordnung zum Behindertengleichstellungsgesetz von 2012 Rechtssetzungen zur Barrierefreiheit vorgenommen wurden und wir seit 2013 den Landesaktionsplan „Einfach machen - unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ auf den Weg gebracht haben.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben mit der Richtlinie 2016/2102 aus dem Jahr 2016 Maßstäbe für den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gesetzt.

Die Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht hat der Bund mit der Änderung seines Behindertengleichstellungsgesetzes vom 10. Juli 2018 vollzogen. Die anderen Bundesländer sind ebenfalls auf dem Weg der Umsetzung in landesrechtliche Vorschriften.

Auf die EU-rechtlich notwendigen Bestimmungen will ich besonders hinweisen. Die europäische Richtlinie spricht bezüglich des Anwendungsbereichs von öffentlichen Stellen. Dies geht über den derzeitig verpflichteten Adressatenkreis der Träger öffentlicher Verwaltung hinaus.

Daher ist eine Anpassung vorzunehmen. Dies soll durch Nr. 1 des Gesetzentwurfs, § 16 betreffend, erfolgen. Es besteht die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten und mobilen Anwendungen und zur Abgabe einer Erklärung zur Barrierefreiheit. Es ist zudem eine Überwachungsstelle einzurichten. Sie kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes und erstellt darüber einen Bericht, der dem Bund zugearbeitet werden muss. Für das in

der Richtlinie vorgegebene Durchsetzungsverfahren wird zudem eine Ombudsstelle eingerichtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie bereits eingangs ausgeführt, wird mit dem vorgelegten Entwurf der von diesem Hohen Hause am 21. Juli 2018 auch gefasste Beschluss zur Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit umgesetzt. Dieser Beschluss fordert, mit der Errichtung einer Landesfachstelle ein Beratungsangebot zu allen Belangen der Barrierefreiheit zu schaffen.

Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit soll als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle zu Fragen der Barrierefreiheit für alle öffentlichen Stellen im Land dienen. Sie soll alle notwendigen Informationen zur Herstellung von Barrierefreiheit bündeln und dieses Know-how fortwährend entsprechend dem technischen Fortschritt weiterentwickeln. Der Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt soll die Landesfachstelle beraten.

Die Herstellung von Barrierefreiheit und die universelle Gestaltung aller Angebote der Teilhabe in unserem Land werden ganz maßgeblich zu der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen zur Verwirklichung ihrer Teilhabechancen beitragen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir dem Ziel der Barrierefreiheit ein Stück näher. Ich bitte Sie um Überweisung in den zuständigen Ausschuss. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine Fragen. - Somit können wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen einsteigen. Die erste Debattenrednerin ist für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Zoschke. Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gäbe sehr viel zur Notwendigkeit der Überarbeitung und Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes unseres Landes zu sagen. Wir waren doch zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschlussfassung eines der ersten Bundesländer, das sich an die Formulierung eines solchen Gesetzes wagte, und aufgrund der beschlossenen Regelungen haben wir zu diesem Zeitpunkt die Rankingliste aller Bundesländer angeführt.

Viel hat sich seitdem verändert. Daraus resultiert dringender Handlungsbedarf, der mit dem vorliegenden Entwurf nicht abgedeckt wird. Das wis

sen Sie auch. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Anpassung an die EU-Richtlinie 2016/ 2102. Es geht um die barrierefreie Zugänglichkeit der Internetauftritte der öffentlichen Stellen und die dazu notwendigen Finanzierungsregelungen.

Darüber hinaus werden die Errichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit und deren Aufgaben geregelt. Letzteres geht auf einen Antrag unserer Fraktion zurück, findet also unsere ungeteilte Zustimmung.

Allerdings sehen wir darüber hinaus noch weiteren Handlungsbedarf und die Möglichkeit, zwei dringende Änderungen am Landbehindertengleichstellungsgesetz vorzunehmen.

Zum einen: Die Schaffung einer Landeskoordinierungsstelle für Mädchen und Frauen mit Behinderungen. Wir haben bereits gestern in Auswertung der Großen Anfrage zur Lebenssituation von Frauen und Mädchen in Sachsen-Anhalt auf die besondere Situation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen hingewiesen.

Bereits seit Jahren weisen Studien und Untersuchungen auf vielfältige Formen und Ausprägungen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen hin - im sozialen Nahraum, in der Familie, aber auch in anderen Zusammenhängen.