tungsbewusst von Ihnen, auch den Menschen gegenüber, sich dahin gehend zu positionieren, dass dies ein Vertrag ist, der wieder nur in Deutschland, bei seinen Gerichten, bei seiner Rechtsprechung Bindungswirkung entfaltet, der aber international keinerlei Bindungswirkung hat,
- das stimmt - und dass wir das international auch nicht durchsetzen können? Wir räumen damit aber Millionen, wenn nicht Milliarden Menschen international Möglichkeiten und Rechte ein, die wir hier finanzieren müssen. Wäre es da nicht konsequent und ehrlich, jetzt zu sagen: Wir können das nicht durchsetzen,
Diese UN-Resolution wird nicht nur in Deutschland Bindungswirkung erzielen, sondern in all den Staaten, die das mitbeschließen werden. Das Entscheidende ist nur, dass das aus meiner Sicht irgendwie noch geklärt werden muss.
Ich habe gesagt - wenn Sie eine Empfehlung von mir wollen -: Ich würde - das machen aber andere - eine Protokollnotiz abgeben, in der die Position der Bundesrepublik Deutschland in der Außenvertretung dargestellt wird, oder es sollte einen Entschließungsantrag des Bundestages geben, der dann dafür sorgt, dass in der Außenpolitik Sorge dafür getragen wird, dass die Standards gleich sind.
Das ist doch das Thema. Sie können doch nicht sagen, Sie interpretieren mich; denn dann interpretieren Sie mich völlig falsch. Ich habe gesagt - ich wiederhole es noch einmal -: Wir brauchen ein Regelwerk, mit dem eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts in den nächsten
Jahrzehnten gelöst wird. Das funktioniert nicht, indem wir die Augen verschließen. Aber wenn wir etwas tun, dann müssen wir es klug tun, nicht dass wir in Deutschland am Ende diejenigen sind, die die alleinige Last tragen.
Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt: Toleranz hat etwas mit Ertragen und Erträglichkeit zu tun. Wenn ich an eine Bevölkerung die Bitte habe, tolerant zu sein, dann muss ich aufpassen, dass das, was ich politisch tue, nicht irgendwann unerträglich wird; denn dann geht mir der soziale Frieden verloren. In Teilen haben wir die Auswirkungen dessen, als in einigen Bereichen der soziale Friede gefährdet war, noch immer auf der Straße. Damit habe ich, glaube ich, jetzt alles gesagt.
- Herr Raue, das geht nicht. Sie können nicht, wenn Sie schon wieder Platz genommen haben, von Ihrem Platz trotzdem noch eine Nachfrage stellen. Ich habe gesagt, eine kurze Nachfrage ist möglich. Das hatten Sie selbst signalisiert. Dabei würde ich es jetzt auch bewenden lassen.
Herr Farle hat sich ebenfalls gemeldet und kann natürlich noch seine Frage stellen. Bitte, Herr Farle.
Vielen Dank für diese Möglichkeit. - Ich möchte auf einen anderen Aspekt im Zusammenhang mit diesem Pakt eingehen. Darin steht, dass die Journalisten und die Medienschaffenden dafür sensibilisiert werden sollen, über Migrationsfragen positiv zu berichten. Ich will das jetzt nicht vollständig wiedergeben, weil wir Zeit sparen müssen.
Ich habe den Pakt jetzt nicht vorliegen. Das ist in der Mitte auf Seite 2 oder 3. Ich frage dazu Folgendes: Klingt das nicht ein wenig nach betreutem Denken? Ist es als totalitär zu bezeichnen, wenn Medienschaffenden vorgegeben wird, wie sie zu berichten haben? Wie ist die an dieser Stelle fast schon auf die Spitze getriebene Beschneidung der Medienfreiheit und der Unabhängigkeit der Berichterstattung zu beurteilen?
Das bezieht sich ganz klar auf die Narrative, die vorgegeben werden. Ich kann Ihnen aus dem Gedächtnis helfen: Dazu steht in dem Pakt, dass die Migration wohlstandsfördernd ist usw. Wir wissen doch alle, wie es wirklich aussieht. - Vielen Dank.
„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“
- Ja, Frau Kollegin, aber: Dieser Satz - das sage ich auch - ist zu trivial formuliert, weil natürlich - deshalb machen wir jetzt endlich das, was ich seit 2011 fordere - ein Fachkräfte - - Wie heißt es? - Ich nenne es einmal Einwanderungsgesetz; für mich heißt das Einwanderungsgesetz. Denn das ist genau das, was den Wohlstand fördert. Diesen Satz würde ich unterschreiben.
Eine Fluchtpolitik aufgrund anderer Fluchtursachen mag dazu beitragen, dass wir dort Fachkräfte gewinnen, sie führt aber nicht aus sich heraus zu einer Prosperität des Landes.
Insofern ist diese Formulierung viel zu trivial - das darf man ansprechen -, weil sie in ihrem Duktus - darin gebe ich Ihnen recht, Herr Farle - sehr einseitig betrachtet, dass Migration, wenn man sie so regelt, wie es dort der Fall ist, die Erfüllung des Lebens und die Lösung aller Probleme sei. Dazu sage ich ganz deutlich: So einfach funktioniert Leben nicht.
Wir kommen nunmehr zu dem nächsten Fragesteller. Ich weise aber darauf hin, dass dafür lediglich noch sieben Minuten zur Verfügung
stehen. Herr Gebhardt, Sie haben jetzt die Möglichkeit, für die Fraktion DIE LINKE eine Frage zu stellen. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte einleitend daran erinnern, dass wir in der letzten Landtagssitzung eine doch intensive und zum Teil auch emotional geführte Debatte zur Causa Bauhaus hatten, zu der der Herr Staatsminister im Namen der Landesregierung gesprochen hat und in seinem Redebeitrag - es ist interessant, das noch einmal nachzulesen - die Entscheidung der Stiftungsdirektorin Frau Perren vollständig verteidigt hat.
Mittlerweile gibt es diesbezüglich neue Entwicklungen. Unter anderem hat der Stiftungsrat am 7. November getagt, der der Stiftungsdirektorin für ihr Agieren eine Rüge ausgesprochen hat.
Laut Medienberichten ist diese Rüge einstimmig ausgesprochen worden, also ohne Gegenstimmen. In dem Beschluss des Stiftungsrates heißt es unter anderem, dass die Entscheidung zur Absage des Konzerts ohne ausführliche Abwägung der damit verbundenen Konsequenzen und ohne ausreichende Einbeziehung der lokalen Akteure und Verantwortlichen sowie der fachlichen Partner erfolgte.
Wenn man die Rede von Herrn Robra liest, dann kommt man zu einem anderen Schluss. Man kommt nämlich eher zu dem Schluss, dass der Staatsminister und der Stiftungsratsvorsitzende zwei unterschiedliche Personen sein müssen, weil sie sehr unterschiedliche, sich gegenüberstehende Positionen vertreten. Nun wissen wir, dass es sich sowohl beim Stiftungsratsvorsitzenden als auch beim Staatsminister um die gleiche Person handelt, nämlich um Herrn Robra.
Deshalb lautet meine Frage an Herrn Robra: Was gilt denn heute? Gilt die Position des Stiftungsrates, der Sie sich offenbar angeschlossen haben, mit der Frau Perren gerügt wird? Oder gilt das, was Sie als Staatsminister im Landtag geäußert haben, nämlich die klare Verteidigung der Handlungen von Frau Perren?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer das Statement des Stiftungsrates der Stiftung Bauhaus Dessau vom 7. November aufmerksam liest - das ist ja die Grundlage der Frage von Herrn Gebhardt -, der wird feststellen, dass das
Der entscheidende Satz findet sich eher in Nr. 2 des Statements wieder. Dieser lautet: Der Stiftungsrat stellt auf der Grundlage der heutigen Diskussion - also in der Ex-post-Betrachtung, nachdem nun geraume Zeit vergangen und vieles passiert ist, bis hin zu dem Konzert im Brauhaus - fest, dass die Entscheidung ohne ausführliche Abwägung der damit verbundenen Konsequenzen, ohne ausreichende Einbeziehung der lokalen Akteure und Verantwortlichen sowie fachlichen Partner erfolgte.
In der Ex-post-Betrachtung, also im Bewusstsein dessen, welche Diskussionen national und teilweise auch international stattgefunden haben und wie sich die Dinge auch in Dessau entwickelt haben, besteht die Auffassung des Stiftungsrates bei diesem Statement darin, dass es besser gewesen wäre, schon bei der Entscheidung eine ausführlichere Diskussion auch mit der Öffentlichkeit zu führen, also die Einbeziehung der lokalen Akteure und Verantwortlichen sowie der fachlichen Partner. Das ist nicht geschehen.
Deswegen bedauert der Stiftungsrat in Nr. 3 des Statements, dass die vielfältige inhaltliche Arbeit der Stiftung Bauhaus, die sich intensiv mit dem ideellen Erbe des Bauhauses befasst und dieses in der Gegenwart fortführt, im Moment - das war der Stand am 7. November - nicht ausreichend wahrgenommen und durch die aktuellen Vorgänge überlagert wird.
Der Stiftungsrat unterstreicht weiterhin seine Auffassung, dass das Bauhaus in Erinnerung an seine Geschichte und als lebendiger Debattenort heute für eine moderne, offene und vielfältige Gesellschaft steht und für deren Werte eintritt.
Schließlich begrüßt der Stiftungsrat, dass sich die Stiftung Bauhaus Dessau intensiv und selbstkritisch der Kritik von innen und außen gestellt hat und mit dem offenen Gespräch am 30. Oktober auf der Bühne des Bauhauses, das vor der Sitzung des Stiftungsrates stattgefunden hat und in diese nachträgliche Betrachtung einbezogen werden konnte, eine neue Form der öffentlichen Standortbestimmung entwickelt worden ist, die fortgeführt werden soll. Dazu wird die Öffentlichkeit insbesondere im Jubiläumsjahr herzlich eingeladen.
Das ist das Statement des Stiftungsrates, das deutlich differenzierter ist, als Sie es in Ihrer Frage dargestellt haben. Insofern hatte ich auch kein Problem damit, diesem Statement des Stiftungsrates am 7. November zuzustimmen und damit eben auch die Einstimmigkeit und einheitliche Auffassung im Stiftungsrat mitzutragen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Robra, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sagen Sie, es hat sich zu dem Zeitpunkt, als der Stiftungsrat getagt hat, eine andere Perspektive ergeben; die Debatte war weiter fortgeschritten; es ist eine andere Situation eingetreten. Deswegen konnte man auf andere Erfahrungen zurückgreifen und deshalb hat man so entschieden, wie Sie es dargestellt haben. In dem zentralen Satz - ich sage es vorsichtig - wurde nicht gerügt, aber es wurde doch Kritik geäußert, und man hat sich vorgenommen, künftig anders zu agieren.