Protocol of the Session on November 22, 2018

Das war jetzt wieder das berühmt berüchtigte Stellen und Entzaubern. Argumentationslos sind Sie,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Der Minister- präsident hat das Notwendige gesagt!)

deshalb verzichten Sie auf die Beiträge. Es ist höhnisch gegenüber dem Toten, dem 30-jährigen Marcus H., der vor 14 Monaten am helllichten Tag in Wittenberg sprichwörtlich gekillt worden ist. Es ist höhnisch gegenüber dem Vater des Verstorbenen und höhnisch gegenüber der Familie und den hinterbliebenen Angehörigen und Bekannten in Wittenberg, wie Sie damit umgehen. Schämen Sie sich!

Wenn jemand durch mehrere Faustschläge in einer mitteldeutschen Kleinstadt - ich rede nicht von Bagdad oder von irgendwas, sondern von Wittenberg - am helllichten Tag, am Freitagnachmittag um 15 Uhr, sprichwörtlich hingerichtet wird, und als Reaktion kommt: Die Gerichte werden entscheiden; und wir werden vom MP diffamiert oder beleidigt, dass wir Rechtsbeugung machen, dann spottet das jeder Beschreibung. Denn ohne die AfD und ohne den energischen Vater des Marcus H., den Karsten H., würde sich bis heute gar nichts tun.

Ein bisschen hat sich schon getan, aber noch nicht genug, sagt die AfD. Der Täter rennt 14 Monate, nachdem er einen Menschen in Deutschland durch Faustschläge getötet hat, immer noch frei herum. Bis heute ist sein Alter immer noch nicht festgestellt worden. Das lässt einen an der Ministerin und an dem leitenden Oberstaatsanwalt B. zweifeln, der damals noch in Amt und Würden war.

Am Freitag ist der Mann getötet worden. B. hat am Montag, nach einem Wochenende, nach einem Werktag, durch Lippenleserei - wie gesagt, mein Kollege hat es schon eingebracht - festgestellt: Hier gab es wüste rassistische Beschimpfungen. - Das spottet jeder Beschreibung und ist eine Beleidigung des toten Opfers.

Man kann wirklich nur sagen: Wenn die Ministerin die Chance nicht nutzt - die AfD hat ihr mehrfach auf dem Silbertablett die Möglichkeiten angeboten, hierbei noch beizudrehen und eine Kurskorrektur durchzuführen -, innerhalb eines Jahres

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist nicht die Aufgabe der Ministerin!)

im Innen- und im Rechtsausschuss für Aufklärung zu sorgen und für engagierte Tataufklärung und Anklage, dann muss man sagen: Wenn MdL, Abgeordnete, die zur Kontrolle der Regierung gewählt worden sind, ein Jahr im Ausschuss an der Nase herumgeführt worden sind - ich bin der Meinung, bewusst und nicht fahrlässig -, dann sollte eine Ministerin, die einen Verbrecher schützt, der einen Menschen getötet hat - 30 Jahre alt, in der Blüte seines Lebens -, gehen und nicht mehr im Amt sein.

Man sollte sich auch überlegen, ob gegen diesen leitenden Oberstaatsanwalt B., der klammheimlich im Mai in den Ruhestand versetzt worden ist,

(Eva von Angern, DIE LINKE, lacht - Sebas- tian Striegel, GRÜNE: Völlig überraschend!)

wo man aus einer Pressemitteilung erfährt, dass er am Freitag in den Ruhestand versetzt worden ist,

(Eva von Angern, DIE LINKE: So über- raschend kann es nicht gewesen sein!)

und am Montag gibt das Justizministerium die Pressemitteilung heraus - - Sonst haben wir Ruhestandsverabschiedungen ganz anders, mit einer Feierstunde begleitet. Diese war völlig atypisch.

(Zurufe von der LINKEN)

Der Mann ist einfach still und heimlich in den Ruhestand versetzt worden im Mai. Da muss man sich schämen, was hier läuft. Aber die AfD wird es nicht dabei belassen. Wir werden das im Auge behalten. Wir bleiben dran.

Das sage ich Ihnen: So wie das die LINKEN mit Oury Jalloh in Dessau seit 13 Jahren machen, wird sich die AfD um den Fall Marcus H. weiter kümmern. Darauf geben wir Ihnen Brief und Siegel. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Vielen Dank, Herr Lehmann.

Das erklärt alles.

Wir steigen nunmehr gleich in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/3596 ein. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion - jetzt immer mehr, jetzt sind sie vollständig. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloses Mitglied. Stimmenthaltungen frage ich dennoch ab. - Die gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Wir werden hier vorne jetzt einen kleinen Wechsel vornehmen. - Nein, Herr Kollege, wir hatten das anders vereinbart. Bleiben Sie noch einen Moment sitzen. Stimmt, ich bleibe bei diesem Tagesordnungspunkt noch hier vorne.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3599

Einbringer wird der Minister Herr Stahlknecht sein. Sie haben das Wort, Herr Minister.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regulierung der vertraulichen Geburt vom 25. August 2013, welches zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, wurde eine gesetzliche Regelung geschaffen, die es Frauen gestattet, bei und nach der Geburt anonym zu bleiben.

Im Rahmen der personenstandsrechtlichen Beurkundung solcher Geburten bestimmt zunächst gemäß § 21 Abs. 2a Satz 2 des Personenstandsgesetzes die zuständige Verwaltungsbehörde die Vornamen und den Familiennamen des Kindes. Diese Daten werden anschließend vom zuständigen Standesamt im Geburtenregister beurkundet. Bisher nimmt das Landesverwaltungsamt diese Aufgabe wahr.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt sieht vor, die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Verwaltungsbehörde für die Bestimmung der Vornamen und des Familiennamens bei einer vertraulichen Geburt nach § 21 Abs. 2a des Personenstandsgesetzes zu bestimmen.

Bis jetzt nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte ähnliche Aufgaben für Findelkinder nach § 24 des Personenstandsgesetzes sowie für Personen mit ungewissem Personenstand nach § 25 des Personenstandsgesetzes wahr. Für diese Personen bestimmen die Landkreise und kreisfreien Städte auch die Vornamen und auch den Familiennamen. Sie ordnen die erforderliche Beurkundung dieser Daten in den Personenstandsregistern des zuständigen Standesamtes an.

Es ist daher sachgerecht, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch die Aufgabe nach § 21 Abs. 2a des Personenstandsgesetzes wahrnehmen, da bereits die entsprechende Verwaltungskraft vorhanden ist.

Vertrauliche Geburten sind Ausnahmefälle. Insoweit entsteht lediglich ein geringer zusätzlicher Verwaltungsaufwand. In den Jahren 2015 und 2016 sind insgesamt zwei vertrauliche Geburten und im vergangenen Jahr fünf vertrauliche Geburten im Land beurkundet worden.

Die weiter vorgesehenen Änderungen des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt resultieren aus bundesrechtlichen Änderungen im Personenstandsgesetz. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Stahlknecht. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Ich frage noch: In welchen Ausschuss sollte dieses überwiesen werden? - Ich gehe vom Innenausschuss aus.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ja!)

- Ja. In noch einen anderen Ausschuss oder nur den Innenausschuss?

(Andreas Höppner, DIE LINKE: Nur Innen!)

- Nur Innen. Ich vernehme, dass diese Überweisung in den Innenausschuss erfolgen soll. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Ich sehe, das sind alle Fraktionen im Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung oder zwei Gegenstimmen?

(Robert Farle, AfD: Das war nur für die Überweisung!)

- Der Arm war etwas zu lange oben. Okay.

(Heiterkeit)

Ich kann festhalten, dass alle Fraktionen und auch das fraktionslose Mitglied der Überweisung in den Innenausschuss zugestimmt haben. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 erledigt.

Jetzt nehmen wir einen kleinen Wechsel vor.

Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete!

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 15

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften