nicht der Wahrheit entsprach, dass zunächst zwei gezielte Faustschläge auf den Kopf des Syrers erfolgten, dieser den Angreifer dann zur Seite stieß und danach eine Pause eintrat. Nein, Sie hätten eher gesehen, dass der Syrer den Deutschen zuerst gerade von sich weg und dieser den Syrer dann zurückstieß. Schläge auf den Syrer hätten Sie vor der Pause überhaupt nicht sehen können, aber vielleicht wollten Sie es ja.
Sie hätten im Video entgegen der Aussage des Generalstaatsanwalts auch die erheblich kleinere Statur des Syrers mit bloßem Auge nicht erkennen können. Das Opfer war nicht besonders groß - sage ich jetzt einmal - oder nicht sehr groß; genau 1,68 m. Wie groß war der Beschuldigte, wenn er erheblich kleiner gewesen sein soll? 1,50 m? - Selbst diese tendenziöse Aussage soll wahrscheinlich von Anfang an nur den Beschuldigten wieder als vermeintlich schwächeres Opfer darstellen.
Hätten Sie sich, Frau Minister, das Video wirklich aufmerksam angesehen, hätten Sie auch entgegen der Aussage des Generalstaatsanwalts gesehen, dass der Syrer auf den Faustschlag des Deutschen nicht nur einen Schlag erwiderte, den das spätere Opfer auf die Kinnspitze bekommen hat, dadurch strauchelte und fiel. Nein, Sie hätten gesehen, dass es mehrere, gut gezielte Schläge waren. Durch einen von diesen war der Deutsche möglicherweise schon bewusstlos geschlagen worden und deshalb ohne Abwehrreaktion zu Boden gegangen. So etwas „gestrauchelt“ zu nennen, ist in diesem Falle wirklich höchst unpassend, wenn nicht sogar höhnisch.
Sie hätten es wirklich gesehen, Frau Minister, so wie es jeder sehen konnte, der es sehen wollte. Ihre vier Staatsanwälte, die vier Experten, wollten es wahrscheinlich nicht sehen, genauso wenig wie sie entgegen der sehr vernünftigen Sichtweise der Polizei übrigens auch nicht sehen wollten, dass man eine Sache in einem so frühen Stadium der Ermittlungen nicht als Notwehr klassifizieren sollte.
Der Generalstaatsanwalt betonte im Ausschuss in Ihrem Beisein, Frau Minister, auf meine explizite Nachfrage hin auf der Grundlage der Auswertung der Videoaufzeichnungen - ohne Tonspur, wohlgemerkt! -, dass das Paar die Syrer beleidigt habe und diese klassifizierte Beleidigung eindeutig vom späteren Opfer ausgegangen sei. Beleidigungen seitens der Syrer schienen von vornherein ausgeschlossen zu sein.
Ich frage Sie jetzt wirklich einmal, Frau Ministerin: Welches Video haben Sie und Ihre Experten eigentlich gesehen? - Es muss sich um ein völlig anderes handeln.
Wir fragen Sie: Wenn es Experten vor einem Jahr schon eindeutig gesehen und klassifiziert haben, was mussten sie dann in den letzten 13 Monaten noch ermitteln? Was soll sich nach den eindeutigen Klassifizierungen plötzlich ändern? - Sie, Frau Minister, sagten selbst im Plenum:
Sie sagen es, Frau Minister. Und wir sagen es auch. Wertungen können anhand von unterschiedlichen Tatsachen auch verschieden vorgenommen werden. Das leuchtet uns ein. Was uns allerdings nie einleuchten wird, das ist die Ansicht, dass sich Tatsachen in Videoaufzeichnungen im Laufe von Ermittlungen ändern sollen. Auch nach dem zehnten Ansehen eines Filmes werden aus einem Schlag nicht plötzlich zwei Schläge und aus drei Schlägen wird nicht ein Schlag. Auch wird aus einem Nach-der-Pause nicht plötzlich ein Vor-der-Pause; es sei denn, es wird bewusst so gedreht.
Frau Minister, wenn sich jemand für die Wahrheit einsetzt und Lügen aufdeckt, dann wird dies in diesem Land von der SPD ein „Skandal“ genannt. Sie von der CDU nennen es „Nichtakzeptieren von Tatsachen“ und „Zerstörung der Glaubwürdigkeit von Institutionen“.
Die allerscheinheiligste Hetze aber, die ich je hier hörte, kommt vom grünen Obermoralapostel, der selbst schon einmal gern Rechtstaatlichkeit ignoriert und behördliche Maßnahmen unterläuft. Er diskreditiert doch wirklich den Glauben an die Wahrheit als „systematisches Untergraben des Rechtsstaates“ und uns als „Verfassungsfeinde“ - welch hanebüchener Blödsinn, Herr Striegel!
Wenn die Wahrheit vertuscht und die Unwahrheit als Wahrheit proklamiert werden soll, dann spricht man jedoch von einer Verteidigung des Rechtsstaates.
Meine Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit, in der es die herrschenden Eliten mit der Wahrheit nicht mehr ganz so genau nehmen. In dieser Zeit dichtet sich eine Kanzlerin zusammen mit ihrem Sprecher wahrheitswidrig Hetzjagden und Pogrome herbei. In solch einer Zeit kann auch eine Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit und eine Justizministerin vom Volk gewählte Parlamentarier immerhin in einer Todessache belügen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Selbst wenn Frau Keding diese Unwahrheiten nicht vorsätzlich äußerte, so hat sie doch zumindest für die Verfehlungen ihrer Staatsanwälte einzustehen.
Gegen den nun in den Ruhestand beförderten Leitenden Oberstaatsanwalt B. wurde Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gestellt. Dieses Verfahren wurde jedoch gar nicht erst eröffnet, weil angeblich kein Anfangsverdacht besteht.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nicht angeb- lich, sondern tatsächlich! - Frank Bom- mersbach, CDU: Weil es Blödsinn war!)
- Ist ja völlig klar, dass es von der CDU kommt, dass es Blödsinn ist. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Wenn kein Anfangsverdacht besteht, wenn unter Leitung eines Oberstaatsanwalts gegenüber höheren Dienststellen falsche Angaben über ein Tötungsdelikt gemacht werden, wann bitte dann?
Dieses Verfahren hätte nie eingestellt werden dürfen. Auch für dieses Nicht-zur-RechenschaftZiehen des Herrn B. trägt in unseren Augen die Ministerin die Verantwortung. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
- Ach, Herr Striegel. Herr Striegel, Sie haben das Wort. - Herr Höse, Sie können sich noch entscheiden, ob Sie antworten wollen oder nicht.
Frau Präsidentin, vielen herzlichen Dank. - Ich hätte eine Frage an den Kollegen Höse, nämlich auf welche Tatsachen er die Behauptung gründet, dass es sich bei Herrn B. um einen linken Staatsanwalt handelt.
Jetzt gibt es aber keine weiteren Fragen mehr. - Wir haben eine Dreiminutendebatte vereinbart. Doch zuvor wird für die Landesregierung der Ministerpräsident Dr. Haseloff sprechen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, bevor ich Ihnen das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler der KomarowSekundarschule Stendal recht herzlich in unserem Hohen Hause zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Weiterhin darf ich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Francisceum - das sind ein bisschen schwierige Namen heute - aus Zerbst begrüßen. Seien Sie trotzdem recht herzlich hier bei uns im Hohen Hause willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich auch heute in keinerlei Weise zur Sache äußern. Ich darf in diesem Hohen Hause die AfD aber nochmals daran erinnern, dass in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat die Justiz in ihrer Arbeit unabhängig ist und nicht etwa Befehlsempfängerin der Justizministerin.
(Zustimmung bei der CDU und von Sebas- tian Striegel, GRÜNE - Beifall bei der SPD - André Poggenburg, AfD: Wieso klatschen denn die LINKEN? - Eva von Angern, DIE LINKE: Ja, erwischt!)
Dies suggeriert Ihr Antrag, und genauso haben Sie, Herr Höse, keinerlei Recht, sich an die Stelle der Staatsanwaltschaft zu setzen.
Die Staatsanwaltschaft hat angeklagt und ein unabhängiges Gericht wird entscheiden. Insofern besteht zur Entlassung der Ministerin für Justiz und Gleichstellung nicht der geringste Anlass. Frau Keding besitzt mein vollstes Vertrauen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. - Wir kommen nun zur Dreiminutendebatte der Fraktionen. Für die SPD-Fraktion wurde angekündigt: kein Redebeitrag. Für die Fraktion DIE LINKE wird Frau von Angern sprechen.
- Auch Sie verzichtet auf einen Redebeitrag. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? - Verzichten ebenfalls auf einen Redebeitrag. Fraktion der CDU? - Verzichtet auch auf einen Redebeitrag.
Vielen Dank, sehr geehrte Präsidentin. - Der fraktionsübergreifende Verzicht auf Redebeiträge durch die sogenannten demokratischen Volksparteien zu Themen der AfD, wo Sie diese doch entzaubern wollen, spricht wieder für sich.