Protocol of the Session on June 3, 2016

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegen Ihnen in Drs. 7/80 insgesamt 20 Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Ich rufe die

Frage 1 Hilfsfonds für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs

auf. Sehr gehrte Abg. Eva von Angern, Fraktion DIE LINKE, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 2013 haben fast 6 000 Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend in ihren Familien sexuell missbraucht wurden, Anträge an den Hilfsfonds für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs gestellt. Bisher stellte der Bund rund 50 Millionen € für Therapien und Lebenshilfe bereit. Pro Betroffenen werden bis zu 10 000 € an Sachleistungen kalkuliert.

Trotz drohender Finanzierungsprobleme im Hilfsfonds für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien lehnen die meisten Bundesländer eine finanzielle Beteiligung ab, allein MecklenburgVorpommern und Bayern zahlten bisher zusammen ca. 8 Millionen € in den Fonds ein.

Da die Antragsfrist im Monat April verlängert wurde, könnte der Fonds bald ohne finanzielle Mittel dastehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen zahlt das Land Sach

sen-Anhalt nicht in den Hilfsfonds für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs ein?

2. Wie positioniert sich die Landesregierung

dahin gehend, das Opferentschädigungsgesetz neu zu regeln, um den Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs schnell und unbürokratisch helfen zu können?

Vielen Dank, Frau Abg. Eva von Angern. - Die Antwort erteilt die Landesregierung durch Herrn Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Jörg Felgner in Vertretung der Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Frau Grimm-Benne. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abg. von Angern für die Landesregierung wie folgt.

Zur ersten Frage. Bei dem Hilfsfonds für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs handelt es sich um einen vom Bund eingerichteten Fonds. Der Bund hat die Kriterien vorgegeben, nach denen Entschädigungen für sexuellen Missbrauch in der Familie ausgezahlt werden. Die Missbrauchsfälle fallen, anders als etwa diejenigen in Heimen, nicht in die Länderverantwortung. Daher hatte Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 entschieden, wie weitere 13 Bundesländer auch, sich nicht an diesem Fonds zu beteiligen.

Zur zweiten Frage. Das Opferentschädigungsgesetz ist ein Bundesgesetz. Soweit der Bund einen Änderungsentwurf mit der angesprochenen Thematik vorlegen sollte, würde sich die Landesregierung selbstverständlich einer Mitarbeit daran nicht entziehen, um Verbesserungen für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs im Rahmen des finanziell Möglichen zu erreichen. Bislang liegt allerdings kein Referentenentwurf vor.

Frau Abg. Eva von Angern, Sie haben noch eine Nachfrage. - Herr Minister, bleiben Sie doch bitte vorn stehen.

Ich vermute, dass der Minister die Nachfrage nicht beantworten kann, da er in Stellvertretung für Frau Grimm-Benne antwortet, aber er kann die Frage mitnehmen.

Sie sagten zu meiner ersten Frage, dass entschieden worden ist, nicht einzuzahlen. Punkt. Nun kann ich aus dem Vorhergehenden möglicherweise entnehmen, dass dies an der Zuständigkeit des Bundes liegt. Aber das haben Sie nicht ausgeführt. Deswegen würde mich interessieren, warum sich das Land weiterhin entscheidet, nicht einzuzahlen in dem Wissen, dass das Geld dort endlich ist und nach wie vor Falle existent sind und Anträge gestellt sind und gestellt werden. Die Frage könnten Sie gern mitnehmen und ich bitte um eine schriftliche Beantwortung.

Das würde ich mitnehmen. Vielen Dank.

Vielen Dank.

Ich rufe auf

Frage 2 Doppelhaushalt 2017/2018

Abg. Hendrik Lange, bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Nach gültigen Haushaltsgrundsätzen gehören neben der Aufgabenerfüllung, Vorherigkeit, Jährlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gesamtdeckung und Haushaltsausgleich auch mehrere Transparenz- und Öffentlichkeitspflichten, um das Haushaltswesen für die sachsen-anhaltische Bevölkerung nachvollziehbar zu machen.

Ich frage die Landesregierung:

Wird die Landesregierung den Doppelhaushalt 2017/2018 in einem offenen maschinenlesbaren Format veröffentlichen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister für Landeentwicklung und Verkehr Thomas Webel in Vertretung des Ministers der Finanzen André Schröder. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Lange, im Namen der Landesregierung beantworte die Frage wie folgt.

Die Veröffentlichung der Haushaltspläne ist bereits gesetzlich vorgeschrieben. Das Ministerium der Finanzen präferiert eine Bereitstellung im PDF-Format, wie es auch in den vergangenen Jahren praktiziert wurde. Damit wird der Transparenzgedanke im guten Maße bedient. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Externe bei einer maschinellen Verarbeitung der Haushaltsdaten zu unzutreffenden Ergebnissen bzw. Bewertungen kommen, wenn sie dabei bestimmte notwendige Bereinigungen nicht vornehmen bzw. nicht berücksichtigen. In diesen Fällen besteht kaum eine unmittelbare Handhabe, Einwendungen gegen verzerrte oder unzutreffende Auswertungen zu erheben.

Im Übrigen haben sich die Mitarbeiter des Ministeriums der Finanzen mit ihren Länderkollegen in diversen nationalen Gremien dazu ausgetauscht. Der Großteil der Länder verfährt nach wie vor und weiterhin wie wir in Sachsen-Anhalt. Das Hauptargument dafür ist das von mir Angebrachte; nämlich die Gefahr der missbräuchlichen Darstellung ist zu hoch.

Es gibt eine Nachfrage des Abg. Herrn Lange. Herr Lange, Sie haben das Wort.

Herr Webel, das müssen Sie mir noch einmal erklären. Wenn jemand einen Haushalt in einem offenen maschinenlesbaren Format hat, diesen Haushalt nutzt und falsche Schlussfolgerungen daraus zieht, dann frage ich mich, worin der Unterschied besteht, ob er das nun durch ein Computerprogramm errechnen lässt und eventuell etwas missverständlich eingegeben wird, oder ob er es per Hand herausschreibt, auch falsch zusammenaddiert und genau zu den gleichen falschen Schlussfolgerungen gelangt. Das habe ich noch nicht verstanden. Missbräuchliche Interpretationen sind in beiden Fällen möglich.

Präsident Hardy Peter Güssau

Herr Webel, bitte.

Herr Lange, das könnte der Fall sein, wenn Sie es sagen. Ich werde die Frage mitnehmen und werde diese Frage dem Finanzminister stellen. Sie bekommen dann eine Antwort. Sind Sie damit einverstanden?

Darauf bin ich sehr gespannt.

Darauf freuen wir uns alle. Herzlichen Dank.

Ich rufe

Frage 3 Nordverlängerung der A 71

auf. Bitte, Frau Abg. Frau Hampel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sich die Landesregierung gegenüber der

Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Nordverlängerung der Autobahn 71 von Sangerhausen zur Autobahn A 14 sowie der Bau der Ortsumfahrung entlang der Bundesstraße 86 im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 wieder als vordringlich eingestuft werden?

2. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche

triftigen Gründe rechtfertigen diese Entscheidung der Landesregierung?

Vielen Dank, Frau Hampel. - Die Antwort gibt die Landesregierung durch Herrn Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Bitte, Herr Webel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Hampel! Wegen des unmittelbaren Sachzusammenhangs werde ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworten.

Am 24. April dieses Jahres haben Vertreter der Regierungsparteien, unter anderem Frau Lüddemann und ich, den auf der Grundlage von umfangreichen Gesprächen und Verhandlungen erarbeiteten Koalitionsvertrag unterzeichnet. In diesem Vertrag ist unter dem Punkt Mobilität und Infrastruktur auf Seite122 Folgendes ausgeführt - Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung darf ich zitieren -:

„Unbeschadet unterschiedlicher Haltungen der Koalitionspartner zu einzelnen Projekten des Bundesverkehrswegeplans sind die Partner übereingekommen, dass das Land für den Zeitraum dieser Vereinbarung die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens anerkennt und auch keine abweichenden bzw. weiterführenden Initiativen ergreift.“