Protocol of the Session on June 3, 2016

Das ist ja nicht geheim. Die Fachkreise diskutieren mittlerweile ganz offen über diese Dinge.

Glauben Sie

Entschuldigen Sie.

drittens - -

Herr Dr. Schmidt, wir hatten gestern ja auch ein Sommerfest. Man hätte viel miteinander sprechen können. Ich mache es jetzt ein bisschen scherzhaft. Aber bitte, bei den Nachfragen - ich lasse jetzt noch eine Nachfrage zu. Bitte. Ja?

Ja. Das ist auch meine letzte Frage. - Sie glauben auch, dass die Regierungen Ungarns und Polens an dieser - ich nenne es einmal - Verschwörung teilnehmen?

(André Poggenburg, AfD: Immer wieder Verschwörung! Der neue Kampfbegriff der Keniakoalition!)

Also, das Wort „Verschwörung“ würde ich in dem - -

Sie müssen nur mit „Ja“ oder „Nein“ antworten. Das reicht mir schon.

Noch einmal.

(Heiterkeit bei der SPD)

Glauben Sie, dass an dieser - ich nenne es jetzt „Absprache“, damit Sie sich nicht an dem Begriff „Verschwörung“ festhalten - Absprache der EZB und der europäischen Staaten auch die Regierun

gen Ungarns und Polens teilnehmen? - Sagen Sie einfach Ja oder Nein!

Dazu muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, was ich nicht hundertprozentig weiß, das will ich nicht behaupten.

(Lachen bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Schön wär's!)

Was Polen und Ungarn anbelangt,

Vielen Dank.

werde ich darauf nicht antworten. Was aber die führenden Köpfe der Zentralbank, der EZB, anbelangt und die Leute, die auch beim IWF die Politik bestimmen und überall, bin ich fest davon überzeugt, dass sie an dem langfristigen Bargeldverbot arbeiten.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Abg. Farle. - Meine Damen, meine Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich habe keinen Antrag auf Überweisung gehört. Ich mache das jetzt bloß noch einmal sicher.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag in Drs. 7/73. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Die Gegenprobe! - Die restlichen Fraktionen im Hause.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag in Drs. 7/88. Wer diesem Alternativantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen der AfD und die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Tagesordnungspunkt 19 erledigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 20

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 4. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/80

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Sitzungen erlaube ich mir, Ihnen Folgendes mitzuteilen. Da

es unsere erste Fragestunde in der siebenten Wahlperiode ist, möchte ich Ihnen drei Vorbemerkungen geben.

Erstens. Nach § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung dauert eine Fragestunde nicht länger als 60 Minuten. Können in dieser Zeit nicht alle Anfragen erledigt werden, kann der Landtag die Fragestunde verlängern.

Die bei der Landtagsverwaltung eingereichten Anfragen für die Fragestunde sind in Drs. 7/80 im eingereichten Wortlaut aufgeführt. Die Reihenfolge der 20 Anfragen in der Drucksache folgt dem Eingang der Anfragen.

Bereits jetzt scheint mir absehbar zu sein, dass wir alle 20 Anfragen nicht innerhalb der zur Beantwortung vorgesehenen 60 Minuten werden behandeln können. Ich rege an, die Fragestunde entsprechend zu verlängern, so dies zur Beantwortung aller Anfragen erforderlich sein sollte. Widerspruch müsste mir angezeigt werden. In diesem Fall würde ich den Landtag über diese Frage abstimmen lassen.

(Detlef Gürth, CDU, und Rüdiger Erben, SPD, melden sich zu Wort)

Ich gehe davon aus, dass wir Einigkeit im Hause mit diesem Ablauf haben.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Es gab ei- ne Wortmeldung!)

- Herr Erben.

Ich beantrage, dass wir darüber abstimmen, ob die Fragestunde verlängert wird; denn für die Koalitionsfraktionen kann ich hier kundtun, dass wir die Fragestunde nach einer Stunde beenden wollen.

(Zustimmung von Katrin Budde, SPD)

Gut. Wir können das immer noch tun. Ich gehe davon aus, dass wir es jetzt verabredet haben, dass wir die Zeit auf 60 Minuten begrenzen, und dass wir so im Hause verfahren möchten. Das wollte ich Ihnen jetzt schon mitteilen.

Zweitens. Das Fragerecht der Abgeordneten ist ein Statusrecht der Mitglieder des Landtags. Es wird durch Artikel 53 der Landesverfassung näher ausgestaltet. Es liegen diverse verfassungsgerichtliche Entscheidungen vor, mit denen nach meiner Einschätzung vor allem der Anspruch der Abgeordneten auf eine verfassungskonforme Beantwortung ihrer Anfragen durch die Landesregierung gestärkt wird.

Ich baue darauf, dass dem Landtag, seinen einzelnen Mitgliedern wie auch der neu gebildeten

Landesregierung in gleicher Weise an einer penibel verfassungskonformen Frage- und Beantwortungspraxis gelegen ist. Ich werde es als meine Aufgabe ansehen, das in meiner Macht Stehende dafür zu tun, dass das Fragerecht der Abgeordneten vollumfänglich respektiert wird.

Drittens. Fragen der Abgeordneten sind vor allem ein Instrument der Informationsbeschaffung und der Kontrolle des Regierungshandelns. Sie sind kein Instrument der polemisch geführten politischen Auseinandersetzung oder der Bewertung des Regierungshandelns oder der Qualifizierung oder Abqualifizierung des Agierens von politischen Konkurrenten. Folgerichtig bestimmt die Geschäftsordnung, dass die Anfragen knapp und sachlich formuliert sein sollen, dass der Inhalt nicht den Tatbestand einer strafbaren Handlung begründen darf und dass die Fragen keine Werturteile oder parlamentarisch unzulässigen Wendungen enthalten dürfen.

Nach meinem Verfassungsverständnis weisen Verfassung und Geschäftsordnung dem sein freies Mandat ausübenden Mitglied des Landtages vor allem die Pflicht zu, die Einhaltung dieser Spielregeln zu gewährleisten.

Der Ältestenrat hat sich in der sechsten Wahlperiode intensiv mit der Frage befasst, ob und, wenn ja, unter welchen Umständen die Landtagsverwaltung und letztlich der Präsident in den Fragewortlaut eingreifen dürfen.

Der Ältestenrat hat damals befunden, dies könne nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Ich meine, dass wir hinsichtlich der formalen Kriterien, die in § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages geregelt sind, eine Ermächtigung haben, auf die Fragestellerin und den Fragesteller zuzugehen.

Hinsichtlich der Inhalte halte ich die Eingriffshürde im Hinblick auf das freie Mandat eines Abgeordneten für wesentlichen höher.

Schaut man sich hinsichtlich der Rechtsauslage die 20 Fragen an, fällt mir nur eine Frage auf, und zwar die des Abg. Kirchner vor allem hinsichtlich des Vorspannes. Alle anderen Fragen, also auch die der anderen Mitglieder der AfD-Fraktion, sind insoweit unauffällig für mich. Ich werbe dringend darum, dass man sich beim Abfassen der Fragen an die Regeln hält und dass man sich an den Gepflogenheiten in diesem Hohen Hause orientiert. - Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei der SPD)

Ich denke, es ist für die Zusammenarbeit wichtig, dass man das am Anfang umfänglich klarstellt, damit alle die Regeln insgesamt verstehen und danach handeln. Ich denke, das ist wichtig, insbesondere für die neuen Abgeordneten.

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode des Landtages eine Fragestunde statt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegen Ihnen in Drs. 7/80 insgesamt 20 Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.