In dem vorliegenden Fall kann man sich darüber hinaus die Frage nach dem Tierwohl und den Haltungsbedingungen stellen. Insofern sind der von den regierungstragenden Fraktionen vorlegte Gesetzentwurf und der damit gefundene Kompromiss ein Schritt in die richtige Richtung. Auf
der einen Seite gewährt er den Tierhaltern und Tierhalterinnen zunächst unverändert für 2019 und dann abschmelzend im Jahr 2020 einen Vertrauensschutz mit Blick auf die bisherige Regelung. Andererseits ermöglicht er es den Tierhaltern mit klaren Regelungen zum Auslaufen der staatlichen Beihilfe, ihre Kosten und mithin ihre Preiskalkulation anzupassen.
Ich gehe davon aus, dass wir über den Gesetzentwurf in den zu beteiligenden Ausschüssen zügig beraten werden und schon im Dezember hier in zweiter Lesung darüber werden befinden können.
(Siegfried Borgwardt, CDU: Müssen wir ja, Frau Kollegin, sonst können wir ja das Geld nicht genehmigen!)
Die notwendige Haushaltsvorsorge ist im Zuge der laufenden Haushaltsberatungen von Ihnen zu treffen. Wir veranschlagen hierfür im Jahr 2019 Landesmittel in Höhe von 1,4 Millionen €. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen sehe ich nicht. Ich danke der Ministerin für ihre Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Dritten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz soll die Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung von Tierkadavern ab dem 1. Januar 2019 gesichert werden. Das ist vom Grundsatz her richtig. Auch wir halten es für zweckmäßig, dass die Tierseuchenkasse weiterhin Beihilfen zur Beseitigung von Tierkörpern verendeter Tiere gewähren kann.
Doch was ist eigentlich passiert, dass wir uns jetzt hier, und zwar in aller Eile, damit befassen müssen? - Die Antwort findet sich in der aktuellen Diskussion um den Haushaltsplanentwurf: Wir mussten in den Beratungen zum Einzelplan 09 für den Bereich Landwirtschaft erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass für das Jahr 2019 keine Landesmittel als Beteiligung an den Beihilfen der Tierseuchenkasse eingestellt waren.
Der Grund dafür ist, dass die Gewährung der Beihilfen bis zum 31. Dezember 2018 - Herr Heuer hat es gesagt - befristet ist und dass für die Fortsetzung dieser Beihilfen eine Gesetzesände
Allerdings haben wir einige Fragen, auch wenn Herr Heuer eine Antwort schon vorweggenommen hat. Die Beihilfezahlungen sind wiederum für zwei Jahre befristet. Ist es nicht möglich, hierfür eine längere Frist vorzusehen?
Der Beihilfeanteil der Tierseuchenkasse und damit der Anteil des Landes soll im Jahr 2019 mit 25 vom Hundert beibehalten werden, im Jahr 2020 jedoch auf einen Anteil von 12,5 vom Hundert reduziert werden. Unsere Frage ist: Welche Änderungen treten in Kraft, die eine solche Reduzierung rechtfertigen? - Gerade Letzteres ist in Anbetracht der gegenwärtigen Situation von Tierhalterinnen und Tierhaltern völlig verfehlt. Diese befinden sich aufgrund der Dürre ohnehin in einer prekären Lage. Niemand weiß, was das nächste Jahr bringen wird und welche wirtschaftlichen Konsequenzen das für Tierhalterinnen und Tierhalter haben wird.
Jetzt sollen diese Beihilfen reduziert werden. Dabei lehnen doch gerade Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, unseren Antrag auf Einführung einer Weidetierprämie ab.
Nicht genug damit, dass die Landesregierung die Realisierung des vom Landtag am 31. August dieses Jahres gefassten Beschlusses unter fadenscheinigen Argumenten abbügelt. Bei der Ausschussdiskussion wurde auch nicht nach Möglichkeiten oder Alternativen für eine Umsetzung gesucht, um die Weidetierhalter in irgendeiner Form zu unterstützen, obwohl alle im Hohen Haus immer wieder die Bedeutung der Leistung von Weidetierhalterinnen und -haltern beteuern.
Da diese Reduzierung nach unserer Auffassung eine Benachteiligung für kleine Betriebe sowie Weidetierhalterinnen und -halter darstellt - sie werden schlechtergestellt -, werden wir im Ausschuss einen Änderungsantrag in die Diskussion einbringen, um gerade diese zu unterstützen. Um keinen Schnellschuss abzugeben und einen zustimmungsfähigen Änderungsantrag einzubringen, verzichten wir an dieser Stelle darauf.
einig, dass die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur ordnungsgemäßen Beseitigung der tierischen Nebenprodukte in den Haushaltsberatungen nicht jedes Mal neu zur Disposition gestellt werden dürfe.
Das sollten wir uns einmal vor Augen führen. Wir stimmen einer Ausschussüberweisung zu. - Vielen Dank.
Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Eisenreich für die Ausführungen. - Für die GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Frau Frederking, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Teilfinanzierung zu den Entsorgungskosten unterstützt das Land bisher tierhaltende Betriebe mit mehr als 1 Million € pro Jahr. Wir meinen, es macht überhaupt keinen Sinn, Steuergeld für tote Tiere auszugeben.
Von diesem Geld gehen keine Impulse aus und es bewirkt keine besonderen Entwicklungen. Zur Prävention von Seuchen ist es Pflicht, Tierkadaver ordnungsgemäß zu entsorgen. Seriöse Betriebe werfen natürlich keine Kadaver in den nächsten Straßengraben, egal ob sie eine finanzielle Unterstützung bekommen oder nicht. Etwas anderes zu behaupten, ist diffamierend. Wer den Landwirtinnen und Landwirten eine illegale Entsorgung unterstellt, der hat eine schlechte Meinung von ihnen und schadet ihrer wertvollen Arbeit.
Die Tierkörperbeseitigung ist quasi Teil der Produktion. Die Produktion von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch oder Milch ist leider vielfach ausbeuterisch und führt bis zum Ruin von landwirtschaftlichen Betrieben. Als Beispiel möchte ich die Erzeugertiefstpreise bei der Milch nennen. Wir haben in Sachsen-Anhalt die Aufgabe von 138 Milchviehbetrieben innerhalb von vier Jahren zu beklagen.
Diese Betriebe erzeugen wie alle landwirtschaftlichen Betriebe mit viel Aufwand und unter Höchstleistung Lebensmittel. Diese Lebensmittel werden dann allzu oft im Supermarkt zu Ramsch
Damit die landwirtschaftlichen Betriebe überhaupt noch etwas verdienen, begeben sie sich in den Teufelskreis, immer mehr und immer billiger zu produzieren. Deshalb kann es doch nicht vernünftig sein, diese Art der Produktion mit Steuergeld noch billiger zu machen und die Fehlentwicklungen in Bezug auf die Tiere, die Umwelt und die Betriebe weiter zu fördern.
Ganz klar ist: Die Marktpreise müssen die Wahrheit über den Produktionsaufwand bei landwirtschaftlichen Produkten sprechen. Deshalb ist es gut, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein festes Enddatum zum Ausstieg aus der überflüssigen Subvention haben.
Noch eine letzte Bemerkung: Eine krisenfeste und tragfähige Landwirtschaft muss über auskömmliche und faire Erzeugerpreise finanziert werden.
(Guido Heuer, CDU: Das schaffen wir in Sachsen-Anhalt allein! Genau! - Zuruf von Bernhard Daldrup, CDU)
Das wollen wir von politischer Seite mit Maßnahmen zur Steigerung der Wertschätzung von Lebensmitteln flankieren. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen, Frau Kollegin. Dann danke ich Ihnen für die Ausführungen. - Für die AfD spricht der Abg. Herr Olenicak. Herr Olenicak, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen Kollegen! Vor nicht allzu langer Zeit geisterte ein Gespenst durch die Zeitungen, durch das die Koalition in Sachsen-Anhalt hätte gesprengt werden können. Welten trafen aufeinander - jedenfalls da, wo noch Meinungen herrschen, also nicht in der Gummi-SPD.
Glaubenskampf in der Tierproduktion, an welcher Stelle Kosten und Verluste gegeneinander abgerechnet werden können.