Protocol of the Session on October 25, 2018

In einer christlichen Zeitschrift las ich zu diesem Thema den Satz:

„Christen kann […] weder die Notlage ungewollt schwangerer Frauen noch die Tötung ungeborenen Lebens kalt lassen.“

Da befinden sich nicht nur Christen in einem Dilemma.

(Zustimmung bei der CDU)

Im Grundgesetz steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1993 entschieden, dass die Menschenwürde auch ungeborenem menschlichen Leben zukommt. So obliegt es dem Staat zum einen, die Würde der Frau, zum anderen die Würde des ungeborenen Kindes zu schützen.

Beschäftigt man sich mit dem Thema genauer, fördert man überraschende Ansichten zutage. So hätte ich vermutet, dass sich eine der größten Beratungsorganisationen in Deutschland, nämlich Pro Familia, gegen die Abschaffung des § 219a StGB ausspricht. Sie setzt sich hingegen für dessen Abschaffung ein.

Oder: Ein Arzt, der Inhaber einer Abtreibungsklinik ist, spricht sich gegen die Abschaffung von § 219a StGB aus, obwohl man von jemandem, der sein Geld ausschließlich mit Schwangerschaftsabbrüchen verdient, erwartet hätte, dass er sich gerade dafür ausspricht. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland ist in dieser Diskussion gespalten.

Diejenigen, die gegen eine Abschaffung sind, führen häufig ins Feld, dass sie fürchten, mit der Abschaffung des § 219a StGB könnte früher oder später auch der § 218 StGB, der den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe stellt, fallen. Zwar muss einerseits alles dafür getan werden, dass keine ethische Verschiebung des Rechtsempfindens eintritt - Abtreibungen dürfen sich nicht noch mehr als vielleicht ohnehin schon normalisieren; alle Beteiligten müssen sich immer vor Augen führen, dass es sich um menschliches Leben handelt -, gleichwohl steht außer Frage, dass Frauen in einer ausweglosen Situation geholfen werden muss.

Grundsätzlich spreche ich mich als konservativer Christdemokrat gegen die Abschaffung des § 219a StGB aus. Gleichwohl sehe ich, diese Debatte muss dringend geführt werden.

Kristina Hänel - das wurde schon erwähnt - wird der Aussage des Vorsitzenden Richters des LG Gießen zufolge das Urteil in der Berufungsinstanz als Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz sehen.

Ich sehe, meine Zeit ist abgelaufen.

Ihre Redezeit, Herr Kollege.

Es gäbe noch sehr viel dazu zu sagen. Ich rege und kündige an, dass wir im Ausschuss eine Anhörung zu dem Thema initiieren wollen, und hoffe auf Ihre Unterstützung, werte Kolleginnen und Kollegen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kolze. Es sei noch einmal darauf hingewiesen: Ihre Zeit ist natürlich noch nicht abgelaufen, aber Ihre Redezeit war abgelaufen.

(Heiterkeit)

Ich sehe keine Fragen. - Frau von Angern hat jetzt das Recht, in der Debatte zu sprechen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich teile ausdrücklich die eingangs der Rede von Herrn Kolze ausgeführte Äußerung, dass eine Dreiminutendebatte hier tatsächlich völlig fehl am Platz ist, und bitte die parlamentarischen Geschäftsführer mit Blick auf die Vorbereitung der Landtagssitzungen, zukünftig nicht das Regel-Ausnahme-Verhältnis umzukehren, sodass wir nur noch Dreiminutendebatten führen. Es liegt in Ihren Händen, wohl wissend zu prüfen: Was sind tatsächlich Themen für Dreiminuten- und was sind Themen für Fünfminutendebatten?

Ich möchte mich ausdrücklich bei Herrn Kolze für diesen sehr ausgewogenen Debattenbeitrag bedanken. Ich finde es auch gut, dass wir hierzu eine Anhörung durchführen. Das kann für das Thema nur hilfreich sein.

Ich möchte Ihnen nur ein Argument mitgeben, das Sie vielleicht in Ihrer Entscheidungsfindung noch ein Stück weit voranbringt und das die Situation, in der wir uns gerade befinden, also diese Absurdität, so richtig schön beschreibt.

Schauen Sie einmal auf die Homepages der selbst ernannten Abtreibungsgegner. Dort finden Sie tatsächlich Listen von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Das heißt, wir haben den Zustand, dass Frauen, die sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht haben, sich aber dann doch dafür entscheiden, auf diese höchst unseriösen Seiten schauen müssen, sich dort auch mit Dingen konfrontieren müssen, die in Beratungsstellen ausdrücklich nicht geschehen - das ist auch gut so -, und die sich nicht

dort informieren können, wo sie tatsächlich seriös und professionell informiert werden. Das ist das, worüber wir heute reden. Das ist absurd, das ist bigott und das muss ein Ende haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Abg. Frau von Angern. Ich sehe auch hierzu keine Fragen. - Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/3465 ein. Ich habe vernommen, der Antrag soll in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen werden.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Federführend und mitberatend in Soziales!)

- Okay, das ist bisher noch nicht genannt worden. Dann nehme ich das mit auf. Der Antrag soll zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Sozialausschuss überwiesen werden.

Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied. - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Somit ist dieser Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 12

Beratung

Sonne aufs Dach! - Solarenergienutzung auf landeseigenen Immobilien in Sachsen-Anhalt ausbauen!

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3467

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3515

Das Thema passt hervorragend; denn die Sonne ist nicht zu sehen.

(Heiterkeit - Unruhe)

- Ich bitte darum, sich auch auf den Regierungsbänken beim Kommunizieren etwas zurückzuhalten. Ich denke, wir sollten in dieser Hinsicht ein bisschen mehr Rücksicht nehmen. Wenn Sie sich etwas zu erzählen haben, dann gehen Sie bitte vor den Plenarsaal.

Einbringerin wird hierzu die Abg. Frau Eisenreich sein. Sie haben das Wort, Frau Eisenreich.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Am 8. Oktober dieses Jahres hat der UNO-Weltklimarat einen Sonderbericht veröffentlicht. Dieser macht deutlich, dass die nächsten zehn Jahre entscheidend in ihren Auswirkungen für das Weltklima sind.

Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob und wie das Ziel erreicht werden kann, die Erderwärmung auf 1,5 °C im Vergleich zum Beginn des Vorindustriezeitalters zu begrenzen. Ganz klar geht daraus die Forderung hervor, dass bei der Energieerzeugung, der Landnutzung, im Städtebau, in den Bereichen Verkehr und Bau sowie in der Industrie schnelle und weitreichende Veränderungen notwendig sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit diesem Bericht zur Erderwärmung um 1,5 °C sollte das Signal an einige der ärmsten und am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder ausgehen: Die Industriestaaten haben verstanden, dass sie mehr für einen geringeren Temperaturanstieg tun müssen, weil das bisher angestrebte Zweigradziel zu schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Länder führen würde.

Die im Bericht dargestellten Folgeszenarien sollten auch jeden Skeptiker zumindest zum Nachdenken anregen. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass auch Sachsen-Anhalt als Land seiner Verantwortung und seiner Vorbildrolle gerecht wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Die zahlreichen Landesliegenschaften sollten hier endlich genutzt werden, um Strom und Wärme mit Solaranlagen zu erzeugen. Dazu ist bisher viel zu wenig passiert. Das geht übrigens auch aus dem Entwurf des Klima- und Energiekonzeptes hervor.

(Zuruf: Ja!)

Nicht nur, dass insgesamt im Land der Anteil von Strom aus Solarenergie an den erneuerbaren Energien nur ca. 15 % ausmacht; auch der Ausbau von Anlagen im Leistungsbereich von weniger als 30 kWh ist unterdurchschnittlich. Das vorhandene Potenzial auf Dachflächen wird bisher noch viel zu wenig genutzt. Dies gilt in besonderem Maße für die Landesliegenschaften.

Bisher gab es keine regelmäßigen Prüfungen und Erfassungen des Potenzials auf den Dachflächen der Landesliegenschaften. Wir sind noch auf dem Stand von vor zehn Jahren. Bisher hat keine weitere Fortschreibung stattgefunden. Das muss sich ändern.

Es sollte doch nicht übermäßig kompliziert sein, die vorhandenen Dachflächen landeseigener Lie

genschaften daraufhin zu prüfen, ob sie für eine Solarenergienutzung geeignet sind. Die Flächen sind vorhanden, und kaum einer wird sich daran stören, dass dort Strom und Wärme erzeugt werden.

Wir fordern daher, bis zum Ende des nächsten Jahres vorhandene Solaranlagen und potenziell geeignete Dachflächen in einem Kataster für landeseigene Grundstücke zügig zu erfassen.