Diesen 42 Monaten Ausbildung steht das FH-Studium mit einer Dauer von 36 Monaten gegenüber. Der ausgebildete Gerichtsvollzieher stünde dem Land also ein halbes Jahr früher zur Beitreibung von Forderungen zur Verfügung als der Gerichtsvollzieher, der die Sonderausbildung durchläuft.
Weiterhin ergäben sich durch die Ausbildung in Schwetzingen Kosteneinsparungen. Während der Ausbildungszeit erhalten die Absolventen des Studienganges Anwärterbezüge für den gehobenen Dienst. Diese liegen aber weit unter den Bezügen derjenigen, die im Wege der Sonderlaufbahn ausgebildet werden und eine Besoldung des mittleren Dienstes beziehen. Trotzdem ist diese Vergütung für ein Studium und für den jungen Studenten äußerst attraktiv.
Das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit wird durch diesen Studiengang gestärkt. Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den
Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern. Ihr vorrangiges Ziel ist es, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, damit Schulden bezahlt werden können, um die Interessen und Rechte von Gläubigern zu sichern.
Diesen Erfordernissen wird die Ausbildung durch die Gliederung des Studiums in vier Theorie- und zwei Praxissemester gerecht. Es bestehen genügend Zeit zur Vermittlung des notwendigen theoretischen Wissens sowie die Möglichkeit, das Gelernte in der Praxis umzusetzen und unter Anleitung die notwendigen Erfahrungen zu sammeln.
Lassen Sie uns die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit der FH Schwetzingen nutzen und damit das Vollstreckungswesen in Sachsen-Anhalt auf sichere Füße stellen. Damit wäre ein Anfang gemacht, durch den auch das Land Erfahrungen sammeln könnte, um später ein eigenes Ausbildungszentrum für Organe der Rechtspflege, zum Beispiel für den gesamten mitteldeutschen Raum, aufbauen zu können. Ich bitte Sie daher um Unterstützung unseres Antrages. - Vielen Dank.
Bevor wir in die Debatte einsteigen, begrüße ich Damen und Herren des Seniorenvereins Darlingerode/Drübeck auf der Nordtribüne in unserem Hohen Hause. Seien Sie herzlich willkommen!
In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Keding. Frau Keding, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher üben tagtäglich eine sehr anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Welche Form der Ausbildung dafür angemessen ist, lässt sich durchaus aus fachlicher Sicht diskutieren. Aber dazu muss man schon alle Argumente auf den Tisch des Hauses legen.
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rechtsausschuss bereits einen Selbstbefassungsantrag zur aktuellen Situation der Gerichtsvollzieher - dann folgt ein Sternchen und „innen“ - in Sachsen-Anhalt gestellt.
Seit 1996 werden Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, aber auch Prüfungsbeamtinnen und Prüfungsbeamte auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgebildet. Dabei erfolgt die fachtheoretische Schulung an der Justizakademie in Pegnitz. Dort unterrichten zehn hauptamtliche und etwa 450 nebenamtliche Lehrkräfte aus allen Laufbahnen.
Bei Ausbildungsbeginn verfügen die Nachwuchskräfte bereits über eine zweijährige Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst und über Praxiserfahrung aus der Probezeit; sie müssen sich bewährt haben.
In Pegnitz erfolgt eine ebenso praxisorientierte Form der Ausbildung, die flexibel an neue Ermittlungs- und Vollstreckungsbefugnisse angepasst werden kann. Ein Hochschulstudium wäre hingegen sehr viel theoretischer.
Personalpolitische Gründe sprechen für das Ausbildungsmodell an der Bayerischen Justizakademie. So bieten sich zum einen den im mittleren Justizdienst Tätigen attraktive Aufstiegsmöglich
keiten in den Gerichtsvollzieherdienst, die entfielen, wenn eine separate Hochschulausbildung eingeführt würde. Zum anderen hätte eine Verlagerung der Ausbildung nach Baden-Württemberg, wie sie vorgeschlagen wird, erhebliche finanzielle Auswirkungen. So verdoppelt sich allein die Ausbildungsdauer an einer Fachhochschule von 18 auf 36 Monate.
Eine strukturelle Besoldungsänderung ist weiterhin die Folge. Ist ein Fachhochschulstudium die Zugangsvoraussetzung für den Dienst des Gerichtsvollziehers oder der Gerichtsvollzieherin, so bedeutet das, dass der Gerichtsvollzieherdienst dem Rechtspflegerdienst gleichgestellt und in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 überführt werden muss, mithin eine Besoldung im gehobenen Dienst.
Meines Erachtens wäre es sinnvoll, die Argumente, die für die Hebung vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst, aber genauso auch die zahlreichen Argumente, die gegen eine solche Hebung ins Feld geführt werden können, im Rahmen eines Fachgespräches bzw. bei einer Anhörung im Rechtsausschuss miteinander auszutauschen und abzuwägen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich danke Ihnen für die Ausführungen. Fragen sehe ich nicht. - Dann fahren wir in der Debatte fort. Für die SPD spricht die Abg. Frau Schindler. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Aufgabengebiet der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist sehr vielfältig. Der Antragsteller und auch die Ministerin sind in ihren Redebeiträgen jeweils darauf eingegangen. Zugleich ist die Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
den meisten Menschen in unserem Land zum Glück nicht so bekannt. Nur manchmal gerät die Arbeit des Gerichtsvollziehers wie in dem Sorgerechtsfall in Helbra ans Licht der Öffentlichkeit.
Bekannt ist aber, dass es aufgrund der weiter steigenden Anforderungen an die Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, so wie sie auch meine Vorredner bereits beschrieben haben, eine besondere Notwendigkeit gibt, über die Gerichtsvollzieher und deren Ausbildung nachzudenken, so wie es auch die Interessenvertretung der Gerichtsvollzieher, nämlich der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund e. V., bereits fordert. Wir haben auch schon gehört, dass es in Baden
Dass wir bei der Fachkräftesicherung und vor allen Dingen bei der Neugewinnung in diesem wichtigen Feld aktiv werden müssen, ist unstrittig. Die Justiz, aber auch die Wirtschaft ist auf ein funktionierendes Gerichtsvollzieherwesen angewiesen.
Die Frage ist, wie es uns gelingen kann, auch in der Zukunft Bewerberinnen und Bewerber zu finden, die diesen anspruchsvollen Beruf ausüben und darin tätig sein wollen. Dabei spielt sicherlich die Frage der Attraktivität des Berufes und der damit einhergehenden Bezahlung eine große Rolle. Darauf aufbauend bedeutet es aber auch eine Veränderung in der Ausbildung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat in seiner Sitzung am vergangenen Montag bereits auf der Grundlage des Selbstbefassungsantrages der Fraktion DIE LINKE, wie er auch schon von der Ministerin erwähnt worden ist, beschlossen, Anfang 2019 eine Anhörung zu dem Themenkomplex Gerichtsvollzieher durchzuführen. Dabei wird es nicht nur um die Frage der Ausbildung, sondern auch um weitere Punkte gehen. Die Arbeitssituation der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wird ebenso zu diskutieren sein.
Ich bitte daher um Überweisung des vorliegenden Antrags in den Ausschuss, um dies dann gemeinsam zu beraten. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Schindler für Ihre Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau von Angern. Frau von Angern, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann es relativ kurz machen. Ich finde es schade, dass wir jetzt diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen haben. Wir haben bereits in der letzten Landtagssitzung darüber geredet, wie wir mit den Anliegen der Gerichtsvollzieher umgehen wollen.
Ich finde es gut, dass der Rechtsausschuss sich auf unseren Antrag hin entschlossen hat, nicht nur ein Fachgespräch, sondern eine Anhörung durchzuführen. Ich finde es gut, dass wir tatsächlich mit allen Betroffenen gemeinsam darüber reden werden. Ich halte es allein deswegen für wichtig, dass wir sozusagen alle Seiten hören, um dann
Insofern werden wir der Überweisung nicht zustimmen, weil all das, was wir zu bereden haben, im Rahmen des Selbstbefassungsantrages schon geregelt ist. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass alle Anzuhörenden selbstbewusst genug sein werden, um uns die Dinge vorzutragen, die ihres Erachtens für sie und ihre weitere Zusammenarbeit wichtig sind. - Danke sehr.
Fragen sehe ich nicht. Für die GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. Herr Striegel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich kann es ebenfalls kurz machen. Die Dinge sind von der Ministerin und den Vorrednerinnen gesagt worden. Das Thema Gerichtsvollzieher sollte tatsächlich im Ausschuss besprochen werden. Schaufensteranträge bringen uns nicht wirklich weiter.
Wir haben eine Anhörung miteinander vereinbart; das wissen die Kollegen der AfD auch. Wir werden die unterschiedlichen Perspektiven derjenigen mit hineinholen, die selbst Gerichtsvollzieher sind, ebenso derjenigen, die die Dienste von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern in Anspruch nehmen wollen und müssen. Die Ausbildung werden wir beleuchten können, indem wir Vertreter der Schule in Pegnitz ebenfalls einladen. All das wird geklärt.
Meines Erachtens sollten wir uns im Landtag miteinander darauf verständigen, solche Schaufensteranträge zukünftig zu unterlassen. - Vielen herzlichen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Ich danke Herrn Striegel für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Kolze. Herr Kolze, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen ist den Ausführungen meiner Vorredner nichts weiter hinzuzufügen. Ich rege ebenfalls an, dass wir uns dieses Themas im Ausschuss wieder annehmen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, vielen Dank. - Was soll ich sagen? Es haben ja alle nicht viel gesagt. Gut, ich könnte sagen, ich bin schon mal begeistert, dass Sie unseren Antrag jetzt hier nicht irgendwie mit Nazi-, Rassismus-, Faschismus-, Diskriminierungs-,