Protocol of the Session on October 24, 2018

Was heißt da „dürfen“? - Ich frage mich das und will zum Abschluss Konstantin Wecker zitieren:

„Wenn sie jetzt ganz unverhohlen wieder Nazi-Lieder johlen, über Juden Witze machen, über Menschenrechte lachen, wenn sie dann in lauten Tönen saufend ihrer Dummheit frönen; denn am Deutschen hinter dem Tresen muss nun mal die Welt genesen, dann steh auf und misch dich ein: Sage nein!“

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Striegel. - Ich weiß nicht, ob ich das, was Sie vorhin erwähnt haben, hier vorn etwas verschroben verstanden habe. Aber, ich denke, Fäkalsprache ist nicht Ihr Ding. Ich vermute, dass das im Zusammenhang mit einem

Zitat stand. Ansonsten hätte ich Ihnen das nicht zugetraut.

Das ist korrekt, Frau Präsidentin. Es handelte ich um ein Zitat.

(Minister Holger Stahlknecht: Das ist das Niveau der Band!)

Das habe ich aber nicht so verstanden. Deswegen habe ich es angesprochen. - Sehr geehrter Herr Abg. Striegel, es gibt eine Frage. Der Abg. Herr Loth hat sich gemeldet. - Bitte, Herr Loth.

Herr Striegel, Sie sprachen eben vom rechten Pöbel, der in Dessau irgendetwas gemacht hätte. Gehört zu diesem rechten Pöbel auch die Kreisversammlung der CDU, die ja das Vorgehen des Bauhauses unterstützt hat?

Herr Striegel.

Nein, Herr Loth. Dazu gehört ausdrücklich nicht die Versammlung des CDU-Kreisverbandes. Ich beziehe mich vielmehr auf Menschen, mit denen Sie gemeinsam demonstrieren, wie zum Beispiel die sogenannte Hakenkreuz-Jenny.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf: Wer ist denn die Hakenkreuz-Jenny?)

Es gibt eine Nachfrage. Sind Sie bereit, darauf zu antworten? - Herr Loth.

Ich distanziere mich von dieser Behauptung. Ich möchte, dass Herr Striegel beweist, wo und wann ich mit einer Jennifer zusammen demonstriert hätte.

Sehr geehrter Herr Loth, ich denke, Sie schauen sich die Berichterstattung aus Köthen zu den Demonstrationen an, bei denen auch Sie anwesend waren. Dort war die entsprechende Person sogar als Ordnerin eingesetzt. - Vielen herzlichen Dank.

(Hannes Loth, AfD: Die Frage ist nicht be- antwortet!)

Sie haben nur diese kurze Frage.

(Unruhe)

Sie müssen damit leben, dass jemand nicht zu Ihrer Zufriedenheit antwortet.

(Widerspruch von Hannes Loth, AfD - Se- bastian Striegel, GRÜNE: Ich habe sie doch beantwortet!)

- Herr Abg. Loth, akzeptieren Sie bitte an dieser Stelle die Antwort. Auch wenn sie Ihnen nicht gefällt, müssen Sie es einfach so hinnehmen. Es tut mir leid.

Wir kommen jetzt zum letzten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Gürth.

(Zustimmung bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Gürth, Sie haben damit das Wort. Bitte schön.

Danke schön, Frau Präsidentin. - Ich muss gleich bekennen: Ich bin ein großer Fan der BauhausReihe des ZDF. Es gibt wenige Sendungen, die ich nicht gesehen habe.

Ich bin ein großer Fan und Verehrer des Bauhauses, seiner Geschichte und seines Beitrages nicht nur für Kunst und Kultur, sondern auch für die gesellschaftliche Entwicklung.

Ich bin wirklich traurig darüber, dass wir hier an dieser Stelle nicht werbend für dieses einzigartige kulturelle Erbe des Bauhauses eintreten. Ich muss sagen, ich persönlich empfinde es - wenn man die Berichterstattung der letzten Tage und das liest, was mancher dazu äußert - als einen Skandal, wie auf dem Rücken des Bauhauses Dessau eine Werbekampagne für eine linksextreme Band gefahren wird.

(Beifall bei der CDU)

In der Beantragung der Aktuellen Debatte wird unzutreffenderweise eine unzulässige Einmischung in die Programmhoheit des ZDF unterstellt. Ich stelle fest: Es hat keinen unzulässigen Eingriff in die Programmhoheit des ZDF gegeben. Die Bauhaus-Stiftung hat von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht, und das völlig zu Recht.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte nur einmal darauf verweisen, wie oft GRÜNE und LINKE an Kommunen und Eigentümer von Immobilien und Liegenschaften appellieren, vom Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn Skinhead-Konzerte angekündigt werden. Genau das hat hier auch stattgefunden: Eine radikale, gewaltverherrlichende Band wollte auftreten,

daher hat jemand völlig zu Recht vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der AfD)

Der Regierungssprecher ist mit Unterstützung des Bauhauses auch nicht im Geringsten auf irgendwelche Kampagnen der AfD eingestiegen, wie ihm unterstellt wurde. Das müssen wir entschieden zurückweisen. Er hat völlig zu Recht eine offensichtlich unreflektierte Einladung einer linksextremen Antifa-Combo aus Mecklenburg in das Bauhaus als „schwer bis nicht nachvollziehbar“ beschrieben.

Das sehe ich genauso wie viele andere Menschen auch. Der Regierungssprecher bezog sich ausdrücklich auf den Veranstaltungsort Bauhaus Dessau.

Ich empfinde es als eine Zumutung, dass man angesichts der Geschichte des Bauhauses eine solche gewaltverherrlichende Band gerade dorthin einlädt und ihr dort eine Bühne bieten will. Insofern ist es nur folgerichtig, wie diesbezüglich entschieden wurde.

In Anbetracht der Tatsache, dass es nicht irgendein kommerzieller Sender war, sondern ein öffentlich-rechtlicher, gebührenfinanzierter Sender, muss man sich erst recht wundern.

Es ist in der Tat schwer bis nicht nachvollziehbar, wie ausgerechnet das ZDF einer linksradikalen Ikone der gewaltbereiten, anarchistischen, den Rechtsstaat verhöhnenden und ihn ablehnenden Szene eine Bühne bieten will.

Kollegin Lüddemann, Ihnen empfehle ich einmal, die frühen Texte von Feine Sahne Fischfilet - Sexismus, von dem sich diese Band jetzt distanziert. Aber wenn nur eine Fraktion hier im Haus diese Textzeilen hier vorgetragen hätte, würden Sie Schnappatmung kriegen und der ganze Landesfrauenrat würde im Quadrat springen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der AfD)

Meine Damen und Herren! Die CDU steht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei aller partieller Kritik, die auch erlaubt sein muss. Schließlich haben wir den § 103 des Strafgesetzbuches - Majestätsbeleidigung - 100 Jahr nach dem letzten deutschen Kaiser abgeschafft.

Ich möchte keine Medienlandschaft ohne ZDF, ohne MDR Kultur und ohne 3sat haben. Aber Kritik und Nachfragen müssen erlaubt werden.

Wir stehen auch für die Kunstfreiheit. Ich kann für mich in Anspruch nehmen: Ich habe im Jahr 1989 mit der Kerze in der Hand auf den Straßen von Aschersleben und in der Stephani-Kirche auch dafür geworben: für Kunstfreiheit, für die Freiheit

der Rede. Damals standen noch mit Maschinenpistolen bewaffnete Stasi-Knechte hinter der Kirche.

Aber die Kunstfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes hat auch Schranken. Sie ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Verunglimpfende Abbildungen sind unter Strafe gestellt. Aber wenn die Kunstfreiheit eingeschränkt wird, muss entweder der Gesetzgeber oder ein Gericht natürlich eine sorgfältige Abwägung treffen zwischen Kunstfreiheit und anderen geschützten Grundrechten, wie zum Beispiel der Unverletzlichkeit der Würde oder auch der grundgesetzlich geschützten Eigentumsgarantie. Es gilt dann aber: Die praktische Konkordanz erfordert eine Güterabwägung. Hierzu ist Rechtsprechung anhängig.

Man muss beim ZDF und bei den Verantwortlichen für diese Sendung hinterfragen, ob sie überhaupt einmal nachgedacht haben: Wen wollen wir da einladen? Wenn wir Linksextreme einladen, wollen wir dann auch der Einladung von Rechtsextremen applaudieren und eine solche Kampagne fahren?

(André Poggenburg, AfD: Dann machen wir das Tor auf! Das begreifen die da drüben nicht!)

Ich möchte einmal zu dieser Band, die hier genannt wird, die sich für den Werbeblog der LINKEN sicherlich noch einmal bedanken wird, die „taz“ zitieren, sicherlich kein Haus- und Hofverlag der bürgerlichen Mitte dieses Landes oder etwa der Konservativen. Zitat:

„Im Berichtszeitraum veröffentlichte die Punkband aus Greifswald und Rostock ein neues Album, das die offensichtlich linksextremistischen Bestrebungen und die Gewaltbereitschaft der fünfköpfigen Gruppierung erneut unterstreicht.“

(Zuruf von André Poggenburg, AfD)