Protocol of the Session on October 24, 2018

(Zustimmung bei der AfD)

denn die Kommunen können tätig werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt. Ja, welche denn,

und von wem wird denn die Entscheidung getroffen, was konkrete Anhaltspunkte sind? - Ich bin gespannt zu erfahren, wer dieser Fachmann sein soll. Selbst Polizisten können nur mit richterlicher Anordnung in eine Wohnung gelangen, und hier sollen Mitarbeiter des Ordnungsamtes dazu ermächtigt werden? Warum sollen Grundrechte also aufgegeben werden, obwohl es doch nur um eine kleine Gruppe von Personen geht?

(Zustimmung bei der AfD)

Hier geht es doch nicht um Leben oder Tod, Herr Scheurell; dann würde ich es ja verstehen. Hier geht es um Wohnungsmissstände, bei denen man sich durchaus Zeit nehmen kann, einen Richter anzurufen, um einen Beschluss zu erwirken. Dann geht das auch. Das Mietrecht wirft nämlich auch die nicht sachgemäße Nutzung der Mietsache vor. Da weiß ich sehr wohl Bescheid, weil ich das im Gegensatz zu Ihnen gelernt habe und mich weiterbilde. Ich bin ein Fachmann und nicht ein Experte.

Sie wollen etwas symptomatisch bekämpfen, aber nicht die Ursache. Vielmehr machen Sie Symbolpolitik, frei nach dem Motto: Hier gibt es ein Problem. Hier, seht her, wir machen etwas! Man könnte bildhaft sagen: In der Wohnung Magdeburg ist das Wasserrohr gebrochen, und die Regierung soll in diesem Fall der Klempner sein. Aber nein, sie repariert nicht das gebrochene Rohr.

Sehr geehrter Herr Kollege - -

Sie schöpft einfach nur das Wasser aus der Wohnung.

Sehr geehrter Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

Jawohl. - Dass dies immer mehr Weiterungen nach sich zieht, scheint den Verantwortlichen nicht bewusst gewesen zu sein.

Zum Schluss: Sie müssten endlich Druck auf den Bund ausüben, damit ein Gesetz erlassen wird - das ist nämlich der wesentliche Punkt -, wonach derjenige, der nach Deutschland kommt, sein Geld überwiegend selber verdienen muss. Dann kann er sich auch adäquaten Wohnraum leisten. In Sachsen-Anhalt ist dies generell möglich. Der durchschnittliche Mietpreis liegt bei 4,80 €. Also, da bitte ich Sie! Das würde Abhilfe schaffen und die tatsächliche Ursache bekämpfen.

Herr Kollege Rausch, bitte den letzten Satz!

Aber das tun Sie nicht. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der AfD - Zuruf: Es geht um ein Gesetz!)

- Oder Ihr Gesetz. Das ist doch egal.

Vielen Dank, Herr Rausch. Ich sehe keine Fragen. Damit sind wir am Ende der Debatte und wir steigen in das Abstimmungsverfahren zu Drs. 7/3489 ein.

Hierbei geht es zunächst um die Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein Mitglied des Landtages eine andere Verfahrensweise? - Das ist nicht der Fall.

Dann lasse ich über die selbstständigen Bestimmungen abstimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen mit zögerlichen Meldungen der CDU. Inzwischen sind es nun aber fast alle. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen (Wohnungsaufsichts- gesetz des Landes Sachsen-Anhalt - WoAufG LSA)“. Wer dieser Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE.

Wir stimmen nun über die Gesamtheit des Gesetzes ab. Wer diesem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gleiches Verhalten, wiederum die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist das Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 9

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3491

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie werden hinterher monieren und sagen, Sie hätten es nicht verstanden. Deswegen bitte ich Sie, dass Sie jetzt zuhören und etwas ruhiger werden.

Einbringerin hierzu ist die Abg. Frau Schindler. Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionsparteien darauf verständigt - ich zitiere -, „die Beitragserhebungspflicht für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung [zu] lockern und die Möglichkeit [zu] eröffnen, von der Erhebung von Beiträgen abzusehen“. Dies erfüllen wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Mit Beschluss des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 1991 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt erstmalig die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Beiträgen geschaffen. Damit wurde die Beteiligung der Bürger an der Finanzierung dringend erforderlicher Investitionen für eine flächendeckende Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung eingeführt.

Bei dem damaligen Gesetzentwurf wurde auf das bewährte System der Beitrags- und Gebührenerhebung aus den alten Bundesländern zurückgegriffen. Dieses System der Beitragserhebung traf aber in unserem Gebiet auf Bedingungen, die nicht mit den Verhältnissen in den alten Bundesländern vergleichbar waren.

Der hohe Nachholbedarf bei den Investitionen, die kurze Zeit der Anpassung in verschiedenen Bereichen und damit das gleichzeitige Auftreten verschiedener Beitragstatbestände, zum Beispiel für Anschlussbeiträge oder Straßenausbaubeiträge, in kurzer Zeit führte dazu, dass der Landtag durch verschiedene Gesetzesänderungen darauf reagierte. Ich erinnere an dieser Stelle an die Einführung von Tiefenbegrenzungen, die Beitragsbegrenzung bei übergroßen Grundstücken, die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen und die Festlegung von Beteiligungen der späteren Beitragspflichtigen.

Die Beitragspflicht blieb aber bestehen, und dies vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass es eine Wechselwirkung zwischen Beiträgen und Gebühren gerade bei leitungsgebundenen Investitionen gibt und dass vor allem die Gebühren nicht ins Uferlose steigen sollten. Damit reagierte Politik direkt und konkret auf die Verhältnisse vor Ort.

Seit dem, was ich jetzt geschildert habe, ist inzwischen eine ganze Zeit vergangen. Viel ist ge

schehen in Sachsen-Anhalt. Der Anschlussgrad liegt in der Zwischenzeit in der Wasserver- und Abwasserentsorgung bei 95 %. Wir können also sagen, dass die flächendeckende Erschließung auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung erreicht ist.

Die kommunale Abwasserbeseitigung steht aber wieder vor neuen Herausforderungen, neuen Anforderungen aufgrund der veränderten Klärschlammverordnung oder auch aufgrund der zu erwartenden neuen Anforderungen an die Abwasserbehandlung selbst. Ich erinnere insoweit an die Gespräche, die wir in verschiedensten Beratungen schon mit dem Wasserverbandstag geführt haben. Hier wird davon gesprochen, dass auf die Verbände vielleicht eine weitere, eine vierte und eine fünfte Reinigungsstufe bei den Abwasseranlagen zukommt. Diese Investitionen bedeuten aber dann natürlich wieder Beitragstatbestände in Form von Verbesserungsbeiträgen.

Wir wollen nun den Aufgabenträgern, in der Regel kommunale Verbände, die Möglichkeit geben, diese Kosten auch durch Gebühren zu decken.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Kerstin Eisenreich in der Drs. 7/1405 antwortet die Landesregierung zu den Chancen und Risiken der Abschaffung von Beiträgen wie folgt - ich zitiere -:

„Die Abschaffung von Beiträgen für leitungsgebundene Anlagen hätte zur Folge, dass sich zum einen die finanziellen Belastungen der Bürger auf den gesamten Nutzungszeitraum der Anlage (zum Beispiel über 50 Jahre) verteilen und zum anderen die hohen einmaligen Belastungen durch Beiträge wegfallen würden.“

Besser könnte ich die Motivation für die Gesetzesänderung, die Ihnen heute vorliegt, nicht zusammenfassen.

Nun zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes. Der Tourismus in Sachsen-Anhalt gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden. Das begrüßen wir ausdrücklich und wollen es auch weiter unterstützen.

Tourismus braucht aber auch Infrastruktur - neben den großen Highlights, die wir im Land haben. Tourismus findet nicht nur in Kur- und Erholungsorten statt, sondern auch in kleineren Städten und Gemeinden. Auch diese investieren gezielt in touristische Infrastruktur, um Gäste zu gewinnen und ihnen Angebote zu unterbreiten.

Diesen Städten und Gemeinden wollen wir mit den vorgeschlagenen Änderungen nun auch die Möglichkeit geben, Teile ihrer finanziellen Aufwen

dungen auf die touristischen Gäste umzulegen. Dabei handelt es sich bei dem Gastbeitrag nicht um eine neue Pflichtaufgabe, sondern um eine Ermessensentscheidung vor Ort, eine Möglichkeit, diesen einzuführen. Der Gastbeitrag kann von allen Personen erhoben werden, die sich in diesen Gemeinden zu Kur- und Erholungszwecken oder aus allgemeinen touristischen Gründen aufhalten und denen die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der von den Gemeinden angebotenen Leistungen im Bereich des Tourismus gegeben wird.

Neben dem nun neu einzuführenden Gästebeitrag gibt es weiterhin einen Tourismusbeitrag, früher: betriebliche Tourismusabgabe. An anerkannte Kur- und Erholungsorte werden neben der allgemeinen touristischen Infrastruktur noch weitere Anforderungen gestellt. Diese sind mit besonderen Aufwendungen verbunden: Aufwendungen für Parks und Wanderwege, Trink- und Wandelhallen, Promenaden und vieles mehr.

Mit dem Tourismusbeitrag geben wir den Kur- und Erholungsorten weiterhin die Möglichkeit, die in ihren Gebieten tätigen selbstständigen Personen und Unternehmen an den Kosten für die besonderen Einrichtungen zu beteiligen. Auch hierbei liegt die Erhebung im Ermessen der Gemeinde vor Ort. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Im Namen der beantragenden Fraktionen bitte ich um wohlwollende Beratung des Entwurfes in den zuständigen Ausschüssen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Abg. Schindler. Ich sehe keine Fragen. - Für die Fraktionen wurde eine Dreiminutendebatte vereinbart. An dieser Stelle kann ich sagen, dass die Landesregierung auf einen Redebeitrag verzichtet. Somit steigen wir sofort in die Debatte ein. Für die Fraktion DIE LINKE wird die Abg. Frau Eisenreich sprechen. Sie haben das Wort. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Erneut befasst sich der Landtag mit dem Thema Kommunalabgaben. Das ist nicht verwunderlich; denn noch immer beschäftigen uns Ungerechtigkeiten aus der Vergangenheit bzw. veränderte Rahmenbedingungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen die Koalitionsfraktionen in Bezug auf die Herstellungsbeiträge einen Punkt des Koalitionsvertrages abarbeiten. Waren die Aufgabenträger bisher verpflichtet, Beiträge zur Herstellung, Anschaffung usw. von öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtungen zu erheben, soll dies ab jetzt in ihrem