Auch vonseiten der Ärztekammer unseres Landes wird die Forderung nach der Einführung eines Staatsexamens aufgemacht. Das nehme ich sehr ernst, insbesondere im Sinne der Patientensicherheit. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir bereits die gesamte Zeit über einen besonderen Fokus auf die Durchführung des Anerkennungsverfahrens gelegt haben.
Als Anerkennungsbehörde wurde bei uns das Landesverwaltungsamt bestimmt. Dort hat sich in den letzten Jahren einiges bewegt. So wurde das Landesverwaltungsamt durch Personalaufwuchs und durch organisatorische Veränderungen, zum Beispiel durch die Einführung von Sprechzeiten für Antragstellende, neu aufgestellt und damit gestärkt. Dies zeigt sich auch in der monatlichen Statistik. Die Zahlen der offenen Vorgänge sind rückläufig. In diesem Jahr sind bereits mehr als 150 Berufsberechtigungen, das heißt Approbationen und Berufserlaubnisse, erteilt worden.
Insgesamt ist auch im Zusammenhang mit den Anerkennungsverfahren viel mehr passiert. Das Ministerium hat die Ärztekammer für die Durchführung von Sprachprüfungen und Kenntnisprüfungen gewonnen, sodass beide Prüfungen organisatorisch in einer Hand liegen, in SachsenAnhalt nämlich bei der Landesärztekammer. Weder im Hinblick auf die Sprachprüfung noch im Hinblick auf die Kenntnisprüfung entstehen für die Antragstellenden lange Wartezeiten.
Die Ärztekammer hat das Dorothea-ErxlebenLernzentrum an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit der Durchführung der Prüfungen beauftragt. Es werden für beide Prüfungen ausreichend Termine angeboten. Falls es doch einmal länger dauert, liegt das eher daran, dass vonseiten der Antragstellenden noch Unterlagen eingereicht werden müssen.
Darüber hinaus wurde ein Unterstützungssystem etabliert, das aus Mitteln des ESF und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert wird. Dieses Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ bietet Hilfe und Beratung in den Anerkennungsverfahren an.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zurzeit tauschen sich die Bundesländer im Rahmen einer Umfrage über die Verfahrensdauer bei Approbationsverfahren von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland aus. Sachsen-Anhalt steht im Ländervergleich deutlich besser da, als es in der Öffentlichkeit oftmals dargestellt wird. Während in Brandenburg für Verfahren mit Kenntnisprüfung durchschnittlich ca. 1,5 bis zwei Jahre, in RheinlandPfalz sogar durchschnittlich drei bis vier Jahre
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist zudem geplant, ein Meinungsbild der Länder einzuholen, zum einen zu der Frage der Änderung der Bundesärzteordnung im Hinblick auf die Einführung einer generellen Kenntnisprüfung, zum anderen im Hinblick auf die geforderte Stärkung der Gutachtenstelle.
Ich kann Ihnen also versichern: Wir stellen zwar nicht die Forderung nach einem dritten Staatsexamen, aber wir wollen nicht nur eine punktuelle Kenntnisprüfung, sondern eine generelle Kenntnisprüfung. Dafür brauchen wir aber sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag eine Mehrheit, um die Bundesärzteordnung in dieser Hinsicht gestalten zu können.
Sachsen-Anhalt ist demnächst in der Arbeitsgruppe „Berufe im Gesundheitswesen“ vertreten; in einer Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden steht unserem Ministerium sogar der Vorsitz zu. Von daher können wir uns mit diesen berufsrechtlichen Belangen befassen. Deswegen unterstütze ich den Alternativantrag der Regierungsfraktionen, dass wir darauf hinwirken sollten, Ihrem Anliegen insoweit entgegenzukommen, dass wir sagen, wir wollen nicht nur eine punktuelle Kenntnisprüfung machen, sondern wir wollen eine generell einführen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage. Der Abg. Herr Raue möchte diese Nachfrage stellen. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Frau Ministerin, Sie nehmen das Problem einfach nicht zur Kenntnis, vor allem deshalb nicht, weil Sie das Bild vom fleißigen, gebildeten Einwanderer vermitteln wollen. Dieses Bild ist aber ein Scheinbild, ein Trugbild, das die Patientensicherheit gefährdet. Aber das relativieren Sie hier mit Ihren Aussagen. Denn die Sprachprüfung und die Kenntnisprüfung - von der erweiterten Kenntnisprüfung, von der Sie jetzt sprechen, verbleibt letztlich auch nur eine kleine Kenntnisprüfung - sind lange nicht so umfangreich wie ein mehrstufiges Examen. Das ist doch der Hintergrund unseres Antrages.
Sie sprechen eigentlich zu einem ganz anderen Sachverhalt, zu einer viel geringeren Qualitätsüberprüfung der Ärzte, die bei uns im Gesundheitssystem unter Umständen auch sehr lange arbeiten wollen und sollen. Sie tun das einzig und allein mit dem Ziel, die Aufnahmebereitschaft der
Frau Ministerin, das war auch keine Frage. Das war eine Kurzintervention. So interpretiere ich das. Darauf brauchen Sie nicht zu antworten. Es gibt aber eine weitere Wortmeldung. Der Abg. Herr Büttner hat noch eine Frage. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, welchen Kenntnisstand haben Sie zu verschiedenen Standards in den Anerkennungsverfahren in verschiedenen Bundesländern und welche Schlüsse ziehen Sie daraus? Gibt es eine Art Anerkennungstourismus in dieser Sache?
Ich habe in meinen Ausführungen dargestellt, dass sich auf der Gesundheitsministerkonferenz alle Minister auf ein einheitliches Verfahren geeinigt haben, das sich an der Bundesärzteordnung orientiert, und dass wir gerade damit dem Anerkennungstourismus begegnen. Es muss in allen Bundesländern gleich entschieden werden.
Wir packen noch einen zusätzlichen Bereich hinein - ich denke, Herr Siegmund hat mich dabei schon verstanden -: Wir fordern - jedenfalls in unserem Land - aus Gründen der Patientensicherheit nicht nur eine punktuelle Kenntnisprüfung, sondern eine generelle. Diese Kenntnisprüfung führt hier die Landesärztekammer durch.
Ich finde, das ist dort in wirklich guten Händen; denn sie haben mir versichert, dass sie das nach guten Kriterien tun, mit erfahrenen Kollegen, die mir gesagt haben, sie können schon nach fünf Minuten erkennen, ob jemand den Arztberuf erlernt hat oder nicht.
(Alexander Raue, AfD: Nach fünf Minuten! Und darauf verlassen Sie sich? Super! - Weitere Zurufe von der AfD)
Wir steigen nunmehr in die Fünfminutendebatte der Fraktionen ein. Für die Fraktion der CDU spricht der Abg. Herr Krull. Sie haben das Wort, bitte.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf wohl feststellen, gesundheitspolitische Themen prägen diese Landtagssitzung erheblich.
Aber jetzt zu dem vorliegenden Antrag. Inzwischen arbeiten fast 1 200 Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt, die ihr Medizinstudium nicht in Deutschland abgeschlossen haben, davon der überwiegende Teil in Kliniken inklusive Rehakliniken. Die Dimension wird erst richtig deutlich, wenn wir uns vor Augen führen, dass am 31. Dezember 2017 9 283 Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt berufstätig waren. Wir sind also auf diese Fachkräfte auch angewiesen.
Ich denke, fast jeder hier im Saal war selbst schon einmal bei einer solchen Ärztin oder bei einem solchen Arzt in Behandlung oder kennt jemanden, dem es so ergangen ist. An dieser Stelle möchte ich exemplarisch an eine Aussage des Landrates des Saalekreises Frank Bannert erinnern, die er am vergangenen Freitag beim Landkreistag traf. Sinngemäß sagte er dort: Ohne ausländische Ärzte würde ich heute nicht vor Ihnen stehen.
In Sachsen-Anhalt ist das Verfahren zur Anerkennung als Ärztin bzw. Arzt klar geregelt. Seit dem Jahr 2015 nimmt die Ärztekammer SachsenAnhalt die entsprechende Sprachprüfung ab. Diese gliedert sich in vier Teile: Arzt-PatientenGespräch, Anamnesebogen ausfüllen, Dokumente auswerten und - zum Schluss - Arzt-zu-ArztGespräch.
Diese Prüfung muss sowohl von EU-Ausländern als auch von Nicht-EU-Ausländern beim Dorothea-Erxleben-Lernzentrum an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität abgelegt werden und kann beliebig oft wiederholt werden. Die entstehenden Kosten in Höhe von 300 € werden nicht selten nicht von der Person selbst, sondern von einem potenziellen Arbeitgeber übernommen.
Während bei EU-Ausländern bzw. bei Personen aus EWR-Ländern die Approbation, also die Erlaubnis, selbstständig ärztlich tätig zu sein, erteilt wird, erfolgt bei Nicht-EU-Ausländern die Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung. Falls diese nicht gegeben ist, muss eine Kenntnisprüfung bestanden werden. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration beim Landesverwaltungsamt.
Die Kenntnisprüfung wird dann, falls sie notwendig ist, ebenfalls an der Martin-Luther-Universität abgelegt. Diese praktische Prüfung kann natürlich nur beschränkt wiederholt werden. Sie entspricht von der Qualität her dem dritten Staatsexamen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits beim Fachgespräch zum Thema „Ärztemangel in Sachsen-Anhalt“ im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration am 4. April dieses Jahres erklärte die Präsidentin der Ärztekammer SachsenAnhalt Frau Dr. Simone Heinemann-Meerz auf meine Frage, welche Schwierigkeiten sich aus diesem Verfahren ergeben, sinngemäß, dass die Durchfallquote von mehr als einem Drittel bei dem Sprachtest recht hoch ist, es aber auch noch weitere Probleme gibt, was die Qualität der ausländischen Studienabschlüsse angeht. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Studieninhalte, die gegebenenfalls nachgeholt werden müssen, sondern auch darum, ob die Nachweise, die vorgelegt werden müssen, auch tatsächlich echt sind.
Sie sprachen ein paar Probleme an, aber Sie hätten auch andere Probleme ansprechen können: Marc K., fünf Jahre auf Mallorca als Arzt tätig, Deutscher ohne entsprechenden Abschluss; oder Gert Postel, von 1980 bis 1995 als Arzt tätig. Deutscher!
Hier muss im Zweifelsfall auch das Nachholen und Ablegen der Staatsexamen von den betroffenen Personen verlangt werden.
Die aktuelle Diskussion geht in die Richtung, ob das Ablegen der Staatsprüfung grundsätzlichen für alle Nicht-EU-Ausländer verpflichtend erfolgen soll. Auch die Bundesärztekammer hat sich hierzu vor kurzem entsprechend geäußert.
Hierfür ist die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister das richtige Gremium, um ein einheitliches Vorgehen zusammen mit Dritten - wie den Ärztekammern - abzustimmen. Aus meiner Sicht entspricht der vorliegende Alternativantrag qualitativ besser dem grundsätzlich richtigen Anliegen des Ursprungsantrags. Die
ses Anliegen wurde aber bereits lange vor dem hier diskutierten Antrag von anderen als von der einbringenden Fraktion thematisiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass jede Person, die als Ärztin oder als Arzt in Deutschland praktiziert, die hohen Qualitäts- und Qualifizierungsansprüche, die an diesen Beruf gestellt werden, erfüllen muss.
Bevor ich zum Ende meiner Ausführungen komme, möchte ich aber noch eines deutlich machen. Wir können in Deutschland im Allgemeinen und auch in Sachsen-Anhalt im Besonderen den Bedarf an medizinischem Fachpersonal - nicht nur im ärztlichen Bereich - nicht auf Kosten anderer Länder decken. Sicher hat jede und jeder Einzelne seine ganz persönlichen Gründe, warum er seinen Beruf lieber in Deutschland als in seinem Heimatland ausüben möchte. Solche Fachkräfte werden aber auch in ihren Heimatländern gebraucht, um das dortige Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten.
Die Verantwortung, diesen Menschen eine lebenswerte Zukunftsperspektive in ihren Geburtsländern zu geben, liegt aber natürlich im Wesentlichen bei den Verantwortlichen vor Ort. Trotzdem haben wir die moralische Verpflichtung, auch an diese Tatsache zu denken, wenn wir dieses Thema hier im Landtag debattieren. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.