Protocol of the Session on September 27, 2018

Herr Minister.

Ich sage es noch einmal: Die Voraussetzung für die Erstellung einer eigenen Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt ist die Festschreibung der Mittel im Landeshaushaltsplan. Der Entwurf eines Landeshaushaltsplans ist in zwei Schritten beschlossen worden: Es gab Ende August 2018 - und damit noch vor dem 31. August 2018 hier im Plenum - einen Grundsatzbeschluss; und dann ist am 4. September 2018 noch einmal die Einzelvertitelung, sozusagen der komplette Haushaltsplanentwurf, der zu dem Zeitpunkt auch schon gedruckt werden musste, vorgelegt worden. Deswegen konnte der Beschluss nicht mehr in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden.

Das bedeutet nicht, dass eine Beschlussrealisierung nicht im parlamentarischen Verfahren, im Rahmen der Haushaltsberatungen, vorgenommen werden könnte. Die Einstellung von Landesmitteln bleibt aber die Voraussetzung für die Erstellung einer Richtlinie des Landes.

Vielen Dank, Herr Minister. Wir sind damit am Ende der Befragung der Landesregierung angelangt.

Ich rufe nunmehr auf den

Tagesordnungspunkt 2

Beratung

Eignungsfeststellung ausländischer Ärzte verbessern - Qualität ärztlicher Versorgung sicherstellen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/3375

 Auf der Grundlage des § 45 Abs. 4 GO.LT i. V. m. Nr. 7 des

Beschlusses des Ältestenrates in Drs. 7/2896 werden die Fragen 1 bis 11 und die dazugehörigen Antworten zu Protokoll gegeben.

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3410

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3413

Einbringer für die AfD-Fraktion ist der Abg. Herr Siegmund. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Liebe Kollegen! Wenn Sie bei uns in Deutschland zu einem Arzt gehen, dann können Sie diesem berechtigterweise vertrauen. Sie können sich sicher sein, dass dieser Arzt eine jahrelange Ausbildung genossen hat, damit Sie ihm eines Tages das Wertvollste überhaupt anvertrauen können, das Sie haben, nämlich Ihre Gesundheit. - So war es zumindest in den vergangenen Jahrzehnten.

Dieses Vertrauen steht allerdings aktuell für viele Patienten auf dem Spiel, und das kann und darf nicht sein. Anfang 2018 wurde ein Mann aus Libyen verurteilt, der nie einen medizinischen Abschluss gemacht hat und der trotzdem - mit gefälschten Dokumenten - in mehreren Bundesländern in Deutschland frei behandeln konnte.

Auch bei uns vor der Haustür, an der Universitätsklinik in Magdeburg, gab es einen solchen Fall. Ein gebürtiger Jordanier hatte den Behörden seine Qualifikation ausschließlich mittels beglaubigter Kopien nachgewiesen. Diese waren allerdings allesamt gefälscht.

Dennoch bekam er eine Berufserlaubnis und wurde nach einem Jahr von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zum Facharzt für Neurochirurgie ernannt - eine Entscheidung, die nur ein Jahr später eine Patientin mit dem Leben bezahlte. Denn sie wurde von dem vermeintlichen Facharzt an der Bandscheibe operiert und verstarb an dieser Operation. Haften wird dieser Fake-Arzt allerdings wahrscheinlich nie. Er hat sich nämlich danach mit seiner achtköpfigen Familie in den arabischen Raum abgesetzt.

Die Zahl der ausländischen Ärzte in SachsenAnhalt hat sich in den letzten zehn Jahren auf über 1 200 verdoppelt. In genau diesem quantitativen Sprung sehen wir auch die Notwendigkeit für unseren Antrag. Denn allein an der Sprachprüfung scheitert ein Drittel aller Bewerber.

Liebe Kollegen! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die meisten ausländischen Ärzte aus Drittstaaten kommen nämlich aus Syrien, aus Ägypten und zunehmend aus Aserbaidschan, aus Serbien, aus Montenegro und anderen Balkanstaaten. Wie wir alle wissen, ist es in diesen Ländern nicht allzu schwer, sich mit dem passenden

Kleingeld die Dokumente zu kaufen, die man gerade benötigt.

Aserbaidschan liegt auf Platz 122 des Korruptionswahrnehmungsindexes, Syrien sogar auf Platz 178 von, wohl gemerkt, 180 Plätzen und damit auf dem vorvorletzten Platz in der ganzen Skala. Unser wunderschönes Vaterland hingegen belegt den seriösen zwölften Platz. Und das ist auch gut so. Es gibt also genügend Gründe, Dokumenten und Abschlüssen aus Drittstaaten nicht prinzipiell zu vertrauen, auch wenn sie behördlich beglaubigt sind.

Zwei Drittel der Antragsteller erhalten ihre Approbation hier in Sachsen-Anhalt übrigens ausschließlich aufgrund der Bewertung der vermeintlichen Dokumente. Das andere Drittel muss noch eine zusätzliche Kenntnisprüfung ablegen. Doch auch diese Kenntnisprüfung reicht in keinem Fall aus, um das qualitative Level zu halten, welchem die Patienten in Sachsen-Anhalt bisher immer vertrauen konnten.

Um genau dieses Qualitätsniveau langfristig zu garantieren, fordern wir mit unserem Antrag eine verbindliche Prüfung für alle vermeintlichen Ärzte aus Drittstaaten, eine Prüfung, die dem deutschen Staatsexamen gleicht und die somit keine Unterschiede zwischen der Herkunft und der Qualität mehr zulässt.

Der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery sagte - ich zitiere -:

„Wir haben festgestellt, dass das Qualitätsniveau einiger Drittstaatler so schlecht ist, dass man es mit der alleinigen Überprüfung der Dokumente und durch Kenntnisprüfungen nicht ausreichend feststellen kann.“

Breite Unterstützung hat er dafür von der Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Frau Martina Wenker, bekommen. Diese wendet sich nämlich strikt gegen - ich zitiere -:

„den im Kielwasser der Flüchtlingsströme entstandenen Anerkennungstourismus aus strukturschwachen Ländern“.

Ich zitiere weiter:

„Es kann nicht die Lösung sein, Ärzte aus ärmeren Ländern mit vagen Versprechungen nach Deutschland zu locken, um dem hierzulande bestehenden Ärztemangel zu begegnen.“

(Beifall bei der AfD)

Das habe nicht ich selbst gesagt, das war die Ärztekammerpräsidentin. Nötig sei vielmehr, die Zahl der Studienplätze in Deutschland zu erhöhen, so die Kammerpräsidentin. Das, liebe Kollegen, war unsere AfD-Forderung vor einigen Mo

naten, welche Sie alle zusammen abgebügelt haben.

Liebe Kollegen, blicken wir einmal kurz in die USA; denn dort funktioniert das, was wir hier mit unserem Antrag fordern, ganz hervorragend. Alle müssen das United States Medical Licensing Examination ablegen, also ein dreistufiges System aus praktischen und theoretischen Prüfungen durchlaufen, bei dem natürlich auch die Sprachkenntnisse berücksichtigt werden. Und genau ein solches Verfahren, das dort seit Jahrzehnten funktioniert, fordern wir auch für uns.

Übrigens hat genau diese Forderung, die wir als AfD-Fraktion jetzt einbringen, auch der 120. Deutsche Ärztetag beschlossen. Die Mediziner geben uns in unserem Ziel vollumfänglich recht; denn sie formulierten bei dem besagten Ärztetag, dass - ich zitiere -:

„die Gleichwertigkeit der medizinischen Grundausbildung aus Drittstaaten in einem bundeseinheitlichen Verfahren und mittels einer gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde abzulegenden Prüfung nachzuweisen ist.“

Dieser Nachweis kann nur das deutsche Staatsexamen sein; denn nur dieses steht für Qualität. Genau das beantragen wir hier.

Abschließend möchte ich festhalten, dass in diesem Zusammenhang natürlich auch dafür zu sorgen ist, dass der behördliche Ablauf für die Bewerber so leicht wie möglich gestaltet wird; denn aufgrund des von Ihnen allen verantworteten Ärztemangels können wir natürlich froh über jeden Mediziner sein, der zumindest die Symptome dieses Ärztemangels abgemildert.

Dass das Verfahren allerdings keine langfristige Lösung ist, das haben wir vollumfänglich in den vergangenen Sitzungen dargelegt. Das ist mittlerweile hoffentlich jedem hier bewusst.

Liebe Kollegen! Ich habe Ihnen heute genügend Argumente und auch Zitate zur Verfügung gestellt, um die einzig richtige Entscheidung zu treffen: die Einführung einer einheitlichen und mit dem Staatsexamen vergleichbaren Prüfung für alle Arztbewerber aus Drittstaaten. Genau das, liebe Kollegen, sind wir den Patienten und dem Vertrauen, welches sie den Ärzten und der Medizin entgegenbringen, schuldig. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Abg. Siegmund. - Wir steigen nunmehr in die Debatte ein. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Zuvor wird die Ministerin Frau Grimm-Benne reden.

Liebe Ministerin, bevor Sie das Wort von mir bekommen, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Förderstedt recht herzlich bei uns im Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Ministerin Grimm-Benne, Sie haben nunmehr das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag greift eine kontrovers diskutierte Forderung aus der Ärzteschaft auf, die sich von der Einführung des zweiten und des dritten Staatsexamens für alle Antragstellenden mit einer ärztlichen Ausbildung in einem Drittstaat bis hin zur deutlichen Stärkung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe durch eine zentralisierte Gleichwertigkeitsprüfung erstreckt.

Es muss mit Blick auf die Gesetzeslage ganz deutlich klargestellt werden, dass die Gesetzgebungskompetenz im Hinblick auf Berufs

zugangsregelungen für Heilberufe beim Bund liegt. Diese Regelungen sind für Ärzte, die in Deutschland arbeiten wollen, in der Bundesärzteordnung geregelt. Danach ist für die Ausübung des ärztlichen Berufes eine Approbation oder gegebenenfalls, wenn die Tätigkeit nur vorübergehend ausgeübt werden soll, eine Berufserlaubnis erforderlich.

So sind an die Erteilung einer Approbation für ausländische Ärzte bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Es muss ein abgeschlossenes Medizinstudium vorliegen, das dem deutschen Medizinstudium vergleichbar ist. Daneben müssen zusätzliche persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört auch, dass der ausländische Arzt über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt.

Da eine erteilte Approbation jedoch im gesamten Bundesgebiet gilt, haben sich die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren der Länder auf der Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2014 auf Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen geeinigt. In dem Papier orientieren sich die Fachsprachkenntnisse im berufsspezifischen Kontext für Ärzte an dem Sprachniveau C1. Die Einführung der Sprachprüfung nach den Vorgaben dieses Papieres ist ein großer Schritt für eine gute Kommunikation.

Die derzeitigen Regelungen in der Bundesärzteordnung sehen weiterhin ein zweistufiges Verfah