Zu den Bonitätsbelegen. Wir begeben uns nicht in die großen Krakenarme internationaler Agenturen, die sich schon einmal so heftig verschätzt haben, wie Herr Lange das heute schon gesagt hat. Das werden wir nicht tun, nein.
Aber Bonitätsbelege internationaler Agenturen helfen uns bei unseren Kapitalmarktgeschäften. Natürlich ist das auch etwas, das nicht alle Bundesländer machen - außer Nordrhein-Westfalen macht das kein anderes Bundesland mit allen drei Agenturen -, weil das unbequem ist. Denn da schreiben die Herren oder Damen ziemlich genau auf, wo es in der Finanzpolitik mal pikt. Dieses Risiko gehen wir ein, allerdings nicht, weil wir sagen, die Agenturen haben immer recht, sondern weil uns diese Bonitätsbewertung etwas wert ist, weil sie selbst einen Vorteil hat und weil wir die Bewertung unserer eigenen Finanzpolitik durch internationale Agenturen nicht scheuen. Aber das
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben heute auch über die Nachhaltigkeit des Haushaltes gesprochen. Wie nachhaltig schätzen Sie den Haushalt in Bezug auf die mittelfristige Finanzplanung ein? - Ihr Statement in der Presse war, dass wir bereits jetzt bei gleichem Ausgabenstand für 2020 und 2021 ein gewaltiges Finanzloch von ca. 1 Milliarde € haben.
Ich habe das in der Rede gesagt. Ich möchte das auf die Nachfrage hin noch bekräftigen. Wir haben neben dem Haushaltplanentwurf für das Jahr 2019 auch eine mittelfristige Finanzplanung bis 2022 vorgelegt. Wir haben übrigens auch schon mit dem Doppelhaushalt eine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt; in dieser wird ein Handlungsbedarf ausgewiesen. Der Handlungsbedarf ist keine finale rote Zahl oder Ähnliches, sondern das ist der in Deckung zu bringende Betrag, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Landtag von Sachsen-Anhalt kann sich darauf verlassen: Solange ich Minister bin, erreichen diesen Landtag nur ausgeglichene Haushaltsplanentwürfe.
Es wird nur ein ausgeglichener Haushaltsplanentwurf vorgelegt. Dann werden wir als Landesregierung uns eben die Zeit nehmen, Ihnen diesen ausgeglichenen Haushaltplanentwurf vorzulegen. Deswegen habe ich von einem Frühwarnsignal in der Mipla gesprochen. Wir haben gesagt:
Ja, wenn diese mittelfristige Finanzplanung bei verstetigter Schuldentilgung diesen Handlungsbedarf aufzeigt, dann ist das das Signal, dass wir in diesem Bereich die Konsolidierung nicht etwa ad acta legen können, sondern dass wir aufpassen müssen, unsere Ziele als Koalition im Rahmen auszugleichender Haushalte sicherzustellen.
Mit mehr Polstern in guten Zeiten wäre es einfacher. Mit mehr Schuldentilgung würde einiges schneller gehen. Allerdings sagen mir meine Finanzmarktstrategen auch: Es ist sinnvoll, auch stärker in die Vorsorge zu investieren, weil die
Rendite, die wir in diesem Bereich noch immer erzielen, immer noch günstiger ist als eine erhöhte Schuldentilgung. Man kann durchaus immer fragen: Ist vielleicht die Vorsorge wichtiger als die Schuldentilgung oder ist die Schuldentilgung besser als eine erhöhte Vorsorge?
Es ist sinnvoll, auch Vorsorgeinstrumente zu stärken und nicht nur auf eine erhöhte Schuldentilgung zu setzen. Aber eines ist ganz klar: Das ist, was die mittelfristige Finanzplanung anbetrifft, keine finale Festlegung, sondern es geht um den Handlungsbedarf für die kommenden Haushaltsjahre. Die schwarze Null steht, und das auch in den Haushaltsjahren 2020 und 2021.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Minister Schröder für die Ausführungen. - Bevor wir in die Debatte eintreten, habe ich die Aufgabe, Gäste zu begrüßen. Aber ich habe mitbekommen, dass die erste Besuchergruppe unser Haus leider schon verlassen hat. Das waren Damen und Herren der Selbsthilfegruppe „Miteinander mobil“ aus Magdeburg. Falls noch jemand da ist - seien Sie herzlich willkommen!
Als zweite Gruppe begrüße ich ehemalige Studentinnen und Studenten der Ingenieurschule für Wasserwirtschaft Magdeburg. Seien auch Sie herzlich willkommen in unserem Hohen Hause!
Eine kleine Bemerkung: Die Ingenieurschule hatte bis 1990 ihren Sitz in dem heutigen Landtagsgebäude.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne nunmehr die Debatte. Wie ich eingangs bereits erwähnte, wurde im Ältestenrat eine Debattenstruktur von 300 Minuten vereinbart. Dem entspricht die Redezeitstruktur I in der Redezeittabelle. Reihenfolge und Redezeiten: AfD 64 Minuten, SPD 28 Minuten, DIE LINKE 41 Minuten, GRÜNE 13 Minuten und CDU 77 Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute debattiert das Hohe Haus in erster Lesung über den Haushaltsplanentwurf des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2019. Es handelt sich um eine besonders wichtige Debatte; denn die Weichenstellungen, die in den Einzelplänen der Ministerien vorgenommen werden, entscheiden darüber, ob es gelingen wird, Sachsen-Anhalt in eine bessere Zukunft zu führen.
Jedoch zeigt bereits eine erste Durchsicht der Einzelpläne, dass die Kenia-Koalition in weiten Teilen nicht zum Wohle des Volkes handelt. Bereits in den vergangenen zwei Jahren lag Sachsen-Anhalt beim Wirtschaftswachstum ganz weit hinten und bei der Arbeitslosenquote sehr weit vorn, und das, obwohl das Land im Vergleich mit den anderen Flächenländern im Jahr 2017 die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben tätigte.
In dem nun vorliegenden Haushaltsplanentwurf werden erneut falsche Schwerpunkte gesetzt. Diese falsche Prioritätensetzung wird dazu führen, dass sich der Zustand des Landes auch im kommenden Jahr nicht zum Besseren wenden wird. Im Gegenteil: Im besten Fall wird sich die Lage des Landes nicht verbessern, im schlimmsten Fall wird sie sich weiter verschlechtern.
Zwar frohlockte der Finanzminister bereits im März - ich zitiere -, „es gebe keinen Sparhaushalt, sondern erneut einen Gestaltungshaushalt“. Doch mit diesem Rekordetat gestaltet die Landesregierung keinen Umschwung oder gar Aufschwung, sondern lediglich Stagnation und Mangelverwaltung.
Bevor ich auf die Fehlentwicklungen in einzelnen Politikfeldern eingehe, werde ich die falsche Schwerpunktsetzung in diesem Haushaltsplanentwurf anhand von zwei Kennzahlen belegen. Dabei handelt es sich erstens um die Investitionsquote - die gerade bereits Gegenstand der Debatte war - und zweitens um die Pro-Kopf-Verschuldung.
Zu Punkt 1 - Investitionsquote. Laut Haushaltsplan 2018 werden in diesem Jahr Investitionsausgaben in Höhe von 1,829 Milliarden € getätigt. Die Quote liegt demnach bei 16,3 %. Aufgrund des Investitionsstaus im Land müsste die Investitionsquote jedoch deutlich höher liegen. Im Jahr 2019 sollen die Investitionsausgaben nun um 60 Millionen € auf 1,769 Milliarden € sinken. Die Investitionsquote wird demnach um 0,7 Prozentpunkte auf 15,6 % fallen.
Auf der einen Seite fehlinvestiert diese Regierung in eine zum Scheitern verurteilte Integration kulturfremder und illegaler Zuwanderer. Auf der anderen Seite bleiben die Investitionen in Infrastruktur und Wirtschaft deutlich hinter dem notwendigen Investitionsvolumen zurück.
Wir kritisieren aber nicht nur das rückläufige Investitionsvolumen. Wir werden darüber hinaus ganz genau prüfen, ob sich unter den Investitionen, die als Ausgaben deklariert werden, nicht in Wirklichkeit auch - streng genommen - konsumtive Ausgaben befinden. In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Zahl verweisen. Der „Magdeburger Volksstimme“ vom 25. September 2018 konnte man entnehmen - -
(Robert Farle, AfD, schaut in seine Unter- lagen - Sebastian Striegel, GRÜNE: Wo ist jetzt der Zettel? - Zuruf: Na, was?)
In dem Positionspapier der 31. Landkreisversammlung am 20. September 2018 in Merseburg, Landkreis Saalekreis, wurde etwas zum Investitionsstau ausgeführt. Das finde ich hochinteressant. Dort wird festgestellt, dass von den 4 250 km Kreisstraßen 1 840 km bereits auf 1 € abgeschrieben und damit sanierungsbedürftig seien. Die Abschreibung der übrigen gut 2 400 km Kreisstraßen betrage ca. 42 Millionen € pro Jahr. - Und jetzt kommt die entscheidende Zahl: Insgesamt errechne sich ein Instandsetzungsbedarf an den Kreisstraßen von rund 1 Milliarde €. - So weit zum Thema Investitionsrückstau, den wir in diesem Land haben.
Wenn wir das nicht richtig berücksichtigen und den Landkreisen, den Kommunen nicht entsprechend ermöglichen, die notwendigen Investitionen zu tätigen, dann kommen wir unserer Verpflichtung nicht nach.
Zu Punkt 2 - Schuldenabbau. Auch beim Schuldenabbau wird von der Kenia-Koalition nicht geklotzt, sondern gekleckert. Nicht nur im Jahr 2018, sondern auch im Jahr 2019 soll die Nettokredittilgung bei lediglich 100 Millionen € liegen. Noch immer ist unser Land mit 20 Milliarden € verschuldet. Bei dem derzeitigen Schneckentempo würde es bis zum Jahr 2219, also noch 200 Jahre, dauern, bis alle Schulden getilgt sind. Der Finanzminister hat aber gerade ausgeführt, dass diese Schuldentilgung nicht geplant ist. Klar, wir können nicht irgendetwas auf 200 Jahre im Voraus planen.
Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt in Sachsen-Anhalt bei 9 261 €. Nur im Saarland ist die Verschuldung pro Einwohner noch höher als bei uns. Um die Pro-Kopf-Verschuldung zumindest zu stabilisieren, müsste die Nettokredittilgung dem Bund der Steuerzahler zufolge bei mindestens 200 Millionen € im Jahr liegen. Stattdessen treten wir bei der Entschuldung auf der Stelle, und das trotz Rekordsteuereinnahmen. Das, meine Damen und Herren, ist schlicht und ergreifend eine tickende Zeitbombe.
Der Präsident des Landesrechnungshofes Kay Barthel liest der Regierung auch völlig zu Recht die Leviten - ich zitiere -:
„Jeder Konjunkturzyklus endet irgendwann, und dann sinkt das Steuereinnahmeniveau. Deshalb muss man jetzt vorsorgen und den Schuldenabbau vorantreiben.“
„Sachsen-Anhalt ist im Vergleich der Flächenländer bereits jetzt Spitzenreiter beim Geldausgeben. Und das bei einer Rekordverschuldung von 20 Milliarden €. […] Das Dreierbündnis“
„wird weiter teuer fürs Land […] Sprudelnde Steuereinnahmen verleiten schnell dazu, Geld mit vollen Händen auszugeben. Dieser Gefahr dürfen die Politiker nicht gänzlich erliegen. Das Land braucht eine Finanzpolitik mit Augenmaß. Denn es kommen auch wieder schlechte Zeiten. Dafür muss jetzt, in guten Zeiten, vorgesorgt werden.“
Wir können also festhalten, dass sich unser Land angesichts einer niedrigen Investitionsquote und einer anhaltend hohen Verschuldung auf einem abschüssigen Weg befindet. Außerdem finden sich im Haushaltsplanentwurf globale Minderausgaben in Höhe von 229 Millionen €. Es existiert also eine Finanzierungslücke in Höhe von fast einer viertel Milliarde Euro.
Eines ist Fakt: Die Zinsen werden bald wieder steigen; auch das ist schon angeklungen. Jeder Zinspunkt mehr bedeutet 200 Millionen € weniger in der Haushaltskasse.
Zusammenfassend möchte ich aus einem „Volksstimme“-Artikel vom 25. September 2018 unter der Überschrift „Rote Zahlen trotz Rekordsteuereinnahmen“ zitieren:
„Wenn die Kenia-Koalition aus CDU, SPD und GRÜNEN so weitermacht, wird sich das Finanzloch bis 2021 auf 900 Millionen € vergrößern.
Für 2019 klafft praktisch ein Defizit von 1 Milliarde €. Das Loch wurde mit ein paar Kniffen geschlossen. So rechnet die Regierung auf dem Papier die Einnahmen hoch, um alle Ausgabenwünsche bezahlen zu können. So packt sie auf die ohnehin schon üppigen Prognosen noch einmal 115 Millionen € oben drauf.
In der Hoffnung, dass das schon klappt. Das ist riskant. Denn: 2019 dürfte das Land nicht erneut in die Rücklagen greifen. Falls doch, wäre eine ‚Strafe‘ von 80 Millionen € fällig. Hintergrund: Der Bund überweist dem Land jährlich diese Summe als Konsolidierungshilfe.“
Ja, meine Damen und Herren, dieser Haushalt ist letztlich wieder ein Haushalt der Mangelverwaltung und der falschen Prioritäten.
Ich komme jetzt zu den falschen Prioritäten, zu den Asylkosten. Während bei Investitionen und Schuldentilgung geknausert wird, verpulvern die Kenia-Koalitionäre das hart erarbeitete Geld des Steuerzahlers für eine gescheiterte und scheiternde Integrationspolitik für illegale Zuwanderer.
Bereits in den Jahren 2017 und 2018 lagen die Ausgaben für die Unterbringung, die medizinische Betreuung und die Integration für sogenannte Flüchtlinge bei knapp 600 Millionen €. Darüber berichtete der MDR im März 2018 wie folgt - ich zitiere -: